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Autounfall/Reparatur - was kostet was?

Audi A6 C8/4K Allroad
Themenstarteram 3. September 2019 um 8:40

Hallo,

ich brauche eure Hilfe. Ich hatte mit dem o.g. Fahrzeug einen Autounfall im Ausland an dem ich Schuld war.

Ich wollte von einer Nebenstraße auf die Hauptstraße nach links abbiegen. Von links kam ein Auto und ist mir mit ca. 50 khm an der Seite reingefahren. Ich hatte das Auto nicht gesehen, da das Auto aus einer Kurve kam. Die hintere Tür wurde stark beschädigt, aber auch die Fahrerseite hat einiges abbekommen. Alle Seiten-Airbags wurden ausgelöst. Das Auto ist Vollkasko versichert und ist 1 Jahr alt. 8000 km gefahren.

Nun liegt uns das Gutachten vor, womit wir nicht einverstanden sind. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 20.000,00 €. Restwert liegt bei knapp 35.000,00 €. Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung. Sollen wir ein Gegengutachten erstellen oder direkt einen Rechtsanwalt einschalten?

Wie kann ich hier am besten vorgehen?

 

Beste Antwort im Thema

Nochmal zusammengefasst:

 

Neupreis: 70.000 EUR

Wiederbeschaffungswert: 55.000 EUR

Restwert: 35.000 EUR

Rep.-Kosten: 20.000 EUR

 

Damit ist es

a) kein Totalschaden, sondern

b) ein normaler Rep.-Schaden

 

Mehr sagt ein Gutachten erstmal nicht aus. Bei der Ermittlung geht der Gutachter vom "unzerlegten" Zustand und von Durchschnittsätzen bei Lohn und Material aus. Daraus errechnen sich die Rep.-Kosten. Damit sind diese aber nicht in Stein gemeißelt. Gutachter sind auch nur Menschen und Abeichungen gibt es fast immer. Wichtig ist nur die Absprache mit der Versicherung, evtl. findet einfach eine Nachbesichtigung statt.

 

Du, ODHilfe, hättest gerne eine Neupreisentschädigung. Da muss ich Dich enttäuschen, die wirst Du nicht bekommen. Darauf hat man üblicherweise nur dann Anspruch, wenn es sich um einen

a) Totalschaden

b) Totaldiebstahl

handelt.

 

Beides liegt nicht vor !

 

Und der hier prognostizierte Wertverlust, weil definitiv Unfallwagen, dürfte Dir nicht durch die Zahlung der sog. Wertminderung ausgeglichen werden. Darauf hat man nämlich nur einen Anspruch, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt (Haftpflicht = gesetzliche Grundlagen ; Vollkasko = vertragliche Grundlagen, sprich Versicherungsbedingungen).

 

Entschuldige, aber mehr als ein stinknormaler Unfall liegt hier nicht vor.

 

Xello

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Kurze Anmerkung: es gibt bei Premium Versicheren im Top-Tarif auch bei Vollkaskoschäden Wertminderung laut Gutachten.

Nur Du kennst Deine Versicherungsbedingungen. Da schaue ich nur in die Glaskugel.

 

Xello

Themenstarteram 3. September 2019 um 16:27

Hallo, danke für die hilfreichen Antworten und ich habe vorhin mit der Versicherung telefoniert. Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, sodass wir ein Recht auf Neuwertentschädigung haben. Das werden wir dann auch in Anspruch nehmen und das Thema ist damit erledigt. Evtl hilft meine Antwort noch anderen. Schönen Abend an alle anderen

Dann stimmen die von dir genannten Summen nicht. Ich kenne ansonsten keine Versicherung, die dabei auf wirtschaftlichen Totalschaden geht...

Super, Glückwunsch zum neuen Auto, wenn ich jetzt svhon sagen darf :).

 

Dennoch...

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Rep.-Kosten höher als der Wiederbeschaffungswert sind. Sollte das so sein, hast Du uns falsche Zahlen geliefert oder Du hast den Zahlen falsche Begriffe zugeordnet.

Nach Deinen Angaben liegen die Rep.-Kosten bei 20.000 EUR, bei einem Wiederbeschaffungswert von 55.000 EUR. Die Versicherung die hier nach wirtschaftlichem Totalschaden abrechnet möchte ich kennenlernen. Da will ich auch abschließen, den die scheinen von nix eine Ahnung zu haben.

 

Xello

 

Edit: Da war Xanderhi schneller...

Die Versicherung nehme ich auch :D

Themenstarteram 3. September 2019 um 17:05

Die Zahlen sind genauso wie ich die aufgeschrieben habe :)

20.000 zahlt uns die Versicherung. Das Auto wird für knapp 30.000 verkauft. Wir müssen dann nachweisen das wir ein neues Auto für mehr als 55.000 gekauft haben und bekommen noch die restlichen 5.000 nach Vorlage der Rechnung. Die Versicherung hat es mir bestätigt und da es noch keine 12 Monate ab Zulassung sind, haben wir ein Recht darauf. Ich weiß nicht wie genau die das abgerechnet haben mit dem Totalschaden, aber so wurde es mir bestätigt

Das ist dann aber keine Neuwagenentschädigung. Da würdest du den Kaufpreis bzw. den Neupreis erhalten.

 

Hat man Dir gesagt, dass Du laut Gutachten abrechnest? Wenn ja: hat man mit Dir über die MwSt gesprochen?

Also ich finde die 20.000€ etwas zu gering. Ich wurde mit 50 in die Leitplanke gedrückt und alleine der Arbeitslohn waren schon 29.000€

 

Ich denke die Reparaturpreise sind Nettopreise

 

Wenn die Versicherung glaubt der Wagen kann für 20.000€ repartiert werden und sie können den Wagen für 30.000€ (netto) verkaufen bleibt eine Differenz zum Wiederbeschaffungswert von 5.000€. Die werden wohl dann mit dem Thema Wertminderung gegen gerechnet und die Versicherung hat kein Risiko das es am Ende doch ein Totalschaden ist (oder knapp darunter)und sie auf der angefangenen Reparatur sitzen bleibt und am Ende weitaus höhere Kosten hat.

 

Und da war Xanderhi schon wieder schneller :). Ich war aber grad zu Tisch... :p

 

Das ist eine Kaufpreisentschädigung, keine Neuwertentschädigung ! Da stimmt schon wieder was nicht !

 

Sind das denn alles Nettozahlen oder wird hier in Teilen netto mit brutto verwechselt ?

Der Wiederbeschaffungswert beträgt ja 55.000 EUR. Der muss aber brutto sein. Wenn das netto sein soll, würde der Bruttopreis bei rund 65.000 EUR liegen. Bei einem Neupreis von 70.000 EUR brutto vor einem Jahr und 8.000 KM - nie und nimmer.

 

Wenn die Versicherung 20.000 EUR zahlt, haben die folgene Totalschaden-Abrechnung aufgemacht:

Wiederbeschaffungswert brutto 55.000 EUR abzgl. Restwert brutto 35.000 EUR verbleiben 20.000 EUR. Damit sind die 20.000 EUR aber niemals die Rep.-Kosten.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Rep.-Kosten höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert. Damit MÜSSEN die Rep.-Kosten höher als 20.000 EUR sein.

Die 35.000 EUR zahlt Dir dann der Aufkäufer, der aber auch im Gutachten genannt sein sollte. Somit kommst Du insgesamt auf den Wiederbeschaffungswert von 55.000 EUR. Die 5.000 EUR Differenz sind die Mwst., die ja erst anfallen wenn repariert wird oder wie hier ein neues Auto gekauft wird.

Ich vermute daher, das die Rep.-Kosten brutto bei rund 25.000 EUR liegen.

Weil es sich dann "nur" um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, steht Dir auch nicht die Neupreisentschädigung zu, die normalerweise nur bei einem echten Totalschaden bzw. Totalentwendung zusteht.

Das wäre logisch.

 

Habe fertig...

 

Xello

Für die Neupreisentschädigung muss es kein Totalschaden sein. Je nach Versicherung wird dies anders berechnet bzw gehandhabt. z.B. beim Wert 60% vom Totalschaden, wird der Neupreis bezahlt.

Und das Gutachten ist das eine, die Abwicklung wie der Versicherer tickt, das andere. Also immer erstmal abwarten.

Das gleiche ist bei der Leasingrückgabe, hier schreibt der Gutachter auch einiges auf. Auch was normaler Verschleiß ist z.B. kleinere Kratzer. Dies wird die Leasing auch nicht in Rechnung stellen, obwohl sie da sind.

Themenstarteram 4. September 2019 um 4:56

Ja ich habe die Beträge etwas abgerundet, aber die Reparaturkosten übersteigen den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Die Reperaturkosten liegen bei 21.890 €, Restwert 33.900, Wiederbeschaffungswert 54.500 €. +/- 100

Die genauen Beträge habe ich gerade nicht zur Hand. Neupreis laut Gutachten wäre ca 65.000 €. Da das Auto aber noch einen Restwert hat, wird es abgerechnet und daher krieg ich nicht den Neupreis, sondern lediglich den Wiederbeschaffungswert. So habe ich das jedenfalls verstanden, aber ich werde nochmals genauer nachfragen.

Und ich habe alle Beträge inkl. MwSt aufgezählt.

Das passt nun wieder und ich kann beruhigt in den Tag gehen :D :D

 

Wird es denn wieder ein A6 ?

 

Xello

Themenstarteram 4. September 2019 um 7:46

War mein Fehler, ich hätte die Beträge von Anfang an genauer angeben müssen, aber das Thema ist jetzt erledigt.

Falls das für andere interessant ist zu wissen:

Es spielt keine Rolle, was für ein Auto man sich holt, es muss jedoch mindestens 55.000 € kosten, damit man die restlichen 5000 € von der Versicherung erstattet bekommt.

Es wird aufjeden Fall wieder ein Audi, aber ob ein A6 ist noch nicht sicher.

Schön erklärt, da blühe ich doch gleich wieder auf. Es sollte noch bemerkt werden das der neue Wagen eine ausweisbare MWST haben sollte, damit du die MWST aus der möglichen Reperatur zurück bekommst.

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