Autounfall/Reparatur - was kostet was?
Hallo,
ich brauche eure Hilfe. Ich hatte mit dem o.g. Fahrzeug einen Autounfall im Ausland an dem ich Schuld war.
Ich wollte von einer Nebenstraße auf die Hauptstraße nach links abbiegen. Von links kam ein Auto und ist mir mit ca. 50 khm an der Seite reingefahren. Ich hatte das Auto nicht gesehen, da das Auto aus einer Kurve kam. Die hintere Tür wurde stark beschädigt, aber auch die Fahrerseite hat einiges abbekommen. Alle Seiten-Airbags wurden ausgelöst. Das Auto ist Vollkasko versichert und ist 1 Jahr alt. 8000 km gefahren.
Nun liegt uns das Gutachten vor, womit wir nicht einverstanden sind. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 20.000,00 €. Restwert liegt bei knapp 35.000,00 €. Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung. Sollen wir ein Gegengutachten erstellen oder direkt einen Rechtsanwalt einschalten?
Wie kann ich hier am besten vorgehen?
Beste Antwort im Thema
Nochmal zusammengefasst:
Neupreis: 70.000 EUR
Wiederbeschaffungswert: 55.000 EUR
Restwert: 35.000 EUR
Rep.-Kosten: 20.000 EUR
Damit ist es
a) kein Totalschaden, sondern
b) ein normaler Rep.-Schaden
Mehr sagt ein Gutachten erstmal nicht aus. Bei der Ermittlung geht der Gutachter vom "unzerlegten" Zustand und von Durchschnittsätzen bei Lohn und Material aus. Daraus errechnen sich die Rep.-Kosten. Damit sind diese aber nicht in Stein gemeißelt. Gutachter sind auch nur Menschen und Abeichungen gibt es fast immer. Wichtig ist nur die Absprache mit der Versicherung, evtl. findet einfach eine Nachbesichtigung statt.
Du, ODHilfe, hättest gerne eine Neupreisentschädigung. Da muss ich Dich enttäuschen, die wirst Du nicht bekommen. Darauf hat man üblicherweise nur dann Anspruch, wenn es sich um einen
a) Totalschaden
b) Totaldiebstahl
handelt.
Beides liegt nicht vor !
Und der hier prognostizierte Wertverlust, weil definitiv Unfallwagen, dürfte Dir nicht durch die Zahlung der sog. Wertminderung ausgeglichen werden. Darauf hat man nämlich nur einen Anspruch, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt (Haftpflicht = gesetzliche Grundlagen ; Vollkasko = vertragliche Grundlagen, sprich Versicherungsbedingungen).
Entschuldige, aber mehr als ein stinknormaler Unfall liegt hier nicht vor.
Xello
Ähnliche Themen
29 Antworten
Oha, hoffentlich ist Dir/Euch nichts passiert? Da war es sicher hilfreich, nicht in einem Kleinwagen gesessen zu haben...
Womit genau bist Du nicht einverstanden? Du zweifelst vermutlich den Restwert an, oder?
Welchen NP hatte denn das Auto?
Einen Anwalt einzuschalten scheint sinnvoll, da sich die Kosten für Dich bei vorhandener RV ja sehr in Grenzen halten werden. Das kann sich schnell bezahlt machen.
Ich war alleine im Auto und ich bin noch recht gut davon gekommen und die vom anderen Auto auch. Ja Glück im Unglück wohl...
Ja genau. Das Auto wurde mit 0 km gekauft. Neupreis lag bei ca. 70.000 €. Aktueller Widerbeschaffungswert liegt lt. Gutachten bei 55.000 €
Ja ich denke so müssen wir vorgehen. Habt ihr eine Vermutung wie lange der Prozess andauern wird? Wir hatten so einen Fall echt noch nie. Ich weiß nicht wie unsere Chancen stehen
Frage: welche der Summen sagt dir denn nicht zu? Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Schadensumme? Oder alle drei? Auf den ersten Blick würde ich meinen, dass der Wiederbeschaffungswert etwas hoch angesetzt ist für ein Fahrzeug, das 70.000 Euro gekostet hat und bereits ein Jahr alt ist. Aber gut, das entscheidet der Gutachter anhand Schwacke, da hat er wenig Spielraum. Die Kosten für die Reparatur sind auch schnell geprüft, sofern er nicht was übersehen hat, dürfte das auch passen. Restwert ist eine reine Rechnung.
Du kannst das Gutachten mit einem Gegengutachten anfechten - sofern das Gutachten von dem, das du anzweifelst, abweicht. Wenn nicht, bleibst du auf den Kosten sitzen. Denn die Kosten für den Gutachter wird die Versicherung ohne begründeten Zweifel nicht übernehmen.
Wie lange das dauert, kann dir keiner sagen. Zu prüfen ist erst einmal, ob die Rechtsschutz die Kosten überhaupt übernimmt. Sie können einen Fall, wenn keine Chance auf Erfolg besteht, aus deren Sicht, auch ablehnen. Eine erste Beratung beim Anwalt werfen sie aber auf jeden Fall bezahlen.
Ich halte den Wiederbeschaffungswert auch für relativ hoch angesetzt. Nach den ersten Infos hätte ich auf einen Neupreis eher Richtung 80T€ getippt.
Oder hattest Du beim Kauf einen ungewöhnlich hohen Rabatt bekommen?
Umweltprämie wurde gentutzt und wird nicht berücksichtigt, daher der Preis
Die Schadenssumme ist meiner Meinung nach zu niedrig, aber so gut kenn ich mich da auch nicht aus.
Die Frage ist doch, was Du willst? Möchtest Du reparieren lassen - dann wird Dir doch die Werkstatt mit Hilfe des Gutachtens eine Einschätzung vornehmen können. Zumal bestimmt im Gutachten, das ja im Auftrag der Kaskoversicherung gemacht worden ist, ein Passus drinsteht, dass bei notwendigen weiteren Reparaturen, die erst in der Reparaturphase auftreten, einen erneuten Besichtigungstermin vereinbart werden kann.
Willst Du verkaufen?
Zum Thema Rechtsschutz: noch ist ja überhaupt kein RS-Fall eingetreten?
Im Endeffekt kann dir die Schadensumme egal sein, denn zum einen wird eh alles repariert, was defekt ist, zum anderen, wenn das dein Ziel ist, wirst du keinen wirtschaftlichen Totalschaden erreichen. Dazu ist der Schaden zu klein, das Auto noch zu viel wert.
Mal nachgefragt: Das Auto steht noch im Ausland und das Gutachten wurde dort erstellt?
Wenn das Auto repariert wird, ist es ein Unfallwagen. Der Wertverlust ist enorm, falls es zu einem Weiterverkauf kommen sollte.
Also ich will von der Neuwertentschädigung Gebrauch machen, daher weiß ich nicht, ob ich das jetzige Gutachten so hinnehmen soll.
Ich bin auch nicht bestens informiert und will nur wissen, wie ich hier am besten vorgehen soll.
Und nein das Auto wurde von der Schutzbriefversicherung nach Deutschland gebracht und das Gutachten wurde hier von der Vollkaskoversicherung erstellt. Viele haben behauptet es sei ein Totalschaden, aber die Versicherung sieht das anders.
Das Auto ist locker noch 45 bis 50k wert. So hoch wird der Schaden nicht sein. Zumindest wenn ich die Fotos so sehe. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das ein Totalschaden ist. Sorry. Du solltest aber von der Versicherung eine Zahlung über den Wertverlust erhalten.
Sprich zur Not mit deinem Audi-Partner.
Besser ist die Frage im Versicherungsforum zu stellen. Wie eine Neupreisentschädigung erfolgt, ist in Deinem Versicherungsvertrag geregelt. Ansonsten gibt es die Möglichkeit ein Sachverständignverfahren einzuleiten. Ein Rechrsanwalt dazu ist nicht notwendig. Bei dem Schaden geht es eigentlich nur um die Schadenhöhe
Nochmal zusammengefasst:
Neupreis: 70.000 EUR
Wiederbeschaffungswert: 55.000 EUR
Restwert: 35.000 EUR
Rep.-Kosten: 20.000 EUR
Damit ist es
a) kein Totalschaden, sondern
b) ein normaler Rep.-Schaden
Mehr sagt ein Gutachten erstmal nicht aus. Bei der Ermittlung geht der Gutachter vom "unzerlegten" Zustand und von Durchschnittsätzen bei Lohn und Material aus. Daraus errechnen sich die Rep.-Kosten. Damit sind diese aber nicht in Stein gemeißelt. Gutachter sind auch nur Menschen und Abeichungen gibt es fast immer. Wichtig ist nur die Absprache mit der Versicherung, evtl. findet einfach eine Nachbesichtigung statt.
Du, ODHilfe, hättest gerne eine Neupreisentschädigung. Da muss ich Dich enttäuschen, die wirst Du nicht bekommen. Darauf hat man üblicherweise nur dann Anspruch, wenn es sich um einen
a) Totalschaden
b) Totaldiebstahl
handelt.
Beides liegt nicht vor !
Und der hier prognostizierte Wertverlust, weil definitiv Unfallwagen, dürfte Dir nicht durch die Zahlung der sog. Wertminderung ausgeglichen werden. Darauf hat man nämlich nur einen Anspruch, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt (Haftpflicht = gesetzliche Grundlagen ; Vollkasko = vertragliche Grundlagen, sprich Versicherungsbedingungen).
Entschuldige, aber mehr als ein stinknormaler Unfall liegt hier nicht vor.
Xello