Autoschaden - Beaufortsakala

Hallo zusammen,

das Eigentum (Rankhilfe) meines Vermieters ist vor einiger Zeit auf mein Auto gefallen. Dabei wurde es ziemlich zerkratzt. Die Versicherung hat daraufhin ein Gutachter vorbei geschickt, der den Schaden auf 3600,- bewertet hat. Nun schreibt die Versicherung das an diesem Tag eine Beaufortsakala von 8 vorlag und die Versicherung nicht haften muss??!??

Weiß jemand wo ich diese Skala selbst rückwirkend berechnen kann? Ich finde es eine absoulute Frechheit. Wieso schicken die dann noch ein Gutachter vorbei?!?

Ich kann den Schaden von mir aus nie bezahlen.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Du musst als Anspruchssteller den Schaden dem Grunde und der Höhe nach beweisen. Wenn Du noch nicht einmal weißt, wie es passiert ist, wird Dir das nicht gelingen.

Dein Vermieter haftet auch nur, wenn Du ihm Verschulden nachweisen kannst.

Eine Teilkaskoversicherung hätte den Schaden übernommen, wenn Windstärke 8 geherrscht hat.
Aber besser man schließt keine sch€&@@& Versicherungen ab...

24 weitere Antworten
24 Antworten

Der Schaden hier hat mit höherer Gewalt absolut nichts zu tun. Der Hauseigentümer muss den Schaden ersetzen. Hier z.B. ein passendes Urteil.

In dem Urteil steht aber nicht, dass ein Hauseigentümer einen Schaden ersetzen muss, den möglicherweise eine unbekannte Person angerichtet hat, wie der TE schreibt (behaupte ich mal, obschon ich mir das nicht durchgelesen habe).

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus


Der Schaden hier hat mit höherer Gewalt absolut nichts zu tun. Der Hauseigentümer muss den Schaden ersetzen. Hier z.B. ein passendes Urteil.

Sofern Windstärke 8 gewesen ist, liegt "höhere Gewalt" vor und wird von einer Haftpflichtversicherung nicht übernommen.

Die Haftpflicht übernimmt nur bei Verletzung der Streu- und Reinigungspflicht, Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht.

Ab Windstärke 8 übernimmt dann die Eigenversicherung der beschädigten Sache.

Das ist gängige Praxis und wurde auch schon so in den vergangenen 30 Jahren so gehandhabt.

Bei dem Urteil wird aber auch deutlich auf die mangelnde Wartung des Daches hingewiesen.

Mag sein, das bei der Rankhilfe auch bei höherer Windstärke noch eine Haftung vorgenommen werden muss. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn


Bei dem Urteil wird aber auch deutlich auf die mangelnde Wartung des Daches hingewiesen.

Nein, diese wird unterstellt. Alle Gebäudebestandteile müssen Windstärken bis mindestens 12 standhalten. Tun sie es nicht, geht man automatisch von mangelhafter Instandhaltung oder Errichtung aus.

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus



Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn


Bei dem Urteil wird aber auch deutlich auf die mangelnde Wartung des Daches hingewiesen.
Nein, diese wird unterstellt. Alle Gebäudebestandteile müssen Windstärken bis mindestens 12 standhalten. Tun sie es nicht, geht man automatisch von mangelhafter Instandhaltung oder Errichtung aus.

Falsch, wo ist die Quelle Deiner Aussage.

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus


Alle Gebäudebestandteile müssen Windstärken bis mindestens 12 standhalten. Tun sie es nicht, geht man automatisch von mangelhafter Instandhaltung oder Errichtung aus.

Blöd halt jetzt nur, dass eine Rankhilfe kein Gebäudebestandteil - und damit das ergoogelte Urteil im vorliegenden Fall für die Tonne ist.

Thema verfehlt!

Ansonsten kann man auf das vollkommen korrekte Posting von Hafi545 verweisen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Blöd halt jetzt nur, dass eine Rankhilfe kein Gebäudebestandteil - und damit das ergoogelte Urteil im vorliegenden Fall für die Tonne ist.

Wenn sie z. B an der Hauswand befestigt war, ist sie selbstverständlich Gebäudebestandteil. Aber auch wenn sie "nur" Grundstücksbestandteil war, ändert das meiner Meinung nach nichts an der Haftung des Hausbesitzers.

Auch wenn es oft putzig ist, wie die versammelte "Du kriegst nichts, wir zahlen nichts"-Fraktion der Versicherungsknechte unisono ihre pathologische Verweigerungshaltung demonstriert, finde ich es traurig, was der Beruf aus manchen Menschen macht. Anstatt den Fragestellern und Hilfesuchenden Ratschläge zu geben, wie sie möglicherweise den erlittenen Schaden ersetzt bekommen, wird ihnen lapidar erklärt, dass sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Einfach nur armselig.

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus


Wenn sie z. B an der Hauswand befestigt war, ist sie selbstverständlich Gebäudebestandteil.

Da sollten wir wohl nochmal Tante Google bemühen.

Die würde uns nämlich sagen, dass Gebäudebestandteile Dinge sind, die mit einem Gebäude so fest verbunden sind, dass sie nicht ohne Beschädigung oder Zerstörung entfernt werden können.
Sie können auch nur gemeinsam mit dem Gebäude genutzt werden.

Jetzt kann man sich ja ganz einfach überlegen, ob ein an das Haus geschraubtes Rankgitter hierunter fällt, oder nicht.

Davon abgesehen stand nirgends (zumindest habe ich es nicht gelesen) dass das Rankgitter am Haus befestigt gewesen sein soll.

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus


Aber auch wenn sie "nur" Grundstücksbestandteil war, ändert das meiner Meinung nach nichts an der Haftung des Hausbesitzers.

Deine "Meinung" ist hier ziemlich Schnuppe und hilft gar niemanden.

Nach "meiner Meinung" schreibst du nämlich nur Dreck; Ergoogelte Links, dessen Inhalt und Bedeutung nicht verstanden werden und nicht zum Thema passen helfen niemanden.

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus


Auch wenn es oft putzig ist, wie die versammelte "Du kriegst nichts, wir zahlen nichts"-Fraktion der Versicherungsknechte unisono ihre pathologische Verweigerungshaltung demonstriert, finde ich es traurig, was der Beruf aus manchen Menschen macht. Anstatt den Fragestellern und Hilfesuchenden Ratschläge zu geben, wie sie möglicherweise den erlittenen Schaden ersetzt bekommen, wird ihnen lapidar erklärt, dass sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Einfach nur armselig.

Auch, wenn es putzig ist, wie hier ein Wichtigtuer ohne jede Fachkenntnis mit Hilfe von Google sich seine eigene (Haftungs-)Welt zusammenreimt und dieses dann als "Wissen" verkaufen will - es ist niemanden damit gedient, wenn hier falsche Hoffnungen geweckt werden, die sich im Nachhinein nicht erfüllen (können).

Wenn es Probleme geben kann, dann werden diese (zumindest von mir) auch genannt - ob das nun immer schön ist für einen Fragesteller, oder nicht, kann dahingestellt bleiben - auch, wenn es hier User gibt, die dem intellektuell nicht folgen können.

Hier schein wohl jemand auf der Suche nach Elchen zu sein 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen