Autoschaden - Beaufortsakala
Hallo zusammen,
das Eigentum (Rankhilfe) meines Vermieters ist vor einiger Zeit auf mein Auto gefallen. Dabei wurde es ziemlich zerkratzt. Die Versicherung hat daraufhin ein Gutachter vorbei geschickt, der den Schaden auf 3600,- bewertet hat. Nun schreibt die Versicherung das an diesem Tag eine Beaufortsakala von 8 vorlag und die Versicherung nicht haften muss??!??
Weiß jemand wo ich diese Skala selbst rückwirkend berechnen kann? Ich finde es eine absoulute Frechheit. Wieso schicken die dann noch ein Gutachter vorbei?!?
Ich kann den Schaden von mir aus nie bezahlen.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Du musst als Anspruchssteller den Schaden dem Grunde und der Höhe nach beweisen. Wenn Du noch nicht einmal weißt, wie es passiert ist, wird Dir das nicht gelingen.
Dein Vermieter haftet auch nur, wenn Du ihm Verschulden nachweisen kannst.
Eine Teilkaskoversicherung hätte den Schaden übernommen, wenn Windstärke 8 geherrscht hat.
Aber besser man schließt keine sch€&@@& Versicherungen ab...
24 Antworten
Verbindliche Werte über die Windgeschwindigkeit an einem bestimmten Tag in einer bestimmten region gibt es bei DWD (Deutscher Wetterdienst) - http://www.helpster.de/...icherungsfall-wichtige-wetterdaten_88044?...
Zitat:
Original geschrieben von Inventy
und die Versicherung nicht haften muss??!??
Heißt dass, dass ab 8 keine Haftung des Vermieters mehr besteht? Quasi "höhere Gewalt"?
Oder Haftung nur, wenn man Fahrlässigkeit (ggf. grobe, mangelnde Pflege/Wartung usw. nachweisen kann, was selten gelingen dürfte)? So wie beim berühmten auf das Auto stürzenden Baum?
jep, so sagt es die Versicherung...
Lt. Versicherung war es an den Tagen Windstärke 8 n. Beaufortskala...
Ich war gerade auf dwd.de (Danke für den Link :-)) Dort habe ich gesehen, dass am 11.06.2014 ein FX Wert(m/s) von 14,2 und am nächsten Tag 7,1 war. Lt. Beschreibung nimmt man den FX Wert x 3,6 km/h und es ergibt sich ein Wert von 51,52 km/h und 25,56 km/h. Die Skala 8 beginnt, wie auf der DWD Seite steht erst ab 62 km/h. Also wäre ich noch auf Skala 7.
Ich glaube ich werde die Sache vor Gericht bringen. Ich denke man kann bestimmt einen deutschen Wetterdienst als Quelle heranziehen...
Die haben bei sich natürlich eine kostenpflchte Seite im Schreiben genannt... Eine die extra Gutachten erstellt. Weiß nich wie meine Chancen dabei sind.
Hey unglaublich mit diesen sch.... Versicherungen. Da stellt man sein Auto im Hof ab, zahlt für den Parkplatz und etwas mehr, damit der Vermieter es zusätzlich versichert und dann will keiner was bezahlen??!??? und das kurz vor meinem Urlaub und bei der Höhe :-(
Soll das bedeuten, dass der TE keine Teilkaskoversicherung, also selbst nicht vorgesorgt hat?
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Hallo,
bevor Du Dich weiter unnötig aufregst, von welcher Versicherung ist hier die Rede? Geht es um die Gebäudehaftpflicht Deines Vermieters?
Grundsätzlich ist es so:
Entsteht beim Nachbar oder einer anderen Fremdperson ein Schaden durch wegfliegende Gebäudeteile haftet der Eigentümer des Gebäudes grundsätzlich. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass das Gebäude nicht richtig instand gehalten wurde. Nur ganz selten und bei ganz außergewöhnlichen Naturereignissen und wenn der Besitzer beweisen kann, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, kann dieser verhindern, nicht in die Pflicht genommen zu werden.
Ob der Eigentümer versichert ist oder nicht, spielt für Dich erst mal keine Rolle.
Eine weitere Möglichkeit wäre, Deine Teilkasko, falls vorhanden, in Anspruch zu nehmen, wobei die Leistung dieser geringer ausfällt.
Gruß
Leider habe ich keine Teilkasko. Es handelt sich um eine Gebäudehaftpflichtversicherung. Die wollen permanent wissen wie das passiert ist. Ich habe daraufhin geantwortet das ich es nicht weiß. Es kann der Wind gewesen sein, eine Person oder sonst was... Aufgrund dieser Aussage hat die Versicherung ein Wettergutachten erstellen lassen.
Dein Anspruch richtet sich an den Vermieter. Mit seiner Versicherung hast Du nichts zu schaffen.
Er muss sich mit seiner zahlungsunwilligen Versicherung auseinandersetzen.
Gruß
Du musst als Anspruchssteller den Schaden dem Grunde und der Höhe nach beweisen. Wenn Du noch nicht einmal weißt, wie es passiert ist, wird Dir das nicht gelingen.
Dein Vermieter haftet auch nur, wenn Du ihm Verschulden nachweisen kannst.
Eine Teilkaskoversicherung hätte den Schaden übernommen, wenn Windstärke 8 geherrscht hat.
Aber besser man schließt keine sch€&@@& Versicherungen ab...
Hallo hafi, kann leider nur einmal drücken.
LEjockel
Zitat:
Origial geschrieben von Inventy
zahlt für den Parkplatz und etwas mehr, damit der Vermieter es zusätzlich versichert und dann will keiner was bezahlen??!???
Was heißt "und etwas mehr, damit der Vermieter es zusätzlich versichert"?
Glaube kaum, dass du eine Zusatzabgabe für den Parkplatz zahlst, der etwas mit der Versicherung vom Hausbesitzer zu tun hat...
Wer keine Teilkasko abschließt, der braucht im Schadensfall auch nicht jammern.
Denn wenn es z.B. gehagelt hätte, dann könntest du jetzt gegen den Lieben Gott klagen...
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Was heißt "und etwas mehr, damit der Vermieter es zusätzlich versichert"?Zitat:
Origial geschrieben von Inventy
zahlt für den Parkplatz und etwas mehr, damit der Vermieter es zusätzlich versichert und dann will keiner was bezahlen??!???Glaube kaum, dass du eine Zusatzabgabe für den Parkplatz zahlst, der etwas mit der Versicherung vom Hausbesitzer zu tun hat...
Wer keine Teilkasko abschließt, der braucht im Schadensfall auch nicht jammern.
Denn wenn es z.B. gehagelt hätte, dann könntest du jetzt gegen den Lieben Gott klagen...
Aber überdenke das Prozesskostenrisiko.
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Was heißt "und etwas mehr, damit der Vermieter es zusätzlich versichert"?Glaube kaum, dass du eine Zusatzabgabe für den Parkplatz zahlst, der etwas mit der Versicherung vom Hausbesitzer zu tun hat...
Da sieht man wieder, wie sehr der Glaube trügen kann. Die Kosten für die Haus-& Grundbesitzerhaftpfichtversicherung werden über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.
Gruß
Ok. Wenn er das damit meint, dann ja.
Aber wie hier schon festgestellt wurde, hilft die bei höherer Gewalt hat auch nichts.
Für Sturmschäden brauchts die TK.
Zitat:
Original geschrieben von mb560brabus
Da sieht man wieder, wie sehr der Glaube trügen kann. Die Kosten für die Haus-& Grundbesitzerhaftpfichtversicherung werden über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Was heißt "und etwas mehr, damit der Vermieter es zusätzlich versichert"?Glaube kaum, dass du eine Zusatzabgabe für den Parkplatz zahlst, der etwas mit der Versicherung vom Hausbesitzer zu tun hat...
Gruß
.............genauso wie alle anderen Versicherungsverträge, die das Haus betreffen.