Automatikgetriebe schaltet unsauber nach Getriebeupdate

VW Phaeton 3D

Guten Tag liebe Phaeton Community,

mein Vater besitzt einen VW Phaeton 3.0 TDI aus 2009 und er seit kurzem ein folgendes Problem.
Wenn der Wagen mal paar Tage stand und dann den Wagen fahren will bleibt der Wagen im ersten Gang "stecken" und im Bordcomputer sind dann die Gänge verschwunden, als wo normal D1 steht, steht da nix mehr. Es hilft auch nicht wenn man in N schaltet oder manuell schalten will, man muss den Motor neu starten. Und was auch passiert nach längerem fahren so 60 km und man in der Stadt ist und an der Ampel steht und dann los fahren will dreht er richtig hoch bis 2-3.000 Umdrehungen und fährt langsam los, bis zum 3 Gang prügelt der den Gang rein und hab den 4 wieder alles normal. Was könnte das sein? Ein Getriebeölwechsel hat leider keine Abhilfe geschafft. KM Stand 260.000 noch nie Probleme gemacht, der hatte erst ein Update bekommen auf das Getriebe von VW wegen abgasmanipulation seit dem war es bemerkbar. Das Auto stand auch paar Tage bei VW konnten aber den Fehler komischerweise nicht reproduzieren.

97 Antworten

Udo,

weil das nur der Ansatz für einen findigen Anwalt ist.

Wie ich schon am 18-Mrz weiter oben schrieb:
"VW wird sich in einem Kostenfall nicht dafür interessieren, dass ich das herausgefunden habe. Aber ein Anwalt hätte ein Argument, auf das er aufbauen könnte, nämlich die nicht vollkommen richtige Software."

Ich verstehe nicht, warum du diese Aussage nicht berücksichtigst?

Weil ich Dir, ebenfalls am 18.03., bereits das dazu geantwortet hatte:

"Ein Anwalt braucht Beweise. Die hätte er aber nicht, denn das, was Du als angeblichen Fehler in deinen Fahrversuchen herausgefunden hast, ist noch lange kein Beweis."

LG
Udo

@d.hoeck

Ich glaube auch, das kein ursprünglicher Entwickler mehr dabei ist. Ich glaube aber auch an dokumentierten Code. Und wenn deine Vermutung richtig ist, dass nur Parameter (Kennfeld) geändert wurde, sollte das gesichert möglich sein. Ohne weitere Nebenwirkungen.

Du vermutest hier einfach etwas zuviel für mich, denn es sollte dann sehr viele kaputte Getriebe geben. Ich kann mich aus dem Forum hier nur an einen Fall erinnern. Das ist mir zu wenig statistische Relevanz.

Ich gehe übrigens nicht davon aus, dass das ABS-Steuergerät keinerlei Fehler hat. Aber nehmen wir an, es wurde statisch und dynamisch excellent geprüft und ist in diesem Sinn fehlerfrei. Dann muss es dennoch mit Situationen wie plötzliche Unterspannung oder Sensorausfall während einer Vollbremsung klarkommen. Und dann wird von sicherheitskritischen Systemen gefordert, dass sie in einen sicheren Betriebszustand übergehen. Das wäre für mich bei Sensorausfall volle, gerade anliegende Bremsleistung auf alle Räder, von denen man keine Daten hat. Aber okay, auch ich befinde mich nun im Bereich der Spekulation, denn ich kenne die Implementierung nicht. Und damit soll es gut sein.

habe heute mal versucht das zu reproduzieren, keine Chance.
Zumal mich die Anzeige an einen Handschalter erinnert ... might be or not, dass da was nicht stimmen mag, mag aber evtl auch nur ein Fall bei dir sein. Schwer nachzuvollziehen ohne Vergleiche.

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Ich weiß gar nicht, weshalb hier so heiss diskutiert wird. Ihr kennt doch alle den Konzern, der unsere Diven gebaut hat. Sollten auch nur annähernd 10-20% der Fahrzeuge, die dieses Update erhalten haben, ausfallen, dürfte das schon viel sein. Aber nicht ausreichend um da etwas mit Anwalt zu bewirken. Zumal die Laufleistung auch massiv variiert. Der eine hat gerade die 100TKM angebrochen und andere sind schon weiter, haben eine 2 oder gar eine 3 davor stehen. Also was hat man um einen Vergleich zu erzielen? Meiner Meinung nach nichts Hieb- und Stichfestes.
Bis jetzt habe ich hier nur von einer Person gelesen, die festgestellt hat, dass bei ihm etwas nicht stimmt oder schiefgelaufen ist. Und ja, bei einem Softwareupdate kann auch mal etwas schieflaufen. Da hat d.hoeck anscheinend kein Glück mit gehabt. Der Großteil scheint aber bis jetzt verschont geblieben zu sein.

Und Herr Hoeck, da muss ich Udo recht geben. So lange nichts Handfestes und Nachweisliches vorliegt, haben Sie nichts, außer Vermutungen. Und damit haben Sie oder ihr Anwalt nichts in der Hand. Was sagt denn ihre Werkstatt, die ihnen das Update aufgespielt hat? Haben Sie es dort angesprochen und bei einer Probefahrt mit dem Servicemitarbeiter reproduzieren können?
Was sagen die dazu?
Das wäre auch mal interessant.
LG

Bezüglich Nachvollziehen:
Im 5. Gang langsam nach 80 Beschleunigen, bis die Anzeige 5>6 kommt. Dann langsamer werden, z. B. 74. Die Anzeige 5>6 ist noch da, aber Hochschalten geht nicht.

Das sollte halt nicht sein. Aber deswegen wird weder die Software geändert, auch keine Probefahrt gemacht, noch ein Anwalt geholt.

Das Update arbeitet in dieser Situation so.

Ich fahre nicht oft manuell, aber hinter einem LKW störte mich die ständige Schalterei in D zw. 5 und 6.

Da wollte ich die Anzeige zufrieden stellen und schalten, aber es ging nicht.

Und ich stelle zumindest mal für mich fest, dass ich im Falle eines Schadens obiges Verhalten als Anlass nehmen würde, zu prüfen, ob das Update eine falsche Ansteuerung gemacht hat.

Hm, müsstest Du nicht, wenn Du den Fehler feststellst, zur Werkstatt?
Wenn Du einen Getriebeschaden hast und dann erzählst, Du hättest schon vor geraumer Zeit ein Problem/Fehler festgestellt, würde VW dann nicht sagen, Du hättest eine "Mitschuld", weil Du wissentlich den Wagen mit einem Fehler, ohne VW die Chance zu geben, den Fehler zu beseitigen, weiter betrieben hast?

Ich bevorzuge die praktische Betrachtung:
Der Fehler besteht darin, dass die Anzeige etwas anzeigt, was nicht dastehen sollte, aber das Display hält das aus, da bin ich sicher. Eine echte Fehlansteuerung des Getriebes ist mir (noch) nicht bekannt. Da fahre ich nicht in die Werkstatt.

Aber bei meinem ehemaligen Audi A8 4.2 gab es einen Fehler, der war bedenklich. Wenn man längere Zeit eine Strecke mit geringem Gefälle mit etwa 60 ohne Gas zu geben gefahren ist, dann hat das Getriebe irgendwann komplett ausgekuppelt, die Drehzahl war im Leerlauf. Gibt man wieder Gas, hat der schnell hochdrehende V8 gleich ordentlich Drehzahl. Dann merkt die Getriebesoftware, dass schon längst eingekuppelt hätte sein müssen und haut direkt den Gang rein. Der A8 macht einen Sprung nach vorne.

Wenn sowas Gravierendes beim Phaeton passieren würde, dann fahre ich natürlich in die Werkstatt und reklamiere den Softwarestand.

Zitat:

@mac-mallorca schrieb am 20. März 2023 um 21:47:27 Uhr:


habe heute mal versucht das zu reproduzieren, keine Chance.
Zumal mich die Anzeige an einen Handschalter erinnert ... might be or not, dass da was nicht stimmen mag, mag aber evtl auch nur ein Fall bei dir sein. Schwer nachzuvollziehen ohne Vergleiche.

Die Hochschaltempfehlung im Display gab es erst recht spät, dürfte ab GP4 gewesen sein.

Bei Problemen mit dem Getriebe können wir Abhilfe schaffen.

Zitat:

@A346 schrieb am 20. März 2023 um 16:25:39 Uhr:


Weil ich Dir, ebenfalls am 18.03., bereits das dazu geantwortet hatte:

"Ein Anwalt braucht Beweise. Die hätte er aber nicht, denn das, was Du als angeblichen Fehler in deinen Fahrversuchen herausgefunden hast, ist noch lange kein Beweis."

LG
Udo

Mir fehlen gänzlich Kenntnisse über Software und deren Entstehung, finde den Hinweis von Dietmar aber durchaus interessant. Wie bereits von einem User angemerkt, wäre es auch nicht das erste mal, dass VW hier eine Verschlimmbesserung betreibt. Bei den Getriebeproblemen handelt es sich offensichtlich nicht um Einzelfälle, wie hier dargestellt. Bei meinem letzten Besuch in Lüdinghausen, vor einigen Monaten, ist die Thematik bereits bekannt und mehrfach festgestellt worden.

Im Übrigen stört mich die o.g. Aussage - auch in Hinblick auf den Hinweis bezüglich von Aussagen mit Rechtsberatungscharakter. Die Aussage widerspricht der Rechtsdogmatik und ist schlicht falsch.

In dem anderen Thread haben sehr viele User berichtet, dass das Update keine Probleme verursacht hat.

Da habe übrigens auch auf diese Frage von Dir:
https://www.motor-talk.de/.../...emassnahme-34-k5-01-t7114796.html?...

so geantwortet:
https://www.motor-talk.de/.../...emassnahme-34-k5-01-t7114796.html?...

Insgesamt überwiegen die positiven Erfahrungen deutlich.
Im Forum ist jedenfalls nicht herauslesbar, dass es nicht um Einzelfälle mit Problemen handelt.

Und was Dich an meiner Aussage bzgl. Anwalt stört und was daran schlicht falsch ist, erkläre mir doch bitte.
"Rechtsdogmatik" musste ich googeln, verstehe trotzdem den Zusammenhang nicht.

LG
Udo

Edit

Lieber Udo,

das stimmt, habe mich auch (insbesondere) über Deinen Erfahrungsbericht gefreut, da wir beide die Kennfeldoptimierung aus Lüdinghausen haben und mir vorher keine Erfahrungsberichte in Verbindung mit der Optimierung aufgefallen sind.
Ebenfalls stimme ich mit Dir überein, dass die Mehrheit des Forums keine langfristigen Einschränkungen durch das Update erfahren hat. Unabhängig von der Thematik, die Dietmar aufgeworfen hat, macht mir das insgesamt Mut.

Bzgl deiner Aussage mit der Beweislast versuche ich mich kurzzuhalten:
Im Grundsatz hast du als Verbraucher, soweit meistens bekannt, den Vorteil, dass, sofern der Mangel sich innerhalb eines Jahres zeigt, der Unternehmer beweisen muss, dass die Ware mangelfrei ist.

Im hier konkreten Fall ist natürlich einzuwerfen, dass der Phaeton weder vor einem Jahr gekauft worden ist, noch zwingend bei VW und nicht von jedem als Verbraucher. Der Grundgedanke der Beweislastumkehr findet aber auch hier Anwendung. Auch wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, ist der Grundsatz, dass der Kläger die Beweislast trägt, insofern einzuschränken, als dass der Anspruchsteller keine Möglichkeit hat, die näheren Umstände innerhalb des Unternehmens einzusehen und eine weitere Sachaufklärung zu ermöglichen.
Das ist bei einem so großen Konzern wie VW nicht möglich.

Insofern reicht es aus, dass der Kläger konkrete Anhaltspunkte dafür vorträgt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Aktion und Schaden vorliegt.
Dann ist es an VW, das Gegenteil zu beweisen. Das ist einem Konzern auch zumutbar, da dieser interne Geschehensabläufe einsehen kann.

Danke für deine Schilderung der rechtlichen Situation zur Beweislastumkehr.

Wir befinden uns jetzt aber fast schon in einer nach den NUB nicht zulässigen Rechtsberatung bzw. in Beiträgen, die als Rechtsberatung verstanden werden könnten.

Ich schlage daher vor, es hiermit zu belassen. Mag jeder selbst daraus seine Schlüsse ziehen.

LG
Udo

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