Automatikgetriebe abschleppen
Hallo.eine Frage kann ich mein Opel Bj. 2000 mit Automatikgetriebe abschleppen lasen ,und wenn ja wie weit....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 3doesti
was ich glaube, ja oder nein ein bischen genauer wär schon nicht schlecht...aber trotzdem Danke..
bloß nicht zu freundlich.... tzz schau doch einfach in deinen Bedienungsanleitung wenn die dir Hilfe hier nicht gut genug ist!
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vectra1955i
Klar kannst du einen liegengebliebenen Automaten aus dem öffentlichen Verkehrsraum z.B. zur Werkstatt, nach Hause abschleppen. Das wars aber auch schon. Ein erneutes schleppen ist gesetzlich nicht zulässig und bringt sogar Punkte in Flensburg und wenns dumm läuft noch ein Strafverfahren wegen fahren ohne FE.
dann lies hier lieber mal nach:
§ 33 Schleppen von Fahrzeugen
(1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.
(2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften:
1. Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
2. Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.
3. Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32.
4. Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als Kraftfahrzeug.
5. § 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.
6. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.
7. Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.
Quelle: BM der Justiz
Bei der Sache mit FE muss man natürlich aufpassen, da hast du recht.