Automatic an der Kreuzung

Mercedes E-Klasse W212

Hallo,meine Frage geht zum Automatic Getriebe.Wenn ich an die Kreuzung fahre,muß ich den Gang auf Null stellen,oder wie lange darf ich mit eingelegtem Gang und Bremse an der Kreuzung stehen.
Bitte nicht lächeln,ich fuhr bis jetzt immer Schaltgetriebe.
Cari

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Kein Ding, Fuß auf Bremse und gut. Wenn du die Bremse mal tief durchtrittst, dann kannst du den Fuß von der Bremse nehmen (Hold-Funktion). Einfach wieder auf's Gas treten und ab geht der Hobel. Gas und Bremse, mehr brauchst du nicht. Hände frei für wichtigere Dinge: Bier, Handy, Beine nebenan … 😉

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Wieso kann Rollen in N Schäden verursachen. Ich habe das zwar erst einmal gemacht, weil man dafür eigentlich nie Verwendung hat, aber man muss doch das rollende Auto auf N schalten können, ohne dass etwas kaputt geht.

Man kann doch nicht davon ausgehen, wenn hier jemand seinen Senf dazu gibt, dass der seine Kiste auch kennt und schon gar nicht, dass er die Technik und deren Feinheiten versteht.

Deshalb kann ich mich auch nur der Aussage anschließen, ganz einfach mit dem Auto fahren wofür es gebaut wurde und eine Automatik auch automatisch werkeln zu lassen, nicht versuchen schlauer als der Hersteller zu sein. 😎

PS: OK die S/S braucht man eher selten und der Tastendruck bei jeder Inbetriebnahme des Autos um diese zu deaktivieren ist genau verkehrt (wird aber zur Gewohnheit und automatisiert). In der Situation wo man sie brauchen kann, drückt man eben dann den Knopf. 😁

Zitat:

@lejockel schrieb am 17. April 2015 um 08:53:56 Uhr:


Hallo Andy, bei Deiner Jahresfahrleistung fehlt Dir nur die Übung mit "N". 😁

LEjockel

Wie wahr! 🙂

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 16. April 2015 um 12:02:19 Uhr:



Zitat:

@Nico21784 schrieb am 16. April 2015 um 07:27:43 Uhr:


Da muss ich jetzt einmal kurz korrigieren: An einem Bahnübergang ist man sogar verpflichtet den Motor abzustellen. Wissen Viele anscheinend nicht, hat mich aber vor ca. 5 Jahren mal 10€ gekostet. Sogar an einer Ampel wäre es notwendig, wenn ich vorher weiß das es länger als 30 Sekunden dauert, was aber im Ermessen des Polizisten liegt. Wer es genau wissen will, es ist §30 StVO. Nach dem Paragraphen wird auch das Eiskratzen bei laufendem Motor geahndet.

Woher hast Du denn die 30 Sekunden Regel? Aus § 30 StVO ergibt sich das aber nicht.

Das hatte mir der Polizeibeamte damals empfohlen. So lernt es die Polizei. Da es nicht gesondert geregelt wird, werden die Polizisten auf eine bestimmte Zahl fixiert. Wie gesagt, es ist eine Ermessenssache. Wenn der Polizist nen ganz miesen Tag hat dann kann er Einen bei jeder Ampel wo man stehen bleibt ahnden.

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Zitat:

@Nico21784 schrieb am 17. April 2015 um 13:40:59 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 16. April 2015 um 12:02:19 Uhr:


Woher hast Du denn die 30 Sekunden Regel? Aus § 30 StVO ergibt sich das aber nicht.

Das hatte mir der Polizeibeamte damals empfohlen. So lernt es die Polizei. Da es nicht gesondert geregelt wird, werden die Polizisten auf eine bestimmte Zahl fixiert. Wie gesagt, es ist eine Ermessenssache. Wenn der Polizist nen ganz miesen Tag hat dann kann er Einen bei jeder Ampel wo man stehen bleibt ahnden.

Was für ihn aber Bergeweise Papierkram "danach" bedeuten würde, den er dann im polizeitypischen Adler-Suchsystem eintippen darf. Außerdem: Bei uns (Polizeidirektion Bonn) sind eh allenfalls die Hälfte der Beamten überhaupt noch im Dienst. Ein Viertel ist krank, das andere Viertel im Urlaub, auf Weiterbildung etc. Von der verbliebenen Hälfte verrichtet wiederum ein gutes Drittel keinen Streifendienst (Kripo). Also ist die Gefahr, von einem Polizeibeamten an Ampel, Bahnübergang etc. genervt zu werden - zumindest bei uns im Rheinland - lächerlich gering.

... und nicht nur im Rheinland, auch in Bayern ;-)

Zitat:

@Nico21784 schrieb am 17. April 2015 um 13:40:59 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 16. April 2015 um 12:02:19 Uhr:


Woher hast Du denn die 30 Sekunden Regel? Aus § 30 StVO ergibt sich das aber nicht.

Das hatte mir der Polizeibeamte damals empfohlen. So lernt es die Polizei. Da es nicht gesondert geregelt wird, werden die Polizisten auf eine bestimmte Zahl fixiert. Wie gesagt, es ist eine Ermessenssache. Wenn der Polizist nen ganz miesen Tag hat dann kann er Einen bei jeder Ampel wo man stehen bleibt ahnden.

Da wir in einem Rechtsstaat leben, muss jede Handlung der Exekutive durch geltendes Recht gedeckt sein. Einen entsprechenden Hinweis auf die 30 Sekunden Regel würde ich mit der Frage nach der Rechtsgrundlage kommentieren.

Ich gehe lieber in die Hold Stellung. Gang eingelegt. Wenn man P drückt, rollt er in Parksperre. Auch beim Motor ausschalten und Schlüssel abziehen. Die im leicht abschüssigen Gelände zu lösen ist auch nicht gesund. (Hört sich jedenfalls nicht gesund an). Warmes Öl kann man wieder abkühlen. Einen verschlissenen Antriebsstrang nicht! Darum auch beim Parken Fußfeststellbremse treten. 😉

HG
Jochen

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Cali65 schrieb am 17. April 2015 um 10:03:06 Uhr:


Dann gefährde ich ja bei jeder Autowäsche die Kraftübertragung.

nein, da die Strecke und Geschwindigkeit nicht lang bzw. hoch genug sind, um Schäden auszulösen. Das Problem beim Rollen in "N" ist, dass die Ölversorgung nicht in ausreichendem Maß an allen bewegten Stellen erfolgt. Daher sollte man auch während der Fahrt nur im Notfall (z.B. Schleudern) in "N" gehen. Auch aus diesem Grund ist die Streckenlänge und Geschwindigkeit für den Abschleppfall (insbesondere bei nicht laufendendem Motor) begrenzt und das Anschleppen (auch weil es eh nicht wirklich funktioniert) verboten, damit das Getriebe und der Wandler keinen Schaden nimmt. Bei den NFZ muss z.B. im Regelfall die Antriebswelle abgeflanscht werden, wenn geschleppt wird.

Zitat:

Wenn ich bei meinem über S/S abschalte, schaltet das Automatikgetriebe nie in N.

In der Anzeige bleibt er in "D", was auch so gewollt ist. Technisch greift die Leerlaufabkopplung, so dass das Getriebe faktisch in "N" ist. Wie sollte man auch sonst den Motor wieder anbekommen. Anlassen bei eingelegtem Gang ist keine gute Idee und würde erhebliche Kräfte erfordern. Daher ist faktisch der Leerlauf drin, um das Anlassen überhaupt erst zu ermöglichen.

Die Sache mit der 30-Sekunden-Regel hab' ich noch nie gehört. Da würd' ich schon gern eine Verwaltungsanweisung oder Urteil sehen. Unabhängig lohnt sich ein Abschalten des Motor bei konventioneller Technik i.d.R. ab 20 Sekunden, bei S/S ohne Zusatztechnik schon ab ca. 10 Sekunden und bei S/S mit Direktstart sogar schon ab 2-3 Sekunden Motorstillstand. Die Belastungen eines S/S-Wiederstarts sind übrigens deutlich geringer als bei einem normalen Motorstart, u.a. da die Maschine ja bereits warm ist.

Viele Grüße

Peter

Wenn ich an der Ampel auf N schalte, habe ich den Eindruck, als wuerde der Antriebsstrang entlastet und der Motor wurde leichter drehen. Ob da technisch tatsächlich etwas entlastet wird, vermag ich nicht zu beurteilen, da mir das Hintergrundwissen fehlt.

Wenn D eingelegt ist, versuchen die Wandler nach vorn zu schieben. Merkt man auch, sobald man auf N schaltet oder sie S/S den Motor abschaltet. Der Antriebsstrang wird entlastet und das Auto möchte nicht mehr kriechen.

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