Autokauf mit Anzahlung
Guten Tag Leute!
Brauche eure Hilfe zum Autokauf.
Das ist mein erster Autokauf deswegen bin ich mir in der Abwicklung unsicher.
So es geht um ein Auto welches 8000€ kostet, der Verkäufer kann aber das Auto erst dann übergeben wenn er ein anderes gekauft hat, sodass er zur Arbeit noch weiterhin ohne Probleme fahren kann. Der Verkäufer will eine Anzahlung von 50% sprich 4000€ in meinem Fall haben, dann geht er am nächsten Tag zum Händler, kauft sich ein anderes Fahrzeug und erst dann kann ich mein Auto abholen und den Restbetrag bezahlen. Meine Fragen dazu.
Wie läuft so ein Kauf ab? Ist ja ein Privatverkauf, wie kann ich mich da absichern? Denn die Anzahlung ist ziemlich groß. Bekomme ich da schon irgendwelche Papiere nach der Anzahlung( Kfz-Schein oder Brief ) ?
Im Kaufvertrag ist ja nur eine Unterschrift da und diese reicht nicht als Nachweis.
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Antworten.
Gruß Andrej
Beste Antwort im Thema
Das ist doch Quatsch. Komplettes Geld bezahlen und er soll halt einen Tag mit der Bahn/Mietwagen zur Arbeit fahren oder sich nen Urlaubstag nehmen. Wer dazu nicht bereit ist sollte kein Auto verkaufen.
25 Antworten
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 7. November 2017 um 08:53:51 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 6. November 2017 um 11:12:33 Uhr:
Schein und Brief nutzt Dir gar nichts, das sind mittlerweile keine Eigentumspapiere mehr.Waren sie auch früher nicht.
@TE: das klingt schon viel besser!
Also, früher war es so. Wenn man im Besitz des Briefes ist, kann man mit dem Auto machen was man will!
An-Ab Melden, Verkaufen oder sonst was. Egal, wem das Auto gehört. So war es in den 60-80 Jahre.
Also, Bin ich im Besitz des Briefes, bin ich der Besitzer! Heute ist es so. Das ich beim Straßenverkehrsamt, mit einen dicken Ordner da hin muss, und am besten noch eine Bibel unterm Arm!
Na wenn du das glaubst...
Dass in den Papieren aber klar drin steht, dass der Inhaber nicht als Eigentümer ausgewiesen wird - und dass es zu diesem Sachverhalt Jahrzehnte alte Urteile gibt... aber wem sag ich's
Zitat:
@Man60 schrieb am 07. Nov. 2017 um 09:39:58 Uhr:
Das ich beim Straßenverkehrsamt, mit einen dicken Ordner da hin muss, und am besten noch eine Bibel unterm Arm!
Also bisher haben mir zum Anmelden immer "Brief"/"Schein", evb und Perso. gereicht. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass ich auch der Eigentümer des zugehörigen PKW bin. Hat es auch damals schon nicht. Dass es beim Straßenverkehrsamt oder wo auch immer so gehandhabt wurde, ist eine andere Sache, ändert aber nichts an der Tatsache.
Ok Jungs, Nah dann! Dann habe ich wohl die ganzen Jahre, seit dem ich Autos Fahre, (Seit 1976) und der Brief auf meinen Nahmen Ausgestellt ist/war, und bei mir zuhause lag oder liegt, und dann Behaupte, das ist "mein neuer" Wohl voll gelogen. Ist wahrscheinlich für mich nicht verständlich.
Wünsche Euch allen einen schönen Tag.
Gruß Man60
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Nein, hast du vermutlich nicht, da du wahrscheinlich ebenfalls einen Kaufvertrag über das zugehörige Auto abgeschlossen hattest. Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass der Wagen sogar vor deiner Haustüre stand.
Allein die Papiere des Fahrzeuges machen einen jedoch noch lange nicht zum Eigentümer des selbigen.
An sonsten hoffe ich mal, dass niemand bei dir einbricht, sich die Papiere mitnimmt. Deiner Logik nach wäre er ja dann neuer Eigentümer des PKW
Hanebüchend - nicht derjenige, der im Besitz des Kfz-Briefes war/ist, war automatisch auch Besitzer. Kfz-Brief und entsprechende Haltereintragung mach(t)en den Besitzer aus! Insofern stimme ich als älterer Mensch (1.eigenes Auto 1976) @Man60 zu. Aber die jüngeren Freunde, deren Geburtsdatum noch später ist, als wir unsere ersten Autos besaßen, wissen bekanntlich alles - vor allem besser.
Im September 2017 neuer Mitsubishi Space Star Gekauft. Geld dem Händler Überwiesen, Kaufvertrag von beiden Unterschrieben. (Liegt bei mir zuhause mit Brief. Also nicht Leasing - Kredit, sondern Bar. Hat mein Vater schon so immer gemacht und ich auch seit 30 Jahren. Hat sich immer Bewehrt. Möchte aber niemanden zu nahe treten.
Ist nur meine Meinung!
Gruß Man60
Texas_Lightning, so lassen wir der Jugend ihrer Meinung! Und wir haben unsere.
Ich würde mir eher die Frage stelle, ob das Auto überhaupt das richtige ist. Der Verkäufer scheint das Auto ja aus Geldgründen verkaufen zu wollen. Entweder, weil er nie Geld für das Auto hatte und es demzufolge auch an Wartung/Pflege mangelte. Oder es ist ebenfalls möglich, weil er aus einem kurzfristigen Umstand Geld braucht (Erbe auszahlen, ...).
Das würde dann aber auf 80% der Verkäufe zutreffen.
Zitat:
@Knergy schrieb am 7. November 2017 um 18:40:11 Uhr:
Ich würde mir eher die Frage stelle, ob das Auto überhaupt das richtige ist. Der Verkäufer scheint das Auto ja aus Geldgründen verkaufen zu wollen. Entweder, weil er nie Geld für das Auto hatte und es demzufolge auch an Wartung/Pflege mangelte. Oder es ist ebenfalls möglich, weil er aus einem kurzfristigen Umstand Geld braucht (Erbe auszahlen, ...).
wenn der verkäufer wirklich das geld braucht zum kauf eines neues fahrzeuges, soll er sich das geld irgendwo für 1 tag leihen. viele banken bieten dafür spezielle kredite oder man ziehts über den dispo für 1 tag.
alternativ wie schon vorgeschlagen zum autohaus gehen und dort das geld abgeben und fahrzeug mitnehmen.
irgendwelche "weis nicht wie ich dann zur arbeit kommen soll" sind dumme ausreden. ich konnte 6 wochen ohne auto zur arbeit kommen (knapp 30km) und wohne an nen ort, wo man ohne auto nichtmal brötchen bekommt...