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Autokauf Händler: Schaden nach 3 Monaten
Hallo Autofreunde,
ich habe mir von einem Autocenter einen Audi A3 8P gekauft.
Anfangs alles top, doch dann nach ca. 1 1/2 monaten leuchtete die ganganzeige
im KI komplett auf ( automatik getriebe). Was mir anfangs zwar etwas komisch vorkamm, doch bei der nächsten fahrt war es wieder weg.
Dann nach ca. 3 monaten nur noch bei jeder fahrt dauerleuchten.
Ab in die werkstadt. Diagnose. Schaltbetätigung am Getriebe defekt.
Kosten 600 €.
Nun meine eigentliche frage.
Meine werkstadt hat sich vom autocenter die freigabe zur Reparatur geholt und erstzt. nun wollen die nicht dafür zahlen.
Muss er aber doch oder? Ist doch daran durch die Gewährleistungspflicht gebunden,oder nicht.
Beste Antwort im Thema
Genau direkt Anwalt beauftragen. Mindestens Selbstbeteiligung zahlen und wenn kein Rechtschutz vorhanden ist alle Kosten selber tragen.
Der Einzige der immer verdient, genau, der Anwalt.
Mache Leute scheinen ja ohne Anwalt ja gar nicht mehr durchs Leben zu kommen.
Und Golfiwolfi beteiligst du dich an den Kosten. Ist ja für einen guten Zweck.
Gruß
Frank
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38 Antworten
Ich verstehe nicht, was der Zweck der Freigabe des Autocenters an die Reparatur-werkstatt war, wenn nicht die Übernahme der Bezahlung.
Warum hat die Reparaturwekstatt das Autocenter angefaxt, wenn es nicht um die Klärung der Bezahlung ging.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Ich verstehe nicht, was der Zweck der Freigabe des Autocenters an die Reparatur-werkstatt war, wenn nicht die Übernahme der Bezahlung.
Warum hat die Reparaturwekstatt das Autocenter angefaxt, wenn es nicht um die Klärung der Bezahlung ging.
O.
Dann spekulieren wir doch mal:
Werkstatt an Center: Euer Kunde ist mit nem Schaden hier, dürfen wir reparieren?
C an W: Ja, ihr dürft rann!
W an C: Danke!
Das wird so oder ählich abgelaufen sein.
Ich seh da keine Absprache bezüglich der Bezahlung. Die muss ja durch den Kunden erfolgen, der gibt die Reparatur in Auftrag!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Ich verstehe nicht, was der Zweck der Freigabe des Autocenters an die Reparatur-werkstatt war, wenn nicht die Übernahme der Bezahlung.
Warum hat die Reparaturwekstatt das Autocenter angefaxt, wenn es nicht um die Klärung der Bezahlung ging.
O.
Dann spekulieren wir doch mal:
Werkstatt an Center: Euer Kunde ist mit nem Schaden hier, dürfen wir reparieren?
C an W: Ja, ihr dürft rann!
W an C: Danke!
Das wird so oder ählich abgelaufen sein.
Ich seh da keine Absprache bezüglich der Bezahlung. Die muss ja durch den Kunden erfolgen, der gibt die Reparatur in Auftrag!
Gibt es schon Gebietsschutz für Kunden?
Seit wann muss ich bei einer anderen Werkstatt nachfragen, ob ich seine Kunden bedienen darf, wenn dieser aus freien Stücken eine bestimmte Werkstatt auswählt? Doch nur, wenn vertragliche Verpflichtungen zwischen dem Kunden und der anderen Wekstatt bestehen und diese Verpflichtungen berücksichtigt werden müssen.
Bis vor ca. 30 Jahren gab es Gebietsschutz für Mercedes- Käufe. Jeder musste in seinem Wohnbezirk bestellen oder bei Bestellung in einem anderen Laden wurde die Bestellung der Filiale im Wohnbezirk zugeordnet. Damit wurden Preisverhandlunge weitgehend unterdrückt.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Gibt es schon Gebietsschutz für Kunden?
Seit wann muss ich bei einer anderen Werkstatt nachfragen, ob ich seine Kunden bedienen darf, wenn dieser aus freien Stücken eine bestimmte Werkstatt auswählt? Doch nur, wenn vertragliche Verpflichtungen zwischen dem Kunden und der anderen Wekstatt bestehen und diese Verpflichtungen berücksichtigt werden müssen.
Hallo, es geht um einen Gebrauchtwagen. Hat der Mängel darf der Veräufer (Händler) nachbessern.
Das hat Gebietsschutz nicht zu tun.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Gibt es schon Gebietsschutz für Kunden?
Seit wann muss ich bei einer anderen Werkstatt nachfragen, ob ich seine Kunden bedienen darf, wenn dieser aus freien Stücken eine bestimmte Werkstatt auswählt? Doch nur, wenn vertragliche Verpflichtungen zwischen dem Kunden und der anderen Wekstatt bestehen und diese Verpflichtungen berücksichtigt werden müssen.
Hallo, es geht um einen Gebrauchtwagen. Hat der Mängel darf der Veräufer (Händler) nachbessern.
Das hat Gebietsschutz nicht zu tun.
Gruß
Frank
Weil es so ist, macht die Kontaktaufnahme mit der Verkaufswerkstatt nur Sinn, wenn die Frage nach der Erlaubnis der Reparatur eigentlich für die Frage nach der Kostenübernahme stand. Um Zustimmung zur Reparatur wird der gefragt, der bezahlt. Leider wurde das offensichtlich nicht explizit angesprochen.
O.
Das sehe ich genauso. Auch wenn die Frage der Bezahlung nicht explizit angesprochen wurde, wird sich der Richter fragen, welchen Sinn die Reparaturfreigabe denn hatte, warum also die Werkstätten sich darüber verständigt haben.
Und die einzige Erklärung für die Reparaturfreigabe ist der Verzicht auf das eigene Nachbesserungsrecht. Sonst wäre der ganze Aufwand überflüssig gewesen, und da wird sich der Richter denken, dass man sich die Sache mit der Freigabe dann gespart hätte. Also wird er die Freigabe dahin auslegen, dass damit konkludent auch die Kostenübernahme erklärt wurde. So würde ich es jedenfalls machen.
Jetzt aber nicht sofort zum Anwalt laufen, sondern erstmal gütlich eine Einigung versuchen. Das mit dem Anwalt kann man immer noch machen, der läuft nicht weg, und wenn doch, gibts genug andere ...
Zitat:
Original geschrieben von K080907
Das sehe ich genauso. Auch wenn die Frage der Bezahlung nicht explizit angesprochen wurde, wird sich der Richter fragen, welchen Sinn die Reparaturfreigabe denn hatte, warum also die Werkstätten sich darüber verständigt haben.
Und die einzige Erklärung für die Reparaturfreigabe ist der Verzicht auf das eigene Nachbesserungsrecht. Sonst wäre der ganze Aufwand überflüssig gewesen, und da wird sich der Richter denken, dass man sich die Sache mit der Freigabe dann gespart hätte. Also wird er die Freigabe dahin auslegen, dass damit konkludent auch die Kostenübernahme erklärt wurde. So würde ich es jedenfalls machen.
Jetzt aber nicht sofort zum Anwalt laufen, sondern erstmal gütlich eine Einigung versuchen. Das mit dem Anwalt kann man immer noch machen, der läuft nicht weg, und wenn doch, gibts genug andere ...
Eben, du bist kein Richter und somit eine Person mit x Ahnung in der Sache!
Der TE gibt einen Auftrag zur Beseitigung eines Mangels!
Also ist er gegenüber dem Ausführenden zur Zahlung verpflichtet!
Wo er sich dann das Geld herholt ist dem Ausführenden total egal!
Und zu deiner Meinung zur konkludenten Absprache blieb ich mal lieber ruhig, sonst gibt es nur wieder Ärger mit den MODS.
(Mario B. und so).
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von K080907
Das sehe ich genauso. Auch wenn die Frage der Bezahlung nicht explizit angesprochen wurde, wird sich der Richter fragen, welchen Sinn die Reparaturfreigabe denn hatte, warum also die Werkstätten sich darüber verständigt haben.
Und die einzige Erklärung für die Reparaturfreigabe ist der Verzicht auf das eigene Nachbesserungsrecht. Sonst wäre der ganze Aufwand überflüssig gewesen, und da wird sich der Richter denken, dass man sich die Sache mit der Freigabe dann gespart hätte. Also wird er die Freigabe dahin auslegen, dass damit konkludent auch die Kostenübernahme erklärt wurde. So würde ich es jedenfalls machen.
Jetzt aber nicht sofort zum Anwalt laufen, sondern erstmal gütlich eine Einigung versuchen. Das mit dem Anwalt kann man immer noch machen, der läuft nicht weg, und wenn doch, gibts genug andere ...
Eben, du bist kein Richter und somit eine Person mit x Ahnung in der Sache!
Der TE gibt einen Auftrag zur Beseitigung eines Mangels!
Also ist er gegenüber dem Ausführenden zur Zahlung verpflichtet!
Wo er sich dann das Geld herholt ist dem Ausführenden total egal!
Und zu deiner Meinung zur konkludenten Absprache blieb ich mal lieber ruhig, sonst gibt es nur wieder Ärger mit den MODS.
(Mario B. und so).
Dann nenne mal einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund, den die ausführende Werkstatt bewogen hat, die Verkaufswerkstatt um Erlaubnis zur Reparatur zu bitten.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Eben, du bist kein Richter und somit eine Person mit x Ahnung in der Sache!
Der TE gibt einen Auftrag zur Beseitigung eines Mangels!
Also ist er gegenüber dem Ausführenden zur Zahlung verpflichtet!
Wo er sich dann das Geld herholt ist dem Ausführenden total egal!
Und zu deiner Meinung zur konkludenten Absprache blieb ich mal lieber ruhig, sonst gibt es nur wieder Ärger mit den MODS.
(Mario B. und so).
Dann nenne mal einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund, den die ausführende Werkstatt bewogen hat, die Verkaufswerkstatt um Erlaubnis zur Reparatur zu bitten.
O.
Hallo Hugaar, den Grund möchte ich auch gern von Dir wissen. Und dann kannst Du mir nochmal sagen, woher Du zu wissen glaubst, dass ich kein Richter bin. :confused: