Autokauf doch es ist eine riesen entäuschung :(

Hallo,

ich habe mit meinem Freund einen Golf II GT gekauft, ich weis nicht wo ich mich hinwenden kann(Ausser nachher beim anwalt). Wir haben das Auto Privat gekauft und wahren so am anfang zufriesen bis wir beim TÜV waren um es mal durchchecken zu lassen, weil was ratterte.
Also erst mal zu dem Auto

Golf II GT
90PS
Bj. 90

So nun zu dem Vertrag den wir gemacht haben dort, mit dem Privatverkäufer.
Der geht so:
"Ich Mario S. verkaufe einen Golf II GT am 29.05.2006, für 900€. Das Fahrzeug wird mit einem HEckschaden verkauft. Auf fehler und Mängel wurde hingewiesen. Das Fahrzeug wird verkauft ohne jegliche Gewährleistung. Das Fahrzeug wurde mit Kurzkennzeichen abgeholt und die Original Kennzeichen sind ab dem 30.05.2006 sofort abzumelden für jeglichen Schaden übernimmt der Käufer die volle Verantwortung."

So dieses war der vertrag, nun zu dem Schaden was das Auto hat was der TÜV uns sagte.

TÜV:" Das Auto ist schrottreif und darf nicht mehr im Straßenverkehr gefahren werden, die Mängel an dem Auto sind zu hoch. Diese Wären z.B. Alle Scheibenbremsen sind hinüber, die Seitenschweller sind mit Kupferblech und Silokon beklebt, damit sie überhaupt noch halten, Das Radlager vorne links ist ebenfalls hinüber und muss so schnell es geht ernäuert werden, die Seitenschweller wieder hinzubekommen kosten rund 600Euro, Das Radlager 180Euro wenn es hoch kommt. Dazu kommt noch das das Auto wenn es warm wird Standgas hat und bis zu 4000Umdrehungen geht. Da ist auch der Schalter Kaputt damit es wieder normel dreht. Der Auspuff ist komplett durchgerostet. Der TÜV der vor 5 Monaten gemacht wurde muss ein gekaufter TÜV sein denn so kommt kein Auto übern TÜV"

Uns wurde versichert das der auspuff hält und nicht abfällt, er ist nin 3 mal abgefallen während der fahrt, die halterungen sind durchgerostet, man kann den Auspuff nun nicht mehr befästigen.

Wie ist das nun mit dem Recht wir gehen zwar heute nachmittag zum anwalt da haben wir einen termin aber doch möchte ich gerne wissen was ich da alles erwähnen sollte.

Der Verkäufer hat gesagt das er das auto laut vertrag als Bastlerfahrzeug/Nicht fahrbereit verkauft hat.

Dort steht aber nur Heckschaden, das er einen hatte. Und ADAC sagt auch das der HEckschaden nichts mit Bastlerfahrzeug zu tun hat.

Ich bedanke mich für jegliche Antworten. 🙁

Traurige Grüße Aus Kassel

Nina

24 Antworten

Hallo,

ja fahren können wir ja nicht mehr nachdem er zusammengeschoben wurde.

Ist ja nun hin das auto. und das innerhalb 2 wochen

naja...

also ich würd sagen sei froh....

die anwälte sagen immer viel 🙂

die wollen ja nur kohle...

die sagen ja nicht vorher schon ne lass das lieber du verlierst sowieso :P

nur wenn der gegner jetzt aufmal mit einem gutachter oder so kommen will kann er ja für dich bzw. euch schlecht aussehen...

wenn du pech hast bekommste ja noch teil schuld obwohl EUCH jemand hinten drauf gefahren ist

Hallo,

da es ein guter freund von uns war/ist der uns draufgefahren ist beim WM Tag weil er abgelenkt war haben wir es privat geregelt da er sonst auf 240% hoch geht. wir haben von ihm geld bekommen und einen neuen golf geholt ohne rost etc also ich meine in einem sehr guten zustand, wo wir TÜV selber gemacht haben bzw beim TÜV waren und es begutachtet lassen haben 😁

LG Nina

Aus der Ferne etwas zu unterstellen ist zwar nie gut, aber die Sache hier stinkt doch gewaltig.

Nicht nur das man eine Karre kauft die scheinbar scheinbar ein Blinder als Schrottreif erkennen kann. Nein, dann will man auch noch einen BMW aufbauen, hat also scheinbar doch Ahnung.
Dann kommt raus das der Wagen laut TÜV Schrottreif ist und nicht mehr Fahrbar. (Warum wurde der Wagen vom TÜV nicht stillgelegt?)

Nach alle dem fährt man dann doch mit dem Wagen rum und dann fährt zufällig ein guter Bekannter einfach mal so hinten rein weil ja WM ist und er abgelenkt war.

Und ganz nebenbei hat der das Geld auch sofort zur Hand und ein neues passendes Auto ist auch schon sofort gefunden und gekauft.
Und der Wagen war inzwischen sogar schon beim TÜV.

Ihr merkt aber schon das das erste Posting vom Freitag ist.
Und somit die ganze Aktion von Anwalt, rumfahren, Unfall, Schadensregulierung, neukauf, TÜV innerhalb von rund 24 Stunden passiert sein muss. Und DAS glaube ich nun ehrlich gesagt alles nicht so recht.

Rein theoretisch möglich ist das von mir aus schon, aber praktisch sehr seltsam.

Wieviel hat euch der Freund denn für den Unfall gegeben?

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@AcJoker

Es sind Pfingstferien... 😉

Zitat:

Original geschrieben von etku


@AcJoker

Es sind Pfingstferien... 😉

Hier nicht (mehr). :-(

In NRW waren die Ausnahmsweise am 06.06.06 für einen Tag
In Bayern sind die vom 06.06.-17.06.

Und auch in den Ferien bleibt die Zeit von Freitag bis Samstag gleich und Sonntags ist dann auch geschlossen wie immer. *g

Oder was wolltest du mir damit sagen? *grübel*

Er wollte damit vermutlich darauf hindeuten, dass mal wieder zuviele Kiddis frei haben und dementsprechend hier gepostet wird. Vielleicht liegts aber auch an der massiven Sonneneinstrahlung der letzten Tage - wenn ich mir hier die anderen Threads ansehe (a la nehmt eure WM-Fahnen ab ihr verliert sonst eure Betriebserlaubnis 😁) kann es nicht anders sein.

gruß
chris

Moin,

Gegenfrage ... KÖNNT IHR Belegen, das der Verkäufer von dem Mangel WUSSTE ?! Es besteht die Möglichkeit, das der Verkäufer das Fahrzeug SELBST ohne Wissen von diesem Mangeln erworben hat, oder er den Korrosionsschaden an den Schwellern in einer Hinterhofwerkstatt hat beheben lassen, und das diese Werkstatt diesen Fusch gemacht hat, um den Wagen schnell über den TÜV zu würgen und dem jetzigen Verkäufer zu verkaufen, der den Wagen dann nur über den Winter gefahren ist ... etc.pp.

Wenn ICH euch z.B. einen Fisch verkaufe ... und dieser schwimmt bei mir scheinbar gesund rum und ist quicklebendig ... Ihr setzt den bei euch rein ... und dann sterben alle Fische, weil euch dieser Fisch eine Krankheit mitgebracht hat ... bin ICH auch nur dann Schadenersatzpflichtig ... wenn ICH zum Zeitpunkt des Verkaufes ... von der Krankheit WUSSTE (!) Bricht sie 2 Tage später auch bei mir aus, wußte ich davon aber NICHTS, also habt Ihr gegen mich auch keine Ansprüche.

Fakt ist, das für den Verkäufer die Unschuldsvermutung gilt. Sagt er euch vom Mangel nichts, und er ist KEIN KFZ-Mechaniker oder ähnliches ... wird ein Gericht davon ausgehen, das ihm dieser Mangel NICHT bekannt war, ausser IHR könnt glaubhaft machen, das er von dem Mangel WISSEN musste (z.B. Der Mangel ist in SEINEM Kaufvertrag aufgeführt, wo er das Auto gekauft hatte). Das er den Mangel nicht erwähnte ... und dass ihr DIES beweisen könnt durch subjektiv gefärbte Zeugen ... ist völlig unerheblich. Das Gericht wird annehmen, das er von diesem Mangel SCHLICHT NICHTS WUSSTE, solange Ihr nicht das Gegenteil beweist. In Deutschland muss NIEMAND seine Unschuld beweisen, in Deutschland muss wem die SCHULD bewiesen werden und das wäre hier sehr sehr schwer.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Nina_K


Anwalt sagt das der Vertrag zu 60% nichts rechtsgültig sei. Es geht 4 gegen 1.... Meine Mutter mein NAchbar mein Freund und ich die bezeugen können das er nicht diese mängel aufsagte.... Denn der Verkäufer stand alleine draußen.

Aber da das auto eh hinüber ist nun... kann man da nichts machen.

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


, ne Halbierung des Kaufpreises wär z.B. ne Lösung, der Verkäufer hat j avon den Mängeln gewusst und siw verschwiegen. Leider vor Gericht nicht einzuklagen, befürchte ich...

Zitat:

Original geschrieben von Christian R.


Er wollte damit vermutlich darauf hindeuten, dass mal wieder zuviele Kiddis frei haben und dementsprechend hier gepostet wird.

Du sprichst mir aus der Seele... 😁

Moin,

ich denke, es wurde alles zu diesem Thema gesagt / geschrieben.

Daher hab ich rein präventiv mal geschlossen.

Beste Grüße, Markus.

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