Autohaus bestellt Auto falsch!
sorry, aber ich muss hier heute mal meinen frust ablassen.
habe heute mit freudiger erwartung meinen neuen a4 avant in neckarsulm abgeholt. doch bei der autoübernahme dämmerte es mir bei genauer betrachtung des autos irgendwann.
"war bei der austattungslinie ambiente nicht das glanzpaket dabei, dann müssten doch die rähmchen um die fenster in chromoptik sein!?"
dann hab ich den audimitarbeiter gefragt: "ja bei ambiente ist das glanzpake dabei, aber sie haben ja attraction bestellt, steht hier."
ihr könnt euch vorstellen wie geschockt ich war, hab dann noch die anderen sachen nachgeschaut - keine sitzheizung - kein tempomat...
da ich aber den vertrag über die bestellung noch am morgen genauestens angeschaut hatte, war ich mir absolut sicher, denn darauf steht definitiv ambiente. der audimitarbeiter hat dann seinen vorgesetzten geholt und dieser hat wiederrum das autohaus, das ich hier jetzt nicht genauer nennen möchte, angerufen.
und was erfährt man?! das autohaus wusste schon, dass sie scheisse gebaut haben!! und wieso erfährt man sowas nicht! ich könnte echt kotzen.
am samstag werde ich zum autohaus fahren und mit dem chef sprechen. aber was wird denn anderes übrig bleiben, als einen neuen zu bestellen?! ich denke eine nachrüstung der fehlenden ambiente-komponenten würde viele tausender verschlingen. und große lust das auto in der werkstatt von irgendwelchen leuten komplett auseinander bauen zu lassen, habe ich erst recht nicht!
was haltet ihr davon? wie soll ich mich dem autohaus gegenüber verhalten? klar will ich keinen cent verlust machen.
Beste Antwort im Thema
Die Lösung vom Autohaus passt doch. Mehr kann man sicher nicht verlangen.
Und es zeigt sich wieder ein freundliches, ehrliches Gespräch bringt viel mehr als sofort mit einer Klage zu drohen.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fotoluci
Sofern einem Geschädigtem kein adeqater Ausgleich im sinne der ihm zugesicherten Sache ermöglicht wird und er dadurch, ja eventuell auch seelischen, Nachteil hat ist dies auszugleichen. I.d.R. zeigen die Schädiger sich dann kulant und geben von sich etwas dem geschädigten ohne genaue Festlegung in welcher Höhe der Anspruch bestand. (gängige Rechtspraxis)
Au Backe.
Lass es bitte lieber mit Deiner "Rechtspraxis". Da wirfst Du aber einiges kunterbunt durcheinander (z.B. vertragliche und deliktische Ansprüche)...
Schmerzensgeld gibt es in dieser Sache nicht.
Hallo zusammen,
mein Bestellvorführwagen wurde auch falsch zusammengestellt. Der Fehler lag aber in meinem Fall bei Audi 😁 .
Wegen der Zeitspanne: Mitte Februar bestellt, nach ca. 8 Wochen kam der falsche A4, nach nur 4 Wochen kam dann der Richtige.
Nur zu Info: DER FALSCH PRODUZIERTE A4 AVANT 3.0TDI WURDE AN RED BU** GESPONSORT!
also war dann heute beim autohaus.
lief alles soweit ohne reibungspunkte ab.
das auto hab ich auf dem hof stehen lassen. der neue wird nach meinen wünschen am montag bestellt, leider werd ich wohl darauf 6 wochen warten müssen - trotz "eilantrag".
bekomme alle konditionen wie bei der ersten bestellung (keine preiserhöhung, kostenlose zulassung und so).
und dazu hab ich jetzt noch übers wochenende einen a5 2,7tdi als übergang bekommen und werde dann die restliche zeit einen kostenlosen leihwagen (altes a4modell) vom händler fahren.
Zitat:
Original geschrieben von commandert
also war dann heute beim autohaus.
lief alles soweit ohne reibungspunkte ab.
das auto hab ich auf dem hof stehen lassen. der neue wird nach meinen wünschen am montag bestellt, leider werd ich wohl darauf 6 wochen warten müssen - trotz "eilantrag".
bekomme alle konditionen wie bei der ersten bestellung (keine preiserhöhung, kostenlose zulassung und so).
und dazu hab ich jetzt noch übers wochenende einen a5 2,7tdi als übergang bekommen und werde dann die restliche zeit einen kostenlosen leihwagen (altes a4modell) vom händler fahren.
Finde ich gut von deinem Autohaus!!!
Ähnliche Themen
Die Lösung vom Autohaus passt doch. Mehr kann man sicher nicht verlangen.
Und es zeigt sich wieder ein freundliches, ehrliches Gespräch bringt viel mehr als sofort mit einer Klage zu drohen.