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Autohändler kriminell, gefährdete meine Sicherheit

Themenstarteram 20. Januar 2016 um 20:45

Hallo Community,

ich habe mich soeben hier angemeldet, da ich wirklich Hilfe brauche und in meinem privaten Umfeld niemand helfen kann. Ich hoffe auf Meinungen bzw. Ratschläge.

 

Ich habe vor rund 2 Monaten ein gebrauchtes UNFALL- Auto gekauft, damit ich zur Arbeit fahren kann und alltägliche Dinge erledigen kann. Im Vertrag wurde der Auto-Zustand beschrieben, dass lediglich altersbedingt Verschleiß besteht, die Bremsen erneuert werden sollten und dass kleine Kratzer sichtbar sind. Das wars. Der Autohändler hat mir zu diesem Zeitpunkt (KV 1) eine Gebrauchtwagen Garantie inklusive verkauft. Es hat sich herausgestellt, dass diese Garantie gar nicht wirksam ist. Grund: Mein Auto müsste lückenlos Scheckheft gepflegt sein, ist es aber nicht.

Deswegen habe ich dann am Telefon mit dem Händler besprochen, dass wir einen neuen Vertrag aus machen (KV2) ohne diese Garantie. Er hat mir dann dafür einen Preisnachlass gegeben. Ich persönlich habe aber nicht das Auto abgeholt und nicht den KV2 unterschrieben, das hat mein Vater in Auftrag für mich gemacht. Das war auch so besprochen. Mein Vater hat aber nicht nur den KV2 unterschrieben an diesem Tag, der dem KV1 (bis auf die Garantie) gleicht, sondern auch noch eine Ergänzung bzw. Erweiterung (KV3) auf einem extra Papier, was ich erst jetzt erfahren habe.

Nachdem ich das Auto gekauft habe bin ich in die Fachwerkstatt um einen Gebrauchtwagencheck zu machen. Ich wollte sicher gehen das alles OK ist. Es war soweit auch alles inOrdnung (selbst mit den Bremsen) Zu diesem Zeitpunkt blickte auch schon das Signal im Auto, dass das SRS Airbagsystem einen Fehler hat und ich eine Werkstatt aufsuchen soll. Man sagte mir ich kann weiter fahren bis der zuständige Kollege wieder im Dienst ist. Gesagt, getan. Die Fehlermeldung ergab dann, dass die Gurte wohl defekt sind. Beim Ausbauen ist der FachWerkstatt aufgefallen, dass das Auto illegal manipuliert worden ist. Es wurden an die Gurt-Kabel Stecker /Widerstände befestigt, die verhindern, dass Fehler angezeigt werden. Sie unterbinden sozusagen die Funktion. Sie sagten zu mir, dass das kriminell ist und ich sofort das Auto zurück geben sollte. Mir wurde hier gesagt, dass die Gurtstraffer nicht funktionieren und ich somit 1 Monat lang gefährlich im Auto gefahren bin. Falls ein Unfall passiert, gäbe es für mich keine Sicherheit. Das Auto dürfte eigentlich nicht auf die Straße. Ich musste auf meine eigene Gefahr nach Hause fahren. Die Werkstatt hat die Reparatur abgebrochen.Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen und wollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen, da ich nicht lebensmüde bin und davon ausgegangen bin, dass ich sicher im Auto bin. Schließlich ist im Vertrag nichts dazu beschrieben. (Logisch, das ist ja strafbar) Hier ist für mich der erste Punkt erreicht gewesen, dass der Autohändler auf jeden Fall strafrechtlich relevant gehandelt hat und nicht einfach davon kommen kann + mich getäuscht sowie gefährdet hat. Richtig?

Nun ist der "Ergänzungsvertrag" (KV3) aufgetaucht. Mein Vater hat diesen Vertrag (leider) unterschrieben aber sich nichts negatives dabei gedacht und es nicht besser gewusst. Fakt ist, dass ich dieses Papier bis heute nicht kannte, weil mein Vater dieses Papier nicht mit nach Hause bekommen hat. Er hat sich nichts dabei gedacht und mir nichts davon erzählt. Ich wusste als offizielle Autokäuferin nichts davon. Ist das rechtens, dass mein Vater einen neuen Zettel/ Vertrag unterschreibt, den ich nicht kenne und nichts davon weiß und nichts abgesprochen war?

In diesem steht beschrieben, dass ich keine Gewährleistungsansprüche, kein Rückgaberecht etc. habe, da mein Auto ein "Unfall- Export- Schlacht- UND Bastelauto" ist. Das heißt dass mein Auto laut Vertrag alles gleichzeitig ist. Das ist für mich völliger Quatsch, es ist unmöglich dass ein einziges Auto für diese ganzen Beschreibungen zutreffen kann. Zudem im KV2 nur Unfallwagen beschrieben ist. Es gibt auch nirgends eine Begründung zu diesen genannten Begriffen. Warum sollte mein Auto ein Exportfahrzeug sein?Warum sollte ich damit basteln wollen wenn ich damit zur Arbeit muss?- ist mir ein Rätsel. Ein Bastelauto müsste doch auch erhebliche Schäden vorweisen können, aber mein Auto ist doch noch fahrtauglich. Zudem sind keine erheblichen Schäden im Vertrag festgehalten. Das Auto hatte einen Kaufpreis von 7000 Euro. Es handelt sich um eine A Klasse von 2008. Soviel Geld kann so ein Bastelauto nicht kosten (?)

Klar, der Kerl hat Stecker/Widerstände an die Gurtstraffer manipuliert. Das wusste ich aber natürlich auch nicht, dass er mein Leben einfach gefährdet.

Außerdem steht im Vertrag, dass ich eine Entschädigung erhalten habe dafür erhalten habe, dass ich ein Unfallfahrzeug besitze. Diese habe ich für die Garantie erhalten (oben erwähnt) und sonst für nichts anderes.

Leider hat- mein VATER- diesen Vertrag unterschrieben.

Ich bin einfach ratlos, weil ich Angst habe, dass ich durch die Unterschrift meines Vaters wirklich keine Chance habe mein Geld zurück zu erhalten. Könnt ihr mir bitte sagen, was euer gesunder Menschenverstand darüber denkt und ob es ausreicht, dass der Kerl illegale Stecker benutzt hat? Selbst wenn das Auto ein "Bastelauto" ist, darf er da doch nicht illegale Teile verbauen?

 

Mein Anwalt macht auf mich einen nicht ganz sicheren Eindruck. Ein Autohändler darf sich laut meiner Recherche nicht einfach einer Gewährleistung entziehen, auch wenn es sich um einen Unfallwagen handelt. Außerdem gibt es ja einen erheblichen Mangel, dass er Stecker verbaut hat, die zudem illegal sind. Das hat mein Anwalt nicht direkt gesagt. Ich habe das Gefühl, dass mich der Anwalt nicht versteht. Kann ein Vertrag überhaupt gelten, wenn der Händler sich nicht an die gesetzliche Gewährleistungspflicht hält?

 

Ich bedanke mich herzlich fürs lesen. Danke Danke!!

Beste Antwort im Thema

(Du solltest nicht unbedingt einen link auf deine Festplatte posten …)

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Also ich habe schon bei dem sogenannten Fähnchenhändler, einem Iraner, gekauft. War 2007 ein Volvo 440 für 800 €. Den Wagen hatte ich in drei Jahren ca. 80.000 km gefahren und hatte nie Probleme damit. Der hatte den Wagen sogar auf seine Kosten angemeldet und mir auch noch ins Büro wo ich arbeite, gebracht.

Danach hatte ich mir 2010 auch bei einem sogenannten Fähnchenhändler einen Audi 100 C4, 2,6 l V6 für 2.400 € gekauft. Der war damals schon 16 Jahre alt und hatte 124.000 km drauf. Der lief bis Ende des letzten Jahres und hatte dann 250.000 km auf der Uhr. Habe ihn dann dem Schwiegersohn gegeben, der ihn immer noch fährt. Hängt immer noch die erste Auspuffanlage drunter. Einzige Reparatur waren die Achsmanschetten vorne.

Also es gibt solche und solche.

Und der Toyota RAV 4 Baujahr 2003 kostete 2013 mit nachgewiesenen 44.000 km 7.000 € (Scheckheft und Toyotarechnungen) und der hatte bisher auch absolut nichts. Hat auch keinen Wartungsstau. Könnte ihn jetzt mit 110.000 km fast für den gleichen Preis wie zum Ankauf verkaufen.

Und bei all diesen Fahrzeugen war die Gewährleistung nie ausgeschlossen.

Diesen Händlern vertraue ich.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 23. Januar 2016 um 08:21:19 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Januar 2016 um 00:04:37 Uhr:

 

Ich sage es anders: Je größer der Fall wird, je mehr Arbeit geleistet werden muss, umso höher sind die Kosten des Falles. Dass der RA etwas schnell erledigen möchte, das erkenne ich nicht. Schnell mal ein Briefchen, ja schon und dazu die Rechnung. Ist ja auch alles korrekt. Der Kunde bestimmt den Weg, aber wenn dann das Fz beschlagnahmt wird, Gutachten und evtl. Gegengutachten weil der andere auch nicht doof ist, dann zwei der Termine vor Gericht. Nu, ein Jahr geht schnell vorbei.

Wenn Du eine Honorarvereinbarung zu einem bestimmten Stundensatz abgeschlossen hast, dann ist deine Anmerkung zutreffend. Sowas ist aber eher selten. Meist geht es nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Mehr als die sogenannte Mittelgebühr kommt da in der Regel am Ende nicht raus.

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. Januar 2016 um 09:37:57 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Januar 2016 um 00:24:42 Uhr:

@charliwu

Eine Beschlagnahme des Autos zum Zweck der Beweissicherung und sachverständigen Untersuchung wegen des Tatvorwurfs, dass der Händler diese Manipulationen eingebaut hat, das könnte schon so kommen....

Strafanzeige, ja eine schöne Trotzreaktion, damit hat der Händler richtig Ärger, Papierkram & Zirkus und wenn man Glück hat bekommt er auch noch eine drübergebraten.

Und was bringts einem... null, nichts, garnix, keinen einzigen Cent.

Kommt jetzt auf die Verhältnisse des Händlers an und wie seine Firma strukturiert ist oder (finanziell) aufgestellt ist... siehts da nicht gerade rosig aus und platzt dem Händler der Kragen macht der den Laden einfach dicht oder schießt der das Ding in die Insolvenz und Du kannst Dich demnächst in der langen Schlange der Gläubiger anstellen.

Wurde hier auf MT... letztlich in einem Thread genau so, nur aus der Sicht des Händlers beschrieben, der sich über ungerechtfertigte Forderungen wegen eines angeblichen Gewährleistungsfall beklagt hat... jetzt laß ich den Käufer erstmal die große teure Blaskapelle bestellen und wenns mir zu bunt wird mach ich den Laden zu.

Dass ich eine Strafanzeige gegen den Händler wegen der Manipulationen am Auto (darauf zitierst Du mich) nicht für sinvoll halte, hast Du in deiner Aufgeregtheit übersehen?

Du kannst auch ruhig sagen, dass Du gepostet hast, selbst als Händler mit deiner als englische Limited verfassten Firma einer ungerechtfertigten Forderung eines Käufers ausgesetzt zu sein und falls der Käufer dort gewinnt, Du die Ltd. einfach zu machen willst. Davon abgesehen, dass nach dem was Du dort gepostet hast, dein Kunde dort wohl tatsächlich im Unrecht ist und sein Anwalt eine - sagen wir mal - "verhaltensoriginelle" Strategie fährt, haftet die Person des Handelnden für Ansprüche aus einer Straftat selbt dann, wenn sie unter dem Deckmantel einer Ltd. verübt worden ist. Da nützt die Rechtsform als Ltd. NULL. Die Ltd. kann ja auch nicht in den Knast gehen. Der Direktor der Ltd. als evtl. Handelnder aber schon. Der Direktor haftet ggf. privat auch dafür, dass er als ehrbarer Kaufmann es unterlassen hat, für die streitige Forderung eine Rücklage gebildet zu haben. Ein wadenbeissiger Gegenspieler kann da die Suppe gehörig versalzen :p Nicht falsch verstehen, das bezieht sich auf den Fall der TE und ist kein Vorhalt gegen dich in dem von dir geposteten Fall.

Zitat:

Einfach mal nachlesen was die beiden Begriffe "Strafrecht" und "Zivilrecht" bedeuten, wo und wie das jeweilige zur Anwendung kommt und mit welchem Ergebnis...

Stimmt, das solltest Du evtl. mal machen :p

Zitat:

Mal ehrlich eine A-Klasse aus 2008 für 7.000,- EUR...

... ist 7-8 Jahre alt und als Unfallwagen je nach Motorisierung, Ausstattung, Laufleistung und Zustand ist das ein marktgerechter Händlerverkaufspreis in Deutschland. In der Schweiz sind diese Minivan's und Kleinwagen deutlich teurer. Dafür sind die Preise für größere Fahrzeuge wegen der dort geringeren Nachfrage aus deutscher Sicht ziemliche Schnäppchen.

Ein Anwalt gehört ja in der Regel nicht der Heilsarmee an.

Er wird ein Interesse daran haben, den Fall für sich möglichst wirtschaftlich zu gestalten. Er hat einen Satz, diesen wird dann der Kunde bezahlen.

Wenn der Fall mit einem simplen Brief erledigt werden kann, besser für ihn. Aber das weiß er ja in der Regel im Vorfeld nicht.

Desweiteren wird er ja auch auf Vergleichsfälle zurückgreifen, er muss ja nicht bei jedem Fall das Rad neu erfinden. Auch das ist "wirtschaftliches Arbeiten".

Nicht der Anwalt hat einen Satz, sondern das RVG. Das regelt die Vergütung der Rechtsanwälte. Und mangels anderer Vereinbarung kann der Anwalt nicht mehr berechnen. Das schrieb aber schon Berlin-Paule sehr zutreffend. In Zivilsachen mit normalen Mandanten eine Gebührenvereinbarung ist ziemlich unüblich.

Vergleichsfälle sind hier uninteressant - entscheidend ist die Frage, was kann die TE beweisen.

am 23. Januar 2016 um 18:44

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Januar 2016 um 13:00:37 Uhr:

...

Du kannst auch ruhig sagen, dass Du gepostet hast, selbst als Händler mit deiner als englische Limited verfassten Firma einer ungerechtfertigten Forderung eines Käufers ausgesetzt zu sein und falls der Käufer dort gewinnt, Du die Ltd. einfach zu machen willst....

Bist Du sicher, guck nochmal nach... ich mach weder eine Ltd. zu, schieß sie in die Insolvenz oder hab einen "verärgerten" Kunden an der Backe... und mit der Schweiz hab ich auch nix am Hut, da hab ich bis heute immer einen Bogen drumrum gemacht.

Und genau deshalb, weil ichs nicht war bzw. bin hab ich mit Absicht keinen Link auf den Thread gesetzt oder Namen genannt.

Das hier immer alles auf die Goldwaage gelegt werden muss. Dann hat er eben "keinen" Satz, sondern wendet einen an, der ihm zur Verfügung steht.

Von "mehr berechnen" habe ich nicihts geschrieben. Auch das mit den Vergleichsfällen hast Du nicht verstanden.

Zitat:

@kerberos schrieb am 23. Januar 2016 um 19:45:06 Uhr:

Das hier immer alles auf die Goldwaage gelegt werden muss. Dann hat er eben "keinen" Satz, sondern wendet einen an, der ihm zur Verfügung steht.

Von "mehr berechnen" habe ich nicihts geschrieben. Auch das mit den Vergleichsfällen hast Du nicht verstanden.

Dann lass mich nicht dumm sterben und sag, was du gemeint hast.

Dass du nichts von mehr berechnen geschrieben hast, ist klar. Dein "er hat einen Satz" sollte so nur korrigiert werden.

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. Januar 2016 um 19:44:00 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Januar 2016 um 13:00:37 Uhr:

...

Du kannst auch ruhig sagen, dass Du gepostet hast, selbst als Händler mit deiner als englische Limited verfassten Firma einer ungerechtfertigten Forderung eines Käufers ausgesetzt zu sein und falls der Käufer dort gewinnt, Du die Ltd. einfach zu machen willst....

Bist Du sicher, guck nochmal nach... ich mach weder eine Ltd. zu, schieß sie in die Insolvenz oder hab einen "verärgerten" Kunden an der Backe... und mit der Schweiz hab ich auch nix am Hut, da hab ich bis heute immer einen Bogen drumrum gemacht.

Und genau deshalb, weil ichs nicht war bzw. bin hab ich mit Absicht keinen Link auf den Thread gesetzt oder Namen genannt.

Asche auf mein Haupt, hab ich dich tatsächlich mit ...001 verwechselt. Tut mir wirklich leid. Ihr beide liegt bei dieser Gebrauchtwagenthematik aber auch so dicht beieinander :(. Nix für ungut. Hast einen frei ;)

Themenstarteram 26. Januar 2016 um 11:29

Ich war heute wieder bei meinem Anwalt. Ich habe mich gut vorbereitet gehabt. Allerdings hat er zu mir gesagt, dass er der Autohändler keine Gewährleistungspflicht hat. Er sagte, dass der Autohändler die Gewährleistungspflicht ablehnen kann. Er sagte, dass wäre wohl nur eine "Internetwahrheit". Ich bin völlig baff gewesen. Ich habe mir jetzt 1-3 Tage Bedenkzeit eingeräumt. Ich weiß gerade nicht was ich machen soll. Wahrscheinlich sollte ich noch mehr Geld investieren und einen anderen Anwalt befragen. :-(

Was macht denn dieser "Anwalt" hauptberuflich? Oder hat dieser Anwalt sogar den Händler als Mandant in anderen Sachen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein RA, auch wenn er sein 2. jur. Staatsexamen erst im „Gnadenversuch“ abgelegt hat, diese Aussage gemacht hat.

Ich nehme eher an, dass Du etwas missverstanden hast.

Was sagt dann der Anwalt zum Vertag Nr. 3?

O.

Mit dem Anwalt bist du leider vom Regen in die Traufe geraten.

Als letzte Möglichkeit bleibt doch immer noch der weg mit dem Händler zu sprechen. Geh da mit deinem Vater hin und schildere dein Problem und fordere eine reperatur oder eine beteiligung an der Reperatur bzw Geld.

Hat dein ,,Anwalt,, überhaupt eine Zulassung ? Ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschliessen.

Das können nur Privatpersonen.

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