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Autohändler kriminell, gefährdete meine Sicherheit

Themenstarteram 20. Januar 2016 um 20:45

Hallo Community,

ich habe mich soeben hier angemeldet, da ich wirklich Hilfe brauche und in meinem privaten Umfeld niemand helfen kann. Ich hoffe auf Meinungen bzw. Ratschläge.

 

Ich habe vor rund 2 Monaten ein gebrauchtes UNFALL- Auto gekauft, damit ich zur Arbeit fahren kann und alltägliche Dinge erledigen kann. Im Vertrag wurde der Auto-Zustand beschrieben, dass lediglich altersbedingt Verschleiß besteht, die Bremsen erneuert werden sollten und dass kleine Kratzer sichtbar sind. Das wars. Der Autohändler hat mir zu diesem Zeitpunkt (KV 1) eine Gebrauchtwagen Garantie inklusive verkauft. Es hat sich herausgestellt, dass diese Garantie gar nicht wirksam ist. Grund: Mein Auto müsste lückenlos Scheckheft gepflegt sein, ist es aber nicht.

Deswegen habe ich dann am Telefon mit dem Händler besprochen, dass wir einen neuen Vertrag aus machen (KV2) ohne diese Garantie. Er hat mir dann dafür einen Preisnachlass gegeben. Ich persönlich habe aber nicht das Auto abgeholt und nicht den KV2 unterschrieben, das hat mein Vater in Auftrag für mich gemacht. Das war auch so besprochen. Mein Vater hat aber nicht nur den KV2 unterschrieben an diesem Tag, der dem KV1 (bis auf die Garantie) gleicht, sondern auch noch eine Ergänzung bzw. Erweiterung (KV3) auf einem extra Papier, was ich erst jetzt erfahren habe.

Nachdem ich das Auto gekauft habe bin ich in die Fachwerkstatt um einen Gebrauchtwagencheck zu machen. Ich wollte sicher gehen das alles OK ist. Es war soweit auch alles inOrdnung (selbst mit den Bremsen) Zu diesem Zeitpunkt blickte auch schon das Signal im Auto, dass das SRS Airbagsystem einen Fehler hat und ich eine Werkstatt aufsuchen soll. Man sagte mir ich kann weiter fahren bis der zuständige Kollege wieder im Dienst ist. Gesagt, getan. Die Fehlermeldung ergab dann, dass die Gurte wohl defekt sind. Beim Ausbauen ist der FachWerkstatt aufgefallen, dass das Auto illegal manipuliert worden ist. Es wurden an die Gurt-Kabel Stecker /Widerstände befestigt, die verhindern, dass Fehler angezeigt werden. Sie unterbinden sozusagen die Funktion. Sie sagten zu mir, dass das kriminell ist und ich sofort das Auto zurück geben sollte. Mir wurde hier gesagt, dass die Gurtstraffer nicht funktionieren und ich somit 1 Monat lang gefährlich im Auto gefahren bin. Falls ein Unfall passiert, gäbe es für mich keine Sicherheit. Das Auto dürfte eigentlich nicht auf die Straße. Ich musste auf meine eigene Gefahr nach Hause fahren. Die Werkstatt hat die Reparatur abgebrochen.Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen und wollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen, da ich nicht lebensmüde bin und davon ausgegangen bin, dass ich sicher im Auto bin. Schließlich ist im Vertrag nichts dazu beschrieben. (Logisch, das ist ja strafbar) Hier ist für mich der erste Punkt erreicht gewesen, dass der Autohändler auf jeden Fall strafrechtlich relevant gehandelt hat und nicht einfach davon kommen kann + mich getäuscht sowie gefährdet hat. Richtig?

Nun ist der "Ergänzungsvertrag" (KV3) aufgetaucht. Mein Vater hat diesen Vertrag (leider) unterschrieben aber sich nichts negatives dabei gedacht und es nicht besser gewusst. Fakt ist, dass ich dieses Papier bis heute nicht kannte, weil mein Vater dieses Papier nicht mit nach Hause bekommen hat. Er hat sich nichts dabei gedacht und mir nichts davon erzählt. Ich wusste als offizielle Autokäuferin nichts davon. Ist das rechtens, dass mein Vater einen neuen Zettel/ Vertrag unterschreibt, den ich nicht kenne und nichts davon weiß und nichts abgesprochen war?

In diesem steht beschrieben, dass ich keine Gewährleistungsansprüche, kein Rückgaberecht etc. habe, da mein Auto ein "Unfall- Export- Schlacht- UND Bastelauto" ist. Das heißt dass mein Auto laut Vertrag alles gleichzeitig ist. Das ist für mich völliger Quatsch, es ist unmöglich dass ein einziges Auto für diese ganzen Beschreibungen zutreffen kann. Zudem im KV2 nur Unfallwagen beschrieben ist. Es gibt auch nirgends eine Begründung zu diesen genannten Begriffen. Warum sollte mein Auto ein Exportfahrzeug sein?Warum sollte ich damit basteln wollen wenn ich damit zur Arbeit muss?- ist mir ein Rätsel. Ein Bastelauto müsste doch auch erhebliche Schäden vorweisen können, aber mein Auto ist doch noch fahrtauglich. Zudem sind keine erheblichen Schäden im Vertrag festgehalten. Das Auto hatte einen Kaufpreis von 7000 Euro. Es handelt sich um eine A Klasse von 2008. Soviel Geld kann so ein Bastelauto nicht kosten (?)

Klar, der Kerl hat Stecker/Widerstände an die Gurtstraffer manipuliert. Das wusste ich aber natürlich auch nicht, dass er mein Leben einfach gefährdet.

Außerdem steht im Vertrag, dass ich eine Entschädigung erhalten habe dafür erhalten habe, dass ich ein Unfallfahrzeug besitze. Diese habe ich für die Garantie erhalten (oben erwähnt) und sonst für nichts anderes.

Leider hat- mein VATER- diesen Vertrag unterschrieben.

Ich bin einfach ratlos, weil ich Angst habe, dass ich durch die Unterschrift meines Vaters wirklich keine Chance habe mein Geld zurück zu erhalten. Könnt ihr mir bitte sagen, was euer gesunder Menschenverstand darüber denkt und ob es ausreicht, dass der Kerl illegale Stecker benutzt hat? Selbst wenn das Auto ein "Bastelauto" ist, darf er da doch nicht illegale Teile verbauen?

 

Mein Anwalt macht auf mich einen nicht ganz sicheren Eindruck. Ein Autohändler darf sich laut meiner Recherche nicht einfach einer Gewährleistung entziehen, auch wenn es sich um einen Unfallwagen handelt. Außerdem gibt es ja einen erheblichen Mangel, dass er Stecker verbaut hat, die zudem illegal sind. Das hat mein Anwalt nicht direkt gesagt. Ich habe das Gefühl, dass mich der Anwalt nicht versteht. Kann ein Vertrag überhaupt gelten, wenn der Händler sich nicht an die gesetzliche Gewährleistungspflicht hält?

 

Ich bedanke mich herzlich fürs lesen. Danke Danke!!

Beste Antwort im Thema

(Du solltest nicht unbedingt einen link auf deine Festplatte posten …)

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Zitat:

@go-4-golf schrieb am 22. Januar 2016 um 11:14:53 Uhr:

Zitat:

@charliwu schrieb am 21. Januar 2016 um 22:16:36 Uhr:

 

Der zusätzliche KV3 wurde von meinem Vater ohne meine Einwilligung und ohne mein Wissen unterschrieben. In diesem Vertrag steht das komplett falsche Datum. Mein Vater war am 18.11 dort um das Auto zu holen und hat an diesem Tag die Verträge unterschrieben. Wir haben hier auch einen Zeugen weil mein Vater nicht alleine war.

KV2 und KV3 wurden am 18.11 unterschrieben. Allerdings steht im KV3 das Datum vom 17.11. In diesem Vertrag wird zudem Bezug auf KV1 (10.11) genommen. Das habe ich persönlich zuerst unterschrieben gehabt. Diesen Vertrag gibt es aber gar nicht mehr weil er vernichtet wurde, da er ja durch KV2 ersetzt worden ist.

Von vorne bis hinten ein komplettes Durcheinander- ich weiß.

Hier ist ein komplettes Durcheinander hinsichtlich der Auffassung über die Wirksamkeit der Verträge.

- Der Vertrag 1 wird nicht unwirksam, wenn man diesen vernichtet. Ach das Aufsetzen eines Vertrages 2 macht Vertrag 1 nicht unwirksam, ausser man vereinbart dies in Verrag 2.

Also Vertrag 1 und 2 bestehen nebeneinander. Wenn Regelungen in den beiden Verträgen unterschiedlich sind, ist die Regelung des zeitlich jüngeren Vertrages wirksam.

- Wenn Vertrag 3 vom Vater ohne Vertretungsmacht unterschrieben wurde und die Te dem Verkäufer gegenüber bestätigt, mit dem Vertag nicht einverstanden zu sein, ist Vertrag unwirksam. Händler kann aber von dem ohne Vertretungsmacht handelnden Vater Schadenersatz fordern.

- Datum des Vertrages ist irrelevant. Entscheidend ist das Datum der Unterschrift.

O.

Danke. So sehe ich es auch.

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 17:00

Zitat:

Hier ist ein komplettes Durcheinander hinsichtlich der Auffassung über die Wirksamkeit der Verträge.

- Der Vertrag 1 wird nicht unwirksam, wenn man diesen vernichtet. Ach das Aufsetzen eines Vertrages 2 macht Vertrag 1 nicht unwirksam, ausser man vereinbart dies in Verrag 2.

Also Vertrag 1 und 2 bestehen nebeneinander. Wenn Regelungen in den beiden Verträgen unterschiedlich sind, ist die Regelung des zeitlich jüngeren Vertrages wirksam.

- Wenn Vertrag 3 vom Vater ohne Vertretungsmacht unterschrieben wurde und die Te dem Verkäufer gegenüber bestätigt, mit dem Vertag nicht einverstanden zu sein, ist Vertrag unwirksam. Händler kann aber von dem ohne Vertretungsmacht handelnden Vater Schadenersatz fordern.

- Datum des Vertrages ist irrelevant. Entscheidend ist das Datum der Unterschrift.

O.

Vielen Dank für die wichtigen Infos. Sehr hilfreicher Beitrag. !!

Zitat:

Ich dachte eigentlich,dass dafür dein Anwalt zuständig ist ?

Und selbst, wenn einer der Leser hier sich für einen besseren Anwalt hält, darf er dich in diesem Forum sowieso nicht beraten. Geschweige denn, dass das Geschriebene in irgendeiner Weise bei einem Rechtsstreit hilfreich wäre.

Ja klar ist der Anwalt für die Rechtsfragen zuständig. Trotzdem nehme ich die Hinweise und Anmerkungen hier an und mache mich selbstständig nebenbei noch schlau. Das ist ja erlaubt.

Zitat:

Ja und zwar einerseits wegen des Inhalts und andererseits bereits mangels Genehmigung durch die TE. Der KV3 beinhaltet nach dem was gepostet wurde nur die ganzen Einschränkungen im Sinne einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden KV.

Richtig. Ich habe am Telefon dem Autohändler bestätigt, dass mein Vater KV2 unterschreibt, mit der einzigen Änderung, dass die Garantie wegfällt und ich 200 Euro Entschädigung dafür bekomme. Als Beweis habe ich hiervon noch eine SMS. Das haben wir also mündlich am Telefon bzw. "schriftlich" KURZ per SMS geschrieben aber eher beiläufig. Er hat dann aber noch einen KV3 auf den Tisch gelegt den mein Vater leider unterschrieben hat. Ich wurde aber diesbezüglich nicht befragt oder informiert... Im Nachhinein habe ich auch nichts genehmigt. Es gibt keine Vollmacht und keinen schriftliches Papier dazu.

Im KV3 ist ergänzend festgehalten, dass mein Auto ein "Unfall-Export- Schlacht- UND Bastelauto ist. Aus diesem Grund gibt es keinerlei weiteren Ansprüche an den Händler". (Zusammenfassung). Im KV1 und KV2 ist nur festgehalten worden, dass es ein Unfallfahrzeug ist. Mit KV3 hängt er mir noch die Beschreibung "Export- Schlacht- und Bastelauto" zusätzlich an.

 

 

 

 

 

 

am 22. Januar 2016 um 17:12

...ist doch ganz klar, wer den Händler nicht über eine Garantieversicherung aus der Gewährleistung rauslassen will, der muß damit leben ein "Unfall-/Basterl-/Schrottauto" zu kaufen. Da ist im gesamten Gebrauchtwagenhandel inzwischen so usus... eine weitere Alternative wäre noch das Auto von Privat zu kaufen und der Händler hat nur vermittelt.

Kein Händler der noch alle Latten am Zaun hat läßt sich drauf eine alte runtergrockte Gurke -immerhin 6 Jahre alt und den Zustand der teuren Aggregate, wie Motor und Getriebe kann auch ein Händler nicht beurteilen- einfach so ohne Rückversicherung an Privat zu verkaufen um im Ernstfall für alles haften zu dürfen.

Wundert mich sowieso... bei uns hier schicken die Vertragshändler alles unter 10.000,- EUR in den Export und schlagen sich nicht mit quengelnden Privatkunden rum... denen verkaufen se höchstens einen Neuwagen oder ne Leasing-Karre.

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 17:19

Zitat:

@pico24229 schrieb am 22. Januar 2016 um 10:21:23 Uhr:

Davon, dass der Autohändler die Mängel kannte kannst du aber nicht ausgehen.

Die meisten Händler kaufen die Autos an und wenn es gut läuft machen sie noch eine kurze Probefahrt, danach Fotos und Verkauf, aber das war es dann auch.

Ich würde halt erstmal versuchen mit dem Händler direkt was auszumachen, wurde ja schon ein paarmal empfohlen.

(Hat das Auto überhaupt hinten Gurtstraffer? Soweit ich weiß haben sogar sehr teure Autos das nur vorne oder verwechsel ich da ein Bauteil)

Ich finde das wirklich sehr gefährlich, wenn die Händler die Auto´s nur kurz Probe fahren. Gibt es da keine Anforderungen/Bestimmungen etc. ? Ein PKW ist ja kein Spielzeug. Wird das von den Händlern immer so auf die leichte Schulter genommen ? Ich könnte nicht mit ruhigen Gewissen einfach Autos die ich nicht geprüft habe verkaufen.

Mit dem Händler direkt etwas ausmachen möchte ich nicht. Ich habe Angst, dass ich durch das persönliche Gespräch wieder irgendeinen Fehler mache. Außerdem zeigt er sich ja gar nicht kooperativ und betrügt. Ich finde den Weg über den Anwalt sicherer.

Meine Fachwerkstatt sagt immer "Gurtstraffer" und hat mir dazu auch einen Kostenvoranschlag gemacht.

 

 

 

am 22. Januar 2016 um 17:38

...bist Du als Käufer bereit für jedes Auto 1000,- EUR zusätzlich zu bezahlen, damit der Aufwand den eine entsprechend ausgiebige Inspektion durch das Werkstattpersonal bezahlt werden kann...

Die Händler, die Ein- und Verkäufer sind in Sachen Fahrzeugtechnik auch nur ein Laien... das sind vom Beruf her Kaufleute.

Ich kenne einen, der hat aus gesundheitlichen Gründen -extreme Kurzsichtigkeit von Geburt an- nicht einmal einen Führerschein, war aber bis zu seiner Rente in einem großen MB-Autohaus für die "Entsorgung" der dran genommenen Gebrauchten zuständig... das meiste davon hat er damals in den Export nach Rußland verkauft, nur für seinen Bekanntenkreis hat er die guten & günstigen Rentnerautos rausgefischt...

Das waren keine schlechten Autos, da sind wir alle recht gut gefahren damit, aber einem normalen Privatkunden wurden solche Fahrzeuge ab der Einführung der aktuellen Gewährleistungsregelung nicht mehr verkauft... das Risiko war / ist zu groß, die sollen lieber vorne im Showroom die Neuwägen kaufen - so hörte man das damals.

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 17:42

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. Januar 2016 um 18:12:09 Uhr:

...ist doch ganz klar, wer den Händler nicht über eine Garantieversicherung aus der Gewährleistung rauslassen will, der muß damit leben ein "Unfall-/Basterl-/Schrottauto" zu kaufen. Da ist im gesamten Gebrauchtwagenhandel inzwischen so usus... eine weitere Alternative wäre noch das Auto von Privat zu kaufen und der Händler hat nur vermittelt.

Kein Händler der noch alle Latten am Zaun hat läßt sich drauf eine alte runtergrockte Gurke -immerhin 6 Jahre alt und den Zustand der teuren Aggregate, wie Motor und Getriebe kann auch ein Händler nicht beurteilen- einfach so ohne Rückversicherung an Privat zu verkaufen um im Ernstfall für alles haften zu dürfen.

Wundert mich sowieso... bei uns hier schicken die Vertragshändler alles unter 10.000,- EUR in den Export und schlagen sich nicht mit quengelnden Privatkunden rum... denen verkaufen se höchstens einen Neuwagen oder ne Leasing-Karre.

Ich kann auch damit leben, ein Unfallauto gekauft zu haben. Ich gehe ja auch davon aus, dass das Auto aufgrund des Unfalls gewisse Schäden haben kann. Festgehalten schriftlich sind die Bremsen und die kaum sichtbaren Kratzer. Dass das Auto nicht neu aussieht ist mir auch klar. Ich finde es rein optisch gut. Auch als die Fachwerkstatt das Auto von unten angeschaut hat war soweit alles Ok. Ich brauche das Auto lediglich dafür um in die Arbeit zu fahren und für den Alltag. Bin auch wenige Wochen zufrieden mit dem Auto gefahren. Jetzt im Nachhinein ärgere ich mich natürlich darüber, aber ich gehe ja gar nicht auf den Unfall ein, sondern einfach darauf dass er mich belogen /betrogen hat und sich strafbar macht wenn er mir ein Auto mit Widerständen verkauft. Er kann das auch nichht mit einer Reparatur gut machen. Ebenso über den Vertrag, dass er mir die Gewährleistung nicht verweigern kann. Ich habe am Dienstag den nächsten Termin beim Anwalt. Wenn das nicht zufriedenstellend für mich sein wird, suche ich mir- wie ihr empfohlen habt- einen neuen. Ich möchte, 1) dass wir feststellen in wie fern die Kaufverträge gültig sind 2) dass wir zur Polizei gehen und Anzeige erstatten (der Anwalt sagte, dass mein Auto dann als Beweismittel von der Polizei beschlagnahmt wird) 3) weiterhin probieren den Kauf rückgängig zu machen.

 

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 17:46

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. Januar 2016 um 18:38:42 Uhr:

...bist Du als Käufer bereit für jedes Auto 1000,- EUR zusätzlich zu bezahlen, damit der Aufwand den eine entsprechend ausgiebige Inspektion durch das Werkstattpersonal bezahlt werden kann...

Die Händler, die Ein- und Verkäufer sind in Sachen Fahrzeugtechnik auch nur ein Laien... das sind vom Beruf her Kaufleute.

Ich kenne einen, der hat aus gesundheitlichen Gründen -extreme Kurzsichtigkeit von Geburt an- nicht einmal einen Führerschein, war aber bis zu seiner Rente in einem großen MB-Autohaus für die "Entsorgung" der dran genommenen Gebrauchten zuständig... das meiste davon hat er damals in den Export nach Rußland verkauft, nur für seinen Bekanntenkreis hat er die guten & günstigen Rentnerautos rausgefischt...

Das waren keine schlechten Autos, da sind wir alle recht gut gefahren damit, aber einem normalen Privatkunden wurden solche Fahrzeuge ab der Einführung der aktuellen Gewährleistungsregelung nicht mehr verkauft... das Risiko war / ist zu groß, die sollen lieber vorne im Showroom die Neuwägen kaufen - so hörte man das damals.

Okay. Ich kenne mich in der Branche nicht aus, was man ja aufgrund meines Falles ja auch merkt. Danke für die Aufklärung. Dieser Prozess wird mich definitiv verändern und für meine Zukunft auch sehr lehrreich sein.

Zitat:

@charliwu schrieb am 22. Januar 2016 um 18:42:56 Uhr:

 

Ich möchte, .... dass wir zur Polizei gehen und Anzeige erstatten (der Anwalt sagte, dass mein Auto dann als Beweismittel von der Polizei beschlagnahmt wird) 3) weiterhin probieren den Kauf rückgängig zu machen.

"Nach einer Betrugsanzeige wird Auto als Beweismittel beschlagnahmt."

Hat der Anwalt dies tatsächlich gesagt?

O.

am 22. Januar 2016 um 18:40

...aber ich gehe ja gar nicht auf den Unfall ein...

Auch wenn der Händler "Bastler-/ Unfall-/ Schrottwagen oder Teileträger " in einen Kaufvertrag schreibt heißt das noch lange nicht, dass das Fahrzeug tatsächlich einen Unfall gehabt haben muß... das ist lediglich eine Forumlierung um im Kaufvertrag den "worst case" drin stehen zu haben, damit hinterher niemand reklamieren kann.

Ich hab vor einige Jahren von einem befreundeten ehemals Opel-Vertragshändler -bis er Opel rausgeschmissen hat- auch einen billigen Gebrauchten gekauft. Den Vorgänger -Totalschaden- hat er abgeschleppt und anschließend verschrottet und weil auf seinem Hof ein passendes Fahrzeug rumstand hab ichs von ihn gefragt, was er dafür will.

Er hat mir erzählt, dass er das Fahrzeug mit Motorschaden -gerissener Zahnriemen- aufgekauft hat, wieder Instand gesetzt hat und seit ca. 20.000km selbst zum Anhänger ziehen verwendet.

Ich habs dann gekauft... aber er hat es mir auch nur als Privatverkauf gegeben, nicht als gewerblicher Händler... nach ca. einem halben Jahr hatte das Fahrzeug den nächsten Motorschaden (Lagerschaden) - vermutlich hätte ich, so wie die Sachlage war trotz "Privatverkauf" mit RA usw. was rausholen können. Ich hab den Schaden halt selbst repariert (neuer gebrauchter Motor vom Schrott)... das ist halt das Risiko bei so einem Kauf, genau so wie man sagen kann "warum verkauft der mir so eine Schrottkarre" könnte man auch sagen "warum kaufe ich ausgerechnet dieses Fahrzeug, ich hatte die gleichen Chancen die Ware zu prüfen wie der Händler auch".

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 19:03

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 22. Januar 2016 um 19:31:38 Uhr:

Zitat:

@charliwu schrieb am 22. Januar 2016 um 18:42:56 Uhr:

 

Ich möchte, .... dass wir zur Polizei gehen und Anzeige erstatten (der Anwalt sagte, dass mein Auto dann als Beweismittel von der Polizei beschlagnahmt wird) 3) weiterhin probieren den Kauf rückgängig zu machen.

"Nach einer Betrugsanzeige wird Auto als Beweismittel beschlagnahmt."

Hat der Anwalt dies tatsächlich gesagt?

O.

Ja, das hat er. Deshalb habe ich erst damit gezögert, den Händler anzuzeigen.

@charliwu Bei allem Ärger bitte nicht ausblenden dass sowohl Händler als auch Rechtsanwalt an Dir Geld abzapfen wollen bzw. wollten. Und das ist nicht negativ gemeint. So ist das nunmal. Der RA verdient am meisten, je länger sein Fall dauert und dass er ordentlich arbeiten muss weil das erwartet der Kunde zwingt ihn sogar noch dazu.

Meine Erfahrung sagt reden, reden, reden. Auch der Gebrauchtwagenhändler hat keinen Bock auf Kadi & Co. Material zur Diskussion ist genug da. Der Versuch kostet zero und wenn er repariert...fast alles gut. ODER ?

Zitat:

@Genie21 schrieb am 22. Januar 2016 um 21:15:41 Uhr:

@charliwu Bei allem ..... Der RA verdient am meisten, je länger sein Fall dauert und dass er ordentlich arbeiten muss weil das erwartet der Kunde zwingt ihn sogar noch dazu.

Meine Erfahrung sagt reden, reden, reden. Auch der Gebrauchtwagenhändler hat keinen Bock auf Kadi & Co. Material zur Diskussion ist genug da. Der Versuch kostet zero und wenn er repariert...fast alles gut. ODER ?

Kleine Korrektur: die gesetzliche Anwaltsvergütung richtet sich nicht nach der Zeitdauer zwischen Auftragserteilung und Abschluss der Sache. Ein zeitnaher Abschluss ist auch für den Anwalt am sinnvollsten.

Wenn dir ein Händler ein manipuliertes Auto verkauft und dir dann auch noch deine Gewährleistungsrechte verweigert, dem Händler würdest Du soweit vertrauen? Ich glaube, das würden nicht viele Autokäufer tun. Aber das muss jeder selbst wissen, wie er sich da verhalten möchte.

@charliwu

Eine Beschlagnahme des Autos zum Zweck der Beweissicherung und sachverständigen Untersuchung wegen des Tatvorwurfs, dass der Händler diese Manipulationen eingebaut hat, das könnte schon so kommen. Hier wurde schon häufig darauf hingewiesen, dass man zwar die Manipulation als solche nachweisen kann. Aber voraussichtlich nicht, dass das vom Händler selbst gemacht worden ist (muss er ja auch nicht gewesen sein). Eine solche Anzeige macht daher wenig Sinn.

Einfacher und auch ohne notwendige Beschlagnahme des Autos wäre es wohl, den versuchten Betrug anzuzeigen, mittels des KV3 dir vorzugauckeln, dass du keine Gewährleistungsrechte hast. Dafür gibt es doch Schriftstücke als Beweismittel und das Auto braucht man dafür nicht sicherstellen.

Zum Gebrauchtwagenmarkt ist noch anzumerken, dass es auch seriöse Händler gibt, die selbstverständlich die gesetzlichen Gewährleistungsregeln einhalten. Keineswegs machen es alle von unwirksamen Verzichts- und Ausschlussklauseln oder windig konstruierten "Privatverkäufen" abhängig, ob sie die angeblich so rare Ware Gebrauchtwagen an Kunden verkaufen. Wenn Händler versuchen die Gewährleistung zu umgehen, dann ist das per gesetzlicher Regelung verboten und damit unwirksam. Das wissen diese unseriösen Händler auch. Sie wollen allerdings den Privaten dieses Marktsegment nicht überlassen. Die lockende Gewinnspanne ist halt zu reizvoll. Da sollte man sich als Käufer(in) nicht für dumm verkaufen lassen und sich durchsetzen.

Ferner ist es ein Märchen, dass die Händler die Fahrzeuge nicht überprüfen. Dazu sind sie in einem Mindestmaß sogar verpflichtet. Schon aus Eigeninteresse wird der Händler beim Ankauf die Spaltmaße und den Lack prüfen. Wenn er so größere Reparaturen am Auto bemerkt, wirkt sich das preislich auch aus. Bei einem Unfallauto muss der Händler sogar intensiv prüfen, ob der Unfallschaden fachgerecht instandgesetz worden ist. Lass dir da mal nichts anderes einreden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Januar 2016 um 00:04:37 Uhr:

Zitat:

Kleine Korrektur: die gesetzliche Anwaltsvergütung richtet sich nicht nach der Zeitdauer zwischen Auftragserteilung und Abschluss der Sache. Ein zeitnaher Abschluss ist auch für den Anwalt am sinnvollsten.

Ich sage es anders: Je größer der Fall wird, je mehr Arbeit geleistet werden muss, umso höher sind die Kosten des Falles. Dass der RA etwas schnell erledigen möchte, das erkenne ich nicht. Schnell mal ein Briefchen, ja schon und dazu die Rechnung. Ist ja auch alles korrekt. Der Kunde bestimmt den Weg, aber wenn dann das Fz beschlagnahmt wird, Gutachten und evtl. Gegengutachten weil der andere auch nicht doof ist, dann zwei der Termine vor Gericht. Nu, ein Jahr geht schnell vorbei.

am 23. Januar 2016 um 8:37

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Januar 2016 um 00:24:42 Uhr:

@charliwu

Eine Beschlagnahme des Autos zum Zweck der Beweissicherung und sachverständigen Untersuchung wegen des Tatvorwurfs, dass der Händler diese Manipulationen eingebaut hat, das könnte schon so kommen....

Strafanzeige, ja eine schöne Trotzreaktion, damit hat der Händler richtig Ärger, Papierkram & Zirkus und wenn man Glück hat bekommt er auch noch eine drübergebraten.

Und was bringts einem... null, nichts, garnix, keinen einzigen Cent.

Kommt jetzt auf die Verhältnisse des Händlers an und wie seine Firma strukturiert ist oder (finanziell) aufgestellt ist... siehts da nicht gerade rosig aus und platzt dem Händler der Kragen macht der den Laden einfach dicht oder schießt der das Ding in die Insolvenz und Du kannst Dich demnächst in der langen Schlange der Gläubiger anstellen.

Wurde hier auf MT... letztlich in einem Thread genau so, nur aus der Sicht des Händlers beschrieben, der sich über ungerechtfertigte Forderungen wegen eines angeblichen Gewährleistungsfall beklagt hat... jetzt laß ich den Käufer erstmal die große teure Blaskapelle bestellen und wenns mir zu bunt wird mach ich den Laden zu.

Einfach mal nachlesen was die beiden Begriffe "Strafrecht" und "Zivilrecht" bedeuten, wo und wie das jeweilige zur Anwendung kommt und mit welchem Ergebnis...

Zitat:

...

Zum Gebrauchtwagenmarkt ist noch anzumerken, dass es auch seriöse Händler gibt, die selbstverständlich die gesetzlichen Gewährleistungsregeln einhalten....

Stimmt, die hatte ich vergessen, das sind die, die alte runtergerockte Karren zu nem total überhöhten Preis auf dem Hof rumstehen haben und warten bis eines Tages ein Dummer aufsteht und ausgerechnet über seinen Hof spaziert.

Mal ehrlich eine A-Klasse aus 2008 für 7.000,- EUR... klingt nach einem richtigen Schnäppchen.

Mein derzeitiges Auto hätte ich auch beim örtlichen sogar Vertragshändler kaufen können. Da standen auch immer wieder solche Fahrzeuge rum... zum doppelten Preis, wie ich dann von Privat gekauft hab.

Da hat der Händler bei dem Verkauf ein gutes finanzielles Polster um sich gegen Gewährleistungsansprüche abzusichern... nur bin ich nicht bereit "Pi mal Daumen" das Doppelte von dem was die Karre wert ist zu bezahlen.

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