Autofahrer vs. Radfahrer

... als Viel(Rad)fahrer möchte ich Eure Meinung zu Eurem Verhältnis zu Radfahren im Straßenverkehr.

Ich erlebe es täglich, dass ich geschnitten, angehupt oder sonstwie genötigt werde.

An Einmündungen an Radwegen, an denen ich Vorfahrt habe,
passiert es mind. einmal täglich, dass mir diese strittig gemacht wird.

An so einer Stelle wurde ich auch schon einmal vom Rad geholt, Sachschaden ca. 500€, der bis heute nicht vom Verursacher erstattet wurde.

Ich muss also mehrmals täglich auf meine Rechte verzichten, um meine Gesundheit zu schützen.

Meine Meinung, und auch "Erfahrung" ist, dass Radfahrer zumindest aus der Sicht der PKW/ LKW- fahrer nicht als Verkehrsteinehmer anerkannt werden.

Wie sonst ist es zu erklären, dass auf Landstraßen die PKW/ LKW trotz Gegenverkehr so knapp überholen, dass es schon zu Berührungen gekommen ist.

Meine Konsequenz; fahre soweit zur Mitte, dass ein Überholen unmöglich wird.

Das solltet Ihr mal erleben...

Nun zu Euch... Bin auf Eure Meinung gespannt.

PS. Bin nicht der Radrüpel vom Typ Fahrradkurier...

Beste Antwort im Thema

Re: Autofahrer vs. Radfahrer

Zitat:

Original geschrieben von Armani-Biker71


Ich muss also mehrmals täglich auf meine Rechte verzichten, um meine Gesundheit zu schützen.

Das muss ich als Autofahrer auch 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Original geschrieben von Ale Petacchi


Es ist schliesslich nicht die Aufgabe eines Radfahrers sich unsichtbar zu machen, oder hinter Bäumen zu verstecken, wenn die Strasse eng wird - gehts noch?
du solltest erstmal die straßenverkehrsordnung nochmal neu durchlesen, bevor du dich nochmal in den straßenverkehr begibst. denn (um dir das lesen zu ersparen): sobald du mehr als drei autos hinter dir hast ist es sogar deine PFLICHT dies zu tun - wird wohl gern vergessen...

Wo steht das denn ? In der STVO ist von drei Fahrzeugen keine Rede. Oder hast Du eine andere als ich ?

Wäre übrigens schön, wenn jeder Autofahrer der drei oder mehr Autos hinter sich hat anhält und dies vorbeiläßt, dann brauche ich nicht soviel überholen. 😉😛

@Bucklew
Schon mal überlegt mit dem Fuss kurz auf die Bremse zu tippen?
Kostet dich 5 Sekunden (ist wirklich nicht anstrengend) hinter dem Radfahrer zu warten... Im Gesamten kostet es dich vielleicht 10-15 Sekunden, ist aber weniger aggressiv, gefährlich und der Radfahrer wird sich freuen!

Zitat:

Original geschrieben von Ale Petacchi


Schon mal überlegt, dass es dich kaum Mühe kostet mit dem Fuss kurz auf die Bremse zu tippen, und für 5 Sekunden hinter dem Radfahrer zu warten? Kostet dich im Gesamten vielleicht 10 Sekunden... Ist aber weniger gefährlich und freut den Radfahrer...

warum hält dann der radfahrer nicht kurz an? kostet ihn nichtmal 2 sekunden und das auto ist vorbei. aber nein, hauptsache rücksicht von allen fordern und dann wundern wenn man angehupt wird, weil man gegen die stvo verstößt weil man sonstwo auf der straße rumgondelt und nicht da wo man hingehört (straßenrand!).

fordern, fordern - aber wie wärs denn mal mit ein wenig entgegenkommen von eurer seite?

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer


Wo steht das denn ? In der STVO ist von drei Fahrzeugen keine Rede. Oder hast Du eine andere als ich ?

viel spaß beim nachlesen, der passus wurde sogar hier gepostet. zeugt ja mal wieder von viel ahnung von der materie 🙄

..hab nicht ganz alles bisher gelesen, aber muss doch mal fragen:
Gibts da nicht irgendwelche Sicherheitsvorschriften (Licht, Reflektoren an Pedalen und Speichen) um mit seinem Fahrrad auf der Strasse fahren zu dürfen?? Oder ist das seit dem "Tour-de-France" Fahrradfieber geändert worden?
Da war doch mal was, oder? Die Radfahrer, die mich nerven, haben nämlich nichts davon an Ihrem Bike und fahren auf ner engen Strassen, obwohl ein 3,5m breiter Wander und Radweg daneben verläuft!
Darf inzwischen jeder mit seinem Mountainbike oder Rennrad am normalen Verkehr teilnehmen auch wenn er den Sicherheitsrichtlinien nicht entspricht?

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Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer


Wo steht das denn ? In der STVO ist von drei Fahrzeugen keine Rede. Oder hast Du eine andere als ich ?
viel spaß beim nachlesen, der passus wurde sogar hier gepostet. zeugt ja mal wieder von viel ahnung von der materie 🙄

Sorry, habe hier die Original StVO vom März 2007, da steht keine Angabe über drei Fahrzeuge drin. Ich denke, dass das Druckwerk besser ist als einige hier abgetippten Auszüge, welche absichtlich oder nicht verändert wurden.

Aber Banane: Es herrscht ja wohl das Recht des Stärkeren! 😁

Zitat:

Original geschrieben von 71111 CTR


..hab nicht ganz alles bisher gelesen, aber muss doch mal fragen:
Gibts da nicht irgendwelche Sicherheitsvorschriften (Licht, Reflektoren an Pedalen und Speichen) um mit seinem Fahrrad auf der Strasse fahren zu dürfen?? Oder ist das seit dem "Tour-de-France" Fahrradfieber geändert worden?
Da war doch mal was, oder? Die Radfahrer, die mich nerven, haben nämlich nichts davon an Ihrem Bike und fahren auf ner engen Strassen, obwohl ein 3,5m breiter Wander und Radweg daneben verläuft!
Darf inzwischen jeder mit seinem Mountainbike oder Rennrad am normalen Verkehr teilnehmen auch wenn er den Sicherheitsrichtlinien nicht entspricht?

Sobald ein benutzungspflichtiger (!) Radweg neben der Straße verläuft ist jeder RAdfahrer verpflichtet, diesen zu nutzen. Einzige Ausnahme sind die Radsportler. Bei denen Frage ich mich allerdings immer, warum deren Fahrräder nicht mit Reflektoren und Licht ausgestattet sein müssen? Und ohne dürfen die die Straße auch nicht benutzen.

Zitat:

Original geschrieben von Cyclomaster

Zitat:

Original geschrieben von Cyclomaster



Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



es ist nach stvo VERBOTEN, weil es NÖTIGUNG ist. und damit hat sich JEDE weitere diskussion erübrigt.
 Es ist keine Nötigung wie kommst du darauf?
 
Die Straße ist nicht breit genug um einen Radfahrer zu überholen!
Also wozu soll hier dann jemand genötigt werden!
 
Du kannst ja das Straßenbauamt wegen Nötigung anziegen weil sie dir keine breiten Straßen bauen.

1. es ist eine Vorsätzliche Behinderung -> Nötigung

2. du bist ein langsamer Verkehrsteilnehmer und erschwerst dem Nachfolgenden ein Vorbeikommen -> Nötigung

3. du tust nichts, um ein gefahrloses ÜBerholen des Nachfolgenden Verkehrs zu ermöglichen, obwohl du ein besonders langsamer Verkehrsteilnehmer bist -> Nötigung

Du kannst drehen und wenden wie es willst, aber jemanden das Überholen zu erschweren/verhindern ist einfach Nötigung und wird auch dementsprechend hart bestraft!

Zitat:

Original geschrieben von 71111 CTR


Darf inzwischen jeder mit seinem Mountainbike oder Rennrad am normalen Verkehr teilnehmen auch wenn er den Sicherheitsrichtlinien nicht entspricht?

 Nein, dürfen sie eigentlich nicht. Die machen doch aber sowieso was sie wollen. Ich hätte auch beinahe mal 1 Radfahrer, der unbeleuchtet im dunkeln durch eine bewaldete Straße fuhr, auf die Hörner genommen. Nochmal Glück gehabt! Nüchtern betrachtet: Mein A...* wär´s nicht gewesen der 200m weit geflogen wäre. Wenn der Radfahrer das Risiko auf sich nimmt, bitte.

Ich fahre auf jeden Fall bei Dunkelheit nicht unbeleuchtet durch die Gegend.

Zitat:

Original geschrieben von Ale Petacchi


Wenn einer wie er 5x provokant hupt, vielleicht auch noch gefährlich auffährt oder mich versucht abzudrängen (kommt öfters vor) dann fackel ich nicht lange und die Flasche fliegt...

Du gibst also zu, das du nicht noch andere Verkehrsteilnehmer nötigen würdest sondern auch noch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begehst, inklusive Inkaufnahme, das (unschuldige) 3. in Mitleidenschaft gezogen werden werden?!

Wie nett...

Zitat:

Original geschrieben von Ale Petacchi


Es ist schliesslich nicht die Aufgabe eines Radfahrers sich unsichtbar zu machen, oder hinter Bäumen zu verstecken, wenn die Strasse eng wird - gehts noch?

Doch, du

MUSST

schnellere Verkehrsteilnehmer vorbei lassen, steht sogar in der STVO drin, das langsame Verkehsteilnehmer schnelle vorbeizulassen haben, als Radfahrer hast du immer die Möglichkeit anzuhalten und dich an die Kante zu stellen.

Zitat:

Original geschrieben von Ale Petacchi


Der Radfahrer hat Anrecht auf die Hälfte einer Fahrbahnseite... Ich habe da auch noch ein paar cholerischere Kollegen, die würden so einen Autofahrer einfach anhalten und aus dem Auto zerren...

Wo hast du diesen gequirlten Unsinn her?!

Aber auf Autobahnen ist die mittlere Spur ja auch für mittlere Geschwindigkeiten...

Und alles was grün ist, ist 'nen Baum...

@Bollwerk

In solchen Fällen sollte man UNBEDINGT die Rennleitung informieren!
Einmal weils 'ne besondere Gefährdung nimmt, zum anderen damit die Rennleitung den entsprechenden mal 'auf die Hörner nehmen' können....

Zitat:

Original geschrieben von 71111 CTR


..hab nicht ganz alles bisher gelesen, aber muss doch mal fragen:
Gibts da nicht irgendwelche Sicherheitsvorschriften (Licht, Reflektoren an Pedalen und Speichen) um mit seinem Fahrrad auf der Strasse fahren zu dürfen?? Oder ist das seit dem "Tour-de-France" Fahrradfieber geändert worden?
Da war doch mal was, oder? Die Radfahrer, die mich nerven, haben nämlich nichts davon an Ihrem Bike und fahren auf ner engen Strassen, obwohl ein 3,5m breiter Wander und Radweg daneben verläuft!
Darf inzwischen jeder mit seinem Mountainbike oder Rennrad am normalen Verkehr teilnehmen auch wenn er den Sicherheitsrichtlinien nicht entspricht?

 Du hast doch einen Führerschein also kennst du doch die Antwort.

Fahrräder unter 11 KG sind nicht als Fahrräder zu sehen sondern als Sportgeräte!

Diese brauchen nicht alles mitführen was an einem Fahrrad sonst dran sein müsste.

Lernt man in einer Institution die sich Fahrschule nennt!

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer


Sorry, habe hier die Original StVO vom März 2007, da steht keine Angabe über drei Fahrzeuge drin.

sry, hatte ich verdreht, die drei ist inzwischen gängige rechtsprechung basierend auf §5/VI

Zitat:

Original geschrieben von Cyclomaster


Fahrräder unter 11 KG sind nicht als Fahrräder zu sehen sondern als Sportgeräte!

dann sind sie im straßenverkehr nicht mehr erlaubt, sportgeräte fallen unter §31

 Du hast doch einen Führerschein also kennst du doch die Antwort.
 
Fahrräder unter 11 KG sind nicht als Fahrräder zu sehen sondern als Sportgeräte!
Diese brauchen nicht alles mitführen was an einem Fahrrad sonst dran sein müsste.
Lernt man in einer Institution die sich Fahrschule nennt!
 
 
 
 
 ..hab meinen Führerschein seit 16 Jahren und war mir da nicht mehr ganz so sicher, wies genau war, deshalb hab ich ja gefragt. Trotzdem Danke für die "Nachschulung"

Zitat:

Original geschrieben von Cyclomaster


 

Zitat:

 
Fahrräder unter 11 KG sind nicht als Fahrräder zu sehen sondern als Sportgeräte!
Diese brauchen nicht alles mitführen was an einem Fahrrad sonst dran sein müsste.
Lernt man in einer Institution die sich Fahrschule nennt!
 

 Sowas lernt man bei der Fahrschule??? Mir haben die das aber nicht beigebracht! Kann ich bei denen noch auf eine Kostenerstattung hoffen?

ich mein grundsaetzlich gehts doch um die rennradfahrer die auf den landstrassen nerven, "normale" fahrradfahrer fahren ja durchn wald oder auf fahrradwegen - mit deren fahrraedern ja auch kein problem -... ich mein hey leute, ich uebt einen sport aus in der oeffentlichkeit, ich spiel ja auch net tennis mitten auf der landstrasse oder kegeln oder sowas...

Zitat:

Original geschrieben von Bollwerk


 

Zitat:

Original geschrieben von Bollwerk



Zitat:

Original geschrieben von 71111 CTR


Darf inzwischen jeder mit seinem Mountainbike oder Rennrad am normalen Verkehr teilnehmen auch wenn er den Sicherheitsrichtlinien nicht entspricht?
 Nein, dürfen sie eigentlich nicht. Die machen doch aber sowieso was sie wollen. Ich hätte auch beinahe mal 1 Radfahrer, der unbeleuchtet im dunkeln durch eine bewaldete Straße fuhr, auf die Hörner genommen. Nochmal Glück gehabt! Nüchtern betrachtet: Mein A...* wär´s nicht gewesen der 200m weit geflogen wäre. Wenn der Radfahrer das Risiko auf sich nimmt, bitte.
Ich fahre auf jeden Fall bei Dunkelheit nicht unbeleuchtet durch die Gegend.
 
ganz richtig ich bin auch deiner meinung !
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