Auto(zwangs)verkauf: Wie vorgehen?

Hallo!

Ich hatte einen Unfall (unverschuldet) und muss das Ding nun vermutlich an einen Fähnchenhändler verkaufen. Der Gutachter hatte 3 Bieter im Gutachten aufgeführt (alles kleine Klitschen bzw. Straßenhändler), die gegnerische Versicherung kam nun auch noch mit einem Händler an, der mehr bietet. Eine kurze Internetrecherche ergab, dass es wohl ein kleiner Fähnchenhändler ist...

Wie sollte ich beim Verkauf vorgehen?

Klar ist für mich, dass ich es vorher abmelde. Ich will kein Risiko eingehen müssen. Und solche Fähnchenhändler kommen mir per se dubios vor.

Aber: Welche Formulare/Vertragsvordrucke und welche Papiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) sind am Tag des Verkaufs auszufüllen bzw. zu übergeben?

Und wie macht der Käufer das dann eigentlich, wenn er das Teil zu sich nach Hause fährt (er wohnt bzw. sitzt über 250 km entfernt)? Bringt er dann eigene rote Kennzeichen mit?

Danke

PS: Ach ja, im Angebot, das mir die Versicherung geschickt hat, steht "der Preis enthält die Mehrwertsteuer". Geboten hat er 2850 EUR. Heißt das nun, ich darf auf die Hand nur 2850 abzgl. 19% MwSt verlangen? Ich bin ja ein privater Verkäufer und nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Oder bekomme ich die vollen 2850?

25 Antworten

Ähm ... wenn der Gutachter reinschreibt, es ein Fahrzeug mit 200 PS und 50.000 km, der Händler kommt und sieht aber ein Fahrzeug mit 50 PS und 200.000 km, so wird er das doch sicher anstandslos mitnehmen und sich danach mit dem Gutachter rumärgern? Also für mich ich das irgendwie schon ein Problem des TE, auch wenn das der Gutachter verschuldet hat.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2016 um 08:23:28 Uhr:


Du solltest unbedingt deinen Anwalt über das Versicherungsschreiben informieren. Die Winterräder musst Du nicht rausrücken.

Mmh, wenn ich Aufkäufer wäre und Winterräder auf dem Ankaufvertrag stehen, würde ich auf die Winterräder bestehen.

Zitat:

@Kawasaki2008heizer schrieb am 16. Oktober 2016 um 03:23:49 Uhr:


Ich versteh nicht was manche immer gegen Fähnchenhändler haben!!!
Er kommt und zahlt dein auto bar nimmts mit und du hörst nix mehr von ihm wenn am nächsten tag was kapput geht.

ich weis wovon ich spreche bin selber händler.

Nicht mehr zeitgemäß.

Das Net ist voll mit Berichten das FH keinen Kaufvertrag wollten und anschließend sich auf die Sachmängelhaftung berufen.

Und mal Hand aufs Herz,.... wovon lebt denn ein FH?

Von den Leuten die desolaten Karren abschwatzen, mit wenig bis gar keiner Energie die wieder auf den Markt werfen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Oktober 2016 um 09:56:32 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2016 um 08:23:28 Uhr:


Du solltest unbedingt deinen Anwalt über das Versicherungsschreiben informieren. Die Winterräder musst Du nicht rausrücken.

Mmh, wenn ich Aufkäufer wäre und Winterräder auf dem Ankaufvertrag stehen, würde ich auf die Winterräder bestehen.

Ich verstehe den TE so, dass es damals einen zweiten Satz Räder zum Auto dazu gab. Die lagen bei der Begutachtung sicherlich nicht im Auto. Sollte als "aufpreispflichtige Sonderausstattung" eine Winterbereifung aufgezogen gewesen sein, dann ist das ziemlich Wurst. Reifen sind dran. Das reicht doch wohl.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2016 um 14:08:08 Uhr:


Reifen sind dran. Das reicht doch wohl.

Na ich weis nicht so recht.

Wenn ein Fahrzeug als Serienausstattung bei Auslieferung 2010 ein Werksnavi verbaut hatte, und ich dann das Radio 2015 gegen ein Aldi 69,90 Radio tausche weil ich eh über mein Schmartfone navigiere, wirkt sich die fehlende Serienausstattung soch auch auf den Wert aus.

Warum sollte das bei Reifen anders sein?

Wenn der TE die Reifen "im Frühjahr samt Felge entsorgt hat", hätte er das beim Gutachter angeben müssen, damit dies in den Restwert einfließt.

Da liegt der Fähler 😁 beim Schlechtachter. Der kann doch wohl die Äugelein auf machen. 😉

Entweder stehen die Räder in der Restwertbeschreibung oder nicht.
Das wird der Aufkäufer schon wissen.

Also anrufen, Abholtermin vereinbaren, Abmelden, Auto abholen lassen, Geld kassieren und fertig.
Und natürlich komplett, denn als Privatmann kannst du keine Mehrwertsteuer ausweisen, also kann dir auch kein Händler welche abziehen. Du bekommst die volle Summe.

Wenn es dabei Probleme gibt, wende dich an deinen Anwalt, dann soll er der Versicherung erklären warum es nicht geklappt hat und du nimmst den nächsten Aufkäufer aus dem Gutachten. Aber idr. gibt es keine Probleme, keine Fragen, nix. Auto wird abgeholt, Kaufvertrag unterfackelt, Geld aufn Tisch, Thema erledigt.
Mach die Sachen nicht komplizierter als sie sind.

Und wenn er nach Winterrädern fragt, würde ich sagen "sind nicht dabei". Stehen die Räder aber im Gutachten, dann musst du sie mit abgeben.

Die Frage ist, wie dir die Räder ersetzt werden, denn, wenn du das gleiche Auto nochmal kaufst und da sind keine dabei, dann müsste die VS die meines Erachtens extra zahlen. Wenn du ein anderes Auto kaufst und da sind keine dabei, tja, haste wohl Pech gehabt.

Im Grunde wirst du so gestellt wie vorher, finanziell, nicht besser und nicht schlechter.

Wir haben wenn wir Autos haben wollten an dem Punkt wo das Gutachten vorlag (und wir haben die Gutachten genau so schnell wie die Versicherungen, nur, die brauchen immer so lange Bearbeitungszeiten) den Restwert immer um 50€ ueberboten, die Karre gekauft und fertig. Kam dann eine VS mit einem höherem Restwertangebot, war das Auto schon weg. Pech gehabt.

@fragensteller1

Ich würde das Schreiben der Versicherung einfach einscannen, dem Anwalt per Mail schicken und ihm deine Fragen stellen, denn der ist schließlich dafür da.

Dann rufst du den Restwerthändler halt erst am Dienstag an.

Gruß

Uwe

...ich würde vielleicht auch einfach mal den Gut- ähm Schlechtachter anrufen und fragen wie er auf das falsche Brett kommt Sachen / Eigenschaften in sein Gutachten zu schreiben, die überhaupt nicht vorhanden waren und sind ... dabei setze ich jetzt mal vorraus, dass die bereits "entsorgten" Winterreifen bei der Begutachtung nicht im Kofferraum lagen oder in sonst irgendeiner Weise bei der Begutachtung "anwesend" waren.

der gutacher ermittelt lokal 3 restwertaufkäufer (die geben verbindlich ein gebot ab) und diese gebote sind mitunter recht gering (verkaufst du dir karre selbst spring in der regel mehr bei raus es sei denn jemand wollte unbedingt genau dieses auto)

es ist leider gang und gebe dass eine gegnerische versicherung einen eigenen restwertaufkäufer präsentiert.
für dich heißt das:
1. weniger geld von der versicherung
2. mehr geld vom aufkäufer

unterm strich also das gleiche geld. im grunde bist verpflichtet den schaden die dir die versicherung zu ersetzten hat gering zu halten.

willst du reparieren: der gutachterlich ermittelte restwert gilt. sprich schrammst du per gutacher am wirtschaftlichem totalschaden vorbei oder bist bereit trotz finanzieller lücke reparieren zu lassen muss die versicherung das zahlen was der gutacher ermittelt hat

willst du dagegen das fahrzeug veräußern und du hast kenntnis von diesem höheren angebot mußt du es 'theoretisch' akzeptieren
in der praxis:
->ich würd sofort auflegen, wenn die versicherung solch einen bieter präsentiet (hast du halt nicht gehört. akku leer. wie auch immer)
->du kannst durchaus auch behaupten die karre sei schon verkauft oder sie halt direkt unmittelbar verkaufen (notfalls an einen bekannten). die summe im kaufvertrag geht die versicherung überhaupt nichts an.

..................
mein vater hatte genau so einen fall:
1. 4500€ wiederbeschaffungswert (die karre hatte 190tkm drauf)
2. schaden irgendwas um 5000€
3. restwert laut gutacher ca 800€ (das war der vertragshändler bei dem er das fahrzeug gekauft und in checkheft pflege hatte. die kanten also das auto. schon von ihm dumm es zum unfallgutachten dort hinzustellen...denn die anderen beiten bieter haben jeweils nur ca 400 geboten)
->also wirtschaftlicher totalschaden.

4. mein vater nun zum autohändler und flux nen neuwagen gekauft.
5. und natürlich nach inzahlungname des unfallers gefragt. der händler hat uns gefragt was wir denn haben möchten - 1500€ war unsere ansage - er hat sich den schaden kurz von uns umschreiben lassen (ging nichtmal raus zum gucken sondern verließ sich auf unsere ansage),
6. händler zückte ne visitenkarte von 'murrat'. der war natürlich wie es der smalltalk so wollte grad tee trinken in der moschee. nach kurzem überlegen sagte murrat ja zu den 1500€
7. kaufvertrag für den neuen unterschrieben und die 1500€ inzahlungnahme des alten fix in den vertrag.

nen tag später ruft die versicherung bei ihm an und sagt sie hätte jemand der ihm 2400€ für das auto gibt.
mein vater war leider so blöd das zu akzeptieren.
es gab dann also 2400€ vom restwertaufkäufer der versicherung, die restlichen 2100 mußte die versicherung selbst zahlen um auf den wiederbeschaffungswert von 4500 zu kommen.
beim autohändler wurde sich entschuldigt dass murrat das auto nicht bekommt.

ander wäre es besser gewesen
4500€ - 800€ von der versicherung = 3700€+ und eben die 1500€ von murrat wären in summe 5200€ für meinen vater gewesen
->seine dummheit dass er der versicherung geglaubt hat und ihnen nicht klar und deutlich gesagt hat dass das auto bereits verkauft ist (und das wäre nichtmal gelogen gewesen....).

immerhin hat die abholung durch den restwertaufkäufer problemlos funktioniert. angerufen, termin gemacht, auto haben wir selbst abgemdelt, der aufkäufer kam mit dem transporter und hat abgeholt. war ein 400km entferntes autohaus.
ich schätze solche aufkäufe (der transport kostet alleine schon richtig geld) lohnen sich nur, wenn die karre billigst repariert wird und der kilometerstand halbiert - sonst funktioniert das nicht.
-------

ein weiterer aspekt bei dieser art von aufkäufen:
du selbst hast als geschädigter freie gutachterwahl.
der gutachter handelt in deinem auftrag (die gegnerische versicherung übernimmt lediglich die kosten).
->sprich die bilder die der gutachter vom fahrzeug macht gehören uhrheberrechtlich ihm. er stellt sie dir zu verfügung und der versicherung. was die versicherung nicht darf ist diese bilder ungefragt weiterzuverwenden zum beispiel um das fahrzeug in einer internet restwertbörse einzustellen um einen höheren aufkäufer zu finden.
->genau das wird die versicherung abe gemacht haben. denn ohne bilder bietet da auch niemand 2500€. auch der textlaut gehört dir und dem gutachter. die versicherung kriegt ihn zur prüfung darf ihn aber nicht weiterverwenden
->der gutachter darf das der versicherung auch nicht erlauben denn das wiederrum verstößte gegen die geschäftbeziehung zwischen dir und dem gutachter (er hat die bilder für dich gemacht. und den text auch. und nicht damit die versicherung das an dritte weitergibt.

Sooo, danke für eure Antworten.

Ich habe es nun so gemacht: Ich war heute bei einem VW-Vertragshändler und habe einen Jahreswegen (Golf VII 2.0 TDI) gekauft. Dabei habe ich gleich auch gefragt, ob sie Unfallwagen in Zahlung nehmen. Das tun sie auch.
Der Händler nimmt den Wagen zwar jetzt auch nur für 2850 Euro, aber ich spare mir einen zusätzlichen Termin und ein ungutes Gefühl, mit einem Fähnchenhändler ein Geschäft abschließen zu müssen.

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