Auto wegen erheblichen Mängeln zurück geben ohne TÜV

Hallo,
Ich habe meinen VW Passat bj 2000 für 450€ ohne TÜV verkauft.
Da ich eine junge Frau bin ein kleineres Auto kaufen wollte und ich niemanden habe der sich mit Autos auskennt. Die Mängel die ich wusste stehen im Kaufvertrag wie die ZV die defekt war und der rechte außen Spiegel.
Jetzt kommt der Käufer mit einer Riesen Liste an und meine das Auto wäre illegal und ein falsches Airbag System drinnen, das Auto hat zu viele erhebliche Mängel usw. Nun möchte er das Auto zurück geben.
Muss ich das einfach so machen?

Ich hoffe hier kann mir einer helfen!
Ich Danke schonmal im Voraus!
Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 3. Juli 2018 um 11:17:59 Uhr:


Sollte mal Post von seinem Anwalt kommen,

.... kannst du die Rechnung an StephanRE weiterschicken, der sie gerne für dich begleicht. Er hat nämlich Null Ahnung von Recht, aber immer eine große Klappe.

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Zitat:

@StephanRE schrieb am 3. Juli 2018 um 11:17:59 Uhr:


Sollte mal Post von seinem Anwalt kommen,

.... kannst du die Rechnung an StephanRE weiterschicken, der sie gerne für dich begleicht. Er hat nämlich Null Ahnung von Recht, aber immer eine große Klappe.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 3. Juli 2018 um 11:02:55 Uhr:


Moin,

Leider kann ich den Vertrag nicht wirklich leseb, die Qualität ist zu schlecht.

Wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde - dann nimm das Auto zurück. Da würdest du den 450€ nur anderes gutes Geld hinterherwerfen. Mit ausgeschlossener Gewährleistung wärst du fein raus, aber ohne wird es ein Abenteuer (nicht aussichtslos, aber eben abenteuerlich riskant), dass dich schnell einiges mehr kosten wird.

Allerdings ist der Hinweis eine Rückabwicklungsvertrag aufzusetzen, der nach Rückerstattung des Kaufpreises und Rückgabe von Fahrzeug und xyz die Pflichten erledigt sind ist sinnvoll. Kontrollier vorher aber auf jedenfall, dass das Auto auch wirklich so ist, wie du es verkauft hast - nicht dass der Käufer da irgendwas abgebaut/ausgetauscht hat oder den Airbag selbst getauscht hat. Trau schau wem ;-)

LG Kester

Vielleicht können sie es jetzt besser lesen. Das einzige was eventuell so da steht ist das in dem schwarzen Balken „unter Ausschluss der Sachmängelhaftug“
Aber das ist nicht das was hier gemeint wird oder?
Ich bin etwas überfordert und weiß nicht was ich jetzt am besten tun soll.
Liebe Grüße

Du brauchst gar nichts machen - im Kaufvertrag steht ganz klar "wie besichtigt und probegefahren und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."

Nachdem der Käufer den Vertrag so unterschrieben hat, haftest du nicht für Mängel, die nach dem Kauf aufgetreten sind. Der Käufer müsste dir nachweisen, dass du absichtlich Mängel verschwiegen hast.

Das ist so eine Masche mancher Käufer -- kaufen sich einen Gebrauchtwagen und versuchen dann, dem Verkäufer das Geld aus der Tasche zu ziehen. Also: Entspann dich, lehn dich zurück, ignoriere den Käufer. Es wird keine Post vom Anwalt des Käufers kommen.

Wer ein 18 Jahre altes Auto mit 243.000 km und abgelaufener HU für 450 € kauft, der weiß doch, dass das Auto am Ende der Lebensdauer angekommen ist.

Damit hast du gewonnen. Die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen!

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Zitat:

@grilli9 schrieb am 3. Juli 2018 um 07:04:53 Uhr:


Ich denke mal das Problem wird nicht die Mängelliste sein - denn wer sich ein 18 Jahre altes Fahrzeug ohne TÜV um 450.- Eur kauft rechnet damit daß da einiges sein kann. (Warum wird wohl ohne TÜV verkauft? Na, weil man den nicht bekommen hat!)

Denke daß dem TÜV nun erst aufgefallen sein kann daß mit dem Airbag was nicht stimmt (ein genauer Prüfer ev. die Sr-Nummern,.... überprüft hat) - zb. könnte nach einem Unfalll der Airbag getauscht worden sein,...

Da es sich um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt, bekommt er keinen TÜV bis der "passende" Airbag verbaut ist - bis dahin ist es illegall bzw. erlischt die Betriebserlaubnis.

Ist nur eine Vermutung von mir. Was genau Sache ist dazu fehlen nähere Angaben!

Seit wann werden beim TÜV irgendwelche Nummern von nicht sichtbaren Airbags abgeglichen?

Zitat:

@NTG1234 schrieb am 3. Juli 2018 um 12:26:05 Uhr:


Das einzige was eventuell so da steht ist das in dem schwarzen Balken „unter Ausschluss der Sachmängelhaftug“
Aber das ist nicht das was hier gemeint wird oder?

Doch, genau das ist gemeint.

Damit müsste er dir arglistige Täuschung beweisen (z.B., dass du gewusst hast, dass "falsche" Airbags eingebaut sind). Ansonsten kann er sich seine Mängelliste an die Wand nageln.

Zitat:

@FrankyStone schrieb am 3. Juli 2018 um 12:41:58 Uhr:


Du brauchst gar nichts machen - im Kaufvertrag steht ganz klar "wie besichtigt und probegefahren und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."

Nachdem der Käufer den Vertrag so unterschrieben hat, haftest du nicht für Mängel, die nach dem Kauf aufgetreten sind. Der Käufer müsste dir nachweisen, dass du absichtlich Mängel verschwiegen hast.

Das ist so eine Masche mancher Käufer -- kaufen sich einen Gebrauchtwagen und versuchen dann, dem Verkäufer das Geld aus der Tasche zu ziehen. Also: Entspann dich, lehn dich zurück, ignoriere den Käufer. Es wird keine Post vom Anwalt des Käufers kommen.

Wer ein 18 Jahre altes Auto mit 243.000 km und abgelaufener HU für 450 € kauft, der weiß doch, dass das Auto am Ende der Lebensdauer angekommen ist.

Genau das habe ich doch auch gesagt aber mir unterstellen ich hätte keine Ahnung....

Der Sachmängelhaftungsausschluss ist zwar rechtlich alles andere als korrekt, Gerichte tendieren aber stark dazu solche Formulierungen von Privatverkäufern als ausreichend anzusehen.

Für die Zukunft: ordentlichen Kaufvertrag mit gültiger Formulierung (mobile, ADAC, ...) verwenden. Der Verkäufer bestimmt die vertraglichen Rahmenbedingungen, nicht der Käufer. Ergo auch den Kaufvertrag.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 03. Juli 2018 um 13:4:44 Uhr:


Genau das habe ich doch auch gesagt aber mir unterstellen ich hätte keine Ahnung....

Zum Zeitpunkt deiner Aussage war ein Ausschluss der Sachmängelhaftung allerdings noch nicht bekannt.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 03. Juli 2018 um 11:17:59 Uhr:


ER muß Dir irgendwas nachweisen

Hälst du das wirklich für eine qualifizierte Aussage?
Denk mal drüber nach und formuliere dann in Zukunft etwas richtiger/detaillierter.

Wenn der Käufer irgendwas nachweisen sollte, könnte das zum Beispiel sein, dass die Sonne heiß, oder der Schnee kalt ist...

Tipp: ab jetzt sollte man mit dem Verkäufer nicht weiter kommunizieren, nicht dass man sich, aus unwissenheit, doch noch zu irgendwas verpflichtet/"verrät". Das geht schneller als man denkt.

Den Aussagen von lemonshark ist eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen.

Im Vertrag (danke für die lesbare Version) steht eindeutig dass der Verkauf "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" erfolgt. Das gilt nur bei einem Privatverkauf, aber auch diese Bedingung ist bei Dir ja erfüllt.

Der Käufer müsste Dir schon nachweisen, dass Du beim Verkauf von dem "falschen" Airbag und den anderen Mängeln gewusst und ihn darüber arglistig getäuscht hast. Das wird ihm aber nicht möglich sein.

Und mal unter uns gesprochen... Wer sagt denn, dass der Käufer den Airbag nicht selber ausgetauscht hat? Bei einer Rücknahme Deinerseits, zu der Du nicht verpflichtet bist, wäre also auch noch zu prüfen, ob der Wagen überhaupt noch in dem Zustand ist, in dem Du ihn verkauft hast.

Also: Lehn Dich entspannt zurück und wenn der Käufer Dich noch einmal nervt, dann sag ihm dass er sich da hin scheren kann, wo der berühmte Pfeffer wächst.

Selbst wenn der Käufer so dumm oder dreist sein sollte Dich zu verklagen, hast du aus meiner Sicht nichts zu befürchten.

Vielen Dank für die ganzen antworten und Hilfen!
Bis jetzt habe ich den Käufer sowieso nicht geantwortet und werde dies auch nicht tun. Ich hoffe da kommt nichts mehr oder das ich am Ende nicht die Schei*e habe.
Und wenn ich richtig verstanden habe sind die Kaufverträge von mobile.de mit am besten ? Da da alles drinn steht?

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Hilfe! Ich bin gespannt was noch auf mich zu kommt.

Zitat:

@NTG1234 schrieb am 03. Juli 2018 um 13:56:26 Uhr:


Und wenn ich richtig verstanden habe sind die Kaufverträge von mobile.de mit am besten ? Da da alles drinn steht?

Nach aktueller Rechtsprechung, ja.

Bedenke: vor Gericht und auf hoher See...
Wenn du dich jetzt entscheidest den Wagen nicht zurückzunehmen, musst du dein Ding auch durchziehen. Wenn du dann einknickst, sollte es "ernst" werden, wird es nur unnötig teurer als jetzt.
Die Wahrscheinlichkeit dürfte angesichts des Risikos für den Käufer zwar gering sein, es wurde sich aber auch schon für deutlich geringere Beträge gezankt. Sturköppe/Prinzipienreiter gibt es nunmal auch.

Moin,

Der Vertrag und der Gewährleistungsausschluss sind zwar sehr knapp formuliert, aber im Fall einer Privatperson ohne umfangreiche juristische Bildung (die nicht zu haben ist kein Makel) vermutlich ausreichend. Sofern der Mangel am Airbag wirklich existent ist, dir unbekannt war (wenn der Airbag offensichtlich nicht so richtig passt, ein Fehler angezeigt wird oder die Leuchte gar nicht geht - hättest du da sicherlich mal nachdenken müssen) sehe ich da keine Täuschung, dass ein ohne HU verkauftes Fahrzeug HU relevante Mängel haben kann - sollte einem Käufer eines solchen Fahrzeugs bewusst sein.

Wenn du nen guten Draht zu einem Juristen, Notar oder jemandem.mit ordentlichem KnowHow hast oder ADAC Mitglied bist (da gibt es die Erstberatung meist kostenlos) - dann lass zur Sicherheit nochmal wen über den Vertrag gucken (da.liegt manchmal der Teufel im Detail was die Gültigkeit angeht) - ansonsten lehn dich erstmal zurück, der Käufer ist zumindest meiner Ansicht nach im Nachteil und müsste agieren. Heißt zwar nicht, dass nix passiert aber ich denke die Vorzeichen sind so zumindest stark umgedreht.

LG Kester

Da der Verkäufer auch den Kaufvertrag selbst mitgebracht hat, kann er gegen den nicht sonderlich gut formulierten Gewährleistungsausschluß klagen. Damit würde er sich nämlich selbst den Betrug nachweisen ...

Was habt Ihr denn gegen die Formulierung im Vertrag?

"Gekauft wie gesehen" ist zwar überflüssig, aber "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" ist doch völlig ok?!

@ TE:
Ob du jetzt einen Vertragsentwurf von mobile.de, autoscout24.de, vom Tüv oder von AutoBild, etc. pp., nimmst, ist egal - rechtlich sind die alle auf dem Stand, insbesondere wird die Sachmängelhaftung überall wirksam ausgeschlossen sein.

Aber merke für die Zukunft: wenn dem Vertragspartner dein Vertragsformular nicht passt, und du weißt nicht warum, solltest du stutzig werden....! 😉

Meine Güte: die Kiste hat 450 € gekostet. Das ist Schrottpreis. Und das hat der Käufer ja auch bekommen (nicht negativ gemeint) Wo soll hier ein Gewährleistungsanspruch bestehen? Wenn mir jemand irgendwelche Nummern eines Airbags nennt, muss er zumindest soweit vorgedrungen sein, dass diese offen gelegen haben - also wurden diese ausgebaut, durch andere ersetzt und jetzt soll das Geschäft rückgängig gemacht werden. Zurück lehnen, das langweilige Fussballspiel genießen.

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