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Auto Wasserschaden Versicherung zahlt nur bei Verkauf?

Themenstarteram 5. Juli 2023 um 20:50

Hallo,

folgender Fall:

Ein Auto stand durch zu starken Regen in Wasser. So tief, dass auch etwas hereinfloss.

Jetzt hat die Werkstatt/Gutachter gesagt, es sei nicht mehr sicher, da eventuell die Airbags und der Gurt nicht mehr sicher seien.

Jetzt soll das ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.

Stimmt das, dass die Versicherung nur auszahlt, wenn das Auto verkauft wird? Das erst dann nur Wiederbeschaffungswert ausgezahlt wird

Danke

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5 Antworten

Nein, Aer WBW des Schadengutachtens zählt, wenn man fachgerecht verkehrssicher repariert und das Auto weiternutzt.

Das beseitigen von Wasserschäden ist extrem komplex und bei modernen Fahrzeugen eigentlich kaum möglich.

Wenn die Kabelsätze Wasser gezogen haben kann zwar temporär alles funktionieren aber die Steckverbindungen und evtl. sogar Steuergeräte fangen an zu korrodieren. Es kann dann in Wochen oder Monaten zu Fehlfunktionen kommen die kaum zu beheben sind.

Da sollte man sich schon sehr sehr gut überlegen ob man das Fahrzeug wirklich behalten will.

Themenstarteram 5. Juli 2023 um 21:42

So an sich soll es wohl erstmal normal laufen, man könnte auch Glück haben. Aber stimmt schon, mit den Steckern, wobei Autos an sich schon auch mit feuchter Luft (aber nicht unter Wasser) zurechtkommen müssten.

Wenn jetzt der Gutachter das Auto auf z.b. 4000€ schätzt, zahlt dann erst die Versicherung, wenn man es z.B. für 500€ verkauft die restlichen 3500€?

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So in etwa liegst Du richtig.

Nur....... das im Gutachten Restwertangebote aufgeführt sind.

Beispiel:

4000€ Wiederbeschaffungswert;

2000€ bietet jemand für das Auto;

Versicherung zahlt 2000€ minus SB und die anderen 2000€ zahlt der Aufkäufer.

Die Versicherung zahlt dir, egal ob du das Auto verkaufst oder nicht, den im Gutachten genannten Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (sollte ebenfalls im Gutachten stehen) abzüglich eventuell Selbstbeteiligung TK.

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