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Auto vom Händler gekauft das vom Vorbesitzer Finanziert wurde

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 9:14

Hallo Leute,

ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:

Er hat sich ein 6 Monate altes Auto bei einem Händler gekauft.

Den Kaufvertrag unterschrieben und Auto mitgenommen, ob er was bezahlt hat weiß ich nicht.

Bei Fahrzeugübergabe hat er kein Fahrzeugbrief bekommen weil der Vorbesitzer das Auto über eine Bank finanziert hat und der Brief würde bei der Bank liegen. Der Händler sagte meinem Bekannten er würde ihn per Post schicken. Seitdem Autokauf ist schon eine Woche vergangen und der Fahrzeugbrief ist immer noch nicht da somit kann das Auto nicht zugelassen werden. Der Händler wurde auch mehrmals versucht zu erreichen aber da geht keiner dran.

Meine Frage ist jetzt, was kann man in dem Fall als Käufer machen?

Für die Hilfe und Tipps bedanke ich mich schon mal im Voraus.

MfG

Seroga

Beste Antwort im Thema

Die entscheidende Frage ist wohl, ob der Händler das Geld schon an die Bank weitergeleitet hat. Denn ohne Tilgung des Darlehens wird die Bank den Brief keinesfalls rausrücken.

Banken verstehen da absolut keinen Spass.

Und da der Bekannte des TE das Geld ja an den Händler und nicht an die Bank bezahlt hat, hat er gegen die Bank auch keinen Herausgabeanspruch.

Sein Ansprechpartner ist der Händler, dem er die Kohle gegeben hat ... ich wünsch viel Glück!!!

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Bei welcher Bank ist denn der Brief hinterlegt?

Ohne Zulassungsbescheinigung II kann er nicht anmelden. Da führt kein Weg dran vorbei.

Die Bank (egal welche) wird diese Zulassungsbescheinigung II (im Volksmund immer noch Fahrzeugbrief genannt) nur rausrücken, wenn ihre finanziellen Forderungen abgegolten sind.

Im Grund gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Der Händler ist seriös, alles läuft korrekt, es gab nur ein wenig Verzögerungen. In diesem Fall dürfte sich die ganze Geschichte in der nächsten Woche in Wohlgefallen auflösen.

2.) Der Händler ist nicht seriös, hat das Geld nicht an die Bank weitergeleitet. Dann hat Dein Bekannter ein echtes Problem. Weil er einen Anspruch nur gegen den Händler, den er bezahlt hat, hat aber nicht gegen die Bank auf Herausgabe des Fahrzeugbriefes.

Dass man einen Händler am Wochenende nicht erreicht, ist zwar nicht schön, aber kann schon mal sein. Sollte er am Montag auch noch nicht erreichbar sein, würde ich mir anstelle Deines Bekannten ernsthafte Sorgen machen.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Bei welcher Bank ist denn der Brief hinterlegt?

Wenn er das weiß dann versuchen selber bei der Bank anzufragen?

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von XF-Coupe

Ohne Zulassungsbescheinigung II kann er nicht anmelden. Da führt kein Weg dran vorbei.

Die Bank (egal welche) wird diese Zulassungsbescheinigung II (im Volksmund immer noch Fahrzeugbrief genannt) nur rausrücken, wenn ihre finanziellen Forderungen abgegolten sind.

Im Grund gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Der Händler ist seriös, alles läuft korrekt, es gab nur ein wenig Verzögerungen. In diesem Fall dürfte sich die ganze Geschichte in der nächsten Woche in Wohlgefallen auflösen.

2.) Der Händler ist nicht seriös, hat das Geld nicht an die Bank weitergeleitet. Dann hat Dein Bekannter ein echtes Problem. Weil er einen Anspruch nur gegen den Händler, den er bezahlt hat, hat aber nicht gegen die Bank auf Herausgabe des Fahrzeugbriefes.

Dass man einen Händler am Wochenende nicht erreicht, ist zwar nicht schön, aber kann schon mal sein. Sollte er am Montag auch noch nicht erreichbar sein, würde ich mir anstelle Deines Bekannten ernsthafte Sorgen machen.

Er hat ihn ja versucht die ganze vergangene Woche über zu erreichen, also Mo-Fr und an keinem Tag ist jemand ans Telefon gegangen.

... das hört sich gar nicht gut an :(

Warum hat dein Kumpel denn schon gezahlt? Und wie hat er das Auto ohne Brief überführt?

Geld nur gegen Brief...

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 12:17

Zitat:

Original geschrieben von golf<freak>gti

Warum hat dein Kumpel denn schon gezahlt? Und wie hat er das Auto ohne Brief überführt?

Geld nur gegen Brief...

- Naja wenn man beim Händler ein Auto kauft denkt man ja nicht das die einen über den Tisch ziehen.

- Mit Kurzzeitkennzeichen diese mit dem gelben Streifen Rechts für 5 Tage.

Also wenn der Händler den Brief nicht rausgibt kann mein Bekannter nichts gegen machen?

Kann mein Bekannter vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen?

Macht es Sinn in diesem Fall die Kfz-Schiedsstelle einzuschalten oder bringt das nichts?

Wenn vom Händler was zu holen ist, kann er sicher was machen, vorausgesetzt er hat wenigstens eine Quittung, dass der Händler den Betrag in bar erhalten hat?

Wenn er den Händler eine Woche lang nicht erreicht sollte dein Kumpel langsam mal auf die Idee kommen sich ein Auto zu leihen, evtl. ein oder zwei Tage Urlaub zu nehmen und den freundlichen Händler zu besuchen.

Dann sollte er klären, bei welcher Bank der "Brief" liegt und idealerweise direkt vom Händler dort anrufen, um sich die Zahlung und den Versand bestätigen zu lassen.

Und wenn das alles nicht klappt sollte er mal bei den Grünen vorbeischauen, weil ihm jemand etwas verkauft hat, das ihm garnicht gehörte, was meines Wissens nicht ganz rechtens ist...

am 27. Juli 2014 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von Seroga1986

Zitat:

Original geschrieben von golf<freak>gti

Warum hat dein Kumpel denn schon gezahlt? Und wie hat er das Auto ohne Brief überführt?

Geld nur gegen Brief...

- Naja wenn man beim Händler ein Auto kauft denkt man ja nicht das die einen über den Tisch ziehen.

- Mit Kurzzeitkennzeichen diese mit dem gelben Streifen Rechts für 5 Tage.

Also wenn der Händler den Brief nicht rausgibt kann mein Bekannter nichts gegen machen?

Kann mein Bekannter vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen?

Macht es Sinn in diesem Fall die Kfz-Schiedsstelle einzuschalten oder bringt das nichts?

Na klar kann man dann den Autohändler in Haftung nehmen, ihn zb auffordern innerhalb einer gesetzten Frist den Brief zuzuschicken ( Einschreiben + Rückschein) Oder aber ihn auf Erfüllung des Vertrages aufzufordern, Voraussetzung ist allerdings man erreicht den Händler auch.

War das denn ein Vertragshändler eines Automobilherstellers ?

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 12:51

Soweit mir bekannt ist war das kein Vertragshändler von Mazda (das Auto das mein Bekannter bei Ihn gekauft hat)

am 27. Juli 2014 um 12:53

Ich schlage mal vor du rufst deinen Bekannten mal an und holst dir von Ihm die Infos ein, dann können wir Ihm vielleicht ein paar Ratschläge geben. oder ein User wohnt vielleicht sogar dort und fährt mal eben vorbei um zu sehen was für ein Händler das da ist.

Mal ne andere Frage, wenn Kaufvertrag und Fahrzeugschein vorhanden sind, kann man den Brief nicht beim Straßenverkehrsamt beantragen? Oder muß vorher eine verlustanzeige bei der Polizei gemacht werden? Ich kenn mich da nicht so aus, aber so was gibt es ja.

Ansonsten viel Glück.

Zitat:

Original geschrieben von pantera30

Mal ne andere Frage, wenn Kaufvertrag und Fahrzeugschein vorhanden sind, kann man den Brief nicht beim Straßenverkehrsamt beantragen? Oder muß vorher eine verlustanzeige bei der Polizei gemacht werden?

In diesem Fall benötigt man einen Kaufvertrag, worin der Verkäufer erklärt, der rechtmäßige Besitzer zu sein und den Verlust der Papiere bestätigt (verlegt, verschlampt oder Ähnliches).

Eventuell auch noch eine eidesstattliche Versicherung. (muß man vorher bei der Zulassungsbeh. erfragen.)

Von der Zulassungsbehörde wird dann online eine KBA- Abfrage gemacht. Ist diese positiv, steht der Zulassung nichts mehr im Wege.

Außerdem muß im Vorfeld vom TÜV eine Vollabnahme durchgeführt werden. Dies ist aber auch kein Problem, da die Prüforganisationen heutzutage nahezu alle Fahrzeuge, auch Oldtimer, in ihren Datenbanken haben.

Zitat:

Original geschrieben von Seroga1986

Macht es Sinn in diesem Fall die Kfz-Schiedsstelle einzuschalten oder bringt das nichts?

Der Händler muß sich nicht an den Spruch der Schiedstelle halten, aber ein Einschalten dieser Stelle würde Ihm einen Zeitvorteil gewähren.

Eine Fristsetzung wurde ja schon erwähnt, Ich persönlich würde Das über einen Anwalt laufen lassen.

Denn ein Händler den man nicht am Telefon erwischt dürfte kaum so einfach Einzuschüchtern sein.

 

Zwischenzeitlich könnte man ja auch mal auf folgender Seite nach der Firma suchen

Insolvenzveröffentlichungen

Das zuständige Amtsgericht findet sich auf dem Kaufvertrag.

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