Auto verkauft, Käufer möchte angemeldetes Auto mit Kennzeichen haben
Hallo,
ich habe mein Auto verkauft und der Käufer möchte, dass das Auto angemeldet bleibt damit er damit nach Hause fahren kann. Der Käufer behauptet, dass ab dem Kaufvertrag versicherungstechnisch er über seine Haftpflicht haften würde, sollte etwas passieren. Es muss lediglich im Kaufvertrag drin stehen das er das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen abmeldet/ummeldet und ich nicht für Schäden oder Verkehrsverstöße hafte.
Stimmt das? Kenne mich damit leider nicht aus.
Bin für jeden Tipp dankbar
Beste Antwort im Thema
Das ist ein übliches Prozedere und wird in den meisten vorgedruckten Verträgen so gehandhabt:
Die Übergabeuhrzeit wird vermerkt, der KM-Stand, und ab da bist Du rechtlich ausm Schneider.
Natürlich, sollte er die Karre zerlegen, so hast Du hinterher die Rennerei, aber man sollte nicht immer vom Schlimmsten ausgehen.
Ich habe 3 Autos angemeldet an Privat verkauft
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
Rudi, für dich 😉:Zitat:
Original geschrieben von langer Rudi
FALSCH...!
http://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%A4u%C3%9FerungsanzeigeEnde-Aus 🙂. Im Höchstfall zwangsstilllegen lassen - kostet im Bedarfsfall weniger als selbst abmelden. Denn der größte Batzen an Gebühren werden dem Käufer aufgebürdet.
....und egal, wie...
das ALLES bedeutet erst mal Ärger, kostet Nerven und ist schlichtweg UNNÖTIG,
was man im Vorfeld durch kluges Handeln ganz einfach vermeiden kann, oder nicht...!?!
Und jetzt wirklich "over and OUT", bevor hier noch virtuelle Messer fliegen!! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von comsat
Rudi schläft mit ner Knarre unterm Kopfkissen !Man weiss ja nie :-)
Wohl dem, der vorbereitet ist.😁
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Zitat:
Original geschrieben von comsat
Rudi schläft mit ner Knarre unterm Kopfkissen !Man weiss ja nie :-)
...Exakt! Durchgeladen und vorgespannt...!
Aber zuvor gilt es noch, den 5m hohen Elektrozaun zu überwinden und am Rotti vorbei zu kommen... 😎
Zitat:
Original geschrieben von langer Rudi
Whow, hört sich ja alles ganz prima an:
Nur positive Erfahrungen, ehrliche Käufer, reibungslose Abwicklungen !Also alles gut...!
...Aber was ist, wenn der neue Eigner "versäumt", die Karre wie vereinbart umzumelden, die auf seinem Ausweis verzeichnete Adresse schon lange nicht mehr stimmt,
[..]
Dazu sollte man mal sein Fahrschulwissen auffrischen (ist bei erst ca. 30 Jahre her😁)
Nach Veräußerung des angemeldeten Fahrzeugs ist der bisherige Halter ohnehin verpflichtet sowohl an die Versicherung als auch an die Zulassugsbehörde unverzüglich eine Veräußerungsanzeige zu übermitteln.
Vom Käufer nimmt man dazu die Personalien laut Personalausweis (bei Ausländern ggf. den Aufenthaltstitel) auf.
Ja, ich bekam vor vielen Jahren auch mal ein Knöllchen nach Hause, Tatzeit 3 oder vier Tage nach Verkauf. Der Behörde habe ich dann den Veräußerungszeitpunkt und die mir bekannten Personendaten des Käufers genannt und der Apfel war geschält.
Bei einem privaten Autokauf würde ich ebenfalls nur angemeldete Fahrzeuge übernehmen. Ebenso habe ich bisher alle Fahrzeuge bisher zugelassen veräußert. Probleme gab es bisher noch nie. (ca. 25 Jahre, ca. 7 Fahrzeuge)
Hallo,
Ich habe vor kurzem 2Autos angemeldet verkauft.
Einmal problemlos, einmal durfte ich statt den vereinbarten 3 Tagen, 9 Tage warten. Hier durfte ich Versicherung und Haftpflicht zahlen, hatte aber das Zusatzschreiben im ADAC Kaufvertrag ausgefüllt und an die Versicherung und Zulassungsstelle gesendet.
Im Notfall wäre ich fein raus gewesen. Nachdem ich ihn darauf hin gewiesen habe, dass irgend wann die Polizei das Auto für ihn abmeldet, kam er seiner Pflicht nach. Wie lange das aber gedauert hätte, kann ich nicht sagen....
Der letzte Kauf war vorbildlich, Montags direkt abgemeldet.
Wird das Auto angemeldet abgegeben, ist dies auch ein Grund bei Preisverhandlungen, den Preis etwas höher zu halten, da der neue Besitzer ja auch Aufwand und Geld spart...
Gruß Stefan
Zwangsstillegung geht schnell, denn ab dem Zeitpunkt der Ordnungsverfügung ist das Auto datentechnisch abgemeldet, ob nun durch die Polizei schon gefunden und entsiegelt oder nicht, ist egal.