Auto verkauft - Getriebeschaden laut Käufer
Hallo leute,
ja ich habe heute meinen Golf IV verkauft! Habe die Unfälle etc alles angegeben. Die Unfallberichte vorgelegt usw. Auch in Vertrag geschrieben.
(hab den ADAC vertrag benutzt!) Privat an Privat!
der käufer kam zu meiner mom (ich war beim arbeiten und sie hat das gemacht). er hat den vertrag unterschrieben. seiner freundin/kollegin wie auch immer den schlüssel gegeben und dann sind die wieder heim gefahren.
jetzt ruft der typ an dass das getriebe iwie kaputt ist o.ä.
(wir waren davor in ein paar autohäusern weil ich das auto in zahlung geben wollte) da hat man uns auch nichts gesagt. Ich bin EDVler ich habe davon keine ahnung.
er "hatte keine zeit um das auto probezufahren". er hatte nen dringenden termin und musste gleich wieder los.
was kann ich jetzt machen??
mir sind keinerlei schäden o.ä. bekannt! ich habe das auto jetzt 1 3/4 jahre oder so jeden tag gefahren und mir ists nichts am getriebe aufgefallen!
mfg
PS: bin für jede hilfe dankbar -.-
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von holgore
net dass der typ noch kommt und sien geld will!
das kann er verreiben.
Für mich stinkt das alles sehr nach einer billigen Abzockmasche. Da kauft einer mal eben zwischen zwei Geschäftsterminen ein Auto, macht unter einem Vorwand keine Probefahrt, kommt dann einige Zeit später anmarschiert und will Kohle für einen vermeintlichen Getriebeschaden sehen. Ich würde mich wie gesagt, auch auf rechtliche Schritte vorbereiten, wenn er wirklich hartnäckig bleiben sollte....
69 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chinch
Das ist eigentlich das einzige was man dem TE aus der Ferne wirklich raten kann:Zitat:
Original geschrieben von K.Reisach
"er hat gemeint wenn man ganz schnell schwaltet dann kracht es leicht.. syncronringe kann sein dass er das gesagt hat ^^"Sorry, aber was ist das denn für ein Blödsinn? Würde den mal fragen, ob er den Führerschein bei Aldi gekauft hat bzw. der Golf kein F1-Wagen ist. GetriebeSCHADEN sieht anders aus...
Auf keinen Fall auf irgendwas einlassen (Preisminderung etc.) bevor der Sachmangel (Schaden) nicht einwandfrei festgestellt wurde. Für alles weitere beraten lassen.
alles klar danke
dann ruf ich heute mal beim rechtcshutz an ;D
Da du ja den ADAC Kaufvertrag genommen hast, hast du auch Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen, da dies schon standardmäßig da vorgedruckt ist. Heißt in dem Sinne gekauft wie gesehen, obwohl es dies so eigentlich nicht mehr gibt. Man muss dafür eben Gewährleistung etc ausschließen, als Privatperson kann, darf und sollte man das auch (siehe die Texte z.B. bei Ebay)
Mach dir keinen Kopf, auch wenn du evtl ein schlechtes Gewissen oder so hast, das Problem liegt beim Käufer. Er hätte ja das Auto prüfen können, zum TÜV für 50 Euro checken oder so.
Zitat:
Original geschrieben von blubingame
Kann er vergessen Gewährleistung oder sowas gibt es bei Privatverkäufen nicht , außer es wird eine Gewährleistung oder Garantier ausdrücklich im Vertrag festgehalten.Durch die Verwendung des Begriffs `Privatverkauf´ ist ohne weiteres erkennbar, dass sich der Verkäufer von den Pflichten eines gewerblichen Verkäufers entbinden will .. etc
Soweit ist mein Stand der jetzigen Lage.
Außerdem wer ist so blöd und kauft ein Auto, wenn er doch eig. keine Zeit hat 🙄 das einfach dumm ..
Getriebeschaden kann von heute auf morgen auftreten also theoretisch ist es möglich kenn mich da aus ^^ 😁 naja egal ..
Mach dir keinen Kopf soll er jammern ist eigene Schuld und Dummheit.
GreetZ blub
PS: Viel Spaß mit dem A3 :P
Das ist falsch!!!!
Auch als Privatperson hast du Gewährleistung zu erbringen, wenn du diese nicht ausschließt. Das macht jeder bei Ebay, weil er es als Privatperson kann, darf und sollte
Ich sag was anderes. Gibts net ein neues gesetz das besagt das wenn was am arsch ist und der verkäufer dem käufer nix sagt das der Verkäufer nachweissen MUSS das vorher nix dran war?? ich weiss nur net ob das nur für gewerbliche händler ist oder auch für privat - privat.
Aber ich glaub das fällt bei Privatkauf weg
gruss
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Hallo zusammen!
Wie es jetzt rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen, da ich kein Anwalt bin. Ich rate dir aber der gang zum Anwalt, falls was kommt.
Der gesunde Menschenverstand sagt mir aber, das der Käufer keine Ansprüche an dich geltend machen kann. Ob dies ein Richter genauso sieht, mal darauf ankommen lassen (Gutachter). Ich denke auch das der Käufer dich über den Tisch ziehen will, weil der ganze vorgang ist mir Persönlich recht suspekt (schreibt man das so?). Ich kaufe kein Auto zwischen Tür und Angel.
Zur Technik: Die Synchronringe (Beschreibung bei Wiki) sitzen vor jedem Zahnrad im Getriebe (einfach ausgedrückt). Diese haben die Aufgabe beim Schaltvorgang die Zahnräder auf gleiche Geschwindikeit zu bringen damit die besser, und vorallem geräuschlos einrasten. Den Vorgang hört man gut, wenn man bei relativ schnellem Rollen einen verhältnismäßigen kleinen Gang (zB. 50 km/h, 2. Gang) einlegen will. Dabei hört man etwas aufheulen, dies sind die Zahnräder aus dem Getriebe die auf Geschwindigkeit gebracht werden.
Verschlissene oder defekte Ringe wirken sich so aus, das der oder die Gänge sich nicht oder nur unter Kraftaufwendung und starker Geräusch Entwicklung einlegen lassen. Dieses Geräusch kann man selbst reproduzieren, in dem man das Auto langsam (kleiner Schrittgeschwindigkeit!) nach vorne rollen läßt, und den Rückwärtsgang einlegt. Dies funktioniert nur beim Rückwärtsgang, da der nicht Synchronisiert ist.
Synchronringe gehen i.d.R nicht von jetzt auf sofort kaputt. Sondern es ist ein schleichender Prozess (genauso wie die Stoßdämpfer) der immer stattfindet, bei jedem Schaltvorgang. Synchronringe halten i.d.R. ein Autoleben lang. Interesant wäre es noch zu erfahren wieviel km der Golf hat.
Defekte Ringe sollte ein Händler feststellen können, wenn man eine Probefahrt durchführt. Was er ja nicht getan hat.
Gruß
schrolf97
Hallo,
du hast nichts zu befürchten hatte schon einen ähnlichen Fall mit Motorschaden, da du ein Privatverkäufer bist und den Schaden nicht vorhersehen konntest ist die Sache für dich gegessen.
Übrigens werden Synchronringe nicht von heute auf morgen kaputt.........
Wenn er als Fachmann (was er ja anscheinend ist, wenn er lt. deiner Aussage gewerblich mit Fahrzeugen handelt) ein Fahrzeug von privat kauft und dieses persönlich abholt (oder durch einen Erfüllungsgehilfen --> Freundin/Bekannte) und du darüberhinaus nach bestem Wissen und Gewissen alle dir bekannten Schäden angegeben hast, würde ich mir keine Sorgen um eine Rückforderung machen, auch nicht über eine Teilweise. Zumal wird auch niemand (gerade kein Fachmann) für Synchronringe vor Gericht ziehen.
Wie das ganze vor Gericht ausschauen würde kann man nur grob abschätzen, da kann dir auch der Anwalt nur eine Tendenz verraten denn das Wort Richter kommt nicht von "Recht" sondern von "richten" 😉 ...
wobei (wie im Arbeitsrecht Angestellter --> Chef) in solchen Fällen normalerweise der schwächere gewinnt (in dem Fall also du, als nicht Fachmann).
Weiterhin ist niemand verpflichtet eine Garantie zu geben, diese ist freiwillig und muß somit nicht ausgeschlossen werden.
Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung sind gesetzlich geregelt auf 2 (!) Jahre (bei gebraucht und neu).
Bei gebrauchten Sachen kann diese auf 1 Jahr abgestuft werden, bei Privatverkäufen kann diese ausgeschlossen werden aber NUR für Schäden, die nicht wissentlich oder grob Fahrlässig verschiegen wurden.
Den Passus "Bastlerauto" oder "gekauft wie gesehen" gibt es schon ewig nicht mehr (2001 ?). Auch fragwürdig sind Händlerangebote "im Kundenauftrag" da dort oftmals Betrug vermutet wird. Aber das steht ja hier nicht zur Debatte 🙂 ...
Mein Tip: Mach dir keine Sorgen, sag ihm das so wie du es hier geschrieben hast (2 Werkstätten sagen nachweislich das ...) und du wirst so schnell nichts mehr von ihm hören.
Zitat:
Original geschrieben von Maxximus77
Da du ja den ADAC Kaufvertrag genommen hast, hast du auch Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen, da dies schon standardmäßig da vorgedruckt ist.
Soweit ich weiß, ist beim ADAC-Kaufvertrag der Passus mit dem Ausschluß der
Gewährleistung zwar vorgesehen,
man muss es aber ankreuzen.
Vll. tut uns der TE mal den Gefallen, den Kaufvertrag anzuschauen und uns zu
erzählen, ob der Ausschluß der Gewährleistung nun angekreuzt wurde oder nicht.
Das ist das einzig Entscheidende in diesem Fall. Alles Andere ist Rumgeeiere.
Grüße Klaus
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
(...)
Den Passus "Bastlerauto" oder "gekauft wie gesehen" gibt es schon ewig nicht mehr (2001 ?). Auch fragwürdig sind Händlerangebote "im Kundenauftrag" da dort oftmals Betrug vermutet wird. (...)
Hallo zusammen!
Der Passus "Bastlerauto" und "gekauft wie gesehen" hat vor Gericht zwar keinen Wirkung, aber wenn ich mir ein Auto kaufe, das mit diesen Worten beschrieben ist, brauch ich mich hinterher dann über Mängel nicht zu beschweren, da am "Bastlerauto" definitv einige Sachen gemacht werden müssen und das "gekauft wie gesehen" sagt mir, die Karre kann an der nächsten Ampel verrecken. Wie sagen alle Gebrauchtwagenverkäufer: Es ist nunmal kein Neuwagen.
Meine Werkstätte verkauft auch Autos, unter anderem auch Gebrauchte mit dem Zusatz von Privat. Wenn ich was zu solch einem Auto wissen will, gehe ich in das Büro. Dort bekomme ich dann die Telefonnummer von Besitzer. Den kann ich dann fragen. Der Händler stellt nur das Auto auf den Hof (gegen eine kleine Spende). Alles weitere wird mit dem Besitzer geregelt, die dem Meister der Werksätte persönlich bekannt sind.
Gruß
schrolf97
Zitat:
Der Passus "Bastlerauto" und "gekauft wie gesehen" hat vor Gericht zwar keinen Wirkung, aber (... jatta jatta jatta 🙂)
Eben und das hat er aus gutem Grunde
nicht! Weil damit viel Schindluder getrieben wurde. Natürlich kann ich nicht erwarten ein Flanschneues Auto zu bekommen, allerdings berufen sich viele Händler bei (nachgewiesenermaßen) Schrottkarren allzuschnell auf diesen Passus.
Zu Recht hat man dem einen Riegel vorgeschoben !Wenn ein Händler sich überlegt ein Auto zu verkaufen, dann sollte er sich auch über den allgemeinen Zustand informieren bzw. überzeugen.
Du kannst auch ohne Probleme ein Auto mit Motorschaden, Getriebeschaden, ohne Sitze verkaufen das gerade dabei ist abzufackeln du musst es nur in den Vertrag schreiben !
Die Gewährleistung gibt dem Kunden die Sicherheit das er nicht über den Tisch gezogen wird. Zusätzlich stellt sie den Händler lediglich in die Verantwortung ein vernünftiges Auto zu liefern. So hat der Kunde z.B. keinen Anspruch auf einen neuen Motor wenn der alte vom Gebrauchtwagen bei 200.000km stirb sondern (im besten Fall) auf einen Gleichwertigen Ersatz (also einen Motor mit 200.000km der funktioniert). Ebenso gibt es die Beweislastumkehr (womit der Händler praktisch nach 6 Monaten raus ist aus dem Thema Gewährleistung).
Kann der Händler das nicht sollte er mal drüber nachdenken sich weiter Händler zu schimpfen oder die Kiste an die dunkelhaarigen Freunde zum Direktimport nach Afrika/Nahen Osten zu geben.
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
Eben und das hat er aus gutem Grunde nicht ! Weil damit viel Schindluder getrieben wurde. Natürlich kann ich nicht erwarten ein Flanschneues Auto zu bekommen, allerdings berufen sich viele Händler bei (nachgewiesenermaßen) Schrottkarren allzuschnell auf diesen Passus. Zu Recht hat man dem einen Riegel vorgeschoben ! Wenn ein Händler sich überlegt ein Auto zu verkaufen, dann sollte er sich auch über den allgemeinen Zustand informieren bzw. überzeugen.Zitat:
Der Passus "Bastlerauto" und "gekauft wie gesehen" hat vor Gericht zwar keinen Wirkung, aber (... jatta jatta jatta 🙂)
Du kannst auch ohne Probleme ein Auto mit Motorschaden, Getriebeschaden, ohne Sitze verkaufen das gerade dabei ist abzufackeln du musst es nur in den Vertrag schreiben !
Die Gewährleistung gibt dem Kunden die Sicherheit das er nicht über den Tisch gezogen wird. Zusätzlich stellt sie den Händler lediglich in die Verantwortung ein vernünftiges Auto zu liefern. So hat der Kunde z.B. keinen Anspruch auf einen neuen Motor wenn der alte vom Gebrauchtwagen bei 200.000km stirb sondern (im besten Fall) auf einen Gleichwertigen Ersatz (also einen Motor mit 200.000km der funktioniert). Ebenso gibt es die Beweislastumkehr (womit der Händler praktisch nach 6 Monaten raus ist aus dem Thema Gewährleistung).
Kann der Händler das nicht sollte er mal drüber nachdenken sich weiter Händler zu schimpfen oder die Kiste an die dunkelhaarigen Freunde zum Direktimport nach Afrika/Nahen Osten zu geben.
Hallo zusammen!
Du hättest Diplomat werden können (dunkelhaarige Freunde). Auch das mit dem fehlenden Sitzen und dem Rauchenden Auto habe ich mir Bildhaft gegeben und mußte lachen (mobile.de Werbung).
Was ich mit meiner Aussage meinte: Wenn da ein 25 Jahre alter Golf steht der aus vierter Hand ist, 250tkm runter hat, einen Hagelschaden hat sowie Standplatten und der nur 150€ kostet und "Bastlerauto" dransteht, brauch ich mich nacher nicht zu beschweren wenn, von mir aus, die Lichtmaschine verreckt oder wenn das Bodenblech dem TÜV-Prüfer die Hand frißt.
Anders wäre es wenn am sechs Jahre alten Golf aus erster Hand mit 54 tkm ("nach Tachojustierung"😉für 2500€ "gekauft wie gesehen" dran steht. Da ist GARANTIERT was faul.
Ich mag mich jetzt aber mit juristischen Forumlierungen nicht mehr aufhalten. Da es stark davon Abweicht was der Jurist unter diesen Worte versteht, und was ich vertstehe.
Gruß
schrolf97
Zitat:
Du hättest Diplomat werden können (dunkelhaarige Freunde). Auch das mit dem fehlenden Sitzen und dem Rauchenden Auto habe ich mir Bildhaft gegeben und mußte lachen (mobile.de Werbung).
Gell 🙂 ... aber ich glaube selbst solche Kisten würden die nach Afrika verschiffen.
Mit der Lichtmaschiene würde ich dir ja gerade noch zugestehen aber das Loch im Boden ist so offensichtlich, dass ich als Kunde schon angefressen wäre wenn mir sowas mein Händler verkauft (ohne nicht wenigstens mal zu sagen: Pass auf beim Gaspedaltreten, sonst landet der Turnschuh auf der Straße).
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
Gell 🙂 ... aber ich glaube selbst solche Kisten würden die nach Afrika verschiffen.Zitat:
Du hättest Diplomat werden können (dunkelhaarige Freunde). Auch das mit dem fehlenden Sitzen und dem Rauchenden Auto habe ich mir Bildhaft gegeben und mußte lachen (mobile.de Werbung).
Mit der Lichtmaschiene würde ich dir ja gerade noch zugestehen aber das Loch im Boden ist so offensichtlich, dass ich als Kunde schon angefressen wäre wenn mir sowas mein Händler verkauft (ohne nicht wenigstens mal zu sagen: Pass auf beim Gaspedaltreten, sonst landet der Turnschuh auf der Straße).
Fred-Feuerstein-Bremse?
Zitat:
Original geschrieben von holgore
...
er "hatte keine zeit um das auto probezufahren". er hatte nen dringenden termin und musste gleich wieder los.
...
dann ist es sein Problem oder besser er hatte Pech, bei nem Privatverkauf hat er keinerlei Chance!
Ich würde alles abwarten und den Wagen nicht zurücknehmen, fertig!
Zitat:
Fred-Feuerstein-Bremse?
Da qualmen die Socken 😁 ...