Auto Verkauf ins Ausland
Hallo,
ich bin neu auf diesem Forum und hoffe auf einen Rat bezüglich Autoverkauf nach Österreich .
Verkaufe grad meinen Q7...ein Autohändler aus Österreich/Graz hat sich gemeldet und nach kurzem Verhandeln und einigen Nachweisen des KFZ waren wir uns einig.
So, er hat das Auto nur über Fotos und videos gesehen. Die Abholung soll eine Spedition übernehmen. Und die Zulassungspapiere soll Ich ihm per Einschreiben schicken. Das Geld wird mir am Tag der Abholung von seinem Firmenkonto überwiesen und ich gebe dann den Wagen dem Spediteur.
Einen Firmenregister und den Pass von ihm als Geschäftsführer habe ich erhalten. Website und Impressum scheinen auch stimmig zu sein. Aber der Kaufvertrag den er mir geschickt hat musste ich überarbeiten, weil der zu einfach war. Und die Vollmacht wonach ich den Wagen der Spedition abgeben soll war auch nicht unterschrieben...Er meinte die Vollmacht ohne Unterschrift hat bis jetzt immer funktioniert!?
Dazu Ist mir etwas eigen weil ich jemanden den Wagen abgebe der den Wagen gar nicht gesehen hat und weil ich einiges über Verkäufe nach Österreich gelesen habe bei dem das Geld zwar überwiesen wurde aber im Nachhinein wegen Betrug abgegeben werden musste. Meine Bank hat mir versichert das überwiesenes Geld ohne meine Erlaubnis zwar nicht zurückgezogen werden kann, aber im Betrugsfall kann ein Richter das natürlich anordnen.
Was haltet ihr davon ? Kann man das so machen?
19 Antworten
Zitat:
@Twinni schrieb am 11. Februar 2021 um 00:25:40 Uhr:
Bei Kaufpreis oberhalb 10.000 Euro ist das wegen möglicher Geldwäsche schon lange nicht mehr möglich.
Warum soll das nicht möglich sein? Man kann doch auf sein eigenes Konto einzahlen wie man lustig ist. Muss man ggf. eine Meldung zur Geldwäsche machen und fertig.
Wenn man ein schlechtes Gefühl beim Verkauf ins Ausland oder im angemeldeten Zustand hat, soll man es besser nicht machen. Es kann natürlich immer etwas schief gehen.
Zitat:
@Twinni schrieb am 11. Februar 2021 um 00:25:40 Uhr:
Bei Kaufpreis oberhalb 10.000 Euro ist das wegen möglicher Geldwäsche schon lange nicht mehr möglich.
Das Geldwäschegesetz hat damit nicht viel zu tun. Dieses besagt lediglich, dass Du Summen über 10k an der Grenze anmelden und bei Rückfragen belegen können musst, wo das Geld herstammt. Hast ein gutes Gehalt und Bankauszüge, einen schriftlichen Schenkungsvertrag etc vorzuweisen, ist das gar kein Problem.
Bei Überweisungen ists übrigens das gleiche, man KöNNTE dich auffordern, Belege vorzuweisen, sofern das alles bisserl -fishy- aussieht.
Zitat:
@SuperBausH schrieb am 11. Februar 2021 um 09:21:19 Uhr:
Zitat:
@Twinni schrieb am 11. Februar 2021 um 00:25:40 Uhr:
Bei Kaufpreis oberhalb 10.000 Euro ist das wegen möglicher Geldwäsche schon lange nicht mehr möglich.
Muss man ggf. eine Meldung zur Geldwäsche machen und fertig.
Genau so ist es. Und damit hast du wieder den Schwarzen Peter in der Hand. 😉
Ich will das jetzt nicht in die Länge ziehen, aber ich zahle 40k auf mein Girokonto ein. Gebe an, dass das Geld aus dem Verkauf meines PKW stammt und gut ist es. Woher das Geld stammt - aus ehrlicher Arbeit oder Kriminalität- mag mich moralisch belasten, aber nicht rechtlich. (Und ich rede hier von normalen Geschäften, nicht Verkäufe im Hinterzimmer auf der Reeperbahn.)
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Abschließend zu meinem Verkauf ins Ausland. In meinem Fall ist alles gut gegangen. Geld kam aufs Konto, am selben Tag stand der Spediteur vor der Tür. Fahrzeug wurde abgemeldet übergeben.