Auto ummelden / Besitzer wechsel

Hallo Zusammen,

ich habe von meinen Eltern Ihr altes Auto zur Benutzung überlassen bekommen und möchte nun eine eigene Autoversicherung für dieses Auto abschließen, da ich die laufenden Kosten selbst trage.
Das war bis jetzt auch alles kein Thema uns würde funktionieren.
Ich muss nun aber das Auto ummelden, das verstehe ich auch noch.

Nun meine Frage:
Im Brief des Autos steht weiterhin mein Vater und im Schein bisher auch es gibt nur eine neue Versicherung, die auf mich läuft.
Da ich aber möchte, dass mein Vater weiterhin der Eigentümer des Fahrzeuges ist wie kann ich das ganze umschreiben lassen?

Kennt sich damit jemand aus?
Wäre super Dankbar über Euren Suport.
LG

22 Antworten

Nein, Halter und VN muss nicht die selbe Person sein. Nur ggf. den Zuschlag für den abweichenden Halter mit berechnen.

Edit: bei Ehepartnern gibt es den Zuschlag nicht.

Die klarste Anwort steht gleich in der 1. Antwort:
Kläre das am besten mit dem Versicherungsvertreter deines Vertrauens ab. Bei der Zulassungsstelle musst du nicht unbedingt was ändern, das macht eventuell die Versicherung direkt.
Der in den Zulassungspapieren eingetragene Halter muss nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein. Es gibt verschiedene Gründe dafür und dagegen, dein Versicherungsagent kann dich genauer darüber informieren.

Haben User, welche hier um Rat fragen, einen Versicherungsberater? Das würde ich in ~95% der Fälle bezweifeln.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 18. November 2024 um 22:04:06 Uhr:


Haben User, welche hier um Rat fragen, einen Versicherungsberater? Das würde ich in ~95% der Fälle bezweifeln.

Dann eben Email schreiben oder Hotline anrufen.

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Und die Antworten hier im Thread auch lesen UND verstehen. Es wurde ja ausführlich dargelegt, dass Halter und Eigentümer und Versicherungsnehmer verschiedene Personen sein können.

An den TE: der Vater ist EIGENTÜMER, soll das auch bleiben, und du willst HALTER und Versicherungsnehmer werden?

Du hast verstanden, dass in den Fahrzeugpapieren immer nur der Halter genannt wird, nie der Eigentümer?

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 19. November 2024 um 15:24:15 Uhr:


... dass Halter und Eigentümer und Versicherungsnehmer verschiedene Personen sein können.....

Nur zur weiteren Verwirrung, es ist sogar noch schlimmer:

- Eigentümer des Fahrzeugs zb Leasinggesellschaft
- Halter als Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt (zb Mutter)
- Halter in den Fahrzeugpapieren (zb Zulassung auf Vater, wirtschaftliche Nutzung jedoch ausschließlich durch den Sohn, der alle Kosten bestreitet.)
- Versicherungsnehmer (zb Schwester)
- Mieter eines Leihwagens (Sohn vermietet das Auto an eine Person ohne Führerschein)
- Fahrer (zb Frau des Mieters)

...das können im Extremfall 6 verschiedene Personen sein.

@Handschweiß

... ob diese Erbsenzählerei dem TE nun bei seiner Frage hilft? So kompliziert scheint sein Anliegen ja nun wirklich nicht sein.

Halter ummelden bei der Zulassungsstelle. Versicherung danach als Halter übernehmen. Eigentümer ändert sich nix. Dafür könnte man ja ggf. einen Kaufvertrag aufsetzen. Aber das ist hier ja nicht gewollt.

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