Auto seit 7 Wochen in der Werkstatt und kein Ende in Sicht
Hallo zusammen,
am 22.12. wurde mein 540i xDrive ausgeschlachtet. Das volle Programm.
Das Auto habe sofort zu einem Vertragshändler in Berlin gegeben. Dieser versicherte mir damals eine Reparatur innerhalb einer Woche. Das war am 3.01.
Hätte das Auto auch zur Niederlassung bringen können. Jetzt ist die Headunit nicht lieferbar. In bester Salamitaktik-Manier verschiebt sich der Liefertermin immer weiter.
Erst KW3, dann KW6, jetzt KW9. Die Termine verstreichen ohne dass der Händler sich meldet oder auch nur irgendwas passiert. Nur auf erneutes Nachfragen kriege ich dann einen neuen Fantasietermin genannt.
Ich weiß um den Chipmangel, aber so geht das echt nicht.
Habe zwar ein Ersatzfahrzeug, aber das ist echt mager.
Was würdet ihr machen? BMW Kundenbetreuung?
Langsam geht mir die Karre so auf den Sack, dass ich sie am liebsten verkaufen würde. Aber nicht mal das geht ohne dieses verdammte Teil.
Auch ist im Februar HU dran, was jetzt verstreichen wird.
Das Auto gehört mir privat. Mein nächster Firmenwagen wird wohl leider kein BMW mehr. Die Transparenz ist echt frech und der Händler versteckt sich bequem hinter höherer Gewalt und schiebt alles auf das „echte“ BMW.
Viele Grüße
20 Antworten
Ist aber auch nicht immer so. Zur Zeit als Harman Kardon nicht lieferbar war, wurde mein Verstärker wegen eines Fehlers getauscht. Ersatz war sofort lieferbar.
Dann waren die Teile halt lagernd. Wenn produziert werden muss, dauert es. Meistens.
Was eben nicht sein darf, auch wenn die Produktion eines Modelles eingestellt wird muessen Ersatzteile 10 Jahre lang lieferbar sein (und ja das gehoert zur Produkthaftung)
Zitat:
@sPeterle schrieb am 22. Februar 2022 um 13:10:31 Uhr:
Was eben nicht sein darf, auch wenn die Produktion eines Modelles eingestellt wird muessen Ersatzteile 10 Jahre lang lieferbar sein (und ja das gehoert zur Produkthaftung)
Das höre ich zum ersten Mal, dass die Ersatzteilverfügbarkeit zur Produkthaftung gehört..
Bitte um einen Nachweis.
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Wenn ich mal aus §1 des ProdHaftG zitieren darf:
"(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist."
Hat also mit dem Thema des TO nichts zu tun. Unabhängig davon gibt es IMHO keinerlei rechtliche Vorgaben hinsichtlich einer Mindest-Ersatzteilverfügbarkeit, zumindest nicht in DE.
Es gibt ein kostenloses Ersatzfahrzeug, mit dem muss man sich halt für einige Zeit begnügen.
Zurzeit läuft halt nichts normal in der Hinsicht.