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Auto privat verkauft, jetzt kommt der Käufer mit Anwalt
Hallo zusammen
Mein Problem ist: ende November 2012 habe ich mein Vw Touran privat verkauft,wir haben einen Vertrag geschrieben (steht drin kleingeschrieben ganz oben: mit auschluss der sachmängelhaftung)und auch eine komplette Durchsicht+Probefahrt gemacht. Nun fängt der Spass erst richtig an. Der Käufer ruft zum ersten mal nach ein paar Monaten an und fragt wo der Zigarettenanzünder bleibt (Touran bj. 2003). Dann ruft er nochmal an um mir nur zusagen dass er neue Sommerreifen drauf gemacht hat, obwohl wir am Tisch saßen und ich ihm gesagt hatte dass er neue braucht(zeuge dabei). Dann nächster Anruf, die Klimaanlage funktioniert nicht (am ende war die nur leer). Dann vor einer Woche die Krönung, ruft mich der Käufer an und sagt er habe einen Getriebeschaden(zweimassenschwungrad) und der Schaden sei schon vor dem Verkauf gewesen. Jetzt lässt er mir über den Anwalt einen Brief schreiben(ich soll ihm das geld zurück geben sonst gericht polizei usw...bin ich ein Verbrecher???!!!), ich hätt von allen Mängel gewusst (reifen,zigarettenanzünder,klima leer: Mängel???!!!) sein Mandanten aber arglistig alles verschwiegen. Entschuldigt ein Anruf hab ich noch vergessen,er fragt mich ob der Cd-player nicht selbst gebrannt cds lesen würde, und dann sagt er mir noch er habe so viel stress mit dem Auto, normalerweise ist es bei ihm so das er erst nach 2Jahren geld ausgibt für Reparaturen wenn er ein Auto kauft.
Jetzt nun zu euch, wie soll ich jetzt reagieren???Ich hab nen Anwaltstermin am 10.09.
Ich hab wirklich nicht etwas von diesen Getriebeschaden gewusst. Bin im sommer 08/09.2012 noch ganz gemütlich im Urlaub gefahren. Ich hab den wagen nur verkauft weil ich nicht mehr so ein grosses auto genraucht habe.
Danke an euch allen
Beste Antwort im Thema
Da kannst Du ganz gelassen bleiben - Ausschluss der Sachmängelhaftung ist vertraglich festgeschrieben. Persönlich würde ich nicht einen Cent zu einem eigenen Anwalt tragen, sondrn dem Herrn Anwalt ein freundliches Schreiben mit der Kopie des Kaufvertrages aufsetzen.
Sehr geehrter HerrXXXXX,
wie aus beiliegender Kopie des gültigen Kaufvertrages ersichtlich ist, wurde die Sachmängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen. Ihr Mandant hatte die Gelegenheit, das Fahrzeug ausgiebig zu besichtigen und führte eine Probefahrt durch. Hier wurden die o.g. Mängel nicht reklamiert. Weiterhin wurde das Fahrzeug vor dem Verkauf durch eine Werkstatt nochmalig überprüft, diese Fakten sind Ihrem mandanten bekannt. Die Geltendmachung nach xxxx Monaten entbehrt jeglicher Grundlage, so dass ich keinerlei Veranlassung sehe, auf irgendgeartete Forderungen einzugehen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen zu versuchen, allerding sehe ich diesen Bestrebungen unter Verweis auf den o.g. Kaufvertrag mit höchster Gelassenheit entgegen.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Empfehlungen an Ihren Mandanten
gezeichnet Unleserlich
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274 Antworten
Mir kommt das auch komisch vor.
Der normale Trickbetrüger lässt nach einem Versuch ab, weil es immer noch genug Dumme gibt, die auf seine Masche anspringen. Vor Gericht gehen die nicht, weil die wissen, dass sie dort verlieren, weil keine Vertragsgrundlage besteht, auf der sie sich berufen könnten (da Ausschluss der Sachmangelhaftung).
Wir kennen natürlich jetzt nur die Geschichtsversion des TE...
cheerio
Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 8. Dezember 2014 um 07:35:58 Uhr:
Es ist immer schwer in solchen Threads aus dem Erstbeitrag die Wahrheit zu filtern.
Der TS stellt den Sachverhalt immer so dar, dass er in gutem Licht erscheint, schließlich sucht er im Forum nach Zuspruch und Bestätigung.
Wenn der Käufer den Weg vor Gericht nicht scheut, selbst wenn die Kosten durch eine RS-Versicherung gedeckt sind, mit Stress und Zeitaufwand sind solche Gerichtstermine immmer verbunden, dann wird der Sachverhalt in der Realität unter Umständen anders sein als hier im Forum geschildert.
Danke für die dein Beitrag...ich brauch gar nichts,ich hab es schon mal gesagt,ich tausch grad nur MEINUNGEN. Ein Psycho bin ich bestimmt nicht:D
Zitat:
@där kapitän schrieb am 8. Dezember 2014 um 10:24:24 Uhr:
Mir kommt das auch komisch vor.
Der normale Trickbetrüger lässt nach einem Versuch ab, weil es immer noch genug Dumme gibt, die auf seine Masche anspringen. Vor Gericht gehen die nicht, weil die wissen, dass sie dort verlieren, weil keine Vertragsgrundlage besteht, auf der sie sich berufen könnten (da Ausschluss der Sachmangelhaftung).
Wir kennen natürlich jetzt nur die Geschichtsversion des TE...
cheerio
Die haben ohne Grund den Kaufvertrag ungültig machen wollen,deswegen kriegt er die Möglichkeit bis zum Gericht zu kommen...achtung meiner ist nicht ein einzel Fall;) es werden ständig so sachen Jahre lang vor Gericht diskutiert.
Abwarten...
Na meinetwegen.
Ich glaube zwar nicht, dass das so Gang und Gäbe ist, aber mach mal.
cheerio
Tatsache ist das bei Verkauf alles i.O war(und damit will ich mich nicht aus irgend welche Geheimnisse ausreden),und erst nach 10Monate der Schaden zustande kam...was soll da bitte komisch sein?
Ja genau ich mach mal:D
Ps: was ist vergessen hab zu erzählen ist das der Käufer der Schwager von ein guten Freund ist, somit hätte ich meine eigene Freunde überm tisch ziehen müssen????
Gruss
Zitat:
@S3cuore schrieb am 8. Dezember 2014 um 10:38:00 Uhr:
Die haben ohne Grund den Kaufvertrag ungültig machen wollen,deswegen kriegt er die Möglichkeit bis zum Gericht zu kommen...
Lass Dir noch mal von Deinem Anwalt erklären, wie hier die Reihenfolge der einzelnen Schritte tatsächlich ist.
Zitat:
achtung meiner ist nicht ein einzel Fall;) es werden ständig so sachen Jahre lang vor Gericht diskutiert.
Natürlich, aber was interessiert das?
Du solltest vielleicht noch mal mit Deinem Anwalt die, Deine Prozesstaktik durchsprechen, ob man tatsächlich so einfach als a) Beklagter und b) Laie mit einem einfachen "nö, stimmt nicht" ein technisches Gutachten eines Sachverständigen vom Tisch bekommt.
Kann schon sein, wenn da entscheidungsrelevante Dinge existieren, die Du hier nicht kommuniziert hast.
Ja klar ich versteh was du meinst,ich will es auch kein übel nehmen wenn man denkt ich würd was verbergen,ich hab diesen Thema gestartet weil ich im Netz noch 1000andere gefunden habe die das gleiche hatten. Recht oder Unrecht,das wird nun mal der Richter entscheiden,ich wiederhole hier im Forum habe ich bis jetzt immer gute Ratschläge bekommen und so wollte ich das auch bei diesen Thema:D
Ps:ich wirke nur nervös weil ich noch nie mit Gericht und Anwälte zutun hatte,ist das erste mal überhaupt...
Zitat:
@S3cuore schrieb am 8. Dezember 2014 um 11:25:55 Uhr:
Tatsache ist das bei Verkauf alles i.O war(und damit will ich mich nicht aus irgend welche Geheimnisse ausreden),und erst nach 10Monate der Schaden zustande kam...was soll da bitte komisch sein?
Du bist in einem Zivilverfahren um einen Schadensersatz, da zählen Fakten, ausschließlich Fakten.
Zweifel sind nur dramaturgische Stilmittel in gescripten "Strafprozessen", die nachmittags im TV-Unterhaltungsprogramm laufen.
Zitat:
Ps: was ist vergessen hab zu erzählen ist das der Käufer der Schwager von ein guten Freund ist, somit hätte ich meine eigene Freunde überm tisch ziehen müssen????
Ja und?
Die meisten Schummeleien laufen innerhalb des Freundes- oder Familienkreis, weil es dort aufgrund des besonderes Vertrauensverhältnis viel einfacher ist, eine Täuschung auszuführen.
Dieses Argument ist eines für den Kläger.
Ich habe leise Zweifel, ob Du den Ernst der Situation, insbesondere Deine Position in der Situation richtig erfasst hast.
Hier geht es nicht um 150 Euro SB der RSV, sondern um die Rücknahme des Fahrzeugs unter Erstattung des Kaufpreises und der eventuell in der Nutzungszeit gezahlten Reparatur- und Wartungskosten.
Die Klage ist auch nicht vollkommen aus der Luft gegriffen, sondern formal und von der notwendigen Beweisführung des Klägers so ernsthaft, dass sie vom Gericht angenommen wurde. Wäre die Klage "Schwachsinn", dann wäre sie schon an der juristischen Vorprüfung durch das Gericht gescheitert und abgewiesen worden.
Ein Richter hat keine Ahnung, was tatsächlich abgelaufen ist, weil der nie dabei gewesen ist. Der entscheidet an den Fakten, die Schwarz auf Weiß und neutral nachgewiesen auf seinem Tisch liegen. Nun überlege kurz, ob auf dem Richtertisch auch alles objektiv bewiesen liegt; was da tatsächlich liegt und zu welchen Ergebnis dies bei völlig emotionsloser und neutraler Bewertung führen könnte.
Zitat:
@S3cuore schrieb am 8. Dezember 2014 um 11:25:55 Uhr:
Tatsache ist das bei Verkauf alles i.O war(und damit will ich mich nicht aus irgend welche Geheimnisse ausreden),und erst nach 10Monate der Schaden zustande kam...was soll da bitte komisch sein?
Ja genau ich mach mal:D
Ps: was ist vergessen hab zu erzählen ist das der Käufer der Schwager von ein guten Freund ist, somit hätte ich meine eigene Freunde überm tisch ziehen müssen????
Gruss
Na hoffendlich hast du dem guten Freund nicht mal vor 2 Jahren beim Bier was von deiner kaputten Kupplung erzählt.....
Zitat:
@S3cuore schrieb am 8. Dezember 2014 um 11:25:55 Uhr:
Ps: was ist vergessen hab zu erzählen ist das der Käufer der Schwager von ein guten Freund ist, somit hätte ich meine eigene Freunde überm tisch ziehen müssen????
Dann sieh es auch mal umgekehrt:
Der Käufer fühlt sich offensichtlich so hintergangen, dass er einen guten Freund seines Schwagers vor Gericht zerrt.
Sowas passiert üblicherweise ja bestimmt nicht nur, weil ein Hallodri unberechtigt 350€ herausschinden will, oder?
Bist Du sicher es ist nicht irgendwo eine alte Werkstattrechung aufgetaucht, die den Schaden dokumentiert?
Bist Du sicher, dich nicht irgendwann deinem guten Freund gegenüber einen Schaden erwähnt zu haben, der sich nun mit seinem Schwager besprochen hat?
Ja klar,versteh ich ja...
Lass es auf mich zukommen dann gebe ich euch bescheid.
Gruss
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 8. Dezember 2014 um 12:35:18 Uhr:
Zitat:
@S3cuore schrieb am 8. Dezember 2014 um 11:25:55 Uhr:
Tatsache ist das bei Verkauf alles i.O war(und damit will ich mich nicht aus irgend welche Geheimnisse ausreden),und erst nach 10Monate der Schaden zustande kam...was soll da bitte komisch sein?
Ja genau ich mach mal:D
Ps: was ist vergessen hab zu erzählen ist das der Käufer der Schwager von ein guten Freund ist, somit hätte ich meine eigene Freunde überm tisch ziehen müssen????
Gruss
Na hoffendlich hast du dem guten Freund nicht mal vor 2 Jahren beim Bier was von deiner kaputten Kupplung erzählt.....
Ne ne hatte NIE solche Probleme am Auto hehe:D
Zitat:
@S3cuore schrieb am 8. Dezember 2014 um 11:40:40 Uhr:
Ja klar ich versteh was du meinst,
Da bin ich mir aber nicht ganz so sicher.
Zitat:
ich will es auch kein übel nehmen wenn man denkt ich würd was verbergen,
Es geht nicht darum, dass Du hier etwas bewusst verbirgst, um toll dazustehen, sondern dass Du aufgrund Deiner juristischen Unkenntnis die Dinge, die hier wichtig, genauer: prozessentscheidend sind, überhaupt nicht als solche erkennst.
Es mag schwer nachvollziehbar sein, dass man nach 10 Monaten noch nachweisen kann, dass der Verkäufer vor 10 Monaten schon etwas gewusst haben muss, aber beim Richter liegt ein Gutachten, dass dem so war.
Hier stehen Zweifel von demjenigen, der ggf. viel Geld bezahlen muss und allein daraus ein massives Eigeninteresse hat, gegen ein neutrales, technisches Gutachten mit eindeutiger Aussage. Hier müssen Gutachten und/ oder die Reputation des Gutachter zerfleddert werden, aber ein "nö, kann nicht sein" ist weniger als der Sack Reis in China, der nicht mal umgefallen ist.
Mit einer Klage spielt nur jemand mit Streichhölzern unter Deinem Stuhl, das ist nur ein formalrechtlicher Vorgang. Die vorgelegten Beweise (Fakten) sind relevant und mit einem technischen Gutachten gegen Dich brennt bereits Deine Jacke.
Zitat:
... hier im Forum habe ich bis jetzt immer gute Ratschläge bekommen
Die Ratschläge, die hier mehrheitlich und bis vor kurzem gekommen sind, waren für eine Unterhaltungsendung im Kinderprogramm.
Zitat:
Ps:ich wirke nur nervös weil ich noch nie mit Gericht und Anwälte zutun hatte,ist das erste mal überhaupt...
Grade dann sollte man das alles vielleicht auch nicht so unbedingt auf die leichte Schulter nehmen, sondern sehr genau aufpassen, wie Abläufe sind. Eine Gerichtsverhandlung ist keine Spaßveranstaltung und ein Richter ist kein Unterhaltungskünstler.
Eine hoch seriöse Sache, bei der ein Richter die vorliegenden Fakten nach Objektivität deren Glaubhaftigkeit abklopft und dann anhand der vorliegenden Gesetze zu einer Entscheidung kommt.
Welche Seite dabei "gewinnt" oder "verliert" ist einem Richter völlig egal, denn aus seiner Sicht wird es immer einen Gewinner und einen Verlierer geben. Für den gibt es nur die "mathematische" Aufgabe aus: Fakt mal Gesetz gleich Urteil.
Bei einem selbst geht es um Emotionen und Nervosität und ist verständlich. Zuspruch mag auf den ersten Blick auch beruhigen, nur hat Zuspruch und Schulterklopfen nichts mit der Rechtsfindung zu tun. "Kann nicht sein", "wird schon werden" hat, zumindest aus einem Forum heraus und schon allein aufgrund fehlender Infos keinen Wert, lenken eventuell auch ab.
Wenn Dein Anwalt anhand der vorliegenden Fakten das sagt, wenn Dein Anwalt auf mögliche Stolpersteine, die hier mittlerweile genannt wurden, eine schlüssige Antwort hat und das aufgrund seiner Detailkenntnis in den juristischen Dingen als "hier ohne Einfluss" begründen und vom Tisch wischen kann, dann und erst dann ist es gut und kann Dich beruhigt schlafen lassen.
Oder eben auch nicht und für Dich dann die Aufgabe, irgendwelche Dinge (Fakten, Beweise) herauskramen zu lassen, was dann vorgelegt werden kann, damit es gut wird.
Danke für dein Beitrag,schätze ich sehr die genaue Beschreibung
Was ist aber dann mit Zeugen Aussagen? Zählen die gar nicht wenn so ein Gutachten vorliegt? (Gutachten habe ich oder mein Anwalt noch nicht gelesen,viell steht es auch nicht so drin dass ich als Vorbesitzer es hätte wissen müssen,sondern auch nur dass der Schaden nicht frisch ist. Zeitraumunklar!!?? Ich werde es aber noch rausfinden)