Auto neu versichern, obwohl tüv abgelaufen, ABER angemeldet
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen, dr. google weiß nix 😉
ich habe mit meinem tüv (8 mon) aus geldgründen geschludert. so, dann wird logischer weise die kfz-versicherung gekündigt... jetzt ist der TÜV "halb" drauf, habe eine kleine mängelkarte, die sich aber schnell beheben lässt. wenn der tüv fertig ist möchte ich den wagen ganz gerne wieder versichern. kann ich das ohne probleme oder hat das straßenverkehrsamt was dagegen????? mir wurde gesagt, es kann sein das ich das auto abmelden muß und wieder anmelden muß damit ich die versicherung bekomme?!?!?!
Danke euch jetzt schon mal
28 Antworten
Eine EVB kriegt er nur, wenn er die Rückständigen Beiträge bei der Versicherung zahlt.
Da sein Auto ja angemeldet ist, kann er keine EVB zum Abruf einer anderen Versicherung hernehmen.
die VS ist doch gekündigt.
Ich gehe mal davon aus, das die VS den Vertrag gekündigt hat.
Original geschrieben von Talker55
Was glaubst du nicht?
Ich kann jetzt nicht glauben, das man mit diesem Auto ein Fahranfänger fahren lassen will,
kein Tüv und wahrscheinlich auch kein Versicherungsschutz.
Grüße
Klaus
Original geschrieben von Talker55
Eine EVB kriegt er nur, wenn er die Rückständigen Beiträge bei der Versicherung zahlt.
Da sein Auto ja angemeldet ist, kann er keine EVB zum Abruf einer anderen Versicherung hernehmen.Hallo, wieso soll das nicht gehen, beim Versicherungswechsel zum Jahresende ist das Auto ja auch angemeldet.
Er braucht doch nur eine Versicherung, die ihm bei der Zulassungsstelle den Versicherungsschutz bestätigt.
Grüße
Klaus
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Da wird ja auch ein Antrag bei der neuen Versicherung mit Angaben zur Vorversicherung eingereicht.
Original geschrieben von Talker55
Da wird ja auch ein Antrag bei der neuen Versicherung mit Angaben zur Vorversicherung eingereicht.Das muss er doch jetzt auch machen, sonst würde er ja eine Vorversicherung verschweigen.
Die Versicherung bestätigt dann auf elektronischem Weg den Versicherungsschutz.
Eine evb zum Abruf würde nicht gehen, da der VN beim Versicherungswechsel kein evb zur Zulassungsstelle bringen kann.
Früher ging das mal, als es noch Deckungskarten gab.
Ich glaube nicht das ihn seine alte Versicherung nochmal nimmt.
Grüße
Klaus
Mal ehrlich ,wenns für die 80-90 Euro fürn Tüv nicht reicht, sollte man sich überlegen ob man überhaupt genug solvent ist fürs autofahren Ansich..
Zitat:
Original geschrieben von Mustang_GranTurismo
Mal ehrlich ,wenns für die 80-90 Euro fürn Tüv nicht reicht, sollte man sich überlegen ob man überhaupt genug solvent ist fürs autofahren Ansich..
Wenn hier monatelang keine Versicherung bezahlt wurde ist es wohl etwas mehr als 80-90€ 😉
Autofahren war schon immer teurer,ist teuer und wird nicht mehr billiger. Da sollte man sich schon überlegen ob genug Mittel hat um so ein Auto auf dauer zu halten. Denn wenn es so wie hier läuft kann es ganz schnell noch viel viel teurer werden.
Gruß Tobias
ICh will ja auchch garnicht zu der alten Versicherung. Die ist 100 euro teurer als die neue. Da ich die protzente von meiner mutter bekomme. Ich brauche nur die schreiben der alten Versicherung zu der neuen bringen und den netten Brief vom stva. Dann kann meine mutter den in ihre Versicherung aufnehmen. Dann muß der TÜV noch warten bis der ganze Bürokram erledigt ist.
Die evb nummer bekomme ich nur wenn die karre abgemeldet ist, laut versicherungstyp
Dann mach das halt.
Ob das klappt?
Grüße
Klaus
"Ich weiß, normalerweise kratzen die die Plakette ab. Haben sie aber noch nicht getan," und "Brief kam schon" hast Du geschrieben. Bist Du Dir denn sicher, dass das Fahrzeug nicht schon zwangsabgemeldet ist? Das StVA wartet bei einem Erlöschen des Versicherungsschutzes nicht ewig. Würde ich vorsichtshalber mal tel. erfragen - oder hast Du im Brief eine Frist gesetzt bekommen, die noch nicht abgelaufen ist? Falls ja, steht doch im Brief auch ganz genau, was Du machen sollst, um einer Zwangsabmeldung zu entgehen. Kann ja auch sein, dass Dir das StVA die Nutzung des Fahrzeuges schon untersagt hat.
Falls tatsächlich noch angemeldet (auch wenn die Nutzung untersagt ist):
1. neue eVB besorgen - ist unabhängig von vorheriger Abmeldung zu bekommen, da jede andere Versicherung Dich (oder Deine Mutter) aufnehmen muss (im Haftpflichtbereich), darf es keine Probleme geben; die Versicherug kann die eVB aber von der vorherigen Zahlung der ersten Prämie abhängig machen.
2. mit neuer eVB sofort zum StVA
3. dann in Ruhe zum Tüv.
Falls aber schon abgemeldet oder Nutzung untersagt:
1. Kennzeichen zum Entstempeln zum StVA
2. in Ruhe zum Tüv (entweder mit Kurzzeitkennzeichen oder auf Anhänger transportiern)
3. dann neue eVB besorgen (siehe oben) und Auto wieder zulassen.
Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Da solltest Du aber vorher mit dem StVA telefonieren, was das in Deinem Falle genau bedeutet.
Für alle Fahrten gilt aber: Unabhängig davon, ob abgemeldet oder nicht: Wenn der Versicherungsschutz nicht mehr besteht, und das Fahrzeug trotzdem gefahren wird, ist das eine Straftat und kann bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe einbringen.
TÜV kostet jetzt 20% mehr, das StVA wird auch Gebühren kassieren. Und die nicht gezahlten Versicherungsprämien darfst Du auch noch bezahlen. Bei der nächsten Geldknappheit würde ich daher das Fahrzeug abmelden. Das spart dann nämlich richtig.
Gruß
Peter
Das Schreiben kommt per Einschreiben und es steht immer das selbe drinnnen:
Innerhalb 3 Tagen einen Versicherungsschutz nachweisen oder es kommt zur Zwangsstillegung.
Zitat:
Original geschrieben von celica1992
Ob das klappt?Grüße
Klaus
Warum sollte es nicht klappen?