Auto mit ausländischem Kennzeichen
Hallo zusammen,
Ich bin Italiener und wohne in Bayern.
Meine Eltern besuchen mich regelmäßig. Sie möchten jetzt ein Auto (mit IT Kennzeichen) bei mir lassen und fahren wenn sie da sind. Ich werde auch vielleicht manchmal das Auto nutzen. Ist es erlaubt? Ich meine, darf ich das Auto italienischem Kennzeichen fahren? Wie lange?
Danke
82 Antworten
EU? Haben wir doch nur dann, wenn einige Staaten für ihr Missmanagement von anderen Staaten unterstützt/gerettet werden müssen. Und das unter Verstoß gegen die entsprechenden Verträge.
Wer hier auf Dauer die Infrastruktur nutzt, soll hier auch die dafür anfallenden Steuern zahlen.
Kleinkrämerisches, nationales Denken.
Zitat:
@MarcoGTH schrieb am 25. Juli 2021 um 06:34:50 Uhr:
Sie möchten jetzt ein Auto (mit IT Kennzeichen) bei mir lassen und fahren wenn sie da sind.
Innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums darf das Auto bis zu 6 Monate in D bleiben.
Bei Überschreitung diese Zeitraumes ist es ein Steuervergehen. Allerdings ist es für die Behören sehr schwer nachzuweisen, dass das Auto dauerhaft in D gestanden hat.
Zitat:
Ich werde auch vielleicht manchmal das Auto nutzen. Ist es erlaubt?
Nein, das ist nicht erlaubt und wäre wiederum ein Steuervergehen. Im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls hätten hierbei die Behörden kein Problem, das Vergehen nachzuweisen.
Wir haben hier (in Südbayern) einige Nachbarn die seit vielen Jahren mit ausländischen Kennzeichen unterwegs sind.
Darunter mehrere Bulgaren (verschiedene Autos, die meisten in eher fragwürdigem Zustand, Karosserieteile mit nicht zusammen passenden Farben, aber auch einige hochwertige Fahrzeuge wie A5, A6 und sogar ein A8), Rumänen (meist Familienkutschen). Direkt gegenüber wohnt eine Familie mit drei Autos, davon hat nur der Wagen der Tochter örtliche Kennzeichen, die anderen beiden rollen Jahr ein Jahr aus mit britischen Nummern durch die Gegend.
Passiert ist bislang nichts. Ich denke, dass die örtlichen Behörden schlicht keine Ressourcen für derlei Sachen haben. Ich verstehe aber auch nicht, warum jemand sich den Aufwand machen würde dies dem Zoll zu melden. Leben und leben lassen, haben viele Leute leider verlernt.
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Zitat:
@vBeek82 schrieb am 25. Juli 2021 um 22:13:20 Uhr:
Ich verstehe aber auch nicht, warum jemand sich den Aufwand machen würde dies dem Zoll zu melden. Leben und leben lassen, haben viele Leute leider verlernt.
Es gibt immer wieder Zeitgenossen, die meinen, dass sie die Ordnungsmacht vertreten müssen. Ich erinnere hier nur an den berühmt-berüchtigten "Knöllchen-Horst" aus dem Raum Hannover. 😠 😁
Ein guter Kumpel von mir hatte eine Firma in Polen, wohnte und fuhr aber in Deutschland mit polnischen Kennzeichen.
Nach einigen Monate gab es eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung.
Wie das aufgedeckt wurde ist mir im Grunde relativ egal - ich denke jedoch wegen den Nachbarn-, fakt ist, es ist verboten.
Deutschland ist nicht gerade ein Land, wo Autos und dessen Unterhaltskosten sich vom benachbarten Länder massiv unterscheiden.
Da kann ich nicht nachvollziehen, weshalb man die Steuern woanders abführt, wenn man vor hat, fast ausschliesslich die deutsche Straßen mautfrei zu verschleißen.
Auf wen war das Auto zugelassen? Und wenn er eine Firma in Polen hatte, kann von dauerhaften Aufenthalt in Deutschland auch nicht die Rede sein.
Was ist daraus geworden?
Zitat:
@xis schrieb am 26. Juli 2021 um 00:29:04 Uhr:
Auf wen war das Auto zugelassen?
Auf ihn selbst.
Zitat:
Und wenn er eine Firma in Polen hatte, kann von dauerhaften Aufenthalt in Deutschland auch nicht die Rede sein.
Wie sich dieses Gesetz exakt nennt, ist mir derzeit entgangen, ich meine es war so:
Man lebt dauerhaft dort, wo man in den letzten 365 Tage mindestens 165 Tage verbracht hat.
…und er hat eben zu 99% in Deutschland gelebt.
Zitat:
Was ist daraus geworden?
Er hat das Fahrzeug abgemeldet und verkauft, weil er eh vor hatte, was anderes zu kaufen.
Die Strafe hat er bezahlt und die Sache war vergessen, da Ersttäter. Frag mich aber nicht, wie hoch das exakt war. Ist schon einige Jahre her.
Den nächsten Wagen hat er dann in Deutschland angemeldet und hat seine Ruhe.
Hier liegt der Hase im Pfeffer. Das Auto war auf ihn selbst zugelassen.
Spannend wäre die Frage, ob eine Italienerin mit Wohnsitz in Italien ein Auto überhaupt in Deutschland zulassen KANN?
Wenn nicht, ist die ganze Regelung obsolet. Denn das hieße, ein europäischer Bürger darf sein Auto nicht im Ausland abstellen oder unentgeltlich verleihen.
In Ungarn haben die übrigens die SK-Problematik so gelöst: wer ein auf Dritte zugelassenes Auto mit ausländischem Kennzeichen fährt, muss ein max. X Wochen altes Dokument vorweisen, dass er dazu berechtigt ist. Meine Erinnerung ist arg verblasst, aber ich meine, dass X=1 war, und dass das Dokument beglaubigt sein musste - aus Deutschland z.B. durch den ADAC.
Heisst: der Ausländer darf sein Auto beliebig lang abstellen. Durch die aktuelle Bescheinigung und Beglaubigung ist es allerdings sehr aufwendig geworden, auf Dauer ein ausländisches Auto zu fahren.
Der Mann einer Freundin von mir ist vorher mit einem arabischen Kennzeichen herumgefahren. War sein Firmenwagen dort, und er hat es einfach mitgenommen, als er zurück nach Ungarn ist. Natürlich hat ihn nie ein Knöllchen erreicht. Das ist jetzt allerdings vorbei. Der Halter war ein Weltkonzern, denn die machen das "Spiel" SO nicht mit.... :-D
Dass die deutsche Rechtslage das Fahren von Autos Dritter verbietet ist mir nicht bekannt (was nicht viel heißen soll).
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 25. Juli 2021 um 21:43:02 Uhr:
Zitat:
Ich werde auch vielleicht manchmal das Auto nutzen. Ist es erlaubt?
Nein, das ist nicht erlaubt und wäre wiederum ein Steuervergehen. Im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls hätten hierbei die Behörden kein Problem, das Vergehen nachzuweisen.
Kein Problem? Sie werden gar nichts beweisen können. Schließlich könnte das Fahrzeug einen Tag vor diesem Unfall nach Deutschland gekommen sein.
Doch das ist ein Problem, denn die italienischen Eltern dürfen das Auto zwar selber in D fahren, aber nicht an jemanden verleihen oder zur Nutzung überlassen, der in Deutschland seinen ständigen Wohnsitz hat. Und das gilt vom ersten Tag an.
Zitat:
@xis schrieb am 26. Juli 2021 um 07:04:03 Uhr:
In Ungarn haben die übrigens die SK-Problematik so gelöst: wer ein auf Dritte zugelassenes Auto mit ausländischem Kennzeichen fährt, muss ein max. X Wochen altes Dokument vorweisen, dass er dazu berechtigt ist. Meine Erinnerung ist arg verblasst, aber ich meine, dass X=1 war, und dass das Dokument beglaubigt sein musste - aus Deutschland z.B. durch den ADAC.
Seit wann darf der ADAC Beglaubigungen durchführen?
Was der ADAC bescheinigt, hat für ausländische Behörden keine Relevanz.
Der Fall des TE ist doch ganz einfach.
Das Fahrzeug soll dauerhaft in D bleiben,damit man hier was zum fahren hat. Wenn die Eltern in IT sind,möchte der TE das Fahrzeug nutzen.
Ergo ist der dauerhafte Standort in D begründet und das Fahrzeug in D zuzulassen, zu versichern und zu versteuern.
Solange es keinem aufstößt, kann es gut gehen, aber wenn das Fzg durch Owi's öä auffällt,wird auch die Behörde aufmerksam und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Ganz genauso ist es aber leider wollen es manche nicht verstehen. Fakt ist, es ist verboten.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. Juli 2021 um 11:23:17 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 26. Juli 2021 um 07:04:03 Uhr:
In Ungarn haben die übrigens die SK-Problematik so gelöst: wer ein auf Dritte zugelassenes Auto mit ausländischem Kennzeichen fährt, muss ein max. X Wochen altes Dokument vorweisen, dass er dazu berechtigt ist. Meine Erinnerung ist arg verblasst, aber ich meine, dass X=1 war, und dass das Dokument beglaubigt sein musste - aus Deutschland z.B. durch den ADAC.Seit wann darf der ADAC Beglaubigungen durchführen?
Was der ADAC bescheinigt, hat für ausländische Behörden keine Relevanz.
ich weiß es nicht.
Fakt: ich habe vor langer Zeit solche Becheinigungen erstellen MÜSSEN (war mit dem Auto meiner Elternunterwegs).
Ich kann ja mal gucken, ob ich noch etwas habe. Habe letztens ausgemistet, kann sein, das alles weg ist.