Auto Kauf Käufer und Halter unterschiedlich

Mercedes E-Klasse W213

Folgende Situation, ich möchte ein neues Auto kaufen, ein Bruder aus dem Ausland, trägt die Kosten dafür .
Ich dachte, dass es am einfachsten ist, da dass Fahrzeug über dem Schenkungsfreibetrag liegt, dass mein Bruder dieses Auto kauft(Eigentümer) und ich es anmelde auf meinen Namen, hier hätte ich nur die bedenken, ob dies möglich ist, dass ich der Halter und Versicherungsnehmer bin, obwohl er der Eigentümer ist.
Wenn ihr bessere Ideen habt, wäre ich für Antworten sehr dankbar

36 Antworten

@Peter, das klingt nach einer juristischen Einschätzung. Ich habe wieder was gelernt.

Aber es bleibt doch dabei, dass Geld >10.000€ nach Deutschland eingeführt wird. Und das ist damit doch steuerpflichtig, oder?

Zitat:

@Gerry71 schrieb am 28. Dezember 2023 um 17:36:52 Uhr:


Ach, Thomas Wilkens, u.a. bei der Bremswegberechnung hast du dich bereits blamiert ...

... wenn es denn seinerzeit allein um die Berechnung des Bremsweges gegangen wäre ... Megaschnelle Supermänner wie Du brauchen ja nur diesen in Berechnungen einfließen zu lassen, da sie blitzschnell reagieren.

Normalsterbliche, die am Leben hängen, sollten zudem bedenken, wie viel Strecke das Fahrzeug noch zurücklegt, bis der Fuß überhaupt auf die Bremse gelangt. So etwas lässt sich ganz leicht berechnen; ist einfache Mathematik.

Ist aber OT und sollte hier nicht weiter diskutiert werden.

@212529
Wenn der Themenstarter den Schenkungsfreibetrag "umgehen" möchte, ist das was du schreibst uninteressant-frag mal beim FA nach! Du würdest dich wundern was alles einer Steuer unterliegt, auch innerhalb der Familie. Nur gibt das halt wohl kaum einer an.
Wenn ich in einem öffentlichen Forum um Ratschläge zur Steuerverkürzung erwarte, sollten die Antwortgeber ebenfalls vorsichtig sein mit Tipps.....

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Zitat:

@Thomas Wilkens schrieb am 29. Dezember 2023 um 09:23:57 Uhr:


... wenn es denn seinerzeit allein um die Berechnung des Bremsweges gegangen wäre ... Megaschnelle Supermänner wie Du brauchen ja nur diesen in Berechnungen einfließen zu lassen, da sie blitzschnell reagieren.
Normalsterbliche, die am Leben hängen, sollten zudem bedenken, wie viel Strecke das Fahrzeug noch zurücklegt, bis der Fuß überhaupt auf die Bremse gelangt. So etwas lässt sich ganz leicht berechnen; ist einfache Mathematik.

Einfach noch mal lesen, was du damals für einen Unsinn verzapft hast:
https://www.motor-talk.de/.../...funktion-2-sekunden-t7399144.html?...

Und, was sagt der Herr zu seinen Ausführungen zum Thema Halter/Eigentümer und Eintragungen in der ZB Teil 1 und 2? Totschweigen und in einem halben Jahr dann wieder die Tatsachen verdrehen!?

Du bist echt DIE Lachnummer dieses Forums!

Zitat:

@MadX schrieb am 29. Dezember 2023 um 07:40:43 Uhr:


Aber es bleibt doch dabei, dass Geld >10.000€ nach Deutschland eingeführt wird. Und das ist damit doch steuerpflichtig, oder?

Barmittel über 10.000€ sind bei der Grenzüberschreitung beim Zoll anmeldepflichtig, diese Regelung tangiert den Sachverhalt hier jedoch nicht.

Mehrwertsteuer wird beim Kauf des Fahrzeugs ja ganz normal (vom Bruder des TE) gezahlt. Angemeldet kann der Wagen dann ganz normal auf den Namen des TE werden. Da ist auch überhaupt nichts unsachgemäß oder gesetzeswidrig dran.

Wenn manche hier wüssten, was für riesige Grauzonen im Steuerrecht existieren, dann wäre dieser Thread hier keine 5 Beiträge lang geworden. *lach*

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Ossanna16 schrieb am 29. Dezember 2023 um 09:50:51 Uhr:


@212529
Wenn der Themenstarter den Schenkungsfreibetrag "umgehen" möchte, ist das was du schreibst uninteressant-frag mal beim FA nach! Du würdest dich wundern was alles einer Steuer unterliegt, auch innerhalb der Familie. Nur gibt das halt wohl kaum einer an.
Wenn ich in einem öffentlichen Forum um Ratschläge zur Steuerverkürzung erwarte, sollten die Antwortgeber ebenfalls vorsichtig sein mit Tipps.....

Steuergestaltung geht (innerhalb und außerhalb der Familie) und man darf Möglichkeiten ausnutzen (bei den Kollegen vom FA brauche ich auch nicht nachzufragen, da ich mich da selbst ziemlich gut auskenne 😉). Solange man sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bewegt und die Gestaltung nicht überzieht, ist dies auch in Ordnung, da man immer die steuergünstigste Lösung wählen kann.

Wenn der Bruder dem TE das Geld oder alternativ das Auto schenken würde, wäre die Sache klar schenkungssteuerpflichtig, für den, die Freibeträge übersteigenden Teil. Wenn der Bruder das Auto für sich als Eigentümer kauft (und dies auch vertraglich alles geklärt ist) und dann dem TE das Auto zur Nutzung überlässt, dann sieht die Sache ganz anders aus. Dabei ist die Haltereigenschaft etc. nicht relevant, da es zunächst auf die Eigentümerstellung ankommt. Insoweit ist dann die Bewertung der Nutzungsrechte entscheidend. Dies wird dann nicht einfach und hier kann es dann sein, dass man (auch über die Jahre aufsummiert; man muss über 10 Jahre schauen, was geschenkt wurde, um das Überschreiten des Freibetrags zu ermitteln) dann irgendwann auch den Freibetrag reisst. Dies hat aber alles nichts mit der Kernfrage zu tun, ob Eigentümer und Halter unterschiedliche Personen sein können.

Zitat:

@MadX schrieb am 29. Dezember 2023 um 07:40:43 Uhr:


Aber es bleibt doch dabei, dass Geld >10.000€ nach Deutschland eingeführt wird. Und das ist damit doch steuerpflichtig, oder?

Dies hat mehr mit Geldwäscheverhinderung sowie Schwarzgeldaufdeckung etc. zu und trifft auch Sachwerte >10.000 EUR. Dabei muss man sich beim Zoll melden und dann wird geprüft, ob es aus versteuerten Quellen kommt. Wenn Du z.B. von versteuertem Geld im EU-Ausland (damit es jetzt nicht auch noch um Zölle geht) irgendwas > 10.000 kaufst und dies ist nachweisbar, passiert gar nix. Ebenso, wenn Du z.B. dort gearbeitet hast und die Auflösesumme des dortigen Kontos bei der Rückkehr in bar dabei haben solltest. Für die Frage hier, ist dies letztlich nicht relevant, da das Eigentum ja beim Bruder im Ausland bliebe.

Viele Grüße

Peter

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