Auto "geklaut", unfall, Beschlagnahmung durch Polizei, ADAC will nicht zahlen
Hallo, vor etwa vier Wochen wurde durch einen "Freund des Hauses" mein Auto unwissentlich entwendet. Die Fahrt ging leider schief, sodass das Auto in der Bundesstraße in der Leitplanke hing.
Es ist ein großer Haftpflichtschaden entstanden (Summe noch unbekannt, siehe meine Rückstufungsfrage hier im Forum), aber das Auto konnte noch bewegt werden und sicher auf einer Wiese im Ort abgestellt werden.
Durch Zeugen wurde der ADAC verständigt, der widerrum mit mir Rücksprache gehalten hat. Laut Aussage ist alles versichert, da ich ADAC Plus Mitglied bin und das Fahrzeug würde abgeschleppt werden und die Kosten übernimmt der ADAC.
Das Auto wurde zusätzlich ein paar Tage beschlagnahmt von der Polizei, da nicht klar war, wer der Fahrer war. Im Nachhinein hatte der Fahrer keinen Führerschein mehr wegen Entzug.
Nach Freigabe habe ich das Fahrzeug selbst abgeholt und auf dem Hänger abtransportiert. Ich solle doch nur bitte in Vorkasse treten, da das gute Unternehmen öfter Probleme mit der Zahlungsabwicklung hätte (ADAC Partner!). Der ADAC übernimmt die Kosten aber problemlos. Hier gingen alle Alarmglocken an, leider habe ich ein zu gutes Bild vom ADAC bisher gehabt.
Ich staunte nicht schlecht, als mir eine Rechnung von knapp 400 Euro für eine Abschleppstrecke von 500 Metern ohne jegliche Gefahr vorgelegt wurde. Da mir jedoch mehrfach versichert wurde, dass der ADAC das zahlen würde, bin ich in Vorkasse getreten.
Ich habe den Schaden am selben Tag eingereicht und habe heute nach drei Wochen die Antwort erhalten:
Die Kosten seien durch die polizeiliche Sicherstellung entstanden. Leider leider könne man daher die Kosten nicht übernehmen.
Natürlich brennt es mir in den Fingern den Leuten morgen meine Meinung zu sagen und natürlich sofort meine ADAC Mitgliedschaft zu kündigen, ich bezweifel aber, dass dies viel bringen wird.
Was für Möglichkeiten habe ich hier? Ich wurde mehrfach falsch infomiert, dass der ADAC das zahlen würde, das Fahrzeug wurde korrekt abgeschleppt und erst nachträglich für 1-2 Tage sichergestellt, die Kosten von 400 Euro sind schlicht Wucher, ich komme mir absolut verarscht vor. Die Polizei stellt ein Fahrzeug sicher, ich muss dafür zahlen. Ist das korrekt? Realistisch dürfte man maximal die zwei Abstelltage beim Abschleppunternehmen mir berechnen, wo das Fahrzeug beschlagnahmt war. Abgeschleppt wurde aus Unfallgründen.
Bitte um Hilfestellung...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sind doch ideale Voraussetzungen.Zitat:
Original geschrieben von franz0492
Die Person hat kein Geld und wird auch in den nächsten Jahren zu keinen großen Summen kommen. Er befindet sich am Anfang eines Studiums.Wenn du alle Kosten genau beziffern kannst, besorge dir einen entsprechenden Vollstrecktungstitel.
Der hat 30 Jahre Gültigkeit.
Das wird nix nutzen - der studiert Jura und wird vermutlich Anwald für Verkehrsrecht
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von franz0492
Nach Rücksprache mit der Polizei konnte ich bestätigen, dass das Fahrzeug (grundlos laut Oberkommissar) erst im Nachhinein beschlagnahmt wurde.
😕😕😕😕😕
Zitat:
Nach Drohung mit rechtlichen Schritten hatte die Sachbearbeiterin auch einsehen und teilt mir morgen eine neue Entscheidung mit.
Und da sagt nochmal einer drohen hilft nicht!
Du hast bestimmt deinen Anwald erwähnt!😉
Zitat:
Solche Maschen seien aber nicht ungewöhnlich beim ADAC laut Oberkommissar.
Diese Aussage wird wohl in das ein oder ander Märchenbuch eingehen!
Zitat:
Wahrscheinlich wird etwa die Hälfte für das Abschleppen übernommen. Die restlichen Kosten soll und werde ich der Polizei in Rechnung stellen.
Da bin ich mal auf das Ergebnis gespannt!
Abgeschleppter fordert Geld von der Polizei ein.
Zitat:
Original geschrieben von franz0492
Die Person hat kein Geld und wird auch in den nächsten Jahren zu keinen großen Summen kommen. Er befindet sich am Anfang eines Studiums.
Das sind doch ideale Voraussetzungen.
Wenn du alle Kosten genau beziffern kannst, besorge dir einen entsprechenden Vollstrecktungstitel.
Der hat 30 Jahre Gültigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sind doch ideale Voraussetzungen.Zitat:
Original geschrieben von franz0492
Die Person hat kein Geld und wird auch in den nächsten Jahren zu keinen großen Summen kommen. Er befindet sich am Anfang eines Studiums.Wenn du alle Kosten genau beziffern kannst, besorge dir einen entsprechenden Vollstrecktungstitel.
Der hat 30 Jahre Gültigkeit.
Das wird nix nutzen - der studiert Jura und wird vermutlich Anwald für Verkehrsrecht
Der war gut 😁
"Strafrecht" wäre anzuraten, da er ja das Auto "geklaut" hat und ohne FS gefahren ist.
Die Kosten dafür kommen ja auch noch auf ihn zu.
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Man sollte wirklich keine Hemmungen haben, einen Vollstreckungstitel gegen einen (angehenden) Juristen zu erwirken.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
... Anwald ...
Koniferen mit mittlerer Baumschulbildung wachsen auch amWald.
@Göölf
zur Info:
das Wort "Anwald" ist hier ein Insider und wurde lange und intensiv hier aufgebaut und wird hier auch
bewusst so verwendet.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Das wird nix nutzen - der studiert Jura und wird vermutlich Anwaltdfür Verkehrsrecht
Der wohnt höchtens Rechts Am Wald😉
Um das Ganze nochmal verständlicher zu machen:
Ich unterstelle dem ADAC keinen Betrug in diesem Sinne, jedoch gab es desöfteren Probleme mit der Kostenübernahme (daher war das dem Polizisten auch bekannt und der ADAC Partner wollte von mir Vorkasse). Der Grund ist einfach: Jeder Sachbearbeiter (des ADAC) ist angehalten so viele Kosten wie möglich abzulehnen. Und wenn so jemand nur das Wort Beschlagnahmung liest (was ja laut AGB ausgeschlossen ist) reicht das schon, komplett abzulehnen.
Ich habe leider verpasst gestern anzurufen, werde den Fall aber natürlich weiter verfolgen. Sie müssten die Abschleppkosten (ca. 200) tragen.
Tatsächlich war es so, dass das Fahrzeug erst nach dem Abschleppen (daher war dies ein legitimer Vorgang nach AGB) auf dem Werkstatthof beschlagnahmt wurde. Das hatte wenig Sinn und das Fahrzeug wurde auch einen Tag später ohne "Ermittlungen" freigegeben. War wohl ein übereifriger Polizist am Werk.
Normalerweise würde die Polizei zu ihrem eigenen Gelände abschleppen (lassen), wo dann diese Kosten nicht entstanden wären. So sind die 200 Euro aufjedenfall vom Staat zurückzufordern, was auch schon problemlos erfolgt ist, ebenfalls laut Oberkommissar.
In wie weit ich die anderen Kosten zivilrechtlich gegen den Verursacher geltend mache, werde ich am Montag mit meinem Anwalt abklären. Und nein: Er studiert kein Jura. Geplant ist Lehramt.
Entschuldige mal, aber das ist doch Schwachsinn oder Wunschdenken von dir!
Du kannst max. ein-zwei Tage der "illegalen" Beschlagnahme bei der Polizei geltend machen, mehr aber auch nicht. Was haben die denn mit der restlichen Standzeit deines Hobel bzw. den reinen Abschleppksoten zu tun?
Richtig, NICHTS!
Was ist das für eine Aussage? Habe ich etwas anderes behauptet?
Die 400 Euro kosten müssen hier in zwei Vorgänge gesplittet werden:
1. Abschleppen von Wiese zu ADAC - 200 Euro Kosten die durch den ADAC getragen werden müssen. Plus Mitgliedschaft, das Fahrzeug ist in jedemfall versichert.
2. Beschlagnahme durch Polizei. Ich rede nicht von Illegal, sondern sinnlos. Ich konnte damals nach kurzem klärenden Gespräch mit nem Vorgesetzten (eben diesem Oberkommissar) das Auto direkt freigeben und abholen, da es keinen Grund der Beschlagnahme gab. Das wurde noch mal "vorsorglich" gemacht. Beschlagnahmung war also einen Tag nach dem Unfall und das Fahrzeug wurde am Tag darauf wieder freigegeben.
Normalerweise hätte die Polizei das auf eigenem Grundstück sichergestellt, um eben diese Kosten zu vermeiden. So hat der Abschleppdienst ca. 200 Euro für zwei Tage Standzeit und Beschlagnahmung gerechnet.
In jedemfall sind diese Kosten von der Staatskasse zu übernehmen, wie auch ein Bluttest oä. Das sind alles Aussagen des Oberkommissars und ich gehe davon aus, dass das auch stimmt. Ist halt blöd gelaufen.
Ich habe am Montag einen Anwaltstermin und werde entsprechend die Rechnungen einreichen lassen und, wenn nötig, gegen den ADAC vorgehen.
Musste auch für ein paar 100m abschleppen nach einem Unfall 200€ zahlen. Bin kein ADAC Mitglied, das Abschleppunternehmen welches da war hätte wahrscheinlich mehr verlangt, da ich jedoch alles selber zahlen musste gab es sicherlich ein einknicken und man hat sich mit 200€ zufrieden gegeben. Ganz schön teuer so was.