Auto geklaut Mwst wieder bekommen
Hallo mir wurde Anfang Januar mein Auto geklaut es war ein Neuwagen der 8 Monate alt war.
Ich habe von der HUK auch einen Bescheid bekommen da wo drin steht Auto ohne Mwst 30800€ mit Mwst 36790€.
Die haben also vorerst 30800€ an meine Bank überwiesen.
Meine Frage ist nun die ich muss ja ein Auto wieder kaufen das Mwst ausweisbar ist das geht ja auch mit gebrauchten soweit ich weiß. Ich muss kein Neuwagen unbedingt kaufen oder hat da jemand Erfahrungen bei der HUK Coburg. Ich will nicht am Schluss dann auf der Mwst sitzen bleiben daher frage ich.
Danke
Beste Antwort im Thema
ohne satzzeichen im text kann ich nur raten was du meinst wenn du weniger als im gutachten ausgibst dann zahlst du die differenz selber halte ich für unklug 🙂
20 Antworten
Maximal 5.874,03 € Mehrwertsteuer können bei Nachweis erstattet werden.
Es wird das erstattet was das gleiche Auto jetzt kostet
Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob die Neuwertentschädigung anzuwenden ist, möchte der TE aber ein billigeres Auto kaufen, die Rede war von 35.000 €.
Wieso sollte da die ehemals gezahlte, höhere Mehrwertsteuer erstattet werden?
Wenn er nicht gut eingedeckt ist, zahlt er in diesem Fall die MwSt.Differenz aus der eigenen Tasche an die Bank. Schrobte ich schon weiter vorne.
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Da er bei der HUk versichert ist, hat er 18 Monate Neuwert- Entschädigung. Das heißt er bekommt anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis bezahlt.
Gehe jetzt Mal davon aus daß er den Classictarif hat.
Das sollte der TE erst mal beantworten.
Weiterhin bin ich der Ansicht, dass Mehrwertsteuer nicht erstattungsfähig ist, ausgenommen es wird wieder Mehrwertsteuer gezahlt und dann erfolgt die Erstattung nur bis zur Höhe, wie seinerzeit gezahlt.
Meine Begründung ist, dass für ein Unternehmen die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten ist.
Die Mehrwertsteuer hat schließlich der Staat vereinnahmt, und nicht der Verkäufer, der die nur weitergeleitet hat.