Auto gekauft
Hallo
Ich hab mir ein neues Auto gekauft ein mercedes benz c 250 CDi Baujahr 12/2009 Kilometer 120.000.
Jetzt meine Frage:
Ich hab das Auto von einem Händler gekauft Vor 2 Wochen jetzt hat sich herausgestellt das die Wasserpumpe und der Lüfter Motor kaputt ist er hat mir zwar Garantie auf das Auto geben aber die will nur 150 Euro bezahlen von 750 was ist das für ein Garantie kann ich den Händler verklagen ???
Beste Antwort im Thema
Das ist kein Fall für die Garantie, sondern für die Gewährleistung! Dann muss er das auf seine Kosten reparieren.
Einzige Ausnahme: Falls der Händler "im Kundenauftrag" verkauft hat, muss er keine Gewährleistung geben.
21 Antworten
Verstehe ich das richtig, du warst mit der Rechnung vom Mercedes Händler bei deinem Händler wo du gekauft hast und wolltest das ersetzt bekommen ???
Das ist nicht der richtige Weg, zur Inanspruchnahme einer Gewährleistung musst du dem Händler wo du gekauft hast die Chance zur Nachbesserung geben, du kannst nicht einfach so zu einer anderen Werkstatt gehen, soetwas geht nur mit Zustimmung des Händlers wo du den Wagen gekauft hast.
War wohl eher ein KVA, wenn ich den TE richtig verstanden habe.
Nur so nebenbei: Ich würde das Dokument hier in MT schwärzen, zumindest Frau Dindos Adresse, Kennzeichen und VIN. Ist ja sonst wie bei Facebook hier ;-)
Ja klingt logisch mit KVA, aber trotzdem hat der Verkäufer ja erstmal das Recht auf Nachbesserung, d.h. es ist ja gut möglich, daß er es fachmännisch selber instandsetzen kann aber für deutlich weniger als in der Mercedes Werkstatt da bei ihm die Lohnkosten geringen sind und er auch z.B. Zubehörteile anstelle von Originalteilen verwenden würde.
Klar, soweit ich weiß, hat er sogar 2 Nachbesserungsversuche, ehe der Käufer Wandlung (des Kaufvertrags) oder Minderung (des Kaufpreises) verlangen kann. Und spätestens dann kommt man möglicherweise nicht ums Klagen herum. Aber wie hier schon gesagt wurde, erst mal versuchen, miteinander zu reden. Hilft ganz oft.
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Ja nett und bestimmt reden und wenn das nicht fruchtet dürfte der nächste Schritt wohl erstmal sein eine Frist zur Fehlerbehebung / Nachbesserung zu setzen, wenn er die verstreichen lässt müsste man dann weiter schauen.
So ein KVA an der Stelle dient doch nur seine Position zu unterstreichen, was defekt ist.
Genau, denn dass ein Schaden vorliegt, wurde ja offensichtlich vom Händler bezweifelt.
Was sagt eigentlich der TE dazu? Und aus Interesse: Was war das für ein Händler? Falls er Mitglied im BVfK (https://www.bvfk.de/) ist, kann man sich auch an die Schiedsstelle wenden.