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Auto gekauft, nun Motorschaden

Themenstarteram 12. Februar 2019 um 5:38

Hallo, hatten letzte Woche ein Auto Privat gekauft, 5300 Euro. Auf dem nach Hause Weg leuchtet Öllampe und Motorlampe. Fahrzeug ausgemacht , wieder angemacht alles wieder normal.

Aber der Motor machte auch zu Hause komische Geräusche und die Öllampe kam wieder.

Verkäufer angeschrieben, dann natürlich das Übliche, weis von nichts.

Ausschluss der sachmängelhaftung usw. steht drin.

Bei der Dursicht der Unterlagen sahen wir Plötzlich das wir zufälligerweise beide Kaufverträge mitgenommen haben.

Unseren und den des Verkäufers.

Wie stehen nun unsere Chancen?

Beste Antwort im Thema

@dirk3012

Nochmal für dich: wenn es zum Streitfall kommen sollte und ein Gericht entscheiden müsste, würde der Richter als erstes nach dem Kauftrag fragen. Ok, der Verkäufer hat ja keinen mehr und du? FALL1: Du sagst ihm, es wurde nie was schriftliches notiert, dann stellt sich die Frage, was du fordern willst und du machst dich schon strafbar. Der Verkäufer sagt das Gegenteil mit dem Hinweis, dass sein Vertrag nicht auffindbar ist. Dann wird wieder nach den mündlichen Absprachen während des Verkaufs gefragt werden. Hast du hier Zeugen? Wie sieht es beim Verkäufer aus?

Fall2: Du lügst nicht und legst den Kaufvertrag vor. Na, was steht da drin? Privatkauf ohne Gewährleistung?

Jetzt kannst du dir wieder was überlegen!!!!!

Ich kann hier nur den Kopf schütteln. Es sieht so aus als ob du mehr kriminelle Energie hast als der Verkäufer.

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Der wird schon wissen warum er verkauft hat. Nachweis wird schwer egal ob ihr beide Verträge habt oder nicht.

Also, dass du nun beide Kaufverträge hast, bringt dir nicht unbedingt einen Vorteil, denn im Verkaufsgespräch wurden auch mündliche Aussagen getätigt, die vor Gericht Bestand haben. Wenn hier Uneinigkeit vorliegt, entscheidet ein Gericht im Streitfall. Ob es sich da gut darstellt, wenn man darauf verweist, dass man beide Kaufverträge hat, kann ich mir nicht vorstellen.

Fakt wird aber sein, dass es sich um einen Privatkauf handelt und wenn im Vertrag ohne Gewährleistung steht, ist darüber gesprochen worden. Du hast es ja unterschrieben. Den Beweis muss du nun erbringen, dass der Verkäufer die arglistig, was verschwiegen hat. Hier stellt sich die Frage, was ist die Ursache des Schadens. Warum wurde es auf der Probefahrt nicht festgestellt? Du als Käufer hättest einen Fachkundigen vor Kauf mitnehmen oder beauftragen können.

Der Verkäufer , wenn nicht vom Fach, wird als Laie angesehen werden, der keinen Sachverstand hat. Hier wird es schwierig ihm was nachzuweisen, wenn du es vor Kauf nicht bemängelt oder erkannt hast. Wie soll er es denn erkannt haben?

Ab dem Zeitpunkt der Wagenübergabe ist es in erster Linie dein Problem. Du kannst den Motorschaden durch Fehlbedienung genauso herbeigeführt haben. Hier brauchst du in jedem Fall ein Gutachten und einen Rechtsanwalt und später kommen nocj Gerichtskosten dazu. Jetzt kannst du mal durchrechnen, was es kosten würde und dir deine Gewinnchancen im Verhältnis dazu setzen. Natürlich gilt: wer nicht kämpft, hat schon verloren. Aber dein Anwalt, den du in jedem Fall brauchen wirst, wird dich in der Hinsicht beraten. Vielleicht findet er noch was im Kaufvertrag, was den Verkäufer haften lässt oder zumindestens den Kaufvertrag nichtig macht.

Zitat:

Hallo, hatten letzte Woche ein Auto Privat gekauft, 5300 Euro

Was für ein Auto? Alter, Laufleistung?

Zitat:

Auf dem nach Hause Weg leuchtet Öllampe und Motorlampe.

Die rote Öldrucklampe?

Zitat:

wieder angemacht alles wieder normal.

Wenn du den Motor mit fehlendem Öldruck wieder gestartet hast: Selbst schuld.

Wenn du Ansprüche gegenüber dem Verkäufer durchsetzen willst, müsstest du nachweisen, dass

- es sich um einen Mangel und nicht Verschleiß handelt

- der Mangel beim Verkauf bereits vorhanden war und

- der Verkäufer den Mangel kannte und bewusst verschwiegen hat (Arglistige Täuschung)

In 99% der Fälle aussichtslos...

Themenstarteram 12. Februar 2019 um 15:51

Und der Verkäufer muss mir doch erstmal nachweisen das im Kaufvertrag Ausschluss der sachmängelhaftung usw. Drin steht oder ?

Zitat:

@dirk3012 schrieb am 12. Februar 2019 um 16:51:42 Uhr:

Und der Verkäufer muss mir doch erstmal nachweisen das im Kaufvertrag Ausschluss der sachmängelhaftung usw. Drin steht oder ?

Nachweis ist kein Problem, wenn der Verkäufer hier mitliest.

O.

@dirk3012

Nochmal für dich: wenn es zum Streitfall kommen sollte und ein Gericht entscheiden müsste, würde der Richter als erstes nach dem Kauftrag fragen. Ok, der Verkäufer hat ja keinen mehr und du? FALL1: Du sagst ihm, es wurde nie was schriftliches notiert, dann stellt sich die Frage, was du fordern willst und du machst dich schon strafbar. Der Verkäufer sagt das Gegenteil mit dem Hinweis, dass sein Vertrag nicht auffindbar ist. Dann wird wieder nach den mündlichen Absprachen während des Verkaufs gefragt werden. Hast du hier Zeugen? Wie sieht es beim Verkäufer aus?

Fall2: Du lügst nicht und legst den Kaufvertrag vor. Na, was steht da drin? Privatkauf ohne Gewährleistung?

Jetzt kannst du dir wieder was überlegen!!!!!

Ich kann hier nur den Kopf schütteln. Es sieht so aus als ob du mehr kriminelle Energie hast als der Verkäufer.

Themenstarteram 12. Februar 2019 um 18:31

Sorry. Das hat keiner vor. Ist nur ein Szenario.

am 12. Februar 2019 um 18:45

Also eigentlich wurde das wichtigste gesagt.

 

Aber dir sollte bewusst sein dass du ihn erstmal die arglistige Täuschung beweisen musst, quasi unmöglich.

Die Möglichkeit des "verschwundenen" Vertrages ist absolute nullnummer und wird dich sogar dann mit großer Wahrscheinlichkeit noch einiges kosten.

Meineid ist kein Spaß.

 

Abgesehen davon dass wir hier dann von einen Riesen und langen Rechtsstreit sprechen. Kosten ec inklusive.

Ich würde es Als PP hinnehmen und daraus lernen.

Wie heute morgen schon geschrieben, lass den Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen, vielleicht findet sich was. Alles andere führt zu nichts. Hättest ja auch ein Szenario erfinden können, wo du die Klausel des Gewährungaussschusses durchstreichst. Das ist aber wie Fall 1 oben nicht legal und du machst dich sogar der Urkundenfälschung strafbar. Aber auch hier wird sich der Richter ein Urteil nach Anhörung beider Parteien bilden. Ansonsten wurde in den ersten 2 Antworten schon gesagt, wie es abläuft. Es bleibt alles in allem ein Privatkauf. Du muss den Beweis erbringen, das der Verkäufer dir was mit Arglist verschwiegen hat und er von einem bevorstehendem Motorschaden wusste.

Zitat:

@dirk3012 schrieb am 12. Februar 2019 um 06:38:30 Uhr:

Hallo, hatten letzte Woche ein Auto Privat gekauft, 5300 Euro. Auf dem nach Hause Weg leuchtet Öllampe und Motorlampe. Fahrzeug ausgemacht , wieder angemacht alles wieder normal.

Aber der Motor machte auch zu Hause komische Geräusche und die Öllampe kam wieder.

Und bei dieser Vorgehensweise soll dann der Verkäufer schuld sein? Man prüft dann den Ölstand, ergänzt wenn erforderlich. Und wenn der Ölstand stimmt, fährt man trotzdem nicht weiter.

Ich würde sagen, selbst kaputt gemacht.

Diese Warnlampen sind nicht zum Spaß vorhanden.

Und, wie geht es hier weiter?

Hast du es so hingenommen, oder was hast du vor?

Ich habe auch das Gefühl, dass du das Auto kaputtgefahren hast. Wenn da die Öllampe leuchtet, kann es auch sein, dass die Ölpumpe kaputt gegangen ist.

Arglist wirst du nicht nachweisen können, also hast du leider pech.

Von der Nummer mit der "Herr Richter, wir haben nur einen mündlichen Kaufvertrag und meine Zeugen können bestätigen, dass der Verkäufer mir eine Garantie gegeben hat" würde ich dringend abraten. Ist erstens eine schweinerei und zweitens ganz schön kriminell.

Zitat:

@dirk3012 schrieb am 12. Februar 2019 um 16:51:42 Uhr:

Und der Verkäufer muss mir doch erstmal nachweisen das im Kaufvertrag Ausschluss der sachmängelhaftung usw. Drin steht oder ?

Wer will jetzt eigentlich wen betrügen?

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