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Auto gekauft, bezahlt und vor Fahrzeugabholung Autohaus pleite- wirklich so ein kompliziertes Thema?

Themenstarteram 10. August 2021 um 2:20

Hallo an alle,

hier gibt es ja immer wieder viele Berichte und Diskussionen zu der Problematik, dass, wenn man ein Auto gekauft- und vorab bezahlt hat, es Probleme gibt das Auto beim Händler abzuholen, wenn zwischenzeitlich der Händler konkurs gegangen ist...Es wird ja sogar darüber berichtet, dass es fast unmöglich sein soll den Wagen abzuholen...Da frage ich mich: warum eigentlich?

Gehen wir das ganze mal praktisch an:

Angenommen ich habe ein Auto beim Händler gekauft. Der Kaufvertrag ist vom Händler und mir unterschrieben. Es wird vereinbart, dass ich das Geld vorab überweise und ich danach schonmal die Zulassungsbescheinigungen (Teil 1 UND Teil 2) zugeschickt bekomme. Inzwischen wird das Auto noch aufbereitet. Also ich überweise das Geld vollständig und bekomme ein paar Tage später die Fz-Papiere per Post. Mit diesen melde ich das Auto auf mich an und besorge mir die Kennzeichen.

Dann würde ich mich mit den ganzen Sachen auf den Weg zum Autohaus machen, würde die Kennzeichen an mein Auto montieren und würde mir den Insolvenzverwalter krallen und die Herausgabe des Schlüssels fordern. Sollte er nein sagen, würde ich die blau-silbernen rufen und denen vortragen, dass ich hier gegen meinen Willen mit meinem Wagen festgehalten werde. Oder die praktischere Variante ich würde mir einfach die Schlüssel schnappen bzw. mit dem Herrn Insolvenzverwalter zum Auto gehen und ganz nebenbei nach dem Schlüssel fragen, sobald ich diesen hätte, würde ich mich in mein neues Auto setzten, ihm freundlich zu winken und da ganz selbstverständlich vom Hof fahren. Was will der Herr Insolvenzverwalter denn machen? Selbst wenn er mir hinterher die Polizei auf den Hals hetzt würde ich denen in aller Seelenruhe Kaufvertrag, FZ-Brief und Schein vorzeigen und, sollten die dadrauf bestehen, auch meine Kontoauszüge, dass ich überwiesen habe (sollten die Kto- Auszüge denen nicht ausreichen, würde ich an das Autohaus verweisen, die werden ja irgendwo einen Vermerk/nachweis haben, dass der Kaufpreis dort eingegangen ist.) und schließlich die Damen und Herren in Blau fragen wo denn jetzt das Problem ist.

Also alle Besitz-und Beweisurkunden lauten auf meinen Namen...Ich habe es rechtsverbindlich und gutgläubig gekauft. Und dann würde ich für alles weitere an meinen Anwalt verweisen...sollen sich doch die Juristen und Insolvenzverwalter untereinander kloppen...ich habe mein Auto und das meiner Meinung nach vollkommen legal und Rechtsgültig.

Was meint ihr? Ich kann bei solch einem vorgehen ja noch nicht mal Diebstahl erkennen, da dass Auto ja mir gehört und selbst wenn nicht- wie soll man es nachweisen, wenn alle Papiere auf meinen Namen lauten und ich alles vollständig bezahlt habe. Ich habe alle meine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt. Warum soll es dann so ein Problem sein an das Auto zu kommen? Und ganz ehrlich, vielleicht hab ich ja noch nicht mals gewusst, dass das Autohaus konkurs ist und nur weil ein Schlipsträger dahergelatscht kommt und sagt "Du bekommst dein Auto nicht" muss ich als Kunde springen und salutieren? Könnte ja auch ein Verkäufer sein, der es plötzlich im Kopf bekommt und ein auf wichtig macht. Wie gesagt: Ich habe sämtliche Papiere und habe nachweislich bezahlt...Also würde ich mir das recht herausnehmen meine Ware zu erhalten...den Rest sollen bitteschön die Juristen unter sich ausmachen.

Wie gesagt das war jetzt natürlich alles rein hypotetisch...aber müsste man nicht eigentlich so vorgehen? Letztendlich setzt man damit ja nur seine absolut berechtigten Interessen durch...wenn auch rabiat.

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36 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. September 2021 um 13:43:47 Uhr:

Auch nicht ganz richtig. Eigentümer ist der, dem das Eigentum übertragen wird. Kann der Käufer sein, kann die Bank sein - Stichwort "Sicherungsübereignung". Viele, aber nicht alle Banken lassen sich das finanzierte Auto zur Sicherheit übereignen.

Richtig. Sicherungsübereignen kann aber nur der Eigentümer. Wenn das Fahrzeug im Werk oder beim Autohaus steht, ist der Kaüfer definitiv nicht Eigentümer geworden. Von daher ist der Bank die Anzahlung völlig egal.

Ich hoffe, ich schrieb nichts anderes. Sollte sich eigentlich aus meinem zweiten Satz ergeben haben. Wie Eigentum übertragen wird, ist oft genug ausgeführt worden. Zur Not hilft ein Blick in den Gesetzestext (§§ 929 ff BGB).

Steht das Fahrzeug noch im Werk, ist das Werk der Eigentümer.

Steht es beim Autohaus, ist das Werk (meistens) auch der Eigentümer, wenn das Autohaus den Kaufpreis noch nicht ans Werk bezahlt hat. Denn - so meine Vermutung - das Werk wird die Lieferung unter Eigentumsvorbehalt ausgeführt haben, wenn nicht gar weitere Sicherungsstufen eingebaut wurden.

Hä??

Ein Rechtsstaat eben, nichts ist klar und alles ist möglich.............

Da wurde ein Beitrag entfernt und so macht mein Einwand gar keinen Sinn mehr.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 31. Januar 2023 um 17:33:41 Uhr:

Hä??

Schön, dass wir darüber geschrieben haben...

Peter, loes alles:(

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