Auto bezahlt steht aber nicht im Kaufvertrag

Hallo,

meine Frage:

Mein Schwager hat vor zwei Jahren ein Auto gekauft. Im Kaufvertrag steht seine Ex-Freundin drin, aber er hat es bezahlt. Er hat auch den Kfz-Brief, in dem leider die Ex drin steht und eine mündliche Absprache, dass seine Ex-Freundin das Auto bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen darf.

Jetzt befürchtet er, dass Sie das Auto nicht mehr rausrückt.

Wie ist eure Meinung dazu? Ich würde sagen, dass er die A-Karte hat und sie das Auto einfach behalten kann, oder?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Gruß Sebastian

P.s. Suchfunktion hat leider nicht das gewünschte Ergebnis gebracht :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 30. Juli 2015 um 22:11:20 Uhr:


Nein, die meisten haben den Brief zu Hause und die paar die ich kenne, die ihn nicht zu Hause haben, bei denen ist es ein Dienstwagen. So zumindest meine Erfahrung, aber vielleicht liegt es auch am sozialen Umfeld 😉.
Zahlen zu Neuzulassungen trügen da gerne.

Wow, ihr sprecht im gesamten Bekanntenkreis darüber, wer von euch seine KFZ-Briefe zu Hause liegen hat und wer nicht?

Bei uns ist das eigentlich nicht so üblich, liegt aber vielleicht ebenfalls am sozialen Umfeld.

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Eine eindeutige schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnern vor der Fahrzeugbeschaffung wäre hier Gold wert gewesen.

Wenns den Schwager tröstet: Eine Scheidung wäre ungleich teurer geworden.

oder anders formuliert, wer diese Dame kennt, der weiß eine Trennung zu schätzen.

Um welchen Betrag geht es überhaupt?

Schön zu sehen, wie schnell sich fast alle auf die Seite des TE schlagen. 😎

Ich sehe da zumindest eine Ungereimtheit: Wenn die Zulassung auf die Freundin/Verlobte nur aus dem vom TE genannten Grund erfolgte, warum hat dann die Freundin die ganze Zeit das Auto genutzt und nicht der Schwager? Und ist der Schwager wirklich der Böse? Wenn er doch der Schwager des TE ist, dann hat er die Lösung der Verlobung ja ziemlich schnell verkraftet und neu geheiratet. 🙄

Oder war er zur Zeit seiner Verlobung schon verheiratet? 😕 😁 😁 😁

Ohne Zeugen kommen beim Gang zum Anwalt IMHO nur noch weitere Kosten auf den Schwager zu.

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Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Wenn er doch der Schwager des TE ist, dann hat er die Lösung der Verlobung ja ziemlich schnell verkraftet und neu geheiratet.

Wieso das? 😕

Wenn der Schwager der Bruder der Frau des TE ist, dann kann er doch auch heute noch ledig sein.

Dir ist schon entgangen, dass ich absichtlich die andere Variante konstuiert hatte?

Und JA, dies war eine rethorische Frage, eine Antwort ist demnach nicht erforderlich. 😉

Zitat:

Original geschrieben von kommerzkiller


Vielen Dank für eure Hilfe.

Werde nach her oder morgen mal berichten, wie das Gespräch verlaufen ist.

Gruß Sebastian

Und?

Vielleicht haben sich alle wieder lieb und es ist alles in Butter.

Hoffentlich ist das nicht auch wieder einer jener zahlreichen Threads, deren Ergebnis wir nie erfahren...🙁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Hoffentlich ist das nicht auch wieder einer jener zahlreichen Threads, deren Ergebnis wir nie erfahren...🙁

So siehts wieder aus. Leider typischer Trend und irgendwie armselig. 🙄

Ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben...😉

Wahrscheinlich sitzen alle drei mittlerweile im Knast 😁

ich versteh die Aufregung nicht - Derjenige, der den Brief in Händen hat, ist der Eigentümer, egal wer im Brief eingetragen ist. Bestes Beispiel sind doch Bankfinanzierungen, da lauten Kaufvertrag und Haltereintrag auch auf meinen Namen, aber die Karre gehört mir trotzdem nicht, solange ich nicht alle Raten brav abbezahlt habe und solange ruht sich der Brief im Banktresor aus.....

Die Gründe für das vom TE präsentierte Konstrukt mögen vielfältig sein, aber Details darüber wissen ohnehin nur die Beteiligten, von denen ohnehin seit langem nichts mehr zu hören ist. Getreu dem Motto "folge dem Geld" wird sich ein Geschäftsfall aus konkludenter Handlung am besten dadurch herleiten, indem man die Zahlungsströme offenlegt. Aber auch daran besteht oft genug kein Interesse.

Ich vermute mal einfach, die Angelegenheit dürfte sich inzwischen erledigt haben.

Zitat:

@158PY schrieb am 23. Juli 2015 um 13:38:28 Uhr:



Ich vermute mal einfach, die Angelegenheit dürfte sich inzwischen erledigt haben.

Davon ist nach mittlerweile 3 Jahren auszugehen 🙄 🙄

Zitat:

@158PY schrieb am 23. Juli 2015 um 13:38:28 Uhr:


ich versteh die Aufregung nicht - Derjenige, der den Brief in Händen hat, ist der Eigentümer, egal wer im Brief eingetragen ist. Bestes Beispiel sind doch Bankfinanzierungen, da lauten Kaufvertrag und Haltereintrag auch auf meinen Namen, aber die Karre gehört mir trotzdem nicht, solange ich nicht alle Raten brav abbezahlt habe und solange ruht sich der Brief im Banktresor aus.....

Warum sollte derjenige der den Brief in den Händen hält Eigentümer sein? Wenn ein Dieb bei dir einbricht, dir den Brief klaut ist auch nicht der Eigentümer deines Fahrzeuges. Derjenige der den Kaufvertrag geschlossen hat ist Eigentümer. Der Brief verweilt meist nur bei der Bank als Pfand und das nicht ohne Ihr wissen einfach das KFZ verkauft wird.

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