Auto Anmelden
Hallo an Alle
ich hab da ne Frage. Weiss jemand von euch wie das mit dem Anmelden eines Autos aussieht, das nicht in deutschland gebaut wurde. Ich meine damit ich würde mir geren nen neuen A3 SB in Polen kaufen und den dann hier rüber überführen lassen, und dann Anmelden. Wollte fragen ob das so einfach geht ? Und was ich alles brauche um es hier Anmelden zu können ? Vielleicht hat das ja schon einer von euch gemacht ? Danke schon mal im vorraus.
13 Antworten
Ob das Auto den Weg nach D schaffen wird? 😉
Falls ja, zum Anmelden brauchst du den Fahrzeugbrief und Personalausweis. Evt. noch eine Vollmacht, wenn der Wagen nicht auf dich läuft, aber du das Auto zulässt.
Edit:
Gemacht hab ichs übrigens noch nicht. Hab mein Auto über den herkömmlichen Weg bezogen. Ob du noch etwas anderes (wegen Überführung Polen -> D) brauchst, kann ich dir leider nicht sagen.
Gruß
Rainer
Allgemein lohnt sich Eigenimport aber wohl immer weniger, im Vergleich zu J&K und anderen. Ich hatte überlegt, direkt aus Dänemark zu importieren. Der Preisvorteil wäre unterm Strich aber nur lächerliche 200 Euro ggü. Reimporteur gewesen.
Bei Dir kommt noch folgendes erschwerend hinzu
> mögliche Ausstattungsunterschiede (in Dänemark eher zu deinen Gunsten, in Polen aber mit Sicherheit zu Deinen Ungunsten!)
> dass Papiere, Vertrag, Bedienungsanleitung etc. auf polnisch sind?
> dass es auf dem Gebrauchtmarkt irgendwie nicht gut klingt, ein "polnisches" Auto zu verkaufen.
> Dein Vertragspartner in Polen ist. D.h., bei irgendwelchem Knaatsch gilt polnisches Recht, und Gerichtsstandort ist in Polen. Nicht, dass es dazu kommen muss. Aber wenn der Händler weiss, dass ein Rechtsstreit (für Dich) zu mühsam ist, könnte er das bei Grenzfällen immer für sich ausnutzen wollen.
> Junge Mitgliedsstaaten wie Polen haben bestimmt großzügige Fristen, ihr lokales Kaufvertrags-Recht an EU-Sandards anzupassen. Verlass Dich also nicht unbedingt darauf, das aktuelles polnisches schon so verbraucherfreundlich ist wie in älteren EU-Staaten gewohnt.
Gruß
Eisvogel
danke für eure antworten. Aber Polen ist doch in der EU also sollte es eigentlich keine probleme geben da das Auto ein EU Wagen ist. Ich werde mich mal weiter informieren und dann mal gucken. Trozdem danke.
...... problem könnte sein, daß er als fabrikneuer schon in IN gestohlen wurde und keine papiere vorhanden sind. aber ich kenn da gute adressen, die solche lappen schnell besorgen.
gruß willi
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Eigentlich gibts nur 2 Möglichkeiten:
1. er ist geklaut
2. er wird geklaut
Gruß Rainer 😁
kommen sie nach polen, ihr auto ist schon dort! 🙂
...im A4 Forum ergehts dem armen Threadersteller auch nicht anders: Link.
Frage an dich: Warum kaufst du dir das Auto nicht bei einem Händler in D (kannst ja über Jütten&Koolen kaufen, die sind sehr günstig), sondern willst diesen riskanten Weg gehen?
Gruß
Falls Du das tatsächlich machen möchtest, würde ich auf jedenfall einen polnischen Freund mitnehmen oder zumindest jemand der sich dort sehr gut auskennt und auch die Sprache beherrscht. Damit sinkt zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass Du übern Tisch gezogen wirst. (ich denke das ist allen Ländern von Vorteil - nicht nur in Polen)
ciao
aye aye...back on topic
Ich glaube, es bleiben als Aktionen noch
> Anzahlung oder Vorauszahlung dafür, dass dir der Händler vorab die Papiere schickt. Ich hoffe, der Händler ist seriös.
> damit beim Kraftfahrt-Bundesamt einen Fahrzeugbrief beantragen (dafür brauchst du die EU-CoC) (kostet Gebühr)
> Die Zulassung selbst (Nummernschilder und Eintrag im Brief)
> Dann das Auto selbst von Polen nach Deutschland überführen (alles andere macht den Preisvorteil wohl wieder zunichte).
> Abführung der deutschen Mehrwehrtsteuer an das Finanzamt. Die musst Du also auf den polnischen Nettopreis, zu dem der Händler es dir verkauft, aufschlagen.
Denk auch an den Wechselkursverlust-Prozente. Wenn der Händler Euro akzeptiert, dann natürlich zu einem für ihn günstigen "Hauskurs".
Denk auch nochmal an die Rechtssicherheit. Darf ein Händler in Polen z.B. den Preis nach Vertragschluss anheben, z.B. wg. Wechselkursschwankungen? Dürfen in Polen auf Rechnungen nicht verabredete "Nebenkosten"-Überraschungseier auftauchen? Gibt es in Polen auch ein "AGB-Gesetz", dass einen vor Beschiss im Kleingedruckten wenigstens etwas schützt?
Wenn ein Kratzer vorhanden ist und es zum Frage kommt, ob das nun die Schönheit juristisch "wesentlich" oder nur "unwesentlich" schmälert - sind polnische Gerichte genauso Verbraucherfreundlich wie deutsche?
Gruß
Eisvogel
na umso besser 🙂
Quelle: ttp://www.1-versicherungsvergleich.de/news/20040622144752.htm
Günstige Autos aus neuen EU-Ländern (22.06.2004)
Importautos aus Belgien, Holland oder Dänemark waren schon immer günstiger. Mit der EU-Osterweiterung purzeln die Preise noch einmal kräftig. Während ein Skoda Octavia Classic 1,9 in Deutschland derzeit knapp 16.000 Euro kostet, gibt es das gleiche Fahrzeug in Polen für nur rund 11.000 Euro – macht eine Ersparnis von mehr als 30 Prozent.
Man hat die Wahl, sein Auto durch einen heimischen Händler importieren zu lassen oder es auf eigene Faust zu kaufen. Bei letzterem spart man am meisten – es ist jedoch einiges zu beachten. Prinzipiell gilt: auch die zehn neuen Beitrittsländer müssen sich an die EU-Richtlinien halten. Für einen lettischen Autohändler gilt also das gleiche Recht wie für ein deutsches Autohaus. Vor allem zwei Regelungen sind wichtig: verkauft ein osteuropäischer Händler einen Neuwagen, muss er seit dem 1. Mai 2004 genau wie seine EU-Kollegen eine zweijährige Sachmängelhaftung garantieren. Neben dieser ´Garantie-Richtlinie´ greift die ´Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung´: jeder Hersteller muss dafür sorgen, dass seine in der EU verkauften Wagen von jedem europäischen Vertragshändler gewartet und repariert werden. Doch Vorsicht: Für diese Regel gilt eine gesetzliche Übergangsfrist von sechs Monaten, sie tritt also erst zum November 2004 in Kraft. Am besten vom Autohändler bzw. Importeur schriftlich zusichern lassen, dass Garantiearbeiten europaweit kostenlos durchgeführt werden. Wer sein Auto selbst importiert, braucht für die Zulassung in Deutschland insgesamt sechs Unterlagen:
Das Garantieheft mit Fahrgestellnummer, Übergabedatum und Stempel des ausländischen Händlers, die Kaufrechnung im Original (deutsche Zulassungsstellen akzeptieren keine Kopien), das Zertifikat der EU-weiten Typengenehmigung (Certificate of Conformity – COC), die ausländischen Wagenpapiere, Personalausweis oder Reisepass und schließlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes. Außerdem wichtig: Zum geleisteten Nettopreis kommt noch die deutsche Mehrwertsteuer von 16 Prozent – die im Ausland bezahlte Mehrwertsteuer wird bei der Ausfuhr vom Zoll erstattet. Wer ein neues Auto einführt, muss innerhalb von zehn Tagen mit der Originalrechnung zum Finanzamt, um dort diese Steuer zu entrichten.