Auto anmelden
ich werde mir demnächst ein anderes Auto zulegen.
das jetzige habe ich 8 jahre lang gefahren und selbiges nicht eigenhändig angemeldet.
kurz gesagt, ich weiss überhaupt nicht , wann ich wohin gehen muss, um irgendwo wie ein depp dazustehen um gesagt zu bekommen, gehen sie bitte erst "da und da" hin (dies am besten nachdem man zig jahre erstmal in irgendeiner schlange in der zulassungsstelle gewartet hat und fliegen angesetzt hat).
50 Antworten
Hi Leute,
Ich habe mir ein Auot gekaufen. Aus finanziellen Gründen würde ich es jedoch gerne über meinen Vater laufen lassen, da er für Vater Staat arbeitet und dadurch alles günstiger wird. Das Problem besteht darin, dass mein Name schon auf dem Kaufvertrag steht und nicht seiner. Nach der netten Dame bei der Zulassungsstelle muss jedoch sein Name auf dem Vertrag stehen. Ist es möglich, ohne eine Anmeldung auf meinen Namen das Auto einfach für 0€ an meinen Vater zu verkaufen?
Gruß und Danke schonmal
PS: falls falsches Forum, bitte verschieben, habe geschwankt zwischen Finanzierung und Versicherung, ansonsten habe ich nichts passendes gefunden. Danke!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden auf anderen Namen als auf dem Kaufvertrag' überführt.]
Normalerweise ist es völlig unerheblich, wer im Kaufvertrag steht. Wer den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat, darf damit zur Zulassung gehen und den Wagen auf seinen Namen zulassen.
Einzige Ausnahme die ich mir vorstellen kann ist ein Wagen aus dem europäischen Ausland mit einer COC-Bescheinigung. Hier muß der Kaufvertrag und die Bescheinigung des Händlers zur zulassenden Person passen, da auf dieser Grundlage die Zulassungsbescheinigung Teil 1 erstellt wird.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden auf anderen Namen als auf dem Kaufvertrag' überführt.]
Eigentümer, Halter, Versicherungsnehmer, Fahrer können vier verschiedene Personen sein.
Die Dame auf der Zulassungstelle mag zwar nett sein, ist aber inkompetent. Halter des Fahrzeuges muss nicht Eigentümer sein.
Versicherungsnehmer solte jedoch auch der Halter sein, da hier bei Personenverschiedenheit der Versicherungsbeitrag höher ist (ca. (5 bis 10) % ?).
O.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden auf anderen Namen als auf dem Kaufvertrag' überführt.]
alos danke schonmal, das hilft mir schon mal weiter. und wenn ich jetzt diese 5-10% weniger versicherung zahlen will, ist es dann möglich, dass auto für 0 lappen zu verkaufen, oder muss er vor einen verkauf angemeldet werden?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden auf anderen Namen als auf dem Kaufvertrag' überführt.]
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Zitat:
Original geschrieben von badrap89
alos danke schonmal, das hilft mir schon mal weiter. und wenn ich jetzt diese 5-10% weniger versicherung zahlen will, ist es dann möglich, dass auto für 0 lappen zu verkaufen, oder muss er vor einen verkauf angemeldet werden?
Der Kauf/Verkauf eines Autos hat nichts mit seiner Anmeldung zu tun.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden auf anderen Namen als auf dem Kaufvertrag' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von badrap89
Nach der netten Dame bei der Zulassungsstelle muss jedoch sein Name auf dem Vertrag stehen.
Bist Du sicher dass der Kaufvertrag gemeint war und nicht die Versicherungsbestätigung vom Versicherer?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden auf anderen Namen als auf dem Kaufvertrag' überführt.]
ich bin mir auf jeden Fall sicher, dass ich hingegangen bin und gefragt hab ob es möglich ist, das auto auf jemanden anzumelden der nicht auf dem kaufvertrag steht. Die Antwort war nein. Es kann natürlich sein, dass sie gesagt hat, dass man es zwar anmelden kann, es jedoch probleme bei der Versicherung gibt, auf jeden fall hat sie gesagt, es geht nicht.
Aber wenn das mit dem Verkaufen ohne Anmeldung geht, dann is das ja kein Problem.
Danke für die schnellen Antworten
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden auf anderen Namen als auf dem Kaufvertrag' überführt.]
Moin zusammen,
die Dame erzählt Quatsch!!! Und zwar richtig großen!!! Man kann Versicherungsnehmer sein, und gleichzeitig ist jemand anderes Halter..PUNKT!!
Jedoch muss dies auf der Deckungskarte (eVB) vermerkt sein. Vielleicht meinte sie dies. Obwohl dies eigentlich nur intern für die Versicherung interessant ist. Der Zulassungsstelle muss nur mittgeteilt werden, dass man ne Haftpflicht hat.
Es gibt aber auch Versicherer, die bei einer Haltergemeinschaft (Halter nicht gleich Versichetungsnehmer) zwischen Vater/Sohn keinen Aufschlag nehmen. Ansonsten melde den Wagen auf Deinen Vater an, und er macht auch die Versicherung und Du wirst in den berechtigten Fahrerkreis aufgenommen😉
Gruß Tobi
ps: Und einen Kaufvertrag muss man nicht bei der Zulassug vorlegen, zumindest habe ich das noch NIE erlebt!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto anmelden auf anderen Namen als auf dem Kaufvertrag' überführt.]
Habe mir am Samstag ein Auto gekauft und will es jetzt anmelden.
Ich finde aber den "Fahrzeugschein" (Zulassung) nicht mehr.
Glaube mir ist das Ding irgendwie aus der Mappe gerutscht und ist jetzt weg. Ich habe alles auf den Kopf gestellt und finde ihn nicht mehr.
Habe nur noch den Brief, Tüv Bericht und AU und Kaufvertrag.
Bekomme ich das Auto so angemeldet?
Hi,
wie läuft das ganze denn ab, wenn man sich einen Neuwagen bestellt? Da gibt es ja noch kein bestehendes Kennzeichen...
Mein Auto müsste eigentlich Ende dieser Woche ankommen und will, dass ich den schnellstmöglich dann fahren kann.
Mein altes Auto werde ich dann wohl anschließend an den Händler verkaufen.
Muss ich erst der Versicherung Bescheid geben, dass ich da n Wisch kriege fürs Autohaus,aber ohne Fahrzeugbrief,geht das doch nicht,oder??
@Pullmann2
Das könnte dir weiter Helfen: Fahrzeugschein verloren - Was tun?
Du solltest hierzu auch mal deine Zulassungsstelle anrufen und dich genau informieren. Es kann sein dass du eine Verlustanzeige bei der Polizei aufgeben musst und du diese Anzeige bei der Zulassungsstelle vorzeigen musst.
@Andrago
Ohne Fahrzeugbrief kann du deine Versicherung auch abschließen, hierzu muss man nur die Daten des Fahrzeugs kennen. Es reicht auch wenn man die Herstellerschlüssel & der Typschlüssel bekannt ist(siehe Anlage). Hier bekommst du dann eine evB-Nummer für die Zulassungsstelle, da es keine Doppelkarte mehr gibt.
Allerdings kannst du den Wagen ohne Original Fahrzeugbrief nicht anmelden.
Gruß Gero
Zitat:
Original geschrieben von Pullmann2
Ich finde aber den "Fahrzeugschein" (Zulassung) nicht mehr.Habe nur noch den Brief, Tüv Bericht und AU und Kaufvertrag.
Wenn es stillgelegt war, hat die Zulassungsstelle den "Schein" einbehalten.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Wenn es stillgelegt war, hat die Zulassungsstelle den "Schein" einbehalten.Zitat:
Original geschrieben von Pullmann2
Ich finde aber den "Fahrzeugschein" (Zulassung) nicht mehr.Habe nur noch den Brief, Tüv Bericht und AU und Kaufvertrag.
Nein, man bekommt mittlerweile sowohl Brief als auch Schein ausgehändigt, da auf dem Schein die Abmeldung vermerkt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Wenn es stillgelegt war, hat die Zulassungsstelle den "Schein" einbehalten.Zitat:
Original geschrieben von Pullmann2
Ich finde aber den "Fahrzeugschein" (Zulassung) nicht mehr.Habe nur noch den Brief, Tüv Bericht und AU und Kaufvertrag.
Nein, ich selber habe ihn Gestern Verloren, oder so verlegt das ich ihn jedenfalls nicht mehr finde.
Hatte ihn Vorgestern noch gehabt und hatte ihn im Auto, kann ihn nur auf dem Weg vom Auto in die Wohnung verloren haben.
Jedenfalls er ist Spurlos verschwunden und vor der Tür steht mein Neues Auto das mir die Zulassungsstelle so nicht Zulassen will. War Heute da gewesen.
Man sagte mir das ich den Vorbesitzer Anschreiben muss damit der für mich einen neuen "Schein und Brief in seinem Melde Ort beantragt.
Das wird jetzt wieder ein Riesen Fass, ich seh es schon kommen 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Pullmann2
Nein, ich selber habe ihn Gestern Verloren, oder so verlegt das ich ihn jedenfalls nicht mehr finde.Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Wenn es stillgelegt war, hat die Zulassungsstelle den "Schein" einbehalten.
Hatte ihn Vorgestern noch gehabt und hatte ihn im Auto, kann ihn nur auf dem Weg vom Auto in die Wohnung verloren haben.
Jedenfalls er ist Spurlos verschwunden und vor der Tür steht mein Neues Auto das mir die Zulassungsstelle so nicht Zulassen will. War Heute da gewesen.
Man sagte mir das ich den Vorbesitzer Anschreiben muss damit der für mich einen neuen "Schein und Brief in seinem Melde Ort beantragt.
Das wird jetzt wieder ein Riesen Fass, ich seh es schon kommen 🙁
Das geht aber leider nicht anders. Ruf doch mal in 2 oder 3 Tagen bei der alten Zulassungsstelle an, vielleicht hat jemand den Schein dorthin geschickt 😉