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Auto anmelden nicht am Wohnort

Themenstarteram 13. Februar 2009 um 15:21

Hallo zusammen,

ist es grundsätzlich möglich sein Auto an einem anderen Ort anzumelden, als dem Wohnort?

z.B. aus dem Grund weil man weiß, dass man in 3 Monaten umzieht.

Gibt es dort Grenzen

Gruß der poertner

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39 Antworten

Ich bin in einer ähnlichen Situation, vielleicht hat ja jemand einen guten Tipp.

Mein Großvater ist kürzlich verstorben und wohnte in der Nähe von Hamburg, meine Oma lebt ebenfalls dort. Da wir sie so oft wie möglich besuchen und dann ein Auto vor Ort haben wollen, planen wir sein Auto behalten. Übernehmen müsste es daher jemand aus meiner Familie. Leider wohnen wir in Bayern, was den Anmeldeprozess enorm kompliziert machen würde (mit den Papieren hier runter, mit den Kennzeichen wieder rauf...). Der Wagen steht auf unserem umzäunten Grundstück, es gibt also zumindest kein Problem beim Abmelden.

1. Gibt es eine Möglichkeit bei Wohnsitz in Bayern den Wagen in Schleswig-Holstein auf uns anzumelden?

2. Alternativ: Ist ein Einrichtung eines Zweitwohnsitzes und dortige Anmeldung eine sinnvolle Alternative? (Zweitwohnsitzsteuer wird dort nicht erhoben, wir haben ein Haus, dass nicht genutzt wird).

3. Ist es sinnvoll, den Wagen auf meine pflegebedürftige Oma anzumelden, oder ist der Verwaltungsaufwand bei Vollmachtsvorlage noch größer? Aus Gründen der SF-Übernahmen bevorzugen wir 1. oder 2.

Danke für alle Ratschläge vorab. Nach dem Tod eines geliebten Menschen gibt es so viel zu verwalten, da ist man um jeden Tipp froh.

zunaechst , mein beileid!

1+2 fallen imho weg, da anmeldung nur am 1. wohnsitz moeglich.

3 sollte grade im erbfall eigentlich problemlos sein. eigentlich sogar auch mit SF uebernahme (großvater auf enkel geht nicht immer -> nachfragen).

in http://www.motor-talk.de/.../...lienmitglied-uebernehmen-t2800795.html geht auch um aehnliches

Ohne Umstände geht nur Möglichkeit 3. Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit, kurzeitig den Hauptwohnsitz nach Hamburg zu verlegegn, einen Zweitwohnsitz in Bayern zu behalten, dass Auto in HH anzumelden und danach den Hauptwohnsitz nach Bayern zurückverlegen und HH als Zweitwohnsitz zu deklarieren.

Einfach ist es da, eine Fahrt zusätzlich nach HH zu machen, die Papiere mitzunehmen und den Wagen in Bayern anzumelden.

Unsere Fahrzeuge sind übrigens immer noch auf den Zweitwohnsitz angemeldet. Probleme seitens der Zulassungsbehörden gibt es keine. Demletzt sprach mich ein Polizist darauf an, man müsse doch ummelden. Als ich ihm die Sache erklärte meinte er, dass er das gar nicht wusste, die Polizei sei aber auch für diese Zulassungsfragen nicht zuständig.

am 8. April 2012 um 10:23

Hallo,

wenn ich z.b. in Nürnberg wohne und kaufe mir in München ein Motorrad, kann ich das gleich in München auf mich anmelden

oder muß man daheim zur Zulassungsstelle gehen?

Hintergrund ist der, wenn ich mir ein nagelneues Mototrrad kaufe ist es ja noch nicht zugelassen und wie bekomme ich es heim?

mfg

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ in fremder Stadt anmelden?' überführt.]

mitm kurzzeitkennzeichen??

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ in fremder Stadt anmelden?' überführt.]

Ein Kurzzeitkennzeichen kannst du auf jeden Fall bei jeder Zulassungsstelle bekommen

Zulassen wird nicht gehen.Habe ich aber noch nie probiert

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ in fremder Stadt anmelden?' überführt.]

am 8. April 2012 um 10:31

Hallo,

danke, das ging aber schnell.

Was sind Kurzkennzeichen?

Die bekomme ich auf der Zulassungstelle oder?

was kostet diese?

 

mfg

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ in fremder Stadt anmelden?' überführt.]

Moin,

wenn du die Zulassungsbescheinigung Teil II vorher schon zugeschickt bekommst, dann kannst du schon zur Zulassungsstelle ohne das Mopped abgeholt zu haben. Hat den Vorteil das auch der Versicherungsschutz incl Vollkasko gewährleistet ist.

Bei einem Kurzzeitkennzeichen den Vollkaskoschutz schriftlich bestätigen lassen, das ist je nach Konstellation mit Versicherungswechsel und Altvertrag bzw komplettem Neuvertrag sehr unterschiedlich.

Grüße

Steini

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ in fremder Stadt anmelden?' überführt.]

am 8. April 2012 um 10:40

Hallo,

das Problem ist das ich noch nicht weiß welches Mototrrad.

In der Praxis sieht das so aus:

Ich fahre mit der Frau zu einem Händler, mache eine Probefahrt. Das Motorrad sagt mir zu und ist vorrätig und ich kaufe es.

Dann will ich es gleich anmelden und mitnehmen, sonst müßte ich den weiten weg ja nochmal fahren. Die Frau kann dann mit dem Auto heimfahren.

Wie würdet ihr das am besten machen?

mfg

Stefan

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ in fremder Stadt anmelden?' überführt.]

am 8. April 2012 um 11:14

eine neue maschine (kein vorfuehrer) wirst du selten direkt mitnehmen koennen.

um eine gebrauchte direkt mitnehmen zu koennen, wirst du die kurzzeitkennzeichen brauchen.

wenn du allerdings nichtmal weisst, welches modell, steht ja evtl. auch in frage, OB du ueberhaupt eines findest.

somit wuerde ich evtl die KZK erst in muenchen besorgen, wenn du weisst, dass du eine wahl getroffen hast und die direkte mitnahme auch klappt.

die KZK laufen max. 5 tage ab datum der erstellung.

die eVB kannst du schon vorab besorgen.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ in fremder Stadt anmelden?' überführt.]

evB Nummer mitnehmen und dort auf der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.Öffnungszeiten beachten

Nach Möglichkeit schon vorher eine VK für das Kurzzeitkennzeichen mit abschließen.Bei mir war das möglich

Die Kurzzeitkennzeichen kosten weniger wie die normalen Schilder.Der Versicherungsbeitrag wird normalerweise verrechnet wenn das Fahrzeug dann auch bei dieser Versicherung versichert wird

Kostet natürlich etwas,aber das läßt sich nicht vermeiden

Alternativ vom Händler ein rotes Kennzeichen mitgeben lassen,welches man per Post zurücksendet

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ in fremder Stadt anmelden?' überführt.]

Hmm, wie wäre es mit liefern lassen :)

Ansonsten mit dem Kurzzeitkennzeichen, das kann dann auch aus einem anderen Kreis sein, du brauchst nur die passende evb Nr.

Grüße

Steini

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ in fremder Stadt anmelden?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

 

Altertnativ vom Händler ein rotes Kennzeichen mitgeben lassen,welches man per Post zurücksendet

Das wird heutzutage leider kaum noch möglich sein. Schuld daran sind die sehr scharfen Bestimmungen zur Verwendung der roten 06er Nummern.

Grüße

Steini

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ in fremder Stadt anmelden?' überführt.]

am 8. April 2012 um 11:22

wie ich grade sehe, ist der TE fahranfaenger in der klasse A.

du solltest dir vor der probefahrt genau die selbstbeteiligung anschauen. nicht, dass das geld fuer den roller schon nach der probefahrt fast weg ist ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ in fremder Stadt anmelden?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

evB Nummer mitnehmen und dort auf der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.Öffnungszeiten beachten

 

Nach Möglichkeit schon vorher eine VK für das Kurzzeitkennzeichen mit abschließen.Bei mir war das möglich

 

Die Kurzzeitkennzeichen kosten weniger wie die normalen Schilder.Der Versicherungsbeitrag wird normalerweise verrechnet wenn das Fahrzeug dann auch bei dieser Versicherung versichert wird

 

Kostet natürlich etwas,aber das läßt sich nicht vermeiden

 

Alternativ vom Händler ein rotes Kennzeichen mitgeben lassen,welches man per Post zurücksendet

Moin,

 

frohes Osterfest an alle.

 

Ich glaube kaum, dass TE eine VK für das KRAD abschließen will, da erfahrungsgemäß der Beitrag für die VK sehr hoch ist.

 

Die meisten KRAD-Fahrer versichern nur TK.

 

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ in fremder Stadt anmelden?' überführt.]

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