Auto angemeldet verkaufen - ja oder nein?
Hallo,
ich bin gerade in den Bemühungen mein Fahrzeug zu verkaufen. Von Privat zu Privat.
Nun war ein Interessent da, er möchte sich im Lauf der Woche dann bei mir melden und Bescheid geben.
Nun ist die Sache, ob ich das Auto auf "meine Zulassung" übergebe.
Sinnvoll oder eher davon abzuraten? Wie schaut es für mich aus, wenn der Käufer das nicht abmeldet?
Man kann es ja in den Vertrag reinschreiben, aber was mache ich wenn der Käufer damit noch monatelang herumfährt?
Danke 😉
Beste Antwort im Thema
Sollte hinlänglich bekannt sein das man nur ein abgemeldetes Auto übergibt beim Verkauf.
Im nachhinein hat man nur Ärger am Hals.
188 Antworten
Zitat:
@towe96 schrieb am 12. März 2025 um 07:36:05 Uhr:
Und wo finden wir die Rechtsgrundlage,
Keine Ahnung, Wo sucht Ihr denn? Versuch mal die FZV
um den Sicherheitscode der Stempelplaketten als Nachweis der Entstempelung sichtbar zu machen, die den Sicherheitscode verdeckende Schicht der Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern in unmittelbarem Zusammenhang mit einem internetbasierten Zulassungsverfahren entfernen;
Ein Kennzeichenschild, bei dessen Stempelplakette der Sicherheitscode sichtbar ist, gilt als ungestempeltes Kennzeichen
Wenn Du die Folie wieder auflegst, anstatt zu entfernen, möchtest Du den Anschein erwecken, das Kennzeichen wäre nicht entstempelt!
Zitat:
@It is Naoanto schrieb am 12. März 2025 um 13:37:09 Uhr:
DU zahlst so lange Steuern bis der Karren ab- oder umgemeldet ist.
Auch Strafzettel landen bei dir in Briefkasten und hast das Gerenne damit.
Richtig spannend wird es erst, wenn der Käufer mit dem Auto ins Ausland ist und überhaupt nicht mehr greifbar. 😁
@windelexpress hier hatte ich einen Auszug des entsprechenden Paragraphs der FZV schon einmal verlinkt aber offensichtlich reicht das dem Fragesteller nicht.
Deshalb hier noch einmal extra für ihn der ganze Paragraph.
Dazu noch § 267 aus dem Strafgesetzbuch.
Wenn er dazu noch weitere Quellen braucht, könnte er natürlich auch selber suchen.
Zitat:
@It is Naoanto schrieb am 12. März 2025 um 13:37:09 Uhr:
...
Auch Strafzettel landen bei dir in Briefkasten und hast das Gerenne damit.
Das hatten wir hier schon Millionenfach durchgekaut..
Ist das hörensagen, oder echte Erfahrung ...
Ich kann echte Erfahrung bieten ... sofern man sich an alle Regeln beim verkaufen gehalten hat.. korrekten KV mit Daten / Uhrzeit .. meldung an Versicherung + Zulassungsstelle...
Da trudelten bei mir Strafzettel nach dem angemeldten Verkauf ein ... Es genügte jeweils eine E-Mail mit zweizeiler + Anhang vom KV als pdf an die Bussgeldstelle.. Sache von 3 Minuten .. nie wieder was gehört und Gerenne würde ich die 10 Meter laufen zum PC in der Wohnung nun auch nicht nennen😁😁... ein überschaubarer Mehraufwand für einen zügigen Verkauf ..
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Zitat:
@Twinni schrieb am 12. März 2025 um 17:16:08 Uhr:
Richtig spannend wird es erst, wenn der Käufer mit dem Auto ins Ausland ist und überhaupt nicht mehr greifbar. 😁
Unspannend. Der hat das Auto gekauft. Der darf damit hinfahren wo er will. Kann dem Verkäufer egal sein.
Nur die Steuern muss der Verkäufer in dem Fall immer weiter zahlen. Wenn ihm das egal ist okay... 😉
Nicht IMMER weiter. Die Steuern zahlt man nicht dauerhaft für Autos, die einem nicht gehören. Ein paar Tage sind veekraftbar. Unsere Autos haben Jahressteuern von 72 Euro, 78 Euro und 98 Euro.
Ich habe meine Autos immer angemeldet verkauft. Da gab es nie Probleme. Ich habe mir aber auch die Daten des Käufers immer gut notiert bzw. Kopie von Ausweis bzw. meist der Aufenthaltsgenehmigung angefertigt. Einer brauchte mal eine Woche bis zur Ummeldung. Kollege hat da mal eher schlampig gearbeitet, wie auch in der Arbeit, der hatte Probleme.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 13. März 2025 um 06:53:14 Uhr:
Die Steuern zahlt man nicht dauerhaft für Autos, die einem nicht gehören.
Doch. So lange es nicht ab oder umgemeldet wurde & genau darum gehts ja. Oder muss man das jetzt wieder extra erwähnen. Für dich gelten da auch keine anderen Gesetze.
Zitat:
@garrettv8 schrieb am 13. März 2025 um 07:27:25 Uhr:
Doch. So lange es nicht ab oder umgemeldet wurde & genau darum gehts ja. Oder muss man das jetzt wieder extra erwähnen. Für dich gelten da auch keine anderen Gesetze.
Ein Auto, dass einem nicht gehört wird NICHT dauerhaft nicht ab- oder umgemeldet.
Muss man noch mal extra erwähnen, dass bei Problemen der Verkäufer einen Fehler gemacht hat?
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 13. März 2025 um 08:46:21 Uhr:Zitat:
Ein Auto, dass einem nicht gehört wird NICHT dauerhaft nicht umgemeldet.
Absoluter Blödsinn.
Zitat:
@T5Plus schrieb am 13. März 2025 um 08:53:27 Uhr:
Zitat:@Spardynamiker schrieb am 13. März 2025 um 08:46:21 Uhr:
Absoluter Blödsinn.
Der Käufer MUSS das Auto ab- oder ummelden, sonst wird es stillgelegt.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 13. März 2025 um 09:14:37 Uhr:Zitat:
Der Käufer MUSS das Auto ab- oder ummelden, sonst wird es stillgelegt.
Du kapierst das nicht ganz oder?
Was Menschen MÜSSEN und TUN sind oft zwei verschiedene paar Schuhe.
Und wenn es der Käufer nicht macht, ja was glaubst du wer im Falle kontaktiert wird?
Zitat:
@T5Plus schrieb am 13. März 2025 um 09:48:41 Uhr:
Zitat:@Spardynamiker schrieb am 13. März 2025 um 09:14:37 Uhr:
Du kapierst das nicht ganz oder?
Was Menschen MÜSSEN und TUN sind oft zwei verschiedene paar Schuhe.
Und wenn es der Käufer nicht macht, ja was glaubst du wer im Falle kontaktiert wird?
Ist korrekt, dann teilt man der behörde mit wer den Wagen gekauft hat ... Und das kann man hoffentlich mit einem vollständig ausgefülltem KV.😉
Oder mal anderes Beispiel ... einer verkauft den Wagen abgemeldet und wiegt sich nun in unendlicher Sicherheit .. der Käufer versenkt den Wagen aber im nächsten Naturschutzgebiet .. ohne jemals anzumelden..
Bei wem meldet sich dann die Behörde aufgrund der FIN/VIN wenn der Förster den Wagen im Wald findet ... Richtig .. auch beim letzten Halter ... und Nun? abgemeldet verkaufen kann auch Rennereien nach sich ziehen..😛😁 ...
Das ignorieren die Verfechter vom abgemeldet Verkaufen immer... auch da gibt es nicht die 100% Sicherheit .. dazu müsste man den Wagen wirklich selbst zum Verwerter bringen, oder an einen seriösen Ankäufer...
Nein.
Denn wie soll denn derjenige das Auto heimfahren? Ohne Kennzeichen?
Und als Verkäufer hat man das Auto zu dem Zeitpunkt bereits abgemeldet und das Auto läuft unter dem Kennzeichen inklusive aller Daten vom Käufer. Auch wenn der die Kennzeichen abschrauben und sich verpissen sollte, ist die VIN bei der versichernden Stelle über die die Kennzeichen laufen bereits registriert.
Also melden sie sich bei Käufer weil alle Daten vorliegen.