Auto angemeldet verkaufen - ja oder nein?

Hallo,

ich bin gerade in den Bemühungen mein Fahrzeug zu verkaufen. Von Privat zu Privat.

Nun war ein Interessent da, er möchte sich im Lauf der Woche dann bei mir melden und Bescheid geben.
Nun ist die Sache, ob ich das Auto auf "meine Zulassung" übergebe.

Sinnvoll oder eher davon abzuraten? Wie schaut es für mich aus, wenn der Käufer das nicht abmeldet?
Man kann es ja in den Vertrag reinschreiben, aber was mache ich wenn der Käufer damit noch monatelang herumfährt?

Danke 😉

Beste Antwort im Thema

Sollte hinlänglich bekannt sein das man nur ein abgemeldetes Auto übergibt beim Verkauf.
Im nachhinein hat man nur Ärger am Hals.

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Zitat:

@towe96 schrieb am 11. März 2025 um 07:15:14 Uhr:



Die Plakette kann man ja auch so öffnen, dass man die Codes flach von oben sehen kann, die Plakette dann aber wieder - bis auf einen kleinen Schnitt - original aussieht.

Erfahrung?

Ich habe den Eindruck, dass hier einige Straftaten beschreiben oder evtl. tatsächlich sogar begehen, ohne es zu wissen und sich nicht der möglichen Konsequenzen bewusst sind.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 11. März 2025 um 13:00:22 Uhr:


Ich habe den Eindruck, dass hier einige Straftaten beschreiben oder evtl. tatsächlich sogar begehen, ohne es zu wissen und sich nicht der möglichen Konsequenzen bewusst zu sein.

Das vorsichtige Öffnen der Plakette ist eine Straftat? Dazu bräuchte ich aber eine Quelle.

Das wieder auflegen und den Anschein zu erwecken, dass Siegel wäre nicht entwertet ist dann Deiner Meinung nach was?

Bei der zur online Abmeldung/'Ummeldung gehörenden Erläuterung ist eindeutig erklärt, wie der SI Code freizulegen ist!
Von vorsichtig mit der Rasierklinge drei Seiten einritzen und dann das Feld wieder auflegen und fixieren steht da nichts.

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Zitat:

@PassingLane-Driver- schrieb am 10. März 2025 um 16:47:35 Uhr:


Und genau da ist ja das Problem:
MIT DER BEZAHLUNG1 ! ...... Da ich kein PayPal und keine CreditCard habe!

Für PP braucht es keine Kredikarte!

Angemeldet verkaufen ist das bequemste für käufer und verkäufer. Das einzige Problem beim angemeldet verkaufen kann die Steuerpflicht sein, wenn der Käufer nicht zügig abmeldet. Ist mir in 50 Jahren noch nicht passiert. Natürlich Versicherung und Zulassungsstelle umgehend sofort informieren.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 11. März 2025 um 21:54:11 Uhr:


Angemeldet verkaufen ist das bequemste für käufer und verkäufer.

Nein. Es ist das bequemste für den Käufer & das potentiell problematischste für den Verkäufer. Daran wird sich auch nie was ändern. & wer einmal die Erfahrung mit Problemen hatte wird das auch nie wieder tun (ausser vielleicht innerhalb der Familie) alles andere ist Schönrednerrei.,

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 12. März 2025 um 06:37:21 Uhr:


Nein. Es ist das bequemste für den Käufer & das potentiell problematischste für den Verkäufer. Daran wird sich auch nie was ändern. & wer einmal die Erfahrung mit Problemen hatte wird das auch nie wieder tun (ausser vielleicht innerhalb der Familie) alles andere ist Schönrednerrei.,

Dann hat der Verkäufer aber einen weiteren Fehler gemacht. Alles andere ist Schwarzmalerei.

wie gesagt... wer noch keinen Ärger hatte kann das gerne tun bis zum Tag X & die Steuergeschichte vom Zoll ist dabei noch das kleinste Übel. Keine Bequemlichkeit der Welt ist den Rattenschwanz wert.
& das mit Schwarzmalerrei Null zu tun. Wer natürlich gerne Sachen grade biegt die er nicht verbockt hat nur zu.
Vielleicht auch mal überlegen warum selbst Zulassungstellen dazu raten das KFZ unter allen Umständen abzumelden (!)

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. März 2025 um 18:30:48 Uhr:


Das wieder auflegen und den Anschein zu erwecken, dass Siegel wäre nicht entwertet ist dann Deiner Meinung nach was?

Bei der zur online Abmeldung/'Ummeldung gehörenden Erläuterung ist eindeutig erklärt, wie der SI Code freizulegen ist!
Von vorsichtig mit der Rasierklinge drei Seiten einritzen und dann das Feld wieder auflegen und fixieren steht da nichts.

Und wo finden wir die Rechtsgrundlage, dass das Siegel dadurch "entwertet" wird, wenn in der FZV nur von "Stempelplakette vorhanden" (FZV §12(13.2)) und "Sicherheitscode nicht sichtbar" (FZV §21(3)) geredet wird?

Dass die Plaketten damit theoretisch nicht die Anforderung aus FZV §12(3) ("Die Stempelplakette muss einen verdeckt angebrachten Sicherheitscode bergen, der erst durch Freilegen unumkehrbar sichtbar gemacht werden kann."😉 erfüllen ist doch nicht die Schuld des Halters.
Im schlechtesten Fall wären das wohl ~10€ Bußgeld ("nicht in einem ord­nungsge­mäßen Zustand."😉.

Meinetwegen ist's auch eine Grauzone weil ungenau definiert, aber im Zweifelsfall ist's der Zulassungsstelle sicher lieber, der alte Halter meldet das Fahrzeug mit den Codes online selbst ab wenn der Käufer Probleme macht, als dass die eine Zwangsstilllegung starten müssen.

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 12. März 2025 um 06:37:21 Uhr:

Zitat:

Nein. Es ist das bequemste für den Käufer & das potentiell problematischste für den Verkäufer. Daran wird sich auch nie was ändern. & wer einmal die Erfahrung mit Problemen hatte wird das auch nie wieder tun (ausser vielleicht innerhalb der Familie) alles andere ist Schönrednerrei.,

Bin ich ganz deiner Meinung.

Natürlich KANN Allea gut gehen.
Nur niemand kann in den Gegenüber reinschauen und wissen ob er oder sie jetzt seriös ist oder eben ein Vollpfosten.
Ich weiß nicht was so schlimm ist - Auto abmelden, Käufer kommt mit Kurzkennzeichen und vertschüsst sich.
Keine Probleme und der Käufer oder Käuferin kann danach mit dem Auto aufführen was er/sie will und man ist aus Allem raus.

Auto abmelden, : keine ordentliche Probefahrt möglich.
Käufer soll vorher auf Verdacht KZK besorgen? Die gelten nur für das ganz bestimmte Auto, dazu braucht er vorher die Papiere oder u.U. genügen Kopien.
Dann schaut er das Auto an und es gefällt doch nicht?
Dann hätte er die Arschkatrte. Oder meinst Du erst anschauen und dann noch mal ein 2.Mal kommen? Wenig Bock drauf…wenn alles passt und das Geld dabei ist, dann möchte man auch gleich alles klar machen und damit heimfahren.

Aber ist sowieso ein Endlos Thema…alle Argumente x-Mal ausgetauscht.
Soll jeder mit seiner Fason glücklich werden.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 12. März 2025 um 11:04:49 Uhr:


Zitat:@garrettv8 schrieb am 12. März 2025 um 06:37:21 Uhr:
Bin ich ganz deiner Meinung.
Natürlich KANN Allea gut gehen.
Nur niemand kann in den Gegenüber reinschauen und wissen ob er oder sie jetzt seriös ist oder eben ein Vollpfosten.
Ich weiß nicht was so schlimm ist - Auto abmelden, Käufer kommt mit Kurzkennzeichen und vertschüsst sich.
Keine Probleme und der Käufer oder Käuferin kann danach mit dem Auto aufführen was er/sie will und man ist aus Allem raus.

Wenn der Verkauf ordnungsgemäß gemeldet wird, WAS soll da schiefgehen? Wenn was schiefgegangen ist, hat man das offenbar nicht gemacht.

Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 12. März 2025 um 11:28:35 Uhr:


Wenn der Verkauf ordnungsgemäß gemeldet wird, WAS soll da schiefgehen? Wenn was schiefgegangen ist, hat man das offenbar nicht gemacht.

DU zahlst so lange Steuern bis der Karren ab- oder umgemeldet ist.
Auch Strafzettel landen bei dir in Briefkasten und hast das Gerenne damit.

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 12. März 2025 um 07:17:36 Uhr:



warum selbst Zulassungstellen dazu raten das KFZ unter allen Umständen abzumelden (!)

Weil die sich das geheule vom Verkäufer anhören dürfen, wenn der Erwerber die Karre nicht um/abmeldet und dann ebenfalls angemeldet weiter verkauft.
Wers brauch, machen.
Wenn ich ein Auto abgebe, will ich mit dem verlassen vom Hof nix mehr mit zu tun haben. Deshalb nur abgemeldet mit vollständigem KV.

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