Auto angefahren Vorgehensweise

Hallo Leute,

werde aus diversen Artikeln leider nicht so ganz schlau wie die Vorgehensweise ist. Folgendes:

Gestern wurde mein parkendes Auto angefahren. Daten wurden ausgetauscht usw. alles erledigt. Das Auto ist nur noch so ca. 2000 Euro Wert schätze ich, weswegen es wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Schuldfrage ist ganz klar bereits geklärt zu Lasten des Unfallgegners.

Nun meine Fragen:

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Gutachter beauftragen oder muss das die gegnerische Versicherung machen? Will ja nicht auf den Kosten sitzen bleiben wenn die Versicherung garkeinen Gutachter für nötig hält.

Und: Bekomme ich einen Leihwagen gestellt von der gegnerischen Versicherung da ja mein Auto dann in der Werkstatt steht bzw. erhalte ich Ausfallgeld?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Das ist genauso logisch oder unlogisch wie die These, dass der freischaffende SV, dessen wirtschaftliche Existenz von der erfolgreichen Auftragsakquise abhängt, eher mal so kalkuliert, wie es dem Kunden oder der Werkstatt, die ihm Aufträge vermittelt, gut passt, auch wenn er weiß, dass das Gutachten einer gerichtlichen Überprüfung vielleicht nicht standhält. Aber man kann es ja dann auf die böse Versicherung oder den unberechenbaren Amtsrichter schieben.

Oder was meinen die Herren SV? 😉

Schwamm drüber...

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Zitat:

@schafkopfer93 schrieb am 27. Juni 2015 um 21:53:03 Uhr:


Okay..

Habe gelesen das ich neutrale Gutachten beim Tüv oder bei der Dekra erstellen lassen kann. Ratet ihr mir dazu?

Ich lasse also das Auto begutachten und reiche das Gutachten dann der gegnerischen Versicherung ein oder?

Also alle Gutachter sollten erst einmal "neutral" sein. Die einen sind etwas besser als die anderen. Das hat aber nichts mit "Organisation" (Ob große Kette wie DEKRA, TÜV usw. oder eigenständiger Sachverständiger) zu tun. Es liegt einfach in der Natur des Menschen, liegt daran wie gut er an dem Tag gerade drauf ist, wie engagiert er ist und ob er gut mit Dir kann. Fachlich sollten sie alle gut sein.

Auto begutachten lassen. Gegnerische Versicherung anschreiben. Unfallbogen ausfüllen. Unfallbogen mit Gutachten zurück schicken. Leihwagen oder Nutzungsausfall gibt es nur für den Tag wo das Gutachten gemacht wird, wenn das Fahrzeug Fahrtauglich ist und nicht repariert wird.

Du bekommst Wiederbeschaffungswert (Was ein geleichwertiges Fahrzeug in Deiner Gegend ohne Schaden, kosten würde) abzüglich Restwert. Was den Restwert angeht, gleich den Gutachter Fragen ob er Adressen von der Restwertbörse hat, die auf das FZG geboten haben und den Höchstbietenden anschreiben oder über`s Internet verkaufen, gibt einige die das "Unfall"-Auto bei Dir vor der Türe abholen.

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