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Auto abmelden nur mit Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Hallo, mein Fahrzeug ist finanziert und ich möchte das auto abmelden. Den brief kann die bank behalten will nur das Auto stillegen, weil ich die SF Klasse für mein anderes fahrzeug was ich kaufe brauche.
reicht die Zulassungsbescheinigung 1?
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15 Antworten
ZB I und die Kennzeichen reichen.
War übrigens schneller und kürzer, als "Eine Suchmaschine..."
Gelöscht, Irrtum.
Darf man denn das Auto abmelden wenn es finanziert ist? Da solltest du eher mal bei der Bank nachfragen, denn so existiert kein Versicherungsschutz und das ist meist gefordert bei finanzierten Fahrzeugen.
Die SF Klassen kann man auch auf andere Versicherungsverträge übertragen, dafür muss das Fahrzeug nicht unbedingt abgemeldet werden.
Wird ein Auto abgemeldet, geht es in die Ruheversicherung.
Hier geniesst das Auto unter bestimmten Bedingungen weiterhin eingeschränkten Versicherungsschutz
Zitat:
@Ferrol schrieb am 2. Juli 2023 um 12:57:53 Uhr:
Darf man denn das Auto abmelden wenn es finanziert ist? Da solltest du eher mal bei der Bank nachfragen, denn so existiert kein Versicherungsschutz und das ist meist gefordert bei finanzierten Fahrzeugen.
Die SF Klassen kann man auch auf andere Versicherungsverträge übertragen, dafür muss das Fahrzeug nicht unbedingt abgemeldet werden.
Die Bank kann nicht vorschreiben,dass das Fahrzeug angemeldet bleibt!
Dass das Fahrzeug evtl versichert sein soll, hat mit dem zugelassenen Zustand nichts zu tun.
Schreibt doch auch gleich dazu: wenn das finanzierte Auto später wieder angemeldet werden soll, geht das dann auch noch ohne die ZB2? Denn es soll wohl nicht auf Dauer ungenutzt rumstehen und nur Rate kosten.
nein auto soll nicht angemeldet werden! also kann ich es einfach abmelden mit zulassungsbeshcienigng 1
brauche die sf klasse sonst wird er als zweitwagen eingestuft. auto kann ruhig ungenutzt rumstehen :D
Wahrscheinlich zu Klump gefahren oder größerer Schaden und somit muss was anderes her für kleineres Geld und auslösen bei der Bank funktioniert grade nicht weil wahrscheinlich die Summe aktuell noch zu hoch ist. Ist kein Vorwurf denn so ging es mir auch vor 30 Jahren . Habe den Karren abgemeldet und brav meine Raten weitergezahlt und war halt irgendwann fertig und darum würde ich es auch so tun.
Wie kann man ohne jeden Anhaltspunkt so einen Unsinn unterstellen?
Zitat:
@motor_talking schrieb am 2. Juli 2023 um 17:26:58 Uhr:
wenn das finanzierte Auto später wieder angemeldet werden soll, geht das dann auch noch ohne die ZB2? .
Ja,
bei der Wiederinbetriebnahme auf den gleichen Halter wird die ZB2 nicht benötigt.
Aber die HU muss passen