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Auto abmelden, neues anmelden + Fahrt zum Händler?

Themenstarteram 4. September 2019 um 11:26

Hallo zusammen,

doofe Frage:

Ich darf demnächst mein neues Auto beim Händler abholen. Mein jetziger wird dort Inzahlung genommen.

Jetzt würde ich auch ganz gern mein aktuelles Kennzeichen behalten.

Darf ich also...

mit meinem aktuellen Wagen zur Zulassungsstelle fahren ->abmelden -> neuen direkt anmelden + vorherigem Kennzeichen -> und damit weiter zum Händler zur Übergabe fahren?

Der Verkäufer meinte der Versicherungsschutz besteht noch für den Tag?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen :)

Liebe Grüße

Storm2you

Beste Antwort im Thema

Die beschriebene Vorgehensweise ist absolut üblich und nichts ungewöhnliches. Mit zwei Sätzen Schildern kann das Vorhaben problemlos durchgeführt werden. Die Zuordnung des Kennzeichens kann sekundengenau erfolgen. Außerdem ist der § 10 Abs. 4 S. 2 FZV doch relativ eindeutig: „Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“ Hier steht doch explizit „bisher zugeteilten Kennzeichen“, ohne weitere Einschränkung einer möglichen anderweitigen Verwendung.

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Melde Dein Auto ab und fahre mit den entstempelten Kennzeichen zum Händler. Bis 24:00 am selben Tag geht das. Dann kannst Du die Nummer gleich reservieren. Neues Auto dann mit KZK.

Wenn Du die Papiere schon hättest, könntest Du das neue Auto auch schon zulassen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichen bei Autokauf weiterverwenden' überführt.]

Tipp: Beim nächsten Mal direkt mit dem abgemeldeten Fahrzeug und Kennzeichen und Zul. Teil I des neuen bei der örtlichen Polizeistation vorbeifahren und den Sachverhalt dort (und anschließend über die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht) klären lassen.

Ergänzung:

Bei Abfassen waren die drei vorherigen Beiträge noch nicht vorhanden. Bezog sich auf die Meinung von Kai und Tecci.

Kannst du ja so machen, ist Dir ja unbenommen, hat keiner ein Problem damit. Andere machen es halt anders, weil sie wissen, dass es auch anders geht und das könntest du auch einfach akzeptieren...weder hast du ausnahmslos immer recht noch musst du immer das letzte Wort haben...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 6. September 2019 um 20:44:21 Uhr:

Kannst du ja so machen, ist Dir ja unbenommen, hat keiner ein Problem damit. Andere machen es halt anders, weil sie wissen, dass es auch anders geht und das könntest du auch einfach akzeptieren...weder hast du ausnahmslos immer recht noch musst du immer das letzte Wort haben...

Warum sollte ich deine Meinung akzeptieren, wenn mir die Zulassungsstelle was anders sagt? Altersbedingte Sturheit liegt hoffentlich bei mir noch nicht vor.

Man sollte anderslautende Meinungen, die nicht der eigenen entsprechen, dennoch akzeptieren können. Zeugt von einem nicht unerheblichen Grad an sozialer Kompetenz. Ob man dann so handelt oder nicht, ist vollkommen egal. Aber ich sag’s ja, letztes Wort und so...

Jungs, seid doch mal friedlich....

Du kannst gerne deiner Meinung sein und danach handeln, denn du allein bist für dich verantwortlich. Ich akzeptiere lieber die Rechtsauffassung der Zulassungsstelle.

"Wenn ihr meint...ich glaube da doch eher der Realität, die mir ziemlich eindeutig das Gegenteil beweist." Mir beweist die Realität, dass in Deutschland innerorts mind. 70 und außerorts auf Landes- und Bundesstraßen mind. 120 erlaubt sind.

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