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Auto abmelden, neues anmelden + Fahrt zum Händler?

Themenstarteram 4. September 2019 um 11:26

Hallo zusammen,

doofe Frage:

Ich darf demnächst mein neues Auto beim Händler abholen. Mein jetziger wird dort Inzahlung genommen.

Jetzt würde ich auch ganz gern mein aktuelles Kennzeichen behalten.

Darf ich also...

mit meinem aktuellen Wagen zur Zulassungsstelle fahren ->abmelden -> neuen direkt anmelden + vorherigem Kennzeichen -> und damit weiter zum Händler zur Übergabe fahren?

Der Verkäufer meinte der Versicherungsschutz besteht noch für den Tag?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen :)

Liebe Grüße

Storm2you

Beste Antwort im Thema

Die beschriebene Vorgehensweise ist absolut üblich und nichts ungewöhnliches. Mit zwei Sätzen Schildern kann das Vorhaben problemlos durchgeführt werden. Die Zuordnung des Kennzeichens kann sekundengenau erfolgen. Außerdem ist der § 10 Abs. 4 S. 2 FZV doch relativ eindeutig: „Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“ Hier steht doch explizit „bisher zugeteilten Kennzeichen“, ohne weitere Einschränkung einer möglichen anderweitigen Verwendung.

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Habe ich eigentlich schon erwähnt, dass man sich diese Rennereien und Überlegungen sparen kann, wenn man den Händler damit beauftragt?.....

https://www.autozeitung.de/...eichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html

Ist zwar keine Gesetzesgrundlage, aber vielleicht trotzdem richtig. Ganz klare Einschränkung, "soweit das Kennzeichen nicht bereits einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde".

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. September 2019 um 14:46:50 Uhr:

Habe ich eigentlich schon erwähnt, dass man sich diese Rennereien und Überlegungen sparen kann, wenn man den Händler damit beauftragt?.....

Ich glaube nicht, solltest du also unbedingt mal drauf hinweisen :p.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. September 2019 um 14:49:47 Uhr:

Ist zwar keine Gesetzesgrundlage, aber vielleicht trotzdem richtig.

vielleicht aber auch nicht.

Zitat:

Ganz klare Einschränkung, "soweit das Kennzeichen nicht bereits einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde".

und der Beleg für diese Behauptung steht wo? Wenn die Autozeitung das schreibt, muss es ja irgend eine Grundlage dafür geben. Im Gesetz steht diese Einschränkung nicht.

 

Die beschriebene Vorgehensweise ist absolut üblich und nichts ungewöhnliches. Mit zwei Sätzen Schildern kann das Vorhaben problemlos durchgeführt werden. Die Zuordnung des Kennzeichens kann sekundengenau erfolgen. Außerdem ist der § 10 Abs. 4 S. 2 FZV doch relativ eindeutig: „Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“ Hier steht doch explizit „bisher zugeteilten Kennzeichen“, ohne weitere Einschränkung einer möglichen anderweitigen Verwendung.

Hier die Antwort der örtlichen Zulassungsstelle. Hab noch mal wegen der Rechtsgrundlage nachgehakt.

"wenn man sein altes Fahrzeug abmeldet und die Kennzeichen direkt wieder für ein neues benutzt, darf man das alte Fahrzeug nicht mehr bewegen, da es ja jetzt für ein anderes umgeschrieben wurde. Entweder man nimmt neue Kennzeichen für das neue Fahrzeug oder beantragt Kurzzeitkennzeichen. Ansonsten kann man das bisherige Kennzeichen leider nicht übernehmen. Ich hoffe ich konnte Ihnen damit Ihre Frage beantworten."

Themenstarteram 5. September 2019 um 8:44

Danke dir für's nachfragen @PeterBH ! Auch lieben Dank an die anderen für ihre Erfahrungen/Meinungen.

So werde ich es wohl letztendlich auch machen.

Auto beim Händler abstellen, Kennzeichen abbauen, mit denen zur Zulassungsstelle (per Anhalter), abmelden + neues anmelden und wieder zurück zum Händler.

Das Thema hat wohl einige zwiespaltige Meinungen, aber dennoch wichtig zu diskutieren. Ein Fahrzeug beim Händler 'umzutauschen' kommt ja doch öfters vor :)

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. September 2019 um 13:35:48 Uhr:

Ich würde das alte Auto beim Händler abstellen, die Kennzeichen abmontieren und nur mit den Kennzeichen und der Zulassung zur Abmeldung zur Zulassungsstelle fahren. Bei der Abmeldung musst Du unbedingt die Umkennzeichnung auf das neue Auto beantragen und für das neue Auto solltest Du neue Kennzeichen verwenden. Sieht ja auch viel schöner aus.

Genau so würde ich es auch machen bzw. haben wir beim letzten Kauf so gemacht. Mit 2 Autos zum Händler, alten abgestellt, Kennzeichen abgenommen und zur Zulassung. Dort das neue angemeldet und ab zum Händler um das neue mit den "alten" Kennzeichen abzuholen. Dann muss man sich auch keine Gedanken um die Ganzen was wäre wenn Fragen machen. Falls das nicht möglich ist: Kurzzeitkennzeichen beim Händler erfragen. Bei Skoda z.B. war das "ohne Aufpreis" (klar ist vorher schon mit einberechnet) möglich für 5 Tage.

Und hier auch die Antwort auf die Frage nach der Rechtsgrundlage:

"das Kennzeichen muss (um damit eine "ungestempelte" Fahrt durchführen zu können) gemäß § 10 Abs. 4 i.V.m. § 14 Abs. Abs. 1 Satz 4 FZV als Verbleibskennzeichen reserviert sein, was jedoch durch die sofortige Neuvergabe des Kennzeichens nicht mehr möglich ist."

Lese ich dazu den Abs. 4, fängt der auch an mit "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere........., dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Abs. 1 S. 4 besteht."

Und dann geht es in diesem Absatz weiter mit:

"Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen..."

Der Fehler besteht wohl darin, diese beiden Sätze einzeln zu nehmen. Richtig muss auch der zweite Satz im Zusammenhang mit dem ersten, besonders mit dem "wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Abs. 1 S. 4 besteht" gelesen werden.

Eine Reservierung besteht unzweifelhaft nicht. Und diesem Fahrzeug zugeteilt ist das Kennzeichen auch nicht mehr. Eigentlich ziemlich logisch, dass an einem Tag nicht zwei verschiedene Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen auf der Straße unterwegs sein dürfen. Aber um Tecci6N zu zitieren:p: "Das ist der ganze Jammer: .........."

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 5. September 2019 um 11:14:37 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. September 2019 um 13:35:48 Uhr:

Ich würde das alte Auto beim Händler abstellen, die Kennzeichen abmontieren und nur mit den Kennzeichen und der Zulassung zur Abmeldung zur Zulassungsstelle fahren. Bei der Abmeldung musst Du unbedingt die Umkennzeichnung auf das neue Auto beantragen und für das neue Auto solltest Du neue Kennzeichen verwenden. Sieht ja auch viel schöner aus.

Genau so würde ich es auch machen bzw. haben wir beim letzten Kauf so gemacht. Mit 2 Autos zum Händler, alten abgestellt, Kennzeichen abgenommen und zur Zulassung. Dort das neue angemeldet und ab zum Händler um das neue mit den "alten" Kennzeichen abzuholen. Dann muss man sich auch keine Gedanken um die Ganzen was wäre wenn Fragen machen. Falls das nicht möglich ist: Kurzzeitkennzeichen beim Händler erfragen. Bei Skoda z.B. war das "ohne Aufpreis" (klar ist vorher schon mit einberechnet) möglich für 5 Tage.

Deckt sich ziemlich genau mit meinem früheren Beitrag. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass der Händler mir für die Fahrt zur Zulassungsstelle einen Vorführwagen überlässt und mich anschließend auch nach Hause bringt. Der Neue wird nicht beim Händler, sondern in Wolfsburg abgeholt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. September 2019 um 10:39:52 Uhr:

Hier die Antwort der örtlichen Zulassungsstelle. Hab noch mal wegen der Rechtsgrundlage nachgehakt.

"wenn man sein altes Fahrzeug abmeldet und die Kennzeichen direkt wieder für ein neues benutzt, darf man das alte Fahrzeug nicht mehr bewegen, da es ja jetzt für ein anderes umgeschrieben wurde. Entweder man nimmt neue Kennzeichen für das neue Fahrzeug oder beantragt Kurzzeitkennzeichen. Ansonsten kann man das bisherige Kennzeichen leider nicht übernehmen. Ich hoffe ich konnte Ihnen damit Ihre Frage beantworten."

das erscheint mir auch irgendwie logisch. Man kann nicht einfach zwei unterschiedliche Fahrzeuge "mal kurz" mit gleichen Kennzeichen fahren. Da könnte ja jeder mit so einer Idee kommen ;)

Wenn ihr meint...ich glaube da doch eher der Realität, die mir ziemlich eindeutig das Gegenteil beweist.

 

Und da ich die Auslegung dieser angefragten Zulassungsstelle nicht teile, halte ich mich lieber an andere Aussagen, die mir deutlich verbindlicher erscheinen, da weiter oben angesiedelt...

weil man noch nie davon gehört hat, kann es ja nicht erlaubt sein. So die Auto Zeitung und die Zulassungsstelle. Dass sich das aus der Gesetzeslage nicht ableiten lässt - egal.

am 6. September 2019 um 16:20

Hallo,

Wie soll es anders sein, ich hätte da mal ne Frage. Wir haben uns ein neues gebrautes Auto gekauft. Soweit so gut. Der Standort des neuen Fahrzeug ist von uns zu Hause ca 400km entfernt. Ich muss mit unsrem alten nun da hin fahren um ihn in Zahlung zu geben, was ja kein Problem dar stellt, da er noch zugelassen ist. Jetzt kommt meine Frage, gibt es die Möglichkeit meine alten Schilder auf dem neuen pkw weiter zu nutzen? Ich kann ja nicht ummelden da ich mit dem alten ja noch zum neuen fahren muss.

Ich meine das so, alte Schilder auf altem Auto hin und alte Schilder auf neuem Auto heim.

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt

Vielen Dank schon im Voraus

Ahne

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichen bei Autokauf weiterverwenden' überführt.]

hallo

guck mal hier da wird/wurde genau das diskutiert

https://www.motor-talk.de/.../...lden-fahrt-zum-haendler-t6694563.html

du kannst nicht mit den gleichen Kennzeichen hin und wieder zurück am gleichen Tag mit 2 verschiedenen Autos Aussage meiner KFZ Zulassungsstelle

was du zum Beispiel machen kannst hin fahren den neuen kaufen dann Vorort in der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen machen lassen und damit zurück

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kennzeichen bei Autokauf weiterverwenden' überführt.]

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