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Ausstellung von KFZ-Briefen

Themenstarteram 8. Januar 2008 um 5:42

Hallo Leute,

mich würde es mal interessieren, was die Allgemeinheit (also ihr) dazu meint,

1. wann ein Brief für einen Wagen ausgestellt wird,

2. was das Datum der Bescheinigung des Herstellers (alter Brief Seite 4) für euch bedeutet

3. welche Gründe es geben darf einen neuen Brief auszustellen

4. ob ein zweiter Originalbrief !!! (kein Ersatzbrief) vom Hersteller aus Aktualisierungsgründen (Auflastung zum Kombinationsfahrzeug ohne technische Veränderungen) ausgestellt werden darf, bei einem Fahrzeug das noch nicht angemeldet war.

5. Wieviel km ein Wagen höchstens haben sollte, der vom Hersteller an den Händler geliefert wurde, als neu produziert versteht sich :)

Leider haben wir eine solche Erfahrung gemacht, die diese Fragen rechtfertigen. Wir liegen seit einiger Zeit, mit diesem Wagen vor Gericht.

Wir haben vor dem 15.10.2003 einen Neuwagen gekauft und erst nach 2 Jahren erfahren, dass dieser bei Verkauf bereits 21 Monate war. Nun müssen wir Arglist des Händlrs nachweisen, der natürlich alles abstreitet.

Wenn unsere Klage abgewiesen wird, werde ich einen ausführlichen Bericht dazu schreiben. Im Moment wurden mich eure Meinungen zu den Fragen interessieren.

Viele Grüße

Hixi

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6 Antworten

Hi,

bin zwar kein Fachmann aber soweit ich imformiert bin versuche ich mich mal.

1. Die Briefe oder jetzt Zulassungsbestätigung 2 werden von den Zulassungsstellen ausgestellt,nicht von den Herstellern. Und das natürlich am Tag der ersten Zulassung.

2. keine Ahnung,aber ich hab einen Wagen von 89 da steht dort das Datum des neu erstellentn Briefs weil der alte mal eingezogen wurde. Das steht aber auf dem Brief auch drauf.

3. Ein neuer Brief wird immer ausgestellt wenn der alte verloren,vernichet oder eingezogen wurde. Allerdings wird das immer vermerkt das es vorher mal nen anderen Brief gab. Ich hatte sogar mal ein Auto da ist bei der ersten Zulassung der Brief verwechslt worden. Selbst da wurde der erste falsche Eintrag nur durchgestrichen und vermerkt das es zu ner verwechslung kam.

4. das mit den km ist schwierig,meistens kann der km Stand eh einmal auf 0 zurück gesetzt werden mit ner bestimmten Tastenkombination solange der wagen ne bestimmte km Zahl nicht überschritten hat. Aber bis zu 100km oder so kann schon mal sein,besonders bei exportfahrzeugen die mehrfach verladen werden müssen.

Ich glaube da gibt es Gerichtsurteile das ein Wagen nur als Neuwagen gelten darf wenn er so wie er ist noch unverändert vom Band läuft.Nicht älter als 12 Monate ist und keine Standschäden aufweißt. 21 Monate ist auf jeden fall zu lang. Auch wenn der Brief erst bei der Zulassung erstellt wurde.

Gruß Tobias

 

 

 

am 9. Januar 2008 um 7:48

Hi

 

zu 1: Was Turbotobi28 geschrieben hat ist nicht richtig. Ein Neuwagenbrief für ein im Ausland prodoziertes Fahrzeug, dessen Verzollung im vereinfachten Verfahren zugelassen ist, wird bei Ankunft des Fahrzeuges in Deutschland ausgestellt, und zwar vom Importeur selbst.

 

zu 2: Das Datum beschreibt den Tag, an dem die Baureihe die für die deutsche Betriebserlaubnis erforderliche Prozedur abgeschlossen hat und die allgemeine Inbetriebnahme des KFZ in D genehmigt wurde. Dieses Datum ist dementsprechend bei allen Fahrzeugen dieser Baureihe gleich.

 

zu 3 und 4: Im großen und ganzen ist Turbotobis antwort richtig, hinzu kommt aber dass, bei umschreibung des Fahrzeugs zum Kombinationskraftwagen, bzw zum LKW grundsätzlich ein neuer Brief ausgestellt und das Fzg mit beiden Briefen ausgeliefert.

 

zu 5: Kommt drauf an, gesetzliche Regelungen gibt es keine, idr sind aber bis ungefähr 70km bei importfahrzeugen in Ordnung. Schnitt bei Hyundai liegt zwischen 20 und 30 bei Anlieferung beim Händler.

 

Ich hoffe geholfen zu haben :)

Themenstarteram 9. Januar 2008 um 19:39

Hallo nochmals,

also vielen Dank für die Antworten.

So ist es halt bei uns:

Der Importeur hat einen zweiten Brief ausgestellt aus Aktualisierungsgründen (Auflastung zum Kombinationsfahrzeug). Es wurde aber im zweiten nicht vermerkt, dass es schon einen Brief gegeben hat. Die EZ durch uns war im Sommer, der zweite Brief wurde im Herbst des vorangegangenen Herbstes 2002 ausgestellt. Wir sind also davon ausgegangen, dass wir ein Fahrzeug gekauft haben, das höchstens 9 Monate alt war.

Kilometer hatte das Fahrzeug über 450. Als Grund wurde uns gesagt, dass es ab und zum Vorführen mit roter Nummer genutzt wurde. Hatte uns aber nichts ausgemacht, da es ja besser ist ein Auto zu fahren, als dass es so lange steht.

Nun haben wir durch einen Zufall erfahren, dass der Wagen schon die Kilometer hatte, als es zum Händler kam. Also doch so lange gestanden hat.

Und dann auch noch, dass es einen ersten Brief gab, der Anfang 2002 ausgestellt wurde. Dass es einen ersten Brief gab, aus der Rechnung vom Hersteller an den Händler ersichtlich. Da wir das ganze erst nach 2 Jahren erfahren haben, müssen wir nun Arglist nachweisen. Der Händler streitet alles ab, er hat das ganze nicht gewusst. Der Hersteller (Importeur) gibt zu, einen zweiten Brief bei Verkauf an den Händler ausgestellt zu haben und diesen an den Händler geschickt zu haben.

Auf der Rechnung stehen die Kilometer und die andere Briefnummer. Und der Händler hat nichts gemerkt, nichts gesehen und keine Veranlassung gehabt seine Papiere durchzusehen. Ist doch Wahnsinn, oder????

Es ist richtig, dass es Gerichtsurteile gibt, das mit dem nicht mehr als 12 Monate ist am 15.10.2003 verabschiedet worden. Der Gegenanwalt beruft sich darauf, dass der Kauf vorher war.

Was meint ihr zu dem Ganzen? Hammer oder? Also das Vertrauen in Händler und Gerichte hat sich ganz schön verabschiedet.

Hixi

am 9. Januar 2008 um 20:05

Ich nehme mal an dass es um einen Hyundai geht ;) damit wäre der Importeur die Emil Frey gruppe. Da ich deren Import Methoden kenne, wundert mich vor allem das mit den Kilometern, denn normalerweise können 450 km in dem system einfach nicht zustande kommen. Wegen dem rumstehen würde ich mir keine sorgen machen, wenn ihr in euren Fahrzeugunterlagen ein a4 blatt habt auf dem "Protokoll zur Übergabeinspektion steht. Wen dieses vom händler befolgt wurde sind alle (eventuellen) standschäden beseitigt.

 

Unverschämt is die Aktion aber auf jeden fall, und unnötig noch dazu! Wenn ich mir dann noch euer Kennzeichen anschaue hoffe ich doch sehr dass das nicht bei einem gewissen Händler in Saarbrücken war... dieser sollte sich sowas nämlich schon zweimal nicht erlauben...

 

 

Vor gericht sehe ich für euch leider wenig chancen, eben aus der Argumentation der Gegenseite heraus, da diese leider im Recht ist (Gesetzlich gesehen - moralisch ist das eine ganz andere Sache) 

Themenstarteram 10. Januar 2008 um 6:14

Hallo Pressefuzzi,

danke für die Antwort. Übre Hersteller, Händler o.ä. möchte ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben machen. :)

Das würde ja bedeuten, dass ein Fahrzeug schon Jahre alt kann sein (sollte sich nichts verändert haben) und noch als Neufahrzeug verkauft werden darf.

An dem Fahrzeug musste noch nicht mal technisch was verändert werden, bei den Fahrzeugen, die wir vorher hatten wurde auch nie ein neuer Brief ausgestellt, als diese zum Kombinationsfahrzeug umgeändert wurden, da hat immer eine Bescheinigung des Herstellers genügt.

Es geht nur zurück an den Importeur und schwups ist es wieder neu????

Also muss in dem zweiten Brief nicht eingetragen werden, dass schon einer ausgestellt worden ist, obwohl es nur zwei Gründe gibt (Briefverlust oder Briefverwechslung) die dazu berechtigen, dass ein neuer ausgestellt wird.

Das wäre ja so, als ob ich ein altes Stück Fleisch auspacke, ein Stück abschneide und neu deklariere und dann als frisch wieder verkaufe. Schließlich habe ich ja was geändert, nämlich das Gewicht.

Da geb ich dir Recht moralisch ist das nicht i.O., sondern eine Sauerei.

Viele Grüße

Hixi

Themenstarteram 19. Januar 2008 um 14:22

Hallo nochmals :)))

hat eigentlich keiner mehr ne Antwort dafür???

Würdet ihr euch das so gefallen lassen.

Aber trotzdem danke für die Antworten :((

Viele liebe Grüße

Hixi

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