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Ausstattung EU Caddy

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 14. September 2013 um 19:31

Hallo,

obwohl mir einige im Bekanntenkreis von einem Re Import abgeraten haben.

Frage an Euch habt Ihr nach Eurem Kauf des EU Caddy andere Ausstattung festgestellt?

Ich kann nur sagen das man nicht alle Extras die in Deutschland angeboten werden im Ausland bestellbar sind.

Beste Antwort im Thema

Naja, offensichtlich ist nicht jedem der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie vertraut...:D;).

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Das würde mich persönlicher weniger stören, als die durch die Entfernung bedingten Nachteile bei der Gewährleistung. Denn die kann bei eventuellen Mängeln wertvoller sein als die Herstellergarantie;).

Hallo!

Die Garantiearbeiten können von jeden VW Betrieb ausgeführt werden,wenn das Scheckheft abgestempelt ist,das Betrift nur Garantiemaber keine Gewährleistung.

Ich schonmal ein Reimport von VW,hatte bei Gewährleistung keine Probleme.

Gruß Caddy 7587

Ich hab einen Österreicher Caddy - da war schon die Serienausstattung besser, z. b. incl. Zuheizer.

Gruss Manu

Ich habe einen Italien Reimport und der einzige nennenswert Unterschied in der Austattung, abgesehen von ein paar Aufklebern, ist das vollwertige Ersatzrad, das in Italien zur Serienausstattung gehört.

Garantie wird auf kein einziges Volkswagenmodell in Europa gewährt und die 2 Jahre Gewährlesitung muss jeder VW Betrieb übernehmen. Hier zählt nur der Auslieferungsstempel im Original Serviceheft.

 

Da sagt VWN aber was anderes: "Unsere Neuwagengarantie gilt für zwei Jahre und für alle Mängel in Werkstoff und Werkarbeit, nicht jedoch für Verschleiß."

Naja, offensichtlich ist nicht jedem der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie vertraut...:D;).

Themenstarteram 15. September 2013 um 15:38

Hallo,

das einzige Problem was man bekommt ist bei einer Wandlung!

Aber das hat man auch,wenn man hier in Deutschland normal kauft(spreche aus Erfahrung)

Aber mir ging es hier um die Ausstattung!z.B. konnte ich keine LED Innenraumbeleuchtung oder Laderaum mit Gummibelag bestellen.

Zitat:

Original geschrieben von landy18

Hallo,

das einzige Problem was man bekommt ist bei einer Wandlung!...

Quatsch, die Probleme hat man nicht nur bei einer Wandlung sondern aufgrund des ausländischen Gerichtsstandes bei allen Ansprüchen im Rahmen der Verkäufergewährleistung!

Zitat:

Original geschrieben von Tekas

Zitat:

Original geschrieben von landy18

Hallo,

das einzige Problem was man bekommt ist bei einer Wandlung!...

Quatsch, die Probleme hat man nicht nur bei einer Wandlung sondern aufgrund des ausländischen Gerichtsstandes bei allen Ansprüchen im Rahmen der Verkäufergewährleistung!

Was genau gewährleistet mir denn der Verkäufer, wo ist der Gerichtsstand definiert und was spielt der Gerichtsstand innerhalb der EU bei EU Recht für eine Rolle?

Lies' bitte mal hier und das da überall Verweise auf das deutsche BGB stehen und nicht auf eine europäische Rechtsprechung ist Absicht;).

Wenn er den Re Import bei einem deutschen Händler kauft spielt doch das EU Recht oder das Recht des Landes aus dem der Caddy kommt keine Rolle.

Oder will der TE direkt im Ausland bestellen und ihn selbst nach D holen ?

Kommt eben drauf an, die Internetvermittler treten ja üblicherweise nicht selber in den Vertrag ein...:confused::confused::confused:...und wenn man sich dann mit irgendeinem fremden 'code civil' konfrontiert sieht, hat man halt deutlich mehr Stress als beim Kauf in D. Wobei selbst das bei einem weit entfernten :) schon etwas nervig sein kann;).

Zitat:

Original geschrieben von Tekas

Kommt eben drauf an, die Internetvermittler treten ja üblicherweise nicht selber in den Vertrag ein...:confused::confused::confused:...und wenn man sich dann mit irgendeinem fremden 'code civil' konfrontiert sieht, hat man halt deutlich mehr Stress als beim Kauf in D. Wobei selbst das bei einem weit entfernten :) schon etwas nervig sein kann;).

HÄ? Freilich treten die in den Vertrag ein!

So wie von Dir beschrieben würde ich das auch in keinem Fall unterschreiben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Spaltmaster

HÄ? Freilich treten die in den Vertrag ein!

Nein tun sie eben nicht, deshalb heißen sie Vermittler und nicht Verkäufer.

Zitat:

Original geschrieben von Spaltmaster

...So wie von Dir beschrieben würde ich das auch in keinem Fall unterschreiben.

Dann kauf' mal besser kein Reimportfahrzeug...:D:D:D...und zum selber nachlesen bitte hier und hier klicken und auf die Stichworte SACHMÄNGELHAFTUNG bzw. GEWÄHRLEISTUNG achten;).

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