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Außengestaltung Bulli

VW T3 Kleinbus (255)
Themenstarteram 8. September 2011 um 11:00

Tach Leute! Gleich vorab: ich habe die Suchfunktion benutzt und keine Antwort gefunden. Deshalb frage ich nun in die offene Runde: welches Gesetz schreibt vor bzw. regelt die Außengestaltung eines Kfz? Kann man sich draufkleben was man will? Bei Motorrädern darf man nur einen gewissen %Teil der Gesamtfläche verchromen, weil sonst durch Spiegelungen ein erhöhtes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer bestehen kann. Gibt es so etwas auch für Autos bzw. Busse? Wenn ja, wo kann ich es nachlesen?

Meine neue Gestaltung birgt nämlich ein gewisses Risiko, dass ein verschlafener Verkehrsteilnehmer hinter mir einen Herzkasper kriegt, oder plötzlich vor schreck in den graben rauscht ;-)

Beste Antwort im Thema

Moin Leut´s,

als Airbrusher hab ich echt schon einiges auf Auto´s oder LKW´s draufgemalt.

Verboten sind:

Signalfarben, die Sonderfahrzeugen vorbehalten sind, also alle Neonfarben von zb. Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeugen..........

Feuerwehr 112, oder Polizei dürfen ebenfalls nicht auf dem Wagen stehen. Könnte als Amtsanmaßung ausgelegt werden......... Blau Silber, oder Feuerrot darf Dein Wagen aber ruhig sein........

Hochglanzverchromungen, die 20% der Fahrzeugoberfläche überschreiten. Wenn die Scheiben Chromfolie haben, war´s das dann schon. Chromlacke spiegeln nicht wie Chrom, sie sind nur zu etwa 40-50% verspiegelt......... der eine Tüv hat damit kein Problem, der andere schon.

Pornografische Darstellungen werden zumeist als Kunst dargestellt und sind somit zwar anstößig, aber nicht verboten. OK, wenn man bei dem nackten Mädel nicht nur die Leitplanken sieht, sondern bis zu den Mandeln kucken kann, könnte es sein, daß Dich der Nachbar, der mit dem 4Jährigen Kind, nicht mehr grüßt. Oder vielleicht auch versucht Dich auf Unterlassung zu verklagen........ Zumindest kannst Du Dir sicher sein, daß sich hinter Dir, auf der Straße, so manches ungewollte ereignet......

...........quiiiiiitsch,............ BUMM!! .............. und schon hat die Nackte Knitterfalten!

In diesem Sinn.........

Vielleicht konnte ich ja etwas helfen....

 

Gruß

Jörg

15 weitere Antworten
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also ich denke eine nackte Frau vorm Fenster rekeln lassen kannste knicken.

Und verchromen geht mit Sicherheit auch nur bis zum gewissen Punkt.

Und nen glory hole is doch aber während der Fahrt keine Belästigung für den (Auto)Verkehr.

Themenstarteram 8. September 2011 um 11:19

Tach Jesus! Ja, genau das denke ich auch...obszöne, anstößige Graphik z.B., die gegen den guten Geschmack verstoßen, sind bestimmt nicht erlaubt. Aber wo kann man das nachlesen? Es gibt doch bei irgendeiner Behörde bestimmt eine entsprechende Regelung?!?

mh... denke mal das da keine klare regelung geben wird... pornografie ist nicht erlaubt und mehr wird da gar nicht stehen... da wird ja keine regelung für jeden mist was sich leute ausdenken aufgelistet sein.

Aber sowas krasses wirste doch nich auf deinen bulli packen oder?

und im zweifelsfall halt bei der zulassungsstelle ma anfragen würd ich sagen.

Moin Leut´s,

als Airbrusher hab ich echt schon einiges auf Auto´s oder LKW´s draufgemalt.

Verboten sind:

Signalfarben, die Sonderfahrzeugen vorbehalten sind, also alle Neonfarben von zb. Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeugen..........

Feuerwehr 112, oder Polizei dürfen ebenfalls nicht auf dem Wagen stehen. Könnte als Amtsanmaßung ausgelegt werden......... Blau Silber, oder Feuerrot darf Dein Wagen aber ruhig sein........

Hochglanzverchromungen, die 20% der Fahrzeugoberfläche überschreiten. Wenn die Scheiben Chromfolie haben, war´s das dann schon. Chromlacke spiegeln nicht wie Chrom, sie sind nur zu etwa 40-50% verspiegelt......... der eine Tüv hat damit kein Problem, der andere schon.

Pornografische Darstellungen werden zumeist als Kunst dargestellt und sind somit zwar anstößig, aber nicht verboten. OK, wenn man bei dem nackten Mädel nicht nur die Leitplanken sieht, sondern bis zu den Mandeln kucken kann, könnte es sein, daß Dich der Nachbar, der mit dem 4Jährigen Kind, nicht mehr grüßt. Oder vielleicht auch versucht Dich auf Unterlassung zu verklagen........ Zumindest kannst Du Dir sicher sein, daß sich hinter Dir, auf der Straße, so manches ungewollte ereignet......

...........quiiiiiitsch,............ BUMM!! .............. und schon hat die Nackte Knitterfalten!

In diesem Sinn.........

Vielleicht konnte ich ja etwas helfen....

 

Gruß

Jörg

Themenstarteram 8. September 2011 um 12:49

leider kann man nur 1x "Danke Daumen hoch" drücken, deshalb: DANKE DANKE DANKE Jörg! :):):)

Das klingt gut! Genau so hab ich mir das gedacht.

Coole Vorstellung ..........quiiiiiitsch,............ BUMM!! .............. und schon hat die Nackte Knitterfalten! HERRLICH!!! :D:cool::D

............. darf man mal fragen was Du nun eigendlich vor hast???

........ willst Du wirklich ein paar nackte ------PIEP------- drauf malen?

Würd mich ja echt mal interessieren!

Gruß

Jörg

Moin,

in der Straßenverkehrszulassungsordnung, einsehen kann man das evtl bei TÜV, DEKRA oder so. Wenn man nett fragt

Gruß

Sven

Ich bin kein Fachmann, aber ich habe mich auch schonmal mit sowas beschäftigt, da ich das ein oder andere auch schon vorhatte.

Nackte Damen sind wie airbrushwachmann schon sagte, i.d.R. kein Akt, da es als Kunst gilt. Aber bei Chrom wirds wiederrum problematisch. Wegen "blenden" etc. Allerdings ist eine "Chromlackierung" zulassungsfähig. Siehe Beispiel unten im Anhang. Der wurde uns auch angeboten. Ist ein tolles Auto, wenn man darauf steht, dass einer die Arbeit für einen schon erledigt hat und sicher ist: DAMIT fällt man auf.

Was du übrigends knicken kannst, ist ein Kuhfänger in Chrom. Nur so zur Info. Die sind mittlerweile nicht mehr eintragungsfähig, wenn du keine richtigen Gründe dafür hast. (Aber es gibt Ausnahmen)

58876191-01f2a19336
Themenstarteram 8. September 2011 um 18:18

hab mal die Straßenverkehrszulassungsordnung aufgerufen, find aber nicht den richtigen §. falls jemand Langeweile hat...nur zu! würd mich jetzt echt mal interessieren.

Nein, kein nacktes Weib...obwohl...warum nicht? Pussy-Waggon...cool!

was denn nu?

Themenstarteram 8. September 2011 um 19:29

....noch 8x schlafen ... wir stehen zusammen im separée, gelle? Das Junggesellen-Duo und das Wechseljahr-Hippie-Quartett!!!

am 8. September 2011 um 21:58

Zitat:

Original geschrieben von airbrushbywachsmann

Moin Leut´s,

als Airbrusher hab ich echt schon einiges auf Auto´s oder LKW´s draufgemalt.

Verboten sind:

kurze Frage: welches Farbmaterial taugt was?

finde im airbrush-Bereich nur Acryl;

gibt es günstige 2k-Farbkästen die was taugen?

?? wieviel Bar werden für die micro-Pistole empfohlen?

Kann ich für das airbrushen auch den großen Kompressor + Druckminderer

hernehmen?

Besten Dank!

Moin Mopedheinz,

........ die meisten Pistolen, mit denen man sehr fein arbeiten kann, sind nicht Lösungsmitteltauglich. Da lösen sich nach ca 5min die Dichtungen auf. Also beibt hier nur Acryl.....

Es gibt zwar auch Lösungsmittelfeste Airbrush-Pistolen, aber die 2K Lacke sind mit dem Härter sehr schnell zu dickflüssig. Also kann man mit 2K zumeist nur Grobe Sachen machen....

2K Farbkästen gibt es so nicht.......... Wenn dann als Mischbank, wie sie auch der KFZ Lackierer hat.....

Am besten und saubersten arbeitet man eben mit Acryl........ Wenn man seine Arbeit zum Schluß mit Klarlack versiegelt hält das Ganze dann auch so gut wie 2K........

Der Luftdruck liegt in der Regel bei ca 2Bar, je nach Farbdicke auch mal höher, oder niedriger......

Gruß

Jörg

am 9. September 2011 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von airbrushbywachsmann

Moin Mopedheinz,

........ die meisten Pistolen, mit denen man sehr fein arbeiten kann, sind nicht Lösungsmitteltauglich. Da lösen sich nach ca 5min die Dichtungen auf. Also beibt hier nur Acryl.....

Am besten und saubersten arbeitet man eben mit Acryl........ Wenn man seine Arbeit zum Schluß mit Klarlack versiegelt hält das Ganze dann auch so gut wie 2K........

Der Luftdruck liegt in der Regel bei ca 2Bar, je nach Farbdicke auch mal höher, oder niedriger......

Gruß

Jörg

hallo Jörg

Besten Dank für Info.

gut, Acryllack; kein 2k-Lack.

Wieviel Schichten Klarlack haut man da drauf + kann ich da mit einem 2000-er

Papier auf der Acryl-Schicht noch problemlos plan-schleifen?

ok, Luftdruck mit 2 Bar ist schon mal eine Ansage.

? ganz kurze Frage zur Grundierung.

Wie bereite ich den Untergrund f. d. Airbrush=Acryl vor, wenn

auf dem Blech zwei Schichten Füller + 2 Schichten 2-k-Lacke hängen?

1. nur anrauhen und dann mit der Pistole drüber brunzen?

2. oder bis zum Füller plan abschleifen und dann loslegen?

Welches Verfahren ist haltbarer - auf Dauer/m. ordentlich Klarlack?

Besten Dank!

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