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Auslieferung G31 530e xDrive & Winterreifen

BMW 5er G31
Themenstarteram 4. Dezember 2020 um 9:54

Hallo zusammen,

hat jemand schon einen 530e xDrive G31 ausgeliefert bekommen und dafür auch schon Winterreifen. Laut unserem BMW Händler hier vor Ort gibt es von BMW für den 530e G31 nur die Felge 619 Vielspeiche in Silber. Ist nicht wirklich meine erste Wahl. Da ja sowieso nur 18 Zoll Reifen zugelassen sind ist die Auswahl sehr limitiert.

Danke für Eure Hilfe

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44 Antworten

PS: wg. der Rechnung oben.

Habe nachgelesen

Achslast hinten,

530e G31= 1540kg

530ex G31= 1550kg.

Beim xDrive also 22kg zu wenig Tragfähigkeit.

"Premium" Winterreifen mit W Geschw.index gibt es m.W.n. nicht in 18", nur Mist ('Syron' z.B.) .

Und das wärs mir nicht wert.

Hallo Kai,

genauso hatte ich auch überlegt. Somit müssten die 18" Räder mit "H" oder "W" Reifen bestückt werden.

Bei der Reifensuche finde ich aktuell nur einen Falken in "W" und einen Cooper in "H", die ich für mich selbst nicht nehmen würde. Ich denke mal, dass hier andere Hersteller demnächst im Angebot nachlegen werden.

Zu den Felgen:

Die Rail X10, die ich z. B. auf dem 520d fahre, hat eine Radlast von 810 kg. Sie wäre also technisch ausreichend. Ich gehe daher davon aus, dass die Felgenhersteller zeitnah ihre Gutachten erweitern lassen werden.

So wie es aussieht, erscheint es im Moment am sinnvollsten die 17" Räder zu nehmen.

Gruß Rainer

17" sind ja ebenfalls nicht zugelassen auf dem Hybrid G31...

Nur die 18er.

Goodyear gibts in H, die sind halbwegs erträglich.

Das sind die, die es mit * als Komplettsatz gibt.

Wobei man ja insgesamt sagen muss, dass eine Einschränkung bei der Vmax von 225 auf 210 jetzt nicht soo wild ist.

Da trifft es andere deutlicher, auch mit V oder W-Index.

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 25. Dezember 2020 um 19:14:55 Uhr:

PS: wg. der Rechnung oben.

Habe nachgelesen

Achslast hinten,

530e G31= 1540kg

530ex G31= 1550kg.

Beim xDrive also 22kg zu wenig Tragfähigkeit.

"Premium" Winterreifen mit W Geschw.index gibt es m.W.n. nicht in 18", nur Mist ('Syron' z.B.) .

Und das wärs mir nicht wert.

Damit wäre beim G31 530e ohne xDrive ein V-Reifen zugelassen, richtig?

Zitat:

@paniniwm schrieb am 25. Dezember 2020 um 19:55:48 Uhr:

Damit wäre beim G31 530e ohne xDrive ein V-Reifen zugelassen, richtig?

Nein..

Siehe:

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 25. Dezember 2020 um 15:49:53 Uhr:

Es würden dann bei V-Reifen mit LI 100 und Vmax 225 tatsächlich ganze 12kg fehlen.

(95,5% von 1600kg= 1528kg).

LI100=800kg

2 Reifen Pro Achse= 1600kg.

Bei 225km/h und V-Index Reduzierung der Tragfähigkeit auf 95,5%

(linear zwischen 220kmh=97%, 230km/h=94% und 240km/h=91%).

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 25. Dezember 2020 um 19:59:24 Uhr:

Zitat:

@paniniwm schrieb am 25. Dezember 2020 um 19:55:48 Uhr:

Damit wäre beim G31 530e ohne xDrive ein V-Reifen zugelassen, richtig?

Nein..

Siehe:

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 25. Dezember 2020 um 19:59:24 Uhr:

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 25. Dezember 2020 um 15:49:53 Uhr:

Es würden dann bei V-Reifen mit LI 100 und Vmax 225 tatsächlich ganze 12kg fehlen.

(95,5% von 1600kg= 1528kg).

Danke, da war ich zu unachtsam.

Was ist die praktische und was die theoretisch-rechtliche Konsequenz, wenn man Reifen schneller fährt, als sie zugelassen sind?

Praktisch, bei diesen geringen Differenzen mit guten Reifen: nicht viel.

Rechtlich: Fahren ohne Betriebserlaubnis. §69a StVO i.V.m. §19 StVO

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 25. Dezember 2020 um 19:43:48 Uhr:

17" sind ja ebenfalls nicht zugelassen auf dem Hybrid G31...

Nur die 18er.

Goodyear gibts in H, die sind halbwegs erträglich.

Das sind die, die es mit * als Komplettsatz gibt.

Wobei man ja insgesamt sagen muss, dass eine Einschränkung bei der Vmax von 225 auf 210 jetzt nicht soo wild ist.

Da trifft es andere deutlicher, auch mit V oder W-Index.

Dass die 17" auf dem Hybrid G31 nicht zulässig sind, hatte ich leider übersehen.

Der Goodyear UG 8 Performance scheint ja speziell für BMW konzeptioniert zu sein. Den hatte ich bei meiner Suche leider übersehen. Somit ist er, in der Tat, die aktuell einzige schlüssige Wahl.

Deine Einstufung des Reifens als "halbwegs erträglich" kann ich bestätigen. Ich hatte den UG8 Performance von 2012 bis 2015 auf dem E61. Mit den aktuellen Winterreifen, z. B. dem UG Performance G1 oder UG Performance + kann er, von den Fahreigenschaften her, nicht mithalten. Außerdem hatte ich bei diesem Reifen einen recht starken Verschleiß zu verzeichnen. Die Nachfolger halten deutlich länger.

Zum Felgendesign:

Du kannst Dir natürlich auch aus den anderen für das Fahrzeug verfügbaren 18" BMW-Felgen und diesem Reifen einen Winterradsatz bauen, was aber erfahrungsgemäß deutlich teurer kommt.

Gruß Rainer

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 25. Dezember 2020 um 22:53:43 Uhr:

 

Zum Felgendesign:

Du kannst Dir natürlich auch aus den anderen für das Fahrzeug verfügbaren 18" BMW-Felgen und diesem Reifen einen Winterradsatz bauen, was aber erfahrungsgemäß deutlich teurer kommt.

Gruß Rainer

Diesen Weg zu alternativem Design und individuell zusammengestelltem Radsatz hatte ich mit meinem :) besprochen. Insgesamt sind es nach meinem Wissen 4 freigegebene Designs, zumindest so die Auskunft des :) und die Aussage des Räder- und Reifenzentrums von BMW.

 

Ich fände es hilfreich, wenn wir hier sämtliche für den G31 530e freigegebenen Original BMW-Felgen auflisten.

 

Ich mach mal den Anfang:

  • 619
  • Doppelspeiche 622 M
  • Doppelspeiche 844
  • V-Speiche 684
  • W-Speiche 632 (ergänzt nach Hinweis @Kaimueller)

 

 

Da meine Konfiguration mit Doppelspeiche 662 M ausgeliefert wird, sollte diese ggf. auch zulässig sein. Kann das jemand bestätigen?

Zudem die W-Speiche 632, die ich schon mal erwähnt hatte.

Das wars dann aber auch....

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 25. Dezember 2020 um 21:42:58 Uhr:

Praktisch, bei diesen geringen Differenzen mit guten Reifen: nicht viel.

Rechtlich: Fahren ohne Betriebserlaubnis. §69a StVO i.V.m. §19 StVO

Vielen Dank. Ich muss zugeben, dass ich meine 240km/h Reifen durchaus auch bis 260km/h fahre. Auch, weil ich schlicht nicht darüber nachdenke. Mit den 210km/h Reifen, die man oft findet, würde ich's aber vermutlich nicht machen.

260 mit V-Reifen zu fahren ist sicherlich mit mehr Risiko verbunden als 225 mit H-Reifen.

Bei Premiumprodukten aber immer noch nicht besonders viel, 10% Reserve ist immer ;)

Hallo,

ich habe noch einmal im Internet gestöbert und bin auf ein Dokument von Goodyear Dunlop gestoßen, wonach bei M+S-Reifen der Geschwindigkeitskategorie "V" der Lastabschlag durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit mittels Aufkleber reduziert werden kann. Nach der entsprechenden Tabelle würde ein 100V - Reifen bei 1550 kg Hinterachslast bis 220 km/h zulässig sein, wenn ein entsprechender Warnhinweis angebracht wird.

Hierdurch würde sich die Auswahl möglicher Reifen drastisch erweitern und mit 220 km/h als Begrenzung sollte man durchaus leben können, zumal der V-Reifen bei niedrigerer tatsächlicher Achslast - technisch gesehen - durchaus mehr verkraftet.

Vielleicht kann ja einmal jemand das Dokument verlinken, was mir leider nicht gelungen ist. Ihr findet es bei Google unter der Sucheingabe "Dunlop Rundumwissen Lastabschlag".

Gruß Rainer

https://rundumwissen.com/lexikon/lastabschlag/

 

Das ist mal gut zu wissen, ich gehe davon aus, dass diese Interpretation der Vorschriften (vom Reifenhersteller kommend) wasserdicht ist.

(Auch wenn meine persönliche anders lautete).

Zitat:

- Dazu entnehmen Sie den Fahrzeugpapieren die maximal zulässigen Achslasten (in der seit 2005 gültigen Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 7; im Fahrzeugschein unter Ziffer 16).

- Suchen Sie in der Tabelle die Zeile mit dem Tragfähigkeitsindex des Reifens und in dieser Zeile den Wert, welcher der ermittelten Achslast entspricht bzw. diese gerade überschreitet.

- Am Fuß dieser Spalte finden Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

 

Liegt die ermittelte Geschwindigkeit des Winterreifens unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I, Ziffer T; Fahrzeugschein Ziffer 6), so ist ein Aufkleber mit der für diesen Reifen maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtbereich des Fahrers anzubringen. Die ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden.

Danach würde für G31 530e (x) gelten:

V-Reifen kaufen, Bordcomputer-Limit/Hinweis auf 220 setzen (Laut letztjähriger Rechtsprechung als Ersatz für Aufkleber hinreichend), fertig.

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