Aufhebung Geschwindigkeitsregelung S6 Avant 5.2l
hallo,
hat jemand erfahrungen, ob die aufhebung der geschwindigkeitsbeschränkung von 250 km/h beim s6 avant 5.2l auswirkungen auf die audi-garantie hat?
danke im voraus.
gruss
t-reg-v10
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55 Antworten
Huch, man hat gerufen ;) :
Zitat:
Original geschrieben von !Frecher_Keks
Hier ein Zitat von "Karnin" aus einem anderen Forum:
"Mal ernsthaft: Laut dem Audi gibt es ab 2007 für alle S/RS-Modelle eine Vmax-An- oder gar Aufhebung unter Erhalt der Werksgarantie, und das Ganze soll ca. 1000 EUR kosten. Die Erstaustatter-Reifen sind schon freigegeben, angeblich laufen derzeit letzte Fahrtests.
Nur das sollte man sich VOR KAUF schriftlich geben lassen...... "
Diese Aussage meines :) hat sich als nicht haltbar herausgestellt, war wohl im Überschwang des Verkaufsgesprächs entstanden :rolleyes:. Verkäufer war seinerzeit auf dem Nürburgring, wo S6/S8/RS4 vorgestellt wurden, dorther stammte diese Aussage. Die S-Modelle sind Audi-AG-Fahrzeuge und bei 250 limitiert. Die RS-Modelle sind Quattro-GmbH-Fahrzeuge und etwas höher limitiert (ca. 285). So kann die Audi AG immer sage "Wir halten uns an die freiwillige Selbstbeschränkung".
Ist bei BMW genauso, AG-Modelle sind 250-limitiert, die Modelle der M-GmbH laufen auf Wunsch und gegen Cash unter unter Erhalt der Gewährleistung schneller.
Zitat:
Original geschrieben von Marc-Michl
beim S6 Avant 5.2l meines Vaters wurde die Vmax-Begrenzung vom Händler in Zusammenarbeit mit Abt auf 280km/h erhöht.
Die Audi-Garantie bleibt komplett erhalten und Abt gibt eine Zusatzgarantie ab. Also auch hier kein Problem. Kann ich nur empfehlen.
Mit ABT haben wir uns auch schon beschäftigt. Richtig ist, dass ABT nach Überarbeitung der Motorsteuerung gegen Cash eine Garantie anbietet, die den Wegfall der Werksgarantie kompensiert.
ABER:
Möchte man nach Ablauf der 2 Jahre Audi-Werksgarantie verlängern (CarLifePlus), deckt diese Anschlußgarantie NICHT die durch die Überarbeitung der Motorsteuerung beeinflussten Dinge wie Motor, Getriebe, Antriebstrang. Und ABT bietet KEINE derartige Verlängerung für die Vmax-Anhebung oder Leistungssteigerung an........
Nach 2 Jahren steht man dan quasi 'schutzlos' da.....
Btw: Der S6-V10 läuft laut Tacho bei 272 km/h in den Begrenzer. Wieviel ist das real?
Zitat:
Original geschrieben von karnin
Btw: Der S6-V10 läuft laut Tacho bei 272 km/h in den Begrenzer. Wieviel ist das real?
Das wird dir keiner genau sagen können. Das ist bei jedem Wagen anders mit der Abweichung, grade in den Geschwindigkeitsbereichen. Am besten einfach mal ein gutes GPS Messgerät mitnehmen.
das kommt auf die Reifen und deren Zustand an und dürte sich um echte 260 km/h bewegen.
irgenwo habe ich auch gelesen, dass KUFATEC ein Modul für die Vmax aufhebeung im S6 und S8 anbieten will.
Dann ist zumindest das Problem mit der Grantie gelöst oder wenn was ist einfach Modul raus. Oder sehe ich das falsch?
geht Kufatec jetzt etwa unter die Chiptuner?
ich glaube kaum, dass man mittels eines Moduls die Vmax Abregelung aufheben kann!
gerade beim Benziner müssen mehrere Parameter verschiedener Kennfelder angepasst werden, weil die Abregelung heutzutage möglichst weich erfolgt, damit der Katalysator oder sogar der Motor durch Fehlzündungen keinen Schaden nimmt, wenn man öfter mal in den Bergrenzer fährt.
deshalb muss die Motorsoftware ähnlich wie beim Tuning aber mit anderer Zielsetzung bearbeiten werden und genau deswegen ergibt sich da auch ein ähnliches Rsiko mit genau den gleichen Konsequenzen wie beim Chiptuning.
ich weiß leider nichts über die Technik. Nur es kommt was müsste man die kufatec mal anschreiben.
Zitat:
Original geschrieben von Shadow18
irgenwo habe ich auch gelesen, dass KUFATEC ein Modul für die Vmax aufhebeung im S6 und S8 anbieten will.
Dann ist zumindest das Problem mit der Grantie gelöst oder wenn was ist einfach Modul raus. Oder sehe ich das falsch?
Siehst Du IMHO falsch. Kommt es hart-auf-hart (z.B. kapitaler Motorschaden), werden garantiert die Speicherdaten des Motorsteuergerätes ausgelesen. Und u.a. aus dem Verhältnis von U/Min zu Gang kann man die eff. gefahrene Geschwindigkeit ableiten und hat damit zumindestens einen Anfangsverdacht auf Eingriff in die Motorsteuerung. Heikles Thema....
Der Fred ist zwar schon lang, aber ich habe mich auch ausführlich mit dem Thema beschäftigt, weil ich nahe dran war einen S6 zu bestellen. Und wenn die Teile etwas besser gehen würden , keine V-Max-Begrenzung hätten und dafür einen nennenswerte Federung, dann hätte ich auch einen bestellt.
Hier die Facts:
Bei Audi gibts auch gegen Geld und gute Worte keine Auf- oder Anhebung, nicht mal unter Hinweis auf einen E63AMG- oder M5-Kauf. Die Händler können definitv nichts machen.
Eine Änderung durch Dritte (auch Abt) hat IMMER den Verlust der Garantie bei allen davon betroffenen Teilen (Motor, Getriebe, restlicher Antriebsstrang) zur Folge.
Die Garantieleistungen von Abt und Co sind zwar prinzpiell als Ersatz zu sehen, aber es gibt Streitfälle, in denen sowohl Hersteller als auch Tuner sagen, dass der jeweils andere Schuld ist. Nur der Kauf von Auto und Tuning aus einer Hand kann das verhindern. Ich möchte bei einem Streitwert von ca. 20.000 € (ja, darüber reden wir beim S6-Motor) nicht zwischen den Stühlen sitzen.
Es gibt sehr wohl technische Gründe, die die Anhebung nicht nur als simplen Wegfall einer willkürlichen Sperre erscheinen lassen. Für den aktuellen RS4 gibt es z.B. auch von den Tunern nur eine Anhebung auf ca. 280, weil der ungedrosselte RS4 nicht dauervollgasfest ist. Finde ich höchst bedenklich.
Mercedes (AMG) und BMW (M) bieten eine Auf- oder Anhebug öffentlich an, bei BMW ist im Preis sogar ein spezielles M-Fahrertraining enthalten. Ja, die machen es richtig. Der Kunde ist zufrieden, zahlt mehr, bekommt neben der Aufhebung noch nen Mehrwert und der Kurs erhöht zugleich die Markenbindung und Identifikation. So verkauft man Premium-Produkte. Audi hingegen verhält sich hier im Vergleich zu BMW sehr unglücklich. Man muss dabei unwillkürlich an die alte Hosenträger-Vergangenheit denken.
Und hier noch meine 2 Cents zum Thema Versicherung: Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, vereinbart mit der Versicherung die Abdeckung eines bestimmten Risikos zu einem bestimmten Preis. Wenn einer der Vertragspartner ohne Genehmigung des anderen Änderungen an der Konstellation vornimmt (und V-Max-Erhöhung ist automatisch auch eine Risikoerhöhung), der muss damit rechnen, dass sich der Vertragspartner auch an seinen Teil der Vereinbarung nicht mehr gebunden sieht. Dass manche Versicherer die V-Max-Anhebung oder ein geringfügige Leistungssteigerung nicht als Anlass für eine Prämienerhöhung ansehen, ist zwar löblich. Aber das kann jede Versicherung individuell handhaben und wer seine Versicherung nicht um eine rechtsgültige Bestätigung bittet, steht im Zweifelsfall ohne Deckung da. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Außerdem handelt ein hier kulante Versicherung genau genommen sogar schädlich für die anderen dort Versicherten mit ungetunten Autos, weil diese ja das erhöhte Rsiko der getunten Fahrzeuge durch ihre Prämie mitfinanzieren.
Grüßle
Selti
Ich wärme noch einmal diese Vmax-Geschichte auf, da es offenbar immer noch ein ungeklärtes Vakuum ist.
Kann mich im Prinzip Selti nur anschließen und ergänzen:
Ganz grundsätzlich: wenn etwas mit dem Motor nach VMAX-Aufhebung passiert, haftet dafür der Tuner. I.d.R. gibt er für eine Laufleistung von 100.000 km Garantie. Der Hersteller zahlt nix, wenn er merkt, dass etwas geändert wurde (und seid sicher, er merkt's).
Auf den S6 bezogen. Audi liefert den S6 mit Begrenzer aus OHNE Erlaubnis, dass dieser Begrenzer manipuliert wird. Garantie siehe oben. Desweiteren gehört zu jeder Änderung Vmax eine Abnahme und somit Eintrag in die Papiere. Ohne Eintrag, bzw. ohne entsprechende TÜV-Bescheinigung fährt man ohne ABE !! Wenn dann etwas passiert und sei es bei Tempo 80 km/h und es wird festgestellt das keine ABE vorliegt, ist man dran!
Bei Leasing-Verträgen sollte man mit dem Leasinggeber das Thema abstimmen, sonst kann es auch hier zu Problemen kommen, wenn der Gegenstand manipuliert wird.
Wer verleiht/vermietet schon etwas gerne und bekommt es nicht wie erwartet/vereinbart zurück.
Hallo,
die angebrachten Punkte sind mit Sicherheit alle richtig, doch das Risiko, dass mein Händler mich im Regen stehen lassen würden halte ich für ziemlich gering. Gut, man muss dazu sagen, dass er damit mehrere Autos verlieren würde.
Der S6 Avant ist geleast und der Händler hat, vor Auslieferung (Neuwagen) die VMAX von Abt auf 280 km/h setzen lassen.
In diesem Fall, sehe ich das Risiko ziemlich gering.
Das ist aber natürlich nicht der Normalfall. Ein größeres Risiko würde ich beim Thema Motortuning sehen. Dies würde ich bei Abt auch nicht machen lassen, bzw. bei keinem Audituner. Kurzfristig hatte ich die Überlegung nämlich für meinen TT - aufgrund des Risikos aber gleich wieder verworfen. VMAX ist für mich aber kein Thema, und beim S6 lohnt es sich. Muss halt jeder selber für sich entscheiden.
Viele Grüße
Marc-Michl
Zitat:
Original geschrieben von !Frecher_Keks
Es spielt bestimmt auch eine Rolle, wo man es machen lässt. Mein Verkäufer hat mir vorgeschlagen es bei ihm machen zu lassen, da dann der Händler in der Verantwortung steht wenn es Probleme geben sollte. Bei wem würdet ihr es machen lassen? MTM ist bestimmt auch eine gute Adresse, oder lieber ABT?
Hi,
hab jetzt von einigen gehört, dass Wetterauer in Koblenz sehr gut sein sollen. Die verbinden das Chiptuning gleich mit der Vmax-Aufhebung und kostet bei meinem 4.2 750,- Euro. Vmax-Aufhebung kostet normal schon 500,- bis 600,- Euro. ABT war da bei 1350,- unverschämt teuer (das doppelte) und mtm ist auch nicht billiger!
Hab mir Wetterauer im Web genau angeschaut und auch mit denen telefoniert, machten einen extrem seriösen und kompetenten Eindruck. Sie sind auch nur auf Chip-Tuning und Vmax-Aufhebungen spezialisiert und machen nicht alles mögliche halb gut.
Eine volle Versicherung für 2 Jahre, die alles, was mit dem Chip zusammenhängt, abdeckt, kostet bei denen 299,- Euro.
Gruß Marcus