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Aufforderung der Rennleitung zur Fahrzeugbesichtigung
Hallo zusammen!
Hab gerade etwas Stress mit der Rennleitung. Eines meiner Autos soll dabei beobachtet worden sein, wie es letzte Woche ein fremdes Fahrzeug beschädigt hat. Habe dazu per Post eine „Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung“ nebst Aufforderung zur Terminvereinbarung einer Fahrzeugbesichtigung bekommen. Fakt ist, weder ich noch mein Fahrzeug war zum besagten Zeitpunkt an der Unfallstelle, ich habe also nichts zu befürchten. Das Fahrzeug wird außer von mir als Halter von niemandem sonst gefahren. Es kann sich also nur um eine Verwechslung handeln.
Jetzt will die Rennleitung von mir, dass ich mein Fahrzeug in Neuss bei der Kreispolizeibehörde vorstelle. Das bedeutet für mich erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand (Fahrtkosten). Können die das von mir erwarten oder kann ich verlangen, dass das Fahrzeug bei mir vor Ort besichtigt wird? Habe keinen Bock, für sowas Zeit und Sprit zu vergeuden, hab ja schließlich nix verbrochen.
Weiß das jemand?
Beste Antwort im Thema
Man kann natürlich diese Stunde auch im Forum verbringen, um zu klären, wer denn nun was darf und muss :D
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151 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. April 2018 um 18:25:03 Uhr:
Ich nähe mir mal eben rasch die Hosentaschen zu ...
Ein privater Halter ist immer ein potentieller Beschuldigter für so eine Ermittlung. Den überhaupt bei sowas als Zeugen anzuschreiben, das ist mehr als dreist. Mit der als kriminalistischer List daherkommenden Zeugenanhörung will man nur zusehen, ob man dem Halter was nachweisen kann. Hat man was geeignetes gefunden, wird dann "nachbelehrt". Ist überhaupt nicht durchsichtig ... ;)
Ganz großes Kino ...
So ist es.
Und ich sage zu solchen Themen nichts mehr - sollen die obrigkeitshörigen Meinungsmacher das ihre leisten.
Ich glaube, ich bin ziemlich urlaubsreif.
;)
Machts gut, Jungs (und Mädels).
Zitat:
@AS60 schrieb am 27. April 2018 um 20:45:49 Uhr:
Klar ist eine privater Halter potientieller Beschuldigter. Trotzdem wird er als Zeuge angeschrieben und dementsprechend belehrt.
Ich finde du übertreibst. Im Allgemeinen und gerade in so kleinen Ermittlungen ist man nicht unbedingt bestrebt den Zeugen reinzulegen. Primär geht es um die Aufklärung des Sachverhaltes, was ja auch nicht so unwichtig für den Geschädigten ist. Für den Anwalt des Beschuldigten natürlich nicht und daraus resultiert wahrscheinlich das, was du hier schreibst.
Gerade weil es hier nicht um eine OWi für Paar€Fuffzich geht, sondern für den „Zeugen“ eine Straftat im Raum steht, ist das Vorgehen der Ermittlungsbehörde nicht nur dreist sondern grenzwertig.
Die Äußerungen hier von wegen „hab‘ dich nich so“ oder der „Frage der Haltung“ sind in dem Kontext unangebracht. Das ist in der Sache keine „kleine“ Ermittlung!
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 28. April 2018 um 14:04:11 Uhr:
......Das ist in der Sache keine „kleine“ Ermittlung!
Damit hast du vollkommen recht. Deshalb wäre es mir anstelle des TE wichtig, der Sache schnell und aktiv ein Ende zu bereiten. Da die Dienststelle in unmittelbarer Nähe ist, wie ich aus den Äußerungen des TE ableiten konnte, wäre die Angelegenheit schnell erledigt. Ich kann mich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass es einige Forumsmitglieder gibt, zu deren Feindbild die Polizei zählt.
Zitat:
@d118bmw schrieb am 28. April 2018 um 14:21:03 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 28. April 2018 um 14:04:11 Uhr:
......Das ist in der Sache keine „kleine“ Ermittlung!
Damit hast du vollkommen recht. Deshalb wäre es mir anstelle des TE wichtig, der Sache schnell und aktiv ein Ende zu bereiten. Da die Dienststelle in unmittelbarer Nähe ist, wie ich aus den Äußerungen des TE ableiten konnte, wäre die Angelegenheit schnell erledigt. Ich kann mich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass es einige Forumsmitglieder gibt, zu deren Feindbild die Polizei zählt.
Sehe ich auch so, gerade auch die Feindbild-Sache.
Dennoch ist die wohlwollende Vorführung bei der nahegelegenen Dienststelle nicht ohne Risiko. Das setzt voraus, dass man die Klappe halten kann und in der Lage ist jegliche Äußerung zur Sache zu unterlassen. Konsequent, auch wenn man der ständigen Versuchung zum Smalltalk ausgesetzt ist.
Wo ist hier für den nach eigenen Angaben am Unfallgeschehen völlig unbeteiligten TE, der lediglich zufällig ein gleiches oder ähnliches Fahrzeug fährt wie der Täter, das Risiko und das Problem? Ja, er ist formal ein Beschuldigter, weil er theoretisch wegen des ähnlichen Fahrzeugs der Täter sein könnte. Wenn er in diesem Status möglichst lange verweilen möchte, muss er zu einer möglichst schnellen Klärung dieser Frage nicht beitragen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 28. April 2018 um 15:14:27 Uhr:
Zitat:
@d118bmw schrieb am 28. April 2018 um 14:21:03 Uhr:
Damit hast du vollkommen recht. Deshalb wäre es mir anstelle des TE wichtig, der Sache schnell und aktiv ein Ende zu bereiten. Da die Dienststelle in unmittelbarer Nähe ist, wie ich aus den Äußerungen des TE ableiten konnte, wäre die Angelegenheit schnell erledigt. Ich kann mich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass es einige Forumsmitglieder gibt, zu deren Feindbild die Polizei zählt.
Sehe ich auch so, gerade auch die Feindbild-Sache.
Dennoch ist die wohlwollende Vorführung bei der nahegelegenen Dienststelle nicht ohne Risiko. Das setzt voraus, dass man die Klappe halten kann und in der Lage ist jegliche Äußerung zur Sache zu unterlassen. Konsequent, auch wenn man der ständigen Versuchung zum Smalltalk ausgesetzt ist.
Im allgemeinen richtig. In diesem Fall besteht jedoch keine Gefahr weil ja korresponierende Spuren am Pkw nach Angaben des TE nicht vorhanden sein können. Wie du sagtest. Hinfahren, Klappe halte und wieder wegfahren. Aber was soll’s. Jeder so wie er mag.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 28. April 2018 um 16:17:12 Uhr:
Wo ist hier für den nach eigenen Angaben am Unfallgeschehen völlig unbeteiligten TE, der lediglich zufällig ein gleiches oder ähnliches Fahrzeug fährt wie der Täter, das Risiko und das Problem? Ja, er ist formal ein Beschuldigter, weil er theoretisch wegen des ähnlichen Fahrzeugs der Täter sein könnte. Wenn er in diesem Status möglichst lange verweilen möchte, muss er zu einer möglichst schnellen Klärung dieser Frage nicht beitragen.
Grüße vom Ostelch
Ich Trau mich fast schon nicht mehr. Formal ist er Zeuge und nicht Beschuldigter. Auch wenn hier was anderes behauptet wird. Polizei ist, wenn es auch hier einige nicht glauben wollen, im Sinne des Geschädigten an der Klärung interessiert und nicht daran, Unschuldige reinzulegen.
Er steht unter Verdacht ... Was wäre denn daran so unerträglich, ihn als Beschuldigten zur Anhörung anzuschreiben und sein Auto am Wohnsitz in Augenschein zu nehmen? Dass es Aufwand bereitet ist klar. Das ist aber so vorgesehen. Was anderes ist für mich nicht ersichtlich. ;)
Zitat:
@AS60 schrieb am 28. Apr. 2018 um 16:40:26 Uhr:
Ich Trau mich fast schon nicht mehr. Formal ist er Zeuge und nicht Beschuldigter. Auch wenn hier was anderes behauptet wird. Polizei ist, wenn es auch hier einige nicht glauben wollen, im Sinne des Geschädigten an der Klärung interessiert und nicht daran, Unschuldige reinzulegen.
Ja, so lautet das Schreiben. Da der TE mit der ganzen Sache nichts zu tun hat, ist es letztendlich für ihn wurscht, als was er beteiligt ist. Selbst wenn er Beschuldigter wäre, würde sich nichts ändern. Wo und wann auch immer die Polizei sein Fahrzeug besichtigt, anschließend wird er von der Liste gestrichen und wieder seine Ruhe.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. April 2018 um 16:47:38 Uhr:
Er steht unter Verdacht ... Was wäre denn daran so unerträglich, ihn als Beschuldigten zur Anhörung anzuschreiben und sein Auto am Wohnsitz in Augenschein zu nehmen? Dass es Aufwand bereitet ist klar. Das ist aber so vorgesehen. Was anderes ist für mich nicht ersichtlich. ;)
Weil dann Leute wie du ;)daraus dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde basteln, weil dein Mandant, der zur Zeit lediglich Zeuge ist, als Beschuldigter angeschrieben wird. Alles schon erlebt. Und mit dem Aufsuchen am Wohnort bin ich völlig deiner Meinung. Dann kommen die wenigstens mal wieder an die frische Luft:cool:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 28. April 2018 um 16:48:13 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 28. Apr. 2018 um 16:40:26 Uhr:
Ich Trau mich fast schon nicht mehr. Formal ist er Zeuge und nicht Beschuldigter. Auch wenn hier was anderes behauptet wird. Polizei ist, wenn es auch hier einige nicht glauben wollen, im Sinne des Geschädigten an der Klärung interessiert und nicht daran, Unschuldige reinzulegen.
Ja, so lautet das Schreiben. Da der TE mit der ganzen Sache nichts zu tun hat, ist es letztendlich für ihn wurscht, als was er beteiligt ist. Selbst wenn er Beschuldigter wäre, würde sich nichts ändern. Wo und wann auch immer die Polizei sein Fahrzeug besichtigt, anschließend wird er von der Liste gestrichen und wieder seine Ruhe.
Grüße vom Ostelch
Genau. So lautet das Schreiben. Und dementsprechend ist er auch Zeuge. Im Ergebnis hast du recht. Da ist es egal. Im Verfahren vorher ist es aber nicht egal.
Aber wir drehen uns im Kreis
Zitat:
@AS60 schrieb am 28. Apr. 2018 um 16:59:13 Uhr:
Genau. So lautet das Schreiben. Und dementsprechend ist er auch Zeuge. Im Ergebnis hast du recht. Da ist es egal. Im Verfahren vorher ist es aber nicht egal.
Aber wir drehen uns im Kreis
Ich denke nicht. Wir stimmen wohl sehr weitgehend überein. Eigentlich geht es doch um eine alltägliche Sache.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@AS60 schrieb am 28. April 2018 um 16:54:50 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. April 2018 um 16:47:38 Uhr:
Er steht unter Verdacht ... Was wäre denn daran so unerträglich, ihn als Beschuldigten zur Anhörung anzuschreiben und sein Auto am Wohnsitz in Augenschein zu nehmen? Dass es Aufwand bereitet ist klar. Das ist aber so vorgesehen. Was anderes ist für mich nicht ersichtlich. ;)
Weil dann Leute wie du ;)daraus dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde basteln, weil dein Mandant, der zur Zeit lediglich Zeuge ist, als Beschuldigter angeschrieben wird. Alles schon erlebt. Und mit dem Aufsuchen am Wohnort bin ich völlig deiner Meinung. Dann kommen die wenigstens mal wieder an die frische Luft:cool:
Aus einem ordnungsgemäßen Anschreiben zu einer Beschuldigtenvernehmung wird man keine begründete DA-Beschwerde ableiten können. Ein durchsichtiges "Zeugen"-Anschreiben bietet viel eher Potential für ein sinnvolles Dazwischengrätschen. Und eine DA-Beschwerde ist auch dann sicher nicht das erfolgversprechende Mittel. Dieses gibt es aber.
P.S. Selbst wenn Du noch 1000 mal nachstichelst, wirst Du mich nicht in die vorgefertigte Schublade hinein gelockt bekommen. ;)
Was wäre wohl, wenn der TE selbst einen Schaden an seinem Fahrzeug hätte, der Unfallverursacher aber geflohen ist und nun durch die Polizei gesucht wird ?
Wäre der TE nicht daran interessiert, dass man nun jedes Fahrzeug überprüft, welches ,aus was für Gründen auch immer, in den Focus gerät ?
Gegen die Überprüfung hat er ja nichts. Nur dass er dazu seine Zeit vertun soll.