Auffahrunfall. wirtschaftlicher Totalschaden? Abwicklung?
Hallo.
Wer kann mir hier evtl. Tips und Ratschläge geben.
Möchte gerne Vorabinfos erhalten. Danke!
Mir ist jemand an der Ampel hinten drauf gefahren.
Nur Sachschaden. Polizeit hat Unfall aufgenommen.
Gegnerische Versicherung wurde Schaden bereits gemeldet.
Diese geht von einem Schaden von ca. 2000 Euro aus.
Meine Werkstatt hat den Wagen mal angesehen.
Hinten alles eingedrückt, Anhängerkupplung total verzogen, Schürze weg, Reserveradeinbuchtung
total verzogen etc. Fahrzeug fährt zwar noch, jedoch fahre ich nur noch zur Werkstatt.
Schaden ca. 5000-6000 Euro.
Mein Corsa D EZ 2009 hatte bereits einen Hagelschaden vor 5 Jahren (nicht repariert).
Vergleichbare Fahrzeuge sind ca. noch 6000Euro wert (ohne Hagelschaden).
Mit Hagelschaden würde das Fahrzeug (ohne diesen Heckschaden) noch ca. 3500 Euro wert sein.
Frage:
Ich gehe davon aus, dass der Gutachter wirtsch. Totalschaden ausweist.
Aber von welchen Werten geht man hier aus?
Reparaturkosten sind eigentlich klar. Rund 5000-6000 Euro.
Aber von welchem aktuellen Fahrzeugwert wird ausgegangen?
Und wie hoch würde der Restwert betragen?
Das Problem ist, dass ich ja keine Schuld habe und es dieses Fahrzeug so nicht zu kaufen gibt!
(Corsa D ohne Klima, mit AHK, mit Parkpilot, mit Sitzheizung und Lenkradheizung in weiß)
Was wird mich erwarten?
Danke
tom
Beste Antwort im Thema
Vorsicht mit solchen Tipps.Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 15. Juli 2015 um 21:28:17 Uhr:
….
Ich würde jetzt einafch mal das Gutachter abwarten. Nehmen wir an es würde ein WBW von 3500€ ermittelt. Dann kannst ja (auf Kosten der gegnerischen Verischerung) bis zu 3500 x 1,3 = 4550 € für Dich kostenneutral reparieren lassen. Ich würde dann einfach mir eine freie Werkstatt suchen die das für (annäherend) den Betrag macht aber auch seriös ist.
Werden vom Sachverständigen Reparaturkosten oberhalb von 4.550 Euro ermittelt (lt. Werkstatt sollen die Reparaturkosten 5-6000 Euro betragen), rechnet der Versicherer als Totalschaden ab (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert), auch wenn das Fahrzeug irgendwo für 4.550 Euro wieder gerichtet werden kann.
22 Antworten
Zitat:
@xAKBx schrieb am 16. Juli 2015 um 19:16:02 Uhr:
Als Mitarbeiter einer Kfz- Versicherung solltest du es besser wissen!
Weiß er hier sogar mal, pauschal ist deine Aussage nicht richtig.
Nur ein Beispiel: 10000WBW, zwei Jahre altes Auto und 15000 Reparaturkosten in der markengebundenen Werkstatt auf deren Stundensätze auch bei fiktiver Abrechnung Anspruch besteht. Geht der Kunde jetzt in eine freie Werkstatt die aufgrund günstigerer Stundensätze gemäß Gutachten fachgerecht repariert und nur 13000€ auf der Rechnung hat kann der Geschädigte mit Rechnung die vollen 13000€ geltend machen. Auch mit Gebrauchtteilen darf u.U. die Reparatursumme gedrückt werden.
Irgendwo richten = hinpfuschen geht natürlich nicht, die Reparatur muss fachgerecht erfolgen.
Es gibt sogar Fälle wo ganz offiziell >130% repariert werden kann. Rekord war bei mir bisher ein 180%-Fall, es ging um ein Sonderfahrzeug dass nicht in kurzer Zeit neu zu bekommen wäre, da hier die 180% Reparatur günstiger kam als die Totalschadenabrechnung mit langer Nutzungsausfallzeit wurde auch das gemacht.
Nur Beispiele dass ein Gutachten >130% nicht automatisch bedeutet dass immer zwingend als Totalschaden abgerechnet wird.
Steht so ja auch in dem vom xxAKBxx angeführten Urteil.
pheaotoninteressent hat also vollkommen recht mit seiner Aussage.
Ich frag mich nur, wer bei xxAKBxx für die falschen Aussagen auch noch auf "Danke" klickt
Vermutlich er selber würde ich sagen. Sind ja komisch viele immer, obwohl hier nur wenig Leute seiner Meinung sind 😁
Zitat:
@MeisterEder121 schrieb am 17. Juli 2015 um 00:04:03 Uhr:
Steht so ja auch in dem vom xxAKBxx angeführten Urteil.pheaotoninteressent hat also vollkommen recht mit seiner Aussage.
Ich frag mich nur, wer bei xxAKBxx für die falschen Aussagen auch noch auf "Danke" klickt
Vermutlich er selber würde ich sagen. Sind ja komisch viele immer, obwohl hier nur wenig Leute seiner Meinung sind 😁
Um hier einmal Licht ins Dunkel der falschen Aussagen zu bringen, möchte ich mal die Fakten darlegen.
phaetoninteressent liegt mit seiner Meinung völlig daneben, wie mit allen anderen Aussagen in seinem Beitrag auch. xAKBx liegt grundsätzlich richtig, doch der letzte Halbsatz seiner Aussage macht auch diese falsch.
Wenn ein Gutachten zu dem Ergebnis kommt, die Reparaturkosten ( + evtl. Wertminderung ) sind höher als 130% des WBW, ist die Reparatur auch innerhalb des Integritätsinteresses unwirtschaftlich. Hier reicht schon eine Überschreitung von 1 €. 130% vom Schädiger kassieren und den übersteigenden Betrag selbst zahlen, geht nicht. Dann wird WBW - RW abgerechnet.
Will man trotzdem reparieren, gibt es eine Lösung.
Eine Werkstatt suchen, die zum Festpreis innerhalb der 130% Grenze das Fahrzeug vollständig und technisch einwandfrei, nach Vorgabe des GA, repariert. Die Versicherung informieren mit dem Angebot, die korrekte Durchführung durch ihren GA prüfen zu lassen. Rechnung übersenden mit erneuter Aufforderung zur Prüfung. Reagiert die Versicherung nicht, eigenen GA beauftragen, der die Prüfung auf Kosten der Versicherung durchführt.
Letztlich kommt es nicht auf die Höhe der geschätzten Reparaturkosten an, sondern allein auf die Höhe der tatsächlichen Reparaturkosten.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 15. Juli 2015 um 21:28:17 Uhr:
Ich würde jetzt einafch mal das Gutachter abwarten. Nehmen wir an es würde ein WBW von 3500€ ermittelt. Dann kannst ja (auf Kosten der gegnerischen Verischerung) bis zu 3500 x 1,3 = 4550 € für Dich kostenneutral reparieren lassen. Ich würde dann einfach mir eine freie Werkstatt suchen die das für (annäherend) den Betrag macht aber auch seriös ist.
und wo genau liegt er jetzt daneben?
Du bestätigst seine Aussage doch!
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Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 15. Juli 2015 um 19:57:57 Uhr:
Reparautr des Fahrzeuges.
Dann übernimmt die Versicherung bis 1.3 fachen des WBW. Den Rest zahlst Du selber. Der über 100% hinaus gehende Teil (also die 30%) werden nur bezahlt, wenn Du das Auto 6 Monate weiterfährst (Integritätsinteresse).
Hier!
Zitat:
@xAKBx schrieb am 15. Juli 2015 um 22:22:14 Uhr:
Vorsicht mit solchen Tipps.Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 15. Juli 2015 um 21:28:17 Uhr:
….
Ich würde jetzt einafch mal das Gutachter abwarten. Nehmen wir an es würde ein WBW von 3500€ ermittelt. Dann kannst ja (auf Kosten der gegnerischen Verischerung) bis zu 3500 x 1,3 = 4550 € für Dich kostenneutral reparieren lassen. Ich würde dann einfach mir eine freie Werkstatt suchen die das für (annäherend) den Betrag macht aber auch seriös ist.Werden vom Sachverständigen Reparaturkosten oberhalb von 4.550 Euro ermittelt (lt. Werkstatt sollen die Reparaturkosten 5-6000 Euro betragen), rechnet der Versicherer als Totalschaden ab (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert), auch wenn das Fahrzeug irgendwo für 4.550 Euro wieder gerichtet werden kann.
Das von xABCx ist aber genau so falsch!
Wird das Auto z.B. duchr die Verwendung von Gebrauchtteilen ordnungsgemäß und vollständig laut Gutachten repariert, so wird die Reparatur bis 130% sehr wohl bezahlt. Auch wenn der Gutachter z.B. 140% Schadenhöhe ermittelt hat!
Da hilft es auch nichts, wenn man sich selber 4x ein Danke gibt! 😁
Das es die Ausnahmen von den Ausnahmen unter der Voraussetzung von was weis ich gibt geben kann und das AGLGOLGBGH in werweisschonwo auch schon entschieden hat , dass ......HALLO, wir sind hier in einem Forum und der TE hat eine simple pauschale Frage gestellt, auf die es zunächst auch nur eine simple pauschale Antwort geben kann.
Und hier hat der TE den Wert seines Fahrzeuges mit 3500 Euro und die Reparaturkosten mit 5-6000 Euro angegeben.
Wer dem TE hiernach den Rat gibt, du kannst dein Auto auch reparieren lassen, weckt falsche Hoffnungen, die bei genauer Betrachtung wahrscheinlich nicht erfüllt werden könnten.
Genauso gut kann man dem TE auch mitteilen, dass auf mobile.de 6 Jahre alte Corsa für 7-9000 Euro angeboten werden und es er sich mit einem WBW unterhalt dieses Betrages nicht abspeisen lassen sollte.
Es ist keine Ausnahme, wenn er vollständig innerhalb der 130% Grenze repaieren lassen kann.