Auffahrunfall - Was tun?
Hallo,
heute hat es im Süden von Deutschland kräftig geschneit, die Straßen waren sehr glatt und so wurde meine Schwester in einen Unfall verwickelt. Offenbar ist ihr jemand hinten auf den Wagen aufgefahren.
Ich habe mir gerade eben den Schaden angesehen. Die schwarze Verkleidung unter dem Stoßfänger ist abgerissen, es sind diverse Kratzer auf der Stoßstange. Mehr konnte ich bei Dunkelheit und Schneefall nicht sehen.
Die Polizei wurde nicht gerufen, aber Personalien ausgetauscht und Nummerzeichen fotografiert.
Nun frage ich mich, wie weiter verfahren wird, auch in Bezug auf die Versicherung? Soll der Unfall der eigenen Versicherung gemeldet werden obwohl der andere Schuld trägt?
Wie läuft das mit der Schadensregulierung? 😕
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HCING schrieb am 28. Januar 2015 um 15:22:27 Uhr:
@stullekDas kommt immer auf den Einzelfall an!
Das ist sicherlich richtig aber dennoch muss man nicht pauschal einen Anwalt empfehlen, das ist doch albern.
17 Antworten
Also ich würde nach meiner letzten Erfahrung mit ner fiktiven Abrechnung gleich einen Anwalt beauftragen.
Nachträglich beauftragt muß die Versicherung den ja doch bezahlen wenn die Kürzung nicht rechtens war.
Bei Reparatur von Unfallschäden hatte ich aber auch schon das Glück zweier unkomplizierter Abwicklungen.
Na ja, nachweisliche Markenwerkstatttreue kann sich ja auch irgendwie mal "bezahlt" machen :-)
Gutachten ist fertig (eigener Gutachter) und an Versicherung weitergereicht. Schaden für den kleinen Auffahrunfall liegt bei 1.400 Euro + Gutachterkosten.
Die gegnerische Versicherung wollte auch noch ein ausgefülltes Formular (Unfallhergang, Zeitpunkt usw.).
Jetzt frage ich mich, wie lange es dauert bis die gegnerische Versicherung bezahlt?
Zitat:
@StefanSch123 schrieb am 25. Februar 2015 um 20:20:51 Uhr:
...
Jetzt frage ich mich, wie lange es dauert bis die gegnerische Versicherung bezahlt?
Diese Frage solltet Ihr der gegnerischen Versicherung stellen.
Nicht vergessen, die im Gutachten aufgeführten Dinge, wie evtl. Wertminderung, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug geltend zu machen.